Sonnet 18–Sonett 18

Wenn man einmal damit anfängt, verfolgt es einen auf Schritt und Tritt; schon wieder Übersetzungen. Eines der bekanntesten Sonette Shakespeares ist sicher Nummer 18. Hier gehen die Übersetzungsprobleme schon mit der Gattung los, da man getrost Anzahl der n’s und t’s tauschen darf. Vorweg aber das Original:

Sonnet 18

 

Shall I compare thee to a summer’s day?
Thou art more lovely and more temperate;
Rough winds do shake the darling buds of May,
And summer’s lease hath all too short a date;

Sometime too hot the eye of heaven shines,
And often is his gold complexion dimm’d;
And every fair from fair sometime declines,
By chance or nature’s changing course untrimm’d;

But thy eternal summer shall not fade,
Nor lose possession of that fair thou ow’st;
Nor shall Death brag thou wander’st in his shade,
When in eternal lines to time thou grow’st:

So long as men can breathe or eyes can see,
So long lives this, and this gives life to thee.

 

William Shakespeare

Aber wie es immer ist mit den beliebten Dingen, im Mainstream wollen bald alle schwimmen und daher picke ich mir von den unzähligen vorhandenen Übersetzungen nur zwei, die mit besonders bedeutenden Übersetzern heraus.

Sonett 18

 

Soll ich denn einen Sommertag dich nennen,
dich, der an Herrlichkeit ihn überglänzt?
Dem Mai will Sturm die Blütenpracht nicht gönnen,
und Sommers Herrschaft ist so eng begrenzt.

Oft leuchten seines Blickes Feuerfarben,
doch bald auch hört das goldne Glänzen auf,
bis seine allerletzten Spuren starben
in Wechsel und natürlichem Verlauf.

Dir aber soll der Sommer niemals scheiden,
die Zeit sei fern, daß Schönheit dir verdirbt.
Des Todes gier’ger Blick weiß dich zu meiden:
mein Wort verhütet, daß dein Wesen stirbt.

Solange Ohren hören, Augen sehn,
besteht mein Lied, wirst du im Lied bestehn!

 

Übersetzt von Karl Kraus

So ganz anders die folgende Übersetzung Georges, auf die Kraus, für seine…

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Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.

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