Kommentare zu: Heim(at)weh https://www.54books.de/heimatweh/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=heimatweh FEUILLETON IM INTERNET Fri, 27 Dec 2019 16:20:58 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6 Von: Rolf Mueller https://www.54books.de/heimatweh/#comment-7705 Tue, 30 Apr 2019 10:35:31 +0000 https://www.54books.de/?p=8220#comment-7705 In der deutschen Verfassung steht nicht, dass sie nur für weiße Neonazis gilt. Die im Grundgesetz garantierten Menschenrechte gelten für jede und jeden. Darum ist es auch selbstverständlich, diese Rechte einzufordern oder Missstände anzuprangern.
Wer das den Betroffenen abspricht und sie sogar angreift, beschimpft und auffordert, das Land zu verlassen, macht sehr schnell mit dem §130 StGB (Volksverhetzung) Bekanntschaft, und da geht ohne Gefängnis, (bis zu fünf Jahren), gar nichts.
Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt, das heißt, nicht nur Betroffene, sondern wir alle, die wir von einer Tat Kenntnis haben, können Anzeige erstatten. Staatsanwälte und Polizei sind dann verpflichtet, tätig zu werden.
Wir sind nicht nur mehr, wir haben auch das Recht auf unserer Seite, darum sollten wir es konsequent nutzen!

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