Groll’s Arbeitsrechtskolumne
Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.
Wer raucht, fliegt!
Az.: 12 Sa 956/11 In einem feuergefährdeten Druckereibetrieb war das Rauchen strengstens untersagt. Trotz Rauchverbot und mehrfacher Abmahnungen steckte sich ein Arbeitnehmer erneut außerhalb der Raucherräume eine Zigarette an – fristlose Kündigung. Und zwar zu Recht, wie die Richter des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf anschließend urteilten. Der nachhaltige Verstoß gegen ein Rauchverbot, das insbesondere der Betriebssicherheit diente, sei ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Rauchen kann eben nicht nur der Gesundheit schaden.
Nicht laut denken!
Az.: 1 Sa 29/10 Eine Auszubildende mit russischem Hintergrund erhielt in der Probezeit die Kündigung. Zuvor hatte der Geschäftsführer sich über deren sprachliche Fähigkeiten aufgeregt und nach Schreibfehlern in Briefen der Auszubildenden gesucht. Die Kunden würden denken, was das für ein „Scheißladen“ das sei, in dem nur Ausländer arbeiten würden, lautete die Begründung des Chefs. Eine solche Außenwirkung könne er sich nicht leisten. Die Auszubildende klagte auf Entschädigung wegen Diskriminierung – und gewann. Das Landesarbeitsgerichts Bremen sah den Ausspruch des Geschäftsführers nach einer Beweisaufnahme als erwiesen an, obwohl der sich an nichts mehr erinnern wollte.
Vorgetäuschte Fahrerflucht
Az.: 1 Sa 749/10 Ein Arbeitnehmer hatte in der Vergangenheit bereits fünf Unfälle mit seinem Dienstwagen verursacht und war deswegen einschlägig abgemahnt worden. Als ein erneuter Schaden von immerhin fast 2000 Euro am Dienstwagen auffiel, gab der Mitarbeiter an, Opfer einer Fahrerflucht geworden zu sein. Der zweifelnde Chef ging der Sache nach und konnte letztlich beweisen, dass der Arbeitnehmer den Unfall verursacht hatte. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung hielt auch vor den Richtern des Landesarbeitsgerichts Sachsen stand. Wer vorsätzlich versucht, einen begangenen Unfall zu verdecken, hat das Vertrauen verspielt und sein Arbeitsverhältnis buchstäblich „an die Wand gefahren“.
Strangerli
Irgendwie kann man nach jeden Aktenzeichen mit dem Schlagzeug ein Rimshot ausführen um die Wortspiele am Ende zu unterstreichen.
Details zu Az.: 1 Sa 29/10 würden mich interessieren: wie wurde der Ausspruch des GF als erwiesen angesehen wenn er sich an nichts erinnern wollte?
Peter Groll
Eine Zeugin bestätigte glaubhaft und sachlich, dass die Äußerung so gefallen sei. Ein weiterer Zeuge, der wohl den GF entlasten wollte, konnte sich an vieles nicht erinnern aber auf jeden Fall daran, dass die Äußerung nicht gefallen war. Diese Aussage und viele Verlegenheitsgesten machten ihn unglaubwürdig. Die Klägerin konnte konkrete und auch sachliche Aussagen treffen. Damit war der GF raus; er konnte oder wollte sich ja an eh nichts mehr erinnern.