Gasanbieter-Vergleich
So machst Du alles richtig: Guten Gasvertrag finden und abschließen
- Seit März 2020 sind die Gaspreise für Neukunden um rund 10 Prozent gefallen – davon kannst auch Du profitieren.
- Hast Du den Gastarif für Deine Wohnung nicht selbst ausgesucht, dann steckst Du im teuren Grundtarif. Dann solltest Du dringend Deinen Tarif und vielleicht sogar den Anbieter wechseln. Doch auch wenn Du bereits einen alternativen Tarif hast, lohnt sich ein Gaspreisvergleich.
- Der Wechsel des Gasanbieters dauert nur wenige Minuten. Dabei gibt es kein Risiko, dass Dir das Gas abgestellt wird.
- Außerordentlich kündigen kannst Du immer, wenn Dein Versorger den Preis erhöhen will.
- Vergleiche Tarife am besten mit unserem Gasrechner, der die Angebote von Verivox und Check24 gleichzeitig abfragt und die Ergebnisse nach unseren strengen Finanztip-Kriterien filtert.
- Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und 100% unabhängig.
- Überlege, ob Du Dich auf einen Tarif mit Neukundenbonus einlassen willst. Was zunächst günstig scheint, wird nach dem Wegfall der Boni schnell teuer.
In diesem Ratgeber
- Ein Preisvergleich lohnt sich und ist schnell gemacht
- Wie viel kannst Du durch einen Vertragswechsel sparen?
- Wie findest Du gute Angebote für die Gasversorgung?
- Was ist von hohen Bonuszahlungen zu halten?
- Wann ist ein Gastarif kostendeckend?
- Wie läuft ein Versorgerwechsel ab?
- Besteht ein Risiko, keinen Zugang zu Gas zu haben?
- Was passiert, nachdem der Vertrag geschlossen ist?
- Wie geht es nach dem Lieferstart weiter?
- Wohin wenden, wenn es Probleme gibt?
Eine Gasheizung hält fast jede zweite Wohnung in Deutschland warm, vor allem in Mehrfamilienhäusern in größeren Städten. Sofern Du im eigenen Haus lebst, kannst Du den Gasversorger ohnehin selbst auswählen. Doch auch als Mieter kannst Du Deinen Gasanbieter selbst bestimmen, wenn Du eine Gastherme in der Wohnung hast. Solche Gasetagenheizungen finden sich in rund vier Millionen Wohnungen.
Ein Preisvergleich lohnt sich und ist schnell gemacht
Ziehst Du in eine Wohnung mit Gastherme, kannst Du in der Regel sofort heizen. In dem Moment, in dem Du erstmals Gas aus dem öffentlichen Gasnetz nutzt, schließt Du einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger ab. Das ist praktisch. Jedoch sind die Preise für diese Ersatzversorgung, auch Grundversorgung genannt, hoch – im Schnitt zahlst du fast 40 Prozent mehr als in alternativen Verträgen. Du solltest daher schnell in einen anderen Tarif wechseln.
Auch wenn Dein letzter Wechsel bereits mehrere Jahre her ist, solltest Du Deinen Gastarif auf die Probe stellen. Ein Tarifvergleich empfiehlt sich einmal im Jahr. Denn der Wettbewerb um Kunden im Gasmarkt ist sehr rege. Die Preise ändern sich stetig – und ein Tarif, der bei Vertragsschluss mal günstig war, muss es heute nicht mehr sein.
Nutze für einen Preisvergleich unseren Finanztip-Gasrechner. Innerhalb einer Minute liefert er Dir günstige und verbraucherfreundliche Tarife an Deinem Wohnort. Unser Rechner greift dazu als einziger Vergleichsrechner für Gastarife gleich auf zwei Datenbanken zu. Finanztip kooperiert dafür mit den Vergleichsportalen Verivox und Check24. Interessiert Dich ein bestimmter Tarif eines Anbieters, siehst Du über unseren Rechner damit auch, bei welchem der beiden Portale er günstiger ist oder ob er auf beiden Portalen denselben Preis hat. Darüber hinaus schließen wir Angebote zweifelhafter Anbieter aus unserem Rechner aus und sortieren die angezeigten Tarife nach unseren eigenen, verbraucherfreundlichen Kriterien.
Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Gastarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Der Finanztip-Gasrechner basiert auf Daten der CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH sowie der Verivox GmbH. Diese haben wir mit unseren Parametern so gefiltert, dass Du ein verbraucherfreundliches Ergebnis nach Finanztip-Kriterien bekommst. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Für Schäden aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung des Rechners übernehmen wir keine Haftung.
