Gedichte – Copyright – Schiller

Also meine Sonntags: Lyrik! macht mir ja wirklich große Freude und inzwischen werden mir sogar schon Tipps, Vorschläge und Wünsche angetragen. Doch was ich bei meiner juristischen Vorbildung beachten muss (muss man aber auch ohne juristische Vorbildung beachten): Copyright! Ist der Dichter über 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden, kann man (Faustregel!) recht easy zitieren. Dagegen ist, einer meiner Lieblingsdichter und eigentlich eine eigene Kategorie wert, Erich Kästner erst 1974 verstorben – 2044 erst werde ich ihn also mir nichts dir nichts hier zitieren dürfen. (Dazu kommt, dass der Sohn und Erbe von Kästner ein Abmahnungsfreund ist und lieber das Werk seines Vaters weiter über den AtriumVerlag neuverlegt, um mir mit “Heftchen” noch nen Zehner aus der Tasche zu ziehen; siehe hier).

Nur zu gern würde ich heute das wunderbare Gedicht Der wirkliche Apfel von Michael Ende heute hier bringen. Ende verstarb aber erst 1995, sein Apfel also heute nicht hier. Jedenfalls nicht direkt niedergeschrieben. Der findige Googler findet aber Fremdlinks, von deren möglichen Urheberrechtsverletzungen ich mich natürlich nur ausdrücklich distanzieren kann, aber wer gerne in einem Forum ein wunderbares Gedicht lesen möchte – na der klicke halt hier.

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Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.