#echtebücher

BibliophilesManifest_thumb.jpgGanz harmlos habe ich gestern bei Twitter auf einen Tweet über eBooks geantwortet. Harmlos ist vielleicht das falsche Wort, denn ich habe plakativ und provokant die Daseinsberechtigung des eBooks angezweifelt. Ein Thema das mir schon länger unter den Nägeln brennt und natürlich weder in 140 Zeichen, noch ad hoc umfassend beantwortet werden kann. Über kurz oder lang werde ich in der bereits bestehenden Rubrik “Schöne Bücher” vielleicht den ein oder anderen Gedanken dazu zu niederschreiben. (Bereits der erste Punkt, der die eBook-Ablehnung unglaubwürdig macht, müsste ja eigentlich Bloggen sein, weil ziemlich digital und eBookmäßig).

Mein Jura-/Blog-/Bücher-Kollege Tobi von Texte und Bilder (Grundtenor: Ablehnung von eBooks jenseits des wissenschaftlichen Bereichs) hat nach einem weinseeligen Abend und Diskussion mit mir letzten Dienstag und der Einbindung in die allgemeine Twitterunterhaltung nun ein Manifest geschrieben, dass ich hier gerne veröffentlichen und verlinken möchte.

Die Weiterverbreitung steht jedem frei! Das Manifest ist als .pdf hier herunterzuladen.

#echtebücher #echtebuecher #buchguerilla

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Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.