Für Daten der CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH: © 2020 CHECK24.de
Für Daten der Verivox GmbH: © Verivox GmbH – www.verivox.de – alle Angaben ohne Gewähr (Stand: 2020). Das Angebot darf nur für den privaten Gebrauch genutzt werden. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung des Angebots oder der auf diesen Seiten angezeigten Informationen – ganz oder auszugsweise, gleich in welcher Form – und jede Form der kommerziellen Verwendung ist nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verivox GmbH zulässig.
Willst Du den Vertrag über Verivox oder Check24 abschließen, leiten die Portale den Vertragswechsel ein. Der Abschluss kommt in der Regel erst zustande, wenn Dich der gewählte Versorger anschreibt und den Vertrag bestätigt. Ab dann bleiben 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Gastarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du kommst mit einem Klick auf Verivox oder Check24, die dann den Vertragswechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Finanztip erhält wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Vertragswechsel eingeleitet wird. Oder Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt so mit ihm einen Vertrag ab. Weder die Vergleichsportale noch wir erhalten dann eine Provision.
Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen, musst Du ohnehin direkt beim Anbieter Deinen Vertrag schließen.
Tipp für Mieter in einem Haus mit Zentralheizung
Wohnst Du zur Miete in einem Haus mit zentraler Gasheizung, kannst Du den Gasanbieter nicht selbst bestimmen. Dafür ist der Vermieter verantwortlich. Der wiederum darf jedoch keinen Gasanbieter mit überhöhten Preisen auswählen und Dich und Deine Nachbarn das dann zahlen lassen. Das verlangt das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, den Verbrauch der einzelnen Mieter getrennt zu erfassen und die daraus resultierenden Kosten in Rechnung zu stellen (§ 4 und § 6 Heizkostenverordnung).
Wenn die Heizkostenabrechnung kommt, solltest Du prüfen, wie teuer der Brennstoff für das ganze Haus war und die Kosten durch den Gasverbrauch teilen. Durchschnittliche Preise je nach Gasverbrauch haben wir für Dich in der Tabelle weiter unten zusammengestellt.
Entspricht der Preis pro Kilowattstunde auf Deiner Heizkostenabrechnung etwa dem Grundtarif oder liegt sogar darüber, handelt es sich um einen teuren Tarif. Dann solltest Du für den Gasverbrauch des Hauses und Deine Postleitzahl Gastarife über unseren Rechner abrufen. Werden Dir deutlich niedrigere Preise als die Kosten auf Deiner Abrechnung angezeigt, wende Dich an Deine Hausverwaltung oder Deinen Vermieter. Du kannst den Wechsel des Gasanbieters fordern. Am besten, Du schlägst dazu gleich einen alternativen Tarif vor, der Dir ins Auge gefallen ist. Deine Forderung solltest Du mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot begründen (§ 556 Abs. 3 BGB). Gehen Hausverwaltung oder Vermieter nicht auf Deine Forderung ein, erkläre per Brief, dass Du künftige Abschlagszahlungen nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistest.
Wie viel kannst Du durch einen Vertragswechsel sparen?
Die durchschnittlichen Gaspreise waren nach Daten von Eurostat Mitte 2019 auf dem niedrigsten Stand der vergangenen Jahre. Für Deinen eigenen Geldbeutel macht es dabei allerdings einen großen Unterschied, ob Du in der teuren Grundversorgung bist oder in einem Tarif bei einem anderen Anbieter. Von den Preissenkungen profitierten 2019 und 2020 bislang vor allem letztere – grundversorgte Kunden zahlen im Schnitt fast 40 Prozent mehr.

Viele Grundversorger haben ihre Tarife 2019 oder 2020 verteuert. In Sondertarifen gingen die Preise dagegen runter. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft analysiert hat, zahlte ein Haushalt im Juli 2020 bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr für jede Kilowattstunde rund 5,8 Cent – so viel wie zuletzt 2018.
Dass die Gaspreise im Schnitt gesunken sind, liegt vor allem an den niedrigen Beschaffungskosten für den Brennstoff – die Importpreise für Erdgas liegen seit Juni 2019 auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Die Preise am Terminmarkt der Handelsplattform Powernext sind seit April 2020 mit Abstand die niedrigsten seit 2008.

Hat Dein Lieferant seine niedrigeren Kosten bei der Beschaffung nicht an Dich weitergegeben oder sogar die Preise erhöht, solltest Du andere Angebote prüfen. Der Wettbewerb um Kunden ist quicklebendig – es gibt viele günstige Gastarife in die Du wechseln und so viel sparen kannst.
Allen voran gilt das für Gaskunden in der Grundversorgung. Rund ein Viertel steckt noch dort. Wenn Du dazugehörst, kannst Du durch einen Vertragswechsel je nach Verbrauch 200 bis 400 Euro jährlich sparen.
