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Ein amtlicher Trojaner : Anatomie eines digitalen Ungeziefers

  • -Aktualisiert am

Bild: F.A.Z.

Wie der Staatstrojaner zerlegt wurde: Die Hacker vom Chaos Computer Club haben die Überwachungssoftware gefunden, analysiert – und gehackt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Trojaner kann unsere Gedanken lesen und unsere Computer fernsteuern.

          11 Min.

          Am 27. Februar 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht ein historisches Urteil. Als Abschluss der Auseinandersetzung um den Bundestrojaner – im Amtsdeutsch „Online-Durchsuchung“ – verkündete das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Es setzte damit sehr hohe Hürden für Geheimdienste und Ermittlungsbehörden, wenn diese die Computer von Bürgern infiltrieren wollen, um an deren digitale Lebensspuren und Daten zu gelangen. Das Urteil enthält jedoch eine Passage, die bei aufmerksamen Beobachtern schon bei der ersten Lektüre sorgenvolles Stirnrunzeln hervorrief: Es ist der Abschnitt zur sogenannten „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“.

          Die Regierung und Vertreter der Ermittlungsbehörden hatten in der Karlsruher Verhandlung vehement argumentiert, dass sie eine Möglichkeit brauchten, etwaige verschlüsselte Kommunikation schon auf dem Computer des Verdächtigen abzufangen, bevor sie verschlüsselt wird. Das Gericht mochte sich diesem Begehren nicht ganz verschließen und ließ eine sogenannte „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ zu – allerdings nur, „wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.“

          Eingriffe von unkontrollierbarer Tiefe

          Wie denn eine derartige Sicherstellung in der Praxis technisch funktionieren sollte, war schon während der mündlichen Anhörung zum Bundestrojaner in Karlsruhe ein höchst umstrittener Punkt. Das Gericht hatte die Gefahren jedenfalls erkannt und schrieb: „Wird ein komplexes informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung technisch infiltriert (,Quellen-Telekommunikationsüberwachung‘), so ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen. Die dadurch bedingte Gefährdung geht weit über die hinaus, die mit einer bloßen Überwachung der laufenden Telekommunikation verbunden ist.“

          Staatstrojaner : So funktioniert der Code

          Der technische Hintergrund dieser Bedenken ist, dass ein einmal auf einem Computer installiertes Hintertürprogramm problemlos so ausgelegt werden kann, dass es Funktionen enthält oder diese über das Netz nachladen könnte, welche über das verfassungsrechtlich Zulässige weit hinausgehen. Über diese Hintertürfunktionen könnte dann unkontrollierbar tief in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Betroffenen eingegriffen werden.
          Seit dem Urteil sind mehr als drei Jahre vergangen, und die deutschen Ermittlungsbehörden sind nicht untätig geblieben.

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