Tragen Sie bitte in den Fahrzeugen und an den Haltestellen einen Mund-Nase-Schutz.
Plastik-Visiere, die sogenannten Face Shields sind nicht erlaubt!
Maske tragen schützt uns alle - gerade dort, wo nicht immer ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Es braucht nicht viel, um Verantwortung zu übernehmen. "Tragen" auch Sie Ihren Teil dazu bei!
Die Maskenpflicht für den ÖPNV gilt auf Anordnung der Landesregierung von NRW. Das Bußgeld für das Nicht-Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beträgt 150 Euro und wird vom Ordnungsamt verhängt.
Falls Sie ein Attest haben, empfehlen wir Ihnen, sich bitte trotzdem ein Taschentuch oder einen leichten Schal vor das Gesicht zu halten. Andere Fahrgäste können nicht erkennen, ob Sie von der Maskenpflicht befreit sind.
Bei Kontrollen zeigen Sie bitte unaufgefordert Ihr Attest vor.
Mund und Nase sollten bedeckt sein. Sie können einen Schal nutzen, eine selbst genähte Maske aus Stoff oder auch eine klassische Mund-Nase-Schutz-Maske (MNS-Maske).
Plastik-Visiere, die sogenannten Face Shields sind nicht erlaubt!
Stoffmasken mit unterschiedlichen Sprüchen erhalten Sie im KVB-Shop.
Viele Menschen haben bereits ihre eigenen Masken genäht und verschenken oder verkaufen diese.
In diesem Video sehen Sie eine Anleitung mit der Sie sich schnell und einfach eine Maske aus einem Halstuch basteln können:
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt in den Fahrzeugen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen der KVB. Zu diesen gehören beispielsweise KundenCenter, unterirdische Haltestellen und Bahnsteige. Haltestellen lassen sich teilweise nur schwer vom öffentlichen Raum abtrennen, wir empfehlen daher in allen Haltestellenbereichen einen Schutz zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen zu halten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Fahrgäste sich bestmöglich auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen verteilen und alle Türen (bis auf die Bus-Vordertür) benutzen.
Die KVB stattet ihre Mitarbeiter/innen mit Atemschutzmasken aus, die überall dort eingesetzt werden sollen, wo der natürliche Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. KVB-Personal, das sich im Fahrgastraum aufhält, muss genauso wie die anderen Fahrgäste auch einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Das Fahrpersonal trägt keine Schutzmaske beim Fahren, da es in der Stadtbahnfahrerkabine oder durch eine Folie im Bus geschützt ist. Die räumliche Trennung ist hier der bessere Schutz und macht den Einsatz von Masken nicht notwendig. Hilft das Fahrpersonal dem Fahrgast beim Ein- und Ausstieg (z.B. Rollstuhlfahrer), hat es direkten Kontakt (unter 1,50 m) und setzt sich eine Maske auf.
Fahrgäste, die in den Fahrzeugen ohne Masken angetroffen werden, weisen wir auf die Tragepflicht hin. Falls es notwendig sein sollte, behalten wir uns vor, unser Hausrecht durchzusetzen und den Fahrgast gegebenenfalls aus Bus oder Bahn zu weisen. Sollten sich auf Grundlage einer neuen Verordnung des Landes NRW Änderungen oder durch die Ordnungsbehörden Ergänzungen zur Verfahrensweise geben, werden wir umgehend informieren.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Menschen in Köln zusammenhalten und sich an die Vorgaben der Regierung und Stadtverwaltung halten, damit das Virus besiegt werden kann.
Die Maskenpflicht ist derzeit ein Riesenthema, vor allem in den Sozialen Medien. Sehr viele, aber nicht alle Fahrgäste halten sich daran. Deshalb fordern viele, dass die KVB die Maskenpflicht konsequenter kontrollieren sollte.
Für die Umsetzung der Maskenpflicht und die Durchsetzung des Bußgeldes, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung, sind die Ordnungsbehörden zuständig. Wir arbeiten allerdings eng mit dem städtischen Ordnungsamt zusammen, da es unser gemeinsames Interesse ist, dass die Maskenpflicht eingehalten wird.
Das heißt konkret, dass es gemeinsame Kontrollen mit dem Ordnungsamt bereits gab und weiter geben wird, denn nur dessen Mitarbeiter dürfen ein Bußgeld verhängen. Unsere Mitarbeiter können gegenüber konsequenten Maskenverweigerern von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie aus dem Bus oder aus der Bahn weisen.
Sowohl das Ordnungsamt als auch die KVB tun das, was ihre personellen Kapazitäten erlauben. Wir können allerdings keine permanenten und flächendeckenden Kontrollen in allen Bussen und Bahnen gewährleisten. Wir setzen daher sehr auf die Einsicht der Fahrgäste, dass die Maskenpflicht einzig und allein ihrer Gesundheit und der der anderen Fahrgäste dient.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog.
Die Fahrer/innen öffnen an jeder Haltestelle automatisch alle Türen des Fahrzeugs. Dadurch ist eine Berührung des Türöffners seitens der Fahrgäste nicht mehr notwendig und der Innenraum der Fahrzeuge wird in regelmäßigen Abständen gelüftet. Nur bei den Bussen bleibt die erste Tür weiterhin geschlossen. Bitte nutzen Sie für den Ein- und Ausstieg die hintere(n) Tür(en).