Bei einem Wechsel von einem Sondervertrag in einen anderen (ohne Bonuszahlungen) kannst Du bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden mit einer Ersparnis von 120 Euro rechnen. Hast Du Deinen neuen Vertrag erst 2019 geschlossen, sind bei 10.000 Kilowattstunden Verbrauch immerhin noch rund 70 Euro Ersparnis drin. Alle Angaben beziehen sich auf Verträge ohne Bonuszahlungen.
2019 lagen die Preise zwischen Verträgen in der Grundversorgung und in Sondertarifen noch nicht so weit auseinander, wie Du in der folgenden Tabelle sehen kannst.
Durchschnittliche Gaspreise für Haushalte 2019 je nach Vertragsart
Verbrauch pro Jahr | Grundtarif | anderer Tarif beim Grund- versorger | Tarif von anderem Anbieter |
---|---|---|---|
weniger als 5.556 kWh | 10,46 ct/kWh | 9,52 ct/kWh | 9,79 ct/kWh |
5.556 bis 55.556 kWh | 7,28 ct/kWh | 6,44 ct/kWh | 6,22 ct/kWh |
mehr als 55.556 kWh | 6,34 ct/kWh | 5,65 ct/kWh | 5,30 ct/kWh |
Die Preise enthalten sowohl den Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch den Grundpreis pro Monat, die die Versorger zumeist erheben. Es handelt sich um Preise mit Stichtag 1. April 2019.
Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (Stand: 27. November 2019)
Wie findest Du gute Angebote für die Gasversorgung?
Rund 600 Anbieter in Deutschland buhlen um die Verbraucher. Um ihre Angebote zu sichten, raten wir zu einem Gaspreisvergleich mit unserem Finanztip-Gasrechner. Er basiert auf Daten von Verivox und Check24. Diese Vergleichsportale haben in unserem letzten Test am besten abgeschnitten.
Der Finanztip-Gasrechner ist so voreingestellt, dass Du nur verbraucherfreundliche Angebote siehst – sowohl für konventionelles Gas als auch für Ökogas. Interessieren Dich nur Öko-Tarife, kannst Du dies einstellen. Zu den Öko-Tarifen zählen wir solche für Biogas, das – zumindest zum Teil – aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen oder mit Hilfe von Ökostrom synthetisch erzeugt wird (sogenanntes Windgas). Darüber hinaus gehören auch Tarife für Klimagas zu den Ökogas-Tarifen. Bei diesen Tarifen gleichen die Anbieter die durch die Gasverbrennung verursachte Menge CO2 durch Klimaschutzprojekte aus, indem sie beispielsweise Wälder aufforsten.
Herkunftsnachweise und Biogas-Zertifikate
Nicht gelistet sind im Finanztip-Gasrechner Pakettarife und Tarife mit Vorkasse. Auch Tarife von Firmen, die uns durch kundenunfreundliches Geschäftsgebaren aufgefallen sind, zeigt der Rechner nicht an. Es handelt sich dabei um Unternehmen, gegen die eine Verbraucherzentrale Klage führt, die nachweislich gegen Energierecht verstoßen oder gegen die die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren eingeleitet oder ein Bußgeld verhängt hat. Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben und deren Zukunft ungewiss ist, nehmen wir ebenfalls aus dem Rechner.
Unter allen anderen Tarifen tauchen in unserer Empfehlungsliste nur Angebote auf, die folgende Eigenschaften haben:
- Vertragslaufzeit höchstens ein Jahr,
- anschließende regelmäßige Verlängerung des Vertrags um höchstens einen Monat,
- Preisgarantie für mindestens ein Jahr sowie
- Kündigungsfrist maximal sechs Wochen.
Diese Bedingungen sind wichtig, damit Du zunächst für ein Jahr vor Preissteigerungen geschützt bist. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs kannst Du den Vertrag einfach beenden – egal, ob Du den Service schlecht findest, Dir ein besseres Angebot begegnet ist oder weil Du vielleicht umziehen willst.
Gesetzlich erlaubt ist eine erste Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten. Jede Verlängerung darf zwölf Monate betragen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Gaslieferverträge liegt bei höchstens drei Monaten.
Was ist von hohen Bonuszahlungen zu halten?
Um neue Kunden zu locken, werben viele Versorger mit hohen Bonuszahlungen. Einen dreistelligen Betrag kannst Du damit einstreichen, in manchen Fällen sogar mehr als 300 Euro – als Dankeschön, dass Du zu einem Anbieter wechselst. Das mag verlockend klingen, hat aber eine Schattenseite: Denn die Preise in diesen Tarifen sind meist gar nicht günstig. Vergisst du, einen solchen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, steckst Du ab dem zweiten Vertragsjahr automatisch in einem teuren Tarif.
