Niete oder Glückslos? Die lustige Gründungzuschuss-Lotterie

Als ich es das erste Mal hörte, traute ich meinen Ohren nicht. Da sollen „Fallmanager“, den Tränen nahe, darüber jammern, dass sie keinerlei Einfluss mehr auf die Vergabe des Gründungszuschusses hätten. Es wäre ein Losverfahren, lautete eine Aussage, die mir über Eck zugetragen wurde. Andere munkelten, es gäbe Kommissionen, in denen die Kriterien „willkürlich“ festgelegt würden. Ist der Bezug von Gründungszuschuss also ein reines Glücksspiel geworden? Am 28.12.2011 verwandelte sich das erfolgreichste Arbeitsmarktinstrument aller Zeiten, bis dahin ein gesetzlicher Anspruch, in eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass nicht jeder, der gründen will,  auch eine Unterstützung mit dem Gründungszuschuss bekommen kann. Wochen war unklar, was in der Praxis passieren würde.

Inzwischen schlagen Frust-Wellen wie Tsunamis hoch: sowohl Berater als auch Antragsteller sind verunsichert, die ersten Kunden der Bundesagentur von Ablehnungen verärgert. Dieser Artikel ist nach Recherchen bei Insidern, Gesprächen mit Gründungszuschuss-Experte Andreas Lutz und Knut Böhrnsen, Pressesprecher der Arbeitsagentur Hamburg entstanden.

Gibt es wirklich ein Losverfahren?

Nein, das war offensichtlich bildlich gemeint. Die Berater in den Arbeitsagenturen sind verunsichert und einige regelrecht verzweifelt. Selbstständige Berater, die vor allem von den staatlichen Geldern leben, die Gründer aus der Arbeitslosigkeit mitbringen, sind sauer, ebenso Gründungswerkstätten. Das ist verständlich. Ich kann mir indes als Beraterin die Bemerkung nicht verkneifen, dass es zu den größten unternehmerischen Risiken überhaupt zählt, ein Geschäft allein auf staatlichen Zuschüssen wie eben Gründungszuschuss oder KFW-Coachinggeld aufzubauen ;-) (Randbemerkung: Letzteres gibt es in der Variante 50% auch OHNE die Gründungszuschuss-Zusage).

Trotzdem: Die derzeitige Vergabe-Praxis erscheint mir, verzeihen Sie den Begriff, „hirnrissig“ angesichts der Tatsache, dass man sich vergackeiert vorkommen muss, schaut man sich den Argumentationsschlingerkurs der Regierung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an.

Was ist passiert?

Jahrelang argumentierten Vertreter der Bundesregierung PRO Gründung – wir erinnern uns an die berüchtigte Ich-AG – und nun sind auf einmal alle dagegen? Aus dem vollkommen hohlen Bauch: sämtliche Studien belegen, dass der Gründungszuschuss das erfolgreichste Förderinstrument überhaupt war (ist?)! Jedes Jahr gibt es 4,3% mehr Freiberufler, IBM will sein Geschäft demnächst weitgehend mit Freelancern staffen, schrieb kürzlich Spiegel Online – die Arbeit der Zukunft ist, so wurde uns immer gesagt, eine ohne Sicherheit und langfristigen Vertrag. Ein wenig staatliche Unterstützung sollte da doch drin sein, sehr wichtig zum Beispiel in den Arbeitsfeldern der Zukunft wie Kreation und Kultur, in denen gewöhnlich kleinere Brötchen gebacken werden.

Es entsteht der Eindruck, man wolle der Wirtschaft Fachkräfte zuführen. Ja, die Wirtschaft boomt, doch was für Stellen gibt es da? Mit schlechter Bezahlung, nicht dem Wunsch-Suchprofil entsprechend, wenig selbstbestimmt oder über ungeliebte Zeitarbeit, Arbeit 1.0 eben. Mit wenig Raum für Häuptlinge und viel für Indianer (obwohl man uns Akademikermangel verkauft). Ist da für viele die Selbstständigkeit nicht eine viel attraktivere Alternative? Und überhaupt, sollte nicht jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Berufsleben tun möchte? Immerhin resultiert das Geld – der Gründungszuschuss also – aus einer Versicherung, in die vorher eingezahlt worden ist. Sie ist somit keineswegs „geschenkt“.

Die Mehrzahl der Gründer hat keine oder keine dicken Abfindungen bekommen – viele sind nicht nur jung, viele brauchen auch das Geld.

