Das neue Telemediengesetz

Kaum ist des neue Telemediengesetz beschlossene Sache, wird
auch schon eine Verfassungsbeschwerde dagegen angekündigt, siehe hier . Es geht dabei hauptsächlich um die
Tatsache, dass ein Auskunftsverlangen über Nutzerdaten zukünftig deutlich
erleichtert werden soll. Ein richterlicher Beschluß ist für den Erfolg eines
solchen Ansinnens nicht mehr unbedingt notwendig.

Auch in Bloggerkreisen sieht man mit größtem
Unbehagen die Tatsache, dass auch private Blogs u.U. als jornalistische
Tätigkeit betrachtet und entsprechend auch juristisch beurteilt werden. Eine
weitere, ausführliche Kritik an dem neuen Gesetz ist hier nachzulesen.

Sabine Korndörfer
 


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