Aus diesen Gründen berücksichtigt der Finanztip-Gasrechner standardmäßig keine Bonuszahlungen – Du siehst nur die Kosten, die durch Grund- und Verbrauchspreis entstehen. Beinhaltet der Tarif noch einen Bonus, zeigt der Rechner den Betrag natürlich an, ohne ihn aber bei den Kosten einzukalkulieren.
Denn wir möchten, dass Du auf Anhieb siehst, welche Kosten Dir entstehen – nicht nur im ersten Vertragsjahr, sondern auch in den darauffolgenden. Deswegen nennt sich unsere Standardeinstellung „einmaliger“ Wechsel. Liegen die Kosten in einem Tarif im zweiten Vertragsjahr erheblich über denen im ersten Jahr, hast Du in beiden Jahren zusammen nicht unbedingt gespart.
Es gibt auch Tarife ohne Bonuszahlung, die nach dem ersten Jahr deutlich teurer werden: die Anbieter heben dann die Preise stark an – um 15 Prozent oder noch mehr. Dabei handelt es sich um Tarife, deren Preise bei Vertragsabschluss so niedrig sind, dass der Anbieter entweder die entstehenden Kosten nicht decken kann oder kaum Gewinn erwirtschaftet. Was er im ersten Vertragsjahr einbüßt, holt er dann ab dem zweiten Jahr wieder rein.
Wir prüfen die günstigsten Tarife in fünf ausgewählten Städten in Deutschland regelmäßig. Ist ein Tarif nach unserer Einschätzung nicht kostendeckend oder verdient der Anbieter dabei kaum, zeigen wir den Tarif bei unseren Empfehlungen für den standardmäßigen „einmaligen“ Wechsel nicht an.
Willst Du nichtkostendeckende Tarife oder solche mit hohen Boni sehen, musst Du die Ansicht wechseln: Klicke auf „jedes Jahr“. Dann siehst Du unsere Empfehlungen für Tarife, für die wir die Bonuszahlungen bei der Kostenrechnung berücksichtig haben. Dabei findest Du auch Tarife mit Preisen, an denen der Anbieter kaum verdient oder mit denen er sogar Minus macht.
Bei den Boni gibt es drei Arten: Sofortbonus, Direktbonus und Neukundenbonus. Wie der Name schon nahelegt, wird der Sofortbonus relativ schnell nach einem Vertragsschluss gezahlt, beispielsweise innerhalb von 60 Tagen oder drei Monaten nach Lieferstart. Den Direktbonus verrechnet der Versorger zumeist mit fälligen Abschlagszahlungen. So zahlst du in den ersten Monaten einen geringeren Abschlag.
Die Zahlung des Neukundenbonus schieben die Anbieter dagegen meist bis zum Ende der Laufzeit auf. Prüfe in jedem Fall, ob der Bonus tatsächlich auf der Abrechnung auftaucht und ob Du ihn erhältst. Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist – zum Beispiel, wenn Du kündigst –, dann verlierst du deinen Anspruch auf den Bonus. Darüber hinaus kann es passieren, dass Dir laut Vertragsbedingungen gar kein Neukundenbonus zusteht, auch wenn er im Angebot enthalten ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Du beim gleichen Versorger bereits Strom beziehst. Denn dann giltst du nicht mehr als „Neukunde“. Prüfe daher vor einem Abschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unterscheidet der Versorger nicht zwischen Strom- und Gaskunden, zahlt der Versorger mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Neukundenbonus, wenn er Dir auch Strom liefert.
Wann ist ein Gastarif kostendeckend?
Es kommt vor, dass ein Versorger seine Preisbestandteile verdoppelt oder sogar verdreifacht. Das kann darauf hindeuten, dass Dein Gaspreis bislang nicht kostendeckend war.
Wie wir in einer Untersuchung festgestellt haben, decken die günstigsten Gastarife im Markt nicht die Kosten, die den Versorgern entstehen. Häufig handelt es sich dabei um Tarife mit hohen Boni. Aber auch mit Tarifen ohne Bonus machen manche Anbieter Minus – zumindest so lange eine Preisgarantie besteht. Sobald diese abgelaufen ist, können die Anbieter die Preise erhöhen.
Eine solche Preiserhöhung muss Dir der Versorger vorab ankündigen und Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Nicht immer ist solchen Schreiben aber eindeutig zu entnehmen, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Schau daher ganz genau hin und suche nach Wörtern wie „Preisanpassung“. Willst Du solchen Ärger vermeiden und länger bei einem Anbieter bleiben, dann gehe zu einem Versorger, der kostendeckend arbeitet.