Während der Standzeiten werden die Türen an allen Endhaltestellen offen gelassen, um die Fahrzeuge zu lüften.
Vereinzelt fragen Fahrgäste, ob die Klimaanlagen in unseren Bussen und Bahnen möglicherweise zur Verbreitung des Corona-Virus beitragen können.
Unsere Anlagen haben einen Umluft- und Frischluftbetrieb.
Das heißt: Sie saugen einen Großteil der Luft von außen an, was zu einer Erneuerung der Luft im Fahrzeug führt. Durch diesen permanenten Luftaustausch wird einer eventuellen Verbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt.
Erste Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen haben bislang keine Hinweise auf Ansteckungen mit dem Corona-Virus im öffentlichen Nahverkehr ergeben.
Zusätzlich zur nächtlichen Reinigung der Fahrzeuge sind Mitarbeiter einer Reinigungsfirma auch tagsüber auf viel befahrenen Abschnitten aller Stadtbahn-Linien sowie auf stark frequentierten Buslinien unterwegs. Sie säubern Halteschlaufen, Haltestangen und -griffe, Armlehnen und Fahrkartenautomaten mit desinfizierenden Einmaltüchern.
Alle KVB-KundenCenter sind geöffnet und mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet:
Bitte betreten Sie die KVB-KundenCenter nur mit einem Mund-Nasen-Schutz.
Fragen zu Abonnements können Sie uns per E-Mail an abonnement@kvb.koeln senden. Möchten Sie ein Abo oder einen SchülerTicket-Vertrag abschließen bzw. diesen verlängern, können Sie das ausgefüllte Formular datenschutzkonform online hochladen.
Wer zuhause keinen Drucker hat, kann sich das entsprechende Formular auch formlos per Anruf unter 0221 547 3654 nach Hause schicken lassen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch: 0221 547 3654.
Unsere Fahrausprüferinnen und -prüfer achten bei der Kontrolle der Tickets darauf, einen möglichst großen Abstand zu den Fahrgästen einzuhalten.
Als Fahrgast können Sie unsere Kontrolleure dabei unterstützen, indem Sie bspw. Ihre Chipkarte (Abo, JobTicket, usw.) oder Ihr Handy einfach vor das MobiDat-Gerät halten.
Wir haben Aushänge in den Fahrzeugen platziert, um über Verhaltensweisen zu informieren, die zum Schutz aller Fahrgäste beitragen.
Zusätzlich weisen wir mit Durchsagen, über die Lauftexte an den digitalen Haltestellen-Anzeigern sowie über Social Media und Presseinformationen auf die Maskenpflicht hin.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und bitten Sie, um sich und andere zu schützen, die empfohlenen hygienischen Vorsorgemaßnahmen zu beachten.
Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020 bis 31.12.2020
Die mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung sollte auch den Kundinnen und Kunden im Nahverkehr zugutekommen. Bei einigen Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen wurden Aktionen wie Preissenkungen nur einzelner Tickets oder Dankeschön-Aktionen an Abonnenten umgesetzt, bei anderen nicht. Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hatte es im Sommer bereits eine erfolgreiche und gut angenommene Dankeschön-Aktion gegeben, als NRW-weite Freifahrt für Abonnenten innerhalb der Sommerferien.
Auf dieser Basis wurden im VRS Möglichkeiten zur fairen Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an alle Kundengruppen (Abonnenten und Gelegenheitsfahrer) geprüft. Ein entsprechendes Gesamtkonzept sollte in der Weihnachtszeit zum Einsatz kommen. Es sah vor, dass die Mitnahmeregelungen für Abonnementkunden im gesamten Dezember erweitert werden. Zudem waren an allen vier Adventssamstagen fahrscheinlose Tage im gesamten VRS-Raum geplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie muss die Aktion jedoch schweren Herzens ins kommende Jahr verschoben werden. Es bleibt also dabei: Auch der VRS und die Verkehrsunternehmen werden die Mehrwertsteuer-Absenkung an die Kunden weitergeben!
Aktuell keine Kulanzregelung
Während der ersten Lockdown-Phase wurde im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eine schnelle Möglichkeit geschaffen, das jeweilige Abonnement pausieren zu lassen. Diese Regelung endete am 30.6.2020. In der aktuellen Situation wird die Möglichkeit einer Pausierung nicht noch einmal umgesetzt. Anders als beim Lockdown im Frühjahr diesen Jahres ist das öffentliche Leben nur teilweise eingeschränkt. Geschäfte, Schulen, Universitäten und Behörden haben beispielsweise geöffnet. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel im VRS sind uneingeschränkt nutzbar, so dass es bei der Gültigkeit der Fahrscheine für Abonnenten und Gelegenheitskunden keine Einschränkungen gibt.
Tarifanpassung
Zum 1.1.2021 steigen die Preise im VRS um durchschnittlich 2,5%. Basis hierfür ist eine im Jahr 2019 getroffene Entscheidung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten auch an die Nutzer weiterzugeben. Ursprünglich wäre eine Preissteigerung von 3,5% erforderlich gewesen. Auch die öffentlichen Haushalte beteiligen sich also an den steigenden Kosten. Zudem wurde durch die Bundesregierung ein Rettungsschirm auf den Weg gebracht, um zumindest die im Jahr 2020 durch die Corona-Krise entstandenen Mehrkosten und Fahrgeldausfälle aufzufangen.