Kommentare zu: BGH: Vogel gegen VG Wort (Teil 2) – Die Argumente https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird FEUILLETON IM INTERNET Thu, 19 May 2016 15:16:36 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6 Von: Hans-Joachim Winterling https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/#comment-6627 Thu, 19 May 2016 15:16:36 +0000 http://www.54books.de/?p=5434#comment-6627 Nach dem Lesen beider Ausführungen zu dem Thema sollte man grundsätzlich jeder Forderung nach Gesetzesänderungen vehement entgegentreten, da solche nur klientel-orientiert sein können und wie man hier gelesen hat, auch keinerlei juristische Begründung fänden. Forderungen sind und bleiben nur einmal abtretbar.

Jeder Verlag hat in der Regel eine Buchhaltung, die den gesetzlich fixierten Grundsätzen der Rechnungslegung folgt, so dass vereinnahmte Umsätze im vorliegend Fall sicherlich auf der Habenseite verbucht werden können, aber gleichzeitig muss eine Rückstellung für Risiken aus schwebenden Prozessen gebildet werden, die die von Rückerstattung bedrohten Umsätze ergebnismäßig “korrigiert / neutralisiert”. Damit ist der Ergebnisausweis der Verlage in Ordnung, ohne damit jedoch auf diese auch den Zwang zur Bildung einer entsprechenden “unangreifbaren” Rücklage in Form von Zahlungsmitteln auszuüben.

Unvorsichtige Verleger nehmen diese Mittel zur sogenannten Innenfinanzierung ihres Unternehmens; der Vorsichtige legt sie unangetastet zur Seite. Solche die nun wegen Zahlungsproblemen aus dem Markt ausscheiden, werden schlicht Opfer ihrer Risikofreude oder ihres betriebswirtschaftlichen Fehlverhaltens, was sie früher oder später u.U. auch ohne dieses Urteil hätten erleiden müssen.

Irgendwelche koordinierende bzw. korrigierende Eingriffe in das Marktgeschehen sind m.E. nicht notwendig, da der Markt für Verlegerdienstleistungen relativ schnell zu einem neuen Pricing kommen wird und wir nach diesem Störimpuls durch das Urteil, den Markt in einen neuen Gleichgewichtszustand einschwingen sehen werden.

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Von: 54books https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/#comment-6626 Thu, 19 May 2016 14:38:11 +0000 http://www.54books.de/?p=5434#comment-6626 Als Antwort auf Thomas Elbel.

Nicht haarsträubend sondern ein ziemlich schlagkräftiges Argument! Wurde das in der Debatte mal irgendwo angesprochen?

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Von: Thomas Elbel https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/#comment-6625 Thu, 19 May 2016 14:35:38 +0000 http://www.54books.de/?p=5434#comment-6625 Zahlen fände ich da auch sehr schwer. Aber das einmal beiseite gelassen. Erst einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Müsste man nicht – wiederum rein rechtspolitisch – so argumentieren: Da die Reproduktionsvergütung eigentlich ein Substitut für entgangene Verkäufe des Gesamtproduktes Buch ist, also quasi ein Ersatz für die nicht realisierte Vergütung des Käufers, müsste diese Vergütung nicht sogar eigentlich rechtssystematisch gedacht sogar primär den Verlagen zustehen und dann halt entsprechend der individuellen vertraglichen Verteilungsregeln (z.B. für Nebenrechte) verteilt werden.

Zugegeben vor dem Hintergrund der derzeit geführten Debatte wahrscheinlich geradezu haarsträubend, aber m.E. de lege ferenda die rechtssystematisch einzig mögliche Zuordnung.

Was meinen Sie?

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Von: 54books https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/#comment-6624 Thu, 19 May 2016 14:25:29 +0000 http://www.54books.de/?p=5434#comment-6624 Als Antwort auf Thomas Elbel.

Ich sehe durchaus auch Gründe dafür, dass Verlage beteiligt werden, auch wenn ich das nicht in Zahlen ausdrücken kann.

Da es im Ergebnis ja aber nicht um Rechte, sondern um Geld geht, was spricht dagegen, dass Verlage das in Zukunft entsprechend mit ihren Autoren verhandeln?

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Von: Thomas Elbel https://www.54books.de/bgh-vogel-gegen-vg-wort-teil-2-die-argumente-freebird/#comment-6623 Thu, 19 May 2016 13:49:19 +0000 http://www.54books.de/?p=5434#comment-6623 Vergessen wir – for the sake of the argument – mal kurz die deutsche und europäische Gesetzeslage, denn Gesetze können ja auf beiden Ebenen geändert werden.
Wem stünde denn Ihrer Meinung nach die Reproduktionsvergütung rechtspolitisch also de lege ferenda zu?

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