Ob ein Tarif kostendeckend ist, hängt dabei vom Wohnort ab: Denn rund ein Viertel des Gaspreises bestimmt im Schnitt der Betreiber des Gasnetzes. Im Sommer 2020 sind die günstigsten Bonustarife nach unserer Einschätzung meist nicht kostendeckend. Die meisten Tarife ohne Bonuszahlung hingegen schon. Flattert Dir dennoch zum Ablauf der Preisgarantie eine saftige Preiserhöhung ins Haus, dann kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Kündigung musst Du dabei selbst schreiben – ein neu gewählter Anbieter kann das nicht für Dich erledigen.
Wie läuft ein Versorgerwechsel ab?
Um einen günstigeren Vertrag abzuschließen, musst Du nicht den Versorger wechseln. Du kannst auch Deinen Anbieter nach besseren Konditionen fragen. Hast Du aber ein gutes Angebot von einem anderen Unternehmen gefunden, ist der Wechsel zum neuen Lieferanten in wenigen Minuten eingeleitet.
Entweder gehst Du auf die Internetseite des Anbieters, machst dort eine Tarifabfrage und wählst den gewünschten als künftigen Versorgungstarif aus. Die Kündigung beim bisherigen Versorger erledigt gewöhnlich der gewählte Lieferant gleich mit. Wissen muss er dazu lediglich deinen Namen und Deine Anschrift, Deinen bisherigen Gasverbrauch und die Nummer Deines Gaszählers. Und natürlich muss der Anbieter wissen, ab welchem Tag er Dich versorgen soll. Prüfe am besten im aktuellen Vertrag, wie lange er bei fristgerechter Kündigung noch läuft. So beugst Du Missverständnissen und Pannen vor.
Du kannst einen Tarif auch über Vergleichsportale wie Verivox und Check24 abschließen – beide Unternehmen sind als Makler tätig und vermitteln Gaslieferverträge. Auch hier sind Name, Anschrift, Gasverbrauch und Zählernummer sowie der gewünschte Lieferstart zu nennen.
Besiegelt ist der Vertrag mit Deiner Willensbekundung noch nicht – der Vertrag ist geschlossen, wenn ihm auch der Versorger zustimmt. Zuerst muss dieser aber prüfen, ob er Dich beliefern darf. Das sagt ihm der Netzbetreiber: Bei diesem meldet er Dich als neuen Kunden an und erfährt dabei, wer Dich bislang versorgt und wie lange der aktuelle Vertrag noch läuft.
Hast Du den Vertrag bereits gekündigt, kann Dir der neue Anbieter sofort eine Vertragsbestätigung schicken. Andernfalls übernimmt er die Kündigung für Dich und sendet anschließend die Vertragsbestätigung. In dieser nennt der Versorger den Start der Gaslieferung. Das alles sollten Versorger in zwei bis drei Wochen erledigen können.
In einem Falle kann ein gewählter Lieferant nicht für Dich den bestehenden Vertrag kündigen: Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt. Dieses steht Dir zu, wenn der aktuelle Lieferant den Vertrag ändern will – also zum Beispiel eine Preiserhöhung ankündigt. Dann darfst du direkt kündigen, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Aber Du musst die Kündigung selbst schreiben und kannst anschließend einen neuen Lieferanten beauftragen.
Was tun, wenn dich der Gasanbieter ablehnt?
Es kann auch passieren, dass der Versorger keine Vertragsbestätigung sendet, sondern eine Ablehnung. Das kann der Fall sein, wenn eine Kündigung beim bisherigen Versorger zu Deinem Wunschtermin nicht möglich ist. So lange es einen gültigen Liefervertrag gibt, darf Dich kein anderer Anbieter über das öffentliche Gasnetz versorgen. Das hat auch sein Gutes: dass Du plötzlich in zwei Verträgen steckst und doppelt zahlst, ist ausgeschlossen. Hältst du aber die Kündigungsfrist ein und der bisherige Versorger behauptet trotzdem, ein Wechsel sei zum Wunschtermin nicht möglich, dann fordere ihn zur Richtigstellung auf.
Möglich ist auch, dass der gewählte Versorger einen anderen Lieferstart vorschlägt – entweder, weil er Dich zum Wunschtermin noch nicht beliefern darf oder dies nicht schafft. Dann steht Dir zu, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Einen Vertragsschluss lehnt ein Lieferant in der Regel auch ab, wenn ein Verbraucher eine schlechte Schufa-Auskunft hat.
