Erstattung und Absetzen von Bewerbungskosten
Grunsätzlich haben Sie 3 Möglichkeiten:
1. Erstattung durch die Agentur für Arbeit
Wenn Sie Arbeitslos sind oder Arbeitssuchend gemeldet: Fünf Euro pro Bewerbung bis zu einer Höhe von 260 Euro im Jahr oder die tatsächlichen Kosten.Wenn Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen möchten, müssen Sie Belege vorlegen. Die Erstattung ist eine freiwillige Leistung und liegt im Ermessen des zuständige Arbeitsberaters, nach Prüfung Ihrer Einkommenssituation.
Wichtig: Sie müssen den „Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung“ ausfüllen, erst danach können die Kosten geltend gemacht werden. Werden die Kosten von der Agentur für Arbeit oder vom Arbeitgeber (z.B. Reisekosten zum Bewerbungsgespräch) nicht übernommen, so können Sie die Ausgaben beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Hierfür haben Sie 2 Möglichkeiten:
2. Belege sammeln
und mit der Steuererklärung einreichen. Folgend Kosten dürfen geltend gemacht werden: Bewerbungssmappen, Bewerbungsfotos, Papier, Porto, Kopierkosten, Druckerpatronen, weitere Büromaterialien wie Kleber oder Umschläge/Versandtaschen, Übersetzungen, Beglaubigungen, Kosten fürs Schreibbüro, polizeiliches Führungszeugnis, Zeitungen, Bewerbungs-Ratgeber, Bewerbungstraining, Erstellung einer Bewerbungswebsite, Mitgliedschaft in kostenpflichtigen Karriereplattformen, Anzeigen, Dreh eines Bewerbungsvideos, Fahrtkosten, Parkgebühren, Stadtpläne, Taxi, Übernachtungskosten, Mehraufwendung für Verpflegung bei Reise zum Vorstellungsgespräch.
Wichtig: Eine Liste der Bewerbungen beilegen.
Wer das Sammeln von Belegen vergessen hat oder wem das zu aufwändig ist, kann die Kosten auch pauschal geltend machen:
3. Pauschale
In der Regel werden 10-15 Euro pro Bewerbung genehmigt (zzgl. etwaiger Fahrtkosten). Das Finanzgericht Köln unterschied in einem Urteil zwischen 8,70 Euro für Bewerbungen mit Mappe und 2,55 Euro für Bewerbungen über das Internet. Auf eine Pauschale pro Bewerbung haben Sie keinen Anspruch und in welcher Höhe eine Pauschale anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter im Finanzamt ab.
Wichtig: Eine Liste der Bewerbungen beilegen und Eingangsbestätigungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Zusagen, Absagen etc., auch die per E-Mail (ausgedruckt) einreichen. Erfolgte keine Reaktion des Unternehmens, können Sie eine Kopie des Anschreibens beilegen mit dem entsprechenden Vermerk.
Übrigens: Umzugskosten wegen einer neuen Arbeitsstelle können von der Steuer abgesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Dieser Artikel wurde von Markus Fugmann verfasst, der den Bewerbungsmappen Online-Shop www.freiburger-mappen.de betreibt.