Es sind aber auch noch andere Gründe dafür denkbar, dass ein Lieferant einen Kunden ablehnt. Etwa wenn ihm der Kunde schon bekannt ist und beide Seiten zuletzt Probleme miteinander hatten. Aufgetreten sind auch Fälle, in denen Versorger es ablehnten, ehemalige Kunden im Rahmen von Bonustarifen zu versorgen, als diese zum Unternehmen zurückkehren wollten.
Grundsätzlich steht es Gasanbietern frei, ob sie einen Vertrag mit Dir schließen oder nicht. Die Pflicht zur Gaslieferung obliegt einzig dem Grundversorger in Deiner Region. Aber Du kannst das Risiko verringern, dass Dich ein Gasanbieter ablehnt: Fordere nach Beendigung eines Liefervertrags den Versorger auf, Deine Daten nach Datenschutzgrundverordnung zu löschen. Nutze dazu gern unser Musterschreiben.

Hier kannst Du unser Musterschreiben zur Löschung personenbezogener Daten herunterladen:
Eine Aufbewahrungsfrist von bis zu elf Jahren besteht für das Unternehmen lediglich für Rechnungen, falls die Steuerbehörden diese prüfen wollen. Der Versorger sollte dann aber den Zugriff auf diese Daten für andere Abteilungen als die Buchhaltung sperren. Der Kundenservice sollte demnach nicht erkennen können, dass Du schon einmal Kunde warst, wenn Du zu einem bestimmten Gasanbieter zurückkehren willst. Wenn Du den Anbieter um Datenlöschung bittest, bietet es sich zudem an zu erklären, dass Du zu Werbezwecken nicht angerufen und angeschrieben werden willst.
Wechseldienstleister einschalten
Möchtest Du dich nicht selbst mit einem Vertragswechsel beschäftigen, aber zu günstigen Preisen Gas beziehen, kannst Du auch einen Wechseldienstleister einschalten. Firmen wie Switchup, Wechselpilot oder Cheapenergy24 vergleichen für Kunden Tarifangebote, machen Vorschläge und übernehmen auch den Wechselprozess – jedes Jahr wieder, so lange Du Kunde bleibst. Für den Service behalten die Unternehmen entweder einen Teil der Ersparnis, die der Vertragswechsel mit sich bringt. Oder der Service ist kostenfrei, weil der Dienstleister vom gewählten Gasanbieter eine Provision kassiert.
Die Marktwächter Energie haben sich 2018 mit Wechseldienstleistern in einer Studie beschäftigt. Kritisch bewerten sie, dass für Kunden nicht transparent sei, welches Angebot der Dienstleister vorschlägt. Unklar sei häufig zudem, welche Pflichten dem Kunden weiterhin obliegen.
Besteht ein Risiko, keinen Zugang zu Gas zu haben?
Ein Risiko, nach einem Gasanbieterwechsel ohne Gas dazustehen, besteht in der Regel nicht. Denn wenn andere Anbieter Dich nicht beliefern wollen oder können, übernimmt der Grundversorger den Dienst. Er springt auch ein, wenn beim Versorgerwechsel etwas schiefgeht. Das sollte in der Regel nicht passieren, ist aber dennoch möglich. Wenn Dein bisheriger Vertrag abläuft und kein anderer Lieferant nahtlos anschließt, kannst Du trotzdem weiter Gas beziehen. Du fällst dann in die Ersatzversorgung.
Das passiert auch, wenn ein Vertrag endet und Du keinen neuen eingegangen bist. Oder wenn Du in eine Wohnung einziehst, ohne einen Gasvertrag abgeschlossen zu haben. In diesen Fällen solltest du schnell nach Angeboten suchen und einen Lieferanten beauftragen. Die Ersatzversorgung endet, sobald ein gewählter Anbieter startklar ist. Kündigen musst Du die Ersatzversorgung nicht.
Dieser Zustand hält aber nicht dauerhaft an. Hast Du nach drei Monaten keinen anderen Liefervertrag geschlossen, fällst Du in die Grundversorgung. Die Tarife sind dort die gleichen wie in der Ersatzversorgung. Wenn Du die Grundversorgung beenden willst, musst Du kündigen. Die Frist beträgt zwei Wochen.
Es gibt nur eine Möglichkeit, dass Du ohne Gas dastehst: Wenn Du in eine Wohnung einziehst, in der dem Vormieter der Gaszugang gesperrt wurde. Das kann passieren, wenn jemand seine Gasrechnung über Monate hinweg nicht begleicht. Hat dem Netzbetreiber dann niemand mitgeteilt, dass der alte Mieter ausgezogen und Du eingezogen bist, hat er keinen Grund, die Sperrung aufzuheben. Er macht dies aber sofort, wenn er vom Mieterwechsel erfährt. Schließt Du vor Einzug einen Gasliefervertrag für die neue Wohnung, ist klar, dass es einen neuen Mieter gibt. Der Netzbetreiber hebt dann die Sperrung wieder auf, ehe Du davon betroffen bist.
Was passiert, nachdem der Vertrag geschlossen ist?
Wenn der neue Versorger den Vertrag bestätigt und den Lieferstart mitteilt, sagt er auch, wie viel Du zahlen sollst. Da viele Versorger erst nach einem Jahr den tatsächlichen Verbrauch abrechnen, dürfen sie vorher Abschläge fordern. Den ersten Abschlag darf der Versorger frühestens am Tag des Lieferbeginns einfordern.
Die Höhe der Abschlagszahlung muss sich dabei an Deinem bisherigen Verbrauch orientieren (§ 41 Abs. 2 EnWG). Verlangt das Unternehmen deutlich mehr, dann fordere es zur Anpassung auf und weise ihm Deinen letzten Gasverbrauch nach. Nutze für Deine Forderung gern unser Musterschreiben. Beziehst Du zum ersten Mal Gas über das öffentliche Netz, ist die Abschlagszahlung am Verbrauch vergleichbarer Kunden auszurichten.
Wie du bezahlst, bestimmst Du. Der Versorger muss Ihnen mindestens zwei Möglichkeiten zur Wahl stellen (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen, ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Denn dann kannst Du nicht in Zahlungsverzug geraten, sondern der Versorger ist in der Pflicht, Zahlungsbeträge pünktlich abzubuchen.
Dass Dich von einem Tag zum anderen ein anderer Versorger beliefert, bemerkst du nicht. Die Qualität des Gases, das Du dem Netz entnimmst, verändert sich nicht.
Wie geht es nach dem Lieferstart weiter?
Wann eine Abrechnung kommen muss, wie eine Preiserhöhung erfolgen darf und wie Du kündigen kannst, ist vertraglich und gesetzlich geregelt. Das solltest Du dabei wissen:
1. Abrechnung
Einmal im Jahr schicken die Versorger gewöhnlich eine Abrechnung. Festgelegt ist, dass sie maximal zwölf Monate umfasst (§ 40 Abs. 3 EnWG). Über den in der Abrechnung genannten Zeitraum führt das Unternehmen auf, wie viel Gas Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Den Gaszähler müssen die Netzbetreiber einmal pro Jahr ablesen. Die Ablesung muss dabei nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Notfalls schätzt ein Versorger dann den letzten Zählerstand. Du kannst dem vorbeugen, indem Du selbst den Zähler zum Ende des Vertragsjahres abliest und dem Versorger übermittelst. Notiere den Zählerstand am besten auch für Deine eigenen Unterlagen.
Spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss Dir die Rechnung vorliegen (§ 40 Abs. 4 EnWG). Hast Du weniger Gas verbraucht als im Vorjahreszeitraum, sollte der Versorger dies bei den kommenden Abschlagszahlungen berücksichtigen. Passt er die Abschlagshöhe nicht automatisch an, dann fordere ihn dazu auf. Nutze auch hier gern unser Musterschreiben. Darüber hinaus hat der Versorger Dir ein Guthaben aufgrund geringeren Verbrauchs oder gesunkener Kosten unverzüglich auszuzahlen. Hast Du den Vertrag gekündigt, muss Dir ebenfalls innerhalb von sechs Wochen die letzte Abrechnung des Versorgers zugehen und ein etwaiges Guthaben auf Deinem Konto ohne Verzögerung eingehen.
2. Aufbewahrung der Rechnung
Die Abrechnung muss Du vier Jahre lang aufheben. Es kann passieren, dass ein Versorger eine Abrechnung noch korrigiert und zum Beispiel plötzlich einen höheren Gasverbrauch berechnet, als ursprünglich in der Abrechnung ausgewiesen. Bis zu drei volle Kalenderjahre nach Zustellung der ersten Version ist dies möglich. Hast Du beispielsweise im Mai 2017 eine Abrechnung erhalten, kann der Versorger diese bis Ende 2020 korrigieren. Das gilt auch, wenn Du inzwischen umgezogen bist. Gut ist in einem solchen Fall, wenn Du nicht nur die alte Abrechnung besitzt, sondern auch den Zählerstand jedes Jahr notiert und gesichert hast.
3. Preiserhöhung und Sonderkündigung
Will der Versorger seine Preise erhöhen, muss er Dir das mitteilen – transparent und verständlich. Schickt er dazu eine E-Mail, muss sich bereits aus der Betreffzeile ergeben, dass es um eine Preiserhöhung geht. Stecken die Details in einem längeren Text, sind sie hervorzuheben oder neue und alte Preise sind einander gegenüberzustellen (OLG Köln, Urteil vom 26. Juni 2020, Az. 6 U 303/19; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Außerdem muss Dich der Lieferant auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen – bei jeder Preiserhöhung kannst Du den Vertrag beenden, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Einer Preiserhöhung vorbeugen lässt sich durch den Abschluss eines Tarifs mit Preisgarantie, wie wir es empfehlen. Eine eingeschränkte Preisgarantie berücksichtigt dabei gewöhnlich nicht die staatlichen Steuern und Konzessionsabgaben auf den Gaspreis. Manche Versorger klammern auch die Netzentgelte aus. Die Steuern und Konzessionsabgaben sind dabei seit vielen Jahren stabil. Die Netzentgelte sind seit 2012 im Schnitt um rund 15 Prozent gestiegen.
4. Ordentliche Kündigung
Wann Du kündigen kannst, sollte im Liefervertrag geregelt sein. Maximal dürfen es drei Monate zum Ende der Laufzeit sein. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist bundesweit nur zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 GasGVV).
Du musst dabei nicht selbst kündigen. Ein neuer Anbieter kann das auch für dich erledigen. Wichtig ist aber, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Andernfalls verlängert sich der geltende Vertrag automatisch – und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dann nicht sofort möglich.
Willst Du selbst kündigen, genügt die Textform. Das heißt, Du kannst eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax senden (§ 309 Nr. 12 BGB). Manche Versorger bieten auch an, eine Kündigung über das eigene Service-Portal zu übermitteln. Wohin die Kündigung gehen soll, ist in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt. Fordere in Deinem Schreiben auch eine kurzfristige Bestätigung der Kündigung.
Alternativ kannst Du auch einen Kündigungsdienst beauftragen. Damit gehst Du auf Nummer sicher, dass der Versorger die Kündigung empfängt. Wir empfehlen die Anbieter Aboalarm und Volders.
Es kommt vor, dass ein Versorger eine fristgerechte Kündigung nicht akzeptieren will. Er behauptet dann, der Vertrag hätte bereits bei Abschluss zu laufen begonnen – obwohl die Gaslieferung erst Wochen oder Monate später begann.
Am besten, Du schaust dann in den Liefervertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort muss festgelegt sein, wann der Vertrag anläuft. Entspricht Beginn oder Ende der Vertragslaufzeit dem Beginn oder Ende der Lieferzeit für Gas, dann widersprich Deinem Lieferanten und beharre auf die Kündigungsfrist zum Ende eines Lieferjahres. Ob bei Gasverträgen die Laufzeit tatsächlich von der Lieferzeit abweichen kann, ist umstritten.
5. Umzug
Auch im Falle eines Umzugs kann Dir ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Informiere Dich dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Versorgers oder prüfe, ob Dein Lieferant auf seinen Internetseiten etwas zum Thema schreibt. Manche Unternehmen erwarten etwa, dass Du den Vertrag an neuer Anschrift fortsetzt – vorausgesetzt, eine Belieferung ist dort möglich.
Was Du unter keinen Umständen machen solltest: einfach aus der Wohnung ausziehen und Dich um nichts weiter kümmern. Denn der Vertrag läuft dann weiter und Du stehst weiter in der Zahlungspflicht. Zieht nicht sofort ein anderer Mieter ein, fällt weder dem Netzbetreiber noch dem Versorger auf, dass Du gegangen bist. Auch wenn Du in der alten Wohnung kein Gas mehr verbrauchst – der Grundpreis fällt weiterhin an.
Vergiss beim Auszug darüber hinaus nicht, den Stand des Gaszählers zu notieren und dem Lieferanten zu übermitteln. Innerhalb der folgenden sechs Wochen sollte er dann die Endabrechnung zustellen.
Wohin wenden, wenn es Probleme gibt?
Hält sich ein Versorger nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, so ist der erste Schritt, dass Du ihn darauf hinweist. Hilft das nicht, kannst Du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese muss ein Lieferant auf jeder Abrechnung hinweisen, ebenso auf Schreiben zu Preiserhöhungen und bei Abschluss eines Liefervertrags.
Kannst du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Versorger auf Deine Beschwerde nicht reagiert hat, eröffnet sie in der Regel ein Schlichtungsverfahren. Darauf ist kein Versorger erpicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen dafür eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung. Für dich ist das Verfahren dagegen kostenfrei.
Hast Du den Stromliefervertrag über einen Makler abgeschlossen, kannst Du Dich auch an diesen wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln in solchen Fällen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten deines Anbieters korrekt ist, dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder auch ein Thema anschneiden.
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Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
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