Wenn es keine Lostrommel gibt – wie ist es wirklich?

Der radikale Schwenk – gestern steht Förderung der Selbstständigkeit hoch im Kurs und heute ganz niedrig – verleitet einige Fallmanager zu unloyalem Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Bundesagentur für Arbeit. Sie sind so frustriert, dass sie das Bild der Lostrommel nutzen. Andreas Lutz: “Ein großer Teil der Mitarbeiter bei den Arbeitsagenturen ist selbst nicht überzeugt von dem, was sie ihnen (den Gründern) erzählen, wie Aussagen von frustrierten Agenturmitarbeitern gegenüber von uns betreuten Gründern zeigen.”

Indes kann die Bundesagentur für Arbeit für die derzeitige Situation selbst nichts. Schuld seien die in Berlin, also vor allem die Frauen Merkel und von der Leyen, sagte mir ein BA-Mitarbeiter off the record.

Die Entscheidung über den Gründungszuschuss träfe, zumindest in Hamburg, eine Kommission, bestätigt auch der Pressesprecher der BA Hamburg Knut Böhrnsen. Diese sei bisher jedoch noch nicht zusammen getroffen. Sie würde es dann, wenn die Zahl der mit einer fachkundigen Stellungnahme bewilligten und vom jeweiligen Fallmanager befürworteten Anträge das Budget übersteige.

Um wie viele Anträge geht es denn?

In Hamburg reicht das zugeteilte Budget für den Gründungszuschuss, versicherte mir Böhrnsen, bei 1.200 Fällen pro Jahr, also rund 100 pro Monat. 4.800 waren es 2011 gewesen. Das bedeutet, dass in Hamburg nur noch 25% der Anträge gefördert würden – wenn das Niveau von 2011 bestehen bleibt. Von Arbeitsmarktseite gibt es keinen Grund, aus dem sich der Bedarf nach finanzieller Gründungsunterstützung ändern sollte, siehe oben genannte Zahl von 4,3% Zuwachs im Freiberuflerbereich. Immer mehr Freelancer in der IT, steigende Zahlen von Freiberuflern in den Medien. Hinzu kommen die mit Herz und Verstand gewollten Selbstständigkeiten, denn machen wir uns nichts vor: Immer mehr Festanstellungen führen in den Burnout und/oder die Frustration. Arbeit 3.0 – also flexible, zukunftsgerichtete Arbeitsformen – ist noch selten,  es dominiert Arbeit von gestern. Und die wollen viele nicht mehr.

Da die Zahl der Anträge im Januar erheblich zurückgegangen sei, so Böhrnsen, scheint bisher die Hamburger Kommission nicht tagen zu müssen. „Vermutlich haben viele ihre Gründung in das letzte Jahr vorgezogen“, sagt Böhrnsen, der etwa 30 Anträge für den Januar kennt oder nennt. Trotz der angeblich sehr niedrigen Antragszahlen gibt es, siehe meine Umfrage bei Facebook und auch in Foren bei Xing, definitiv Ablehnungen auch schon in Hamburg.  Das müsste theoretisch bedeuten, dass die Zahl von 100 bereits überschritten worden ist – oder dass eben doch mehr abgelehnt wird, aber rein mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget mehr hätte bewilligt werden können.

Klar ist: Offensichtlich werden die Arbeitsamtberater auf „Abschreckung“ gebrieft, sollen also Gründung als Alternative gar nicht erst ins Spiel bringen und Kunden, die damit liebäugeln, gleich entsprechend „einnorden“, Motto „schlechte Aussichten“.

Wer nicht richtig und aktuell informiert ist, wird sich leicht beeindrucken lassen – und lieber auf die Mühen des Antrags verzichten.

Doch wie stehen die Chancen wirklich?

Gründungszuschuss-Experte Andreas Lutz sieht die Chancen positiv. Je besser die Gründungswilligen individuell  informiert seien und je optimaler sie auf die Antragstellung vorbereitet sind, desto größer die Aussichten,  mit dem Antrag durchzukommen. Mit seinem Team hilft Lutz bei der Ausarbeitung einer schlüssigen Argumentationsstrategie. Auch bei Kunden mit schlechten Prognosen wie etwa einem Manager, der mit Abfindung ausgestiegen ist, sieht er noch gute Chancen. Dafür hat er mit anderen Profis zusammen getan, z.B. Juristen, und einen Katalog mit 50 Punkten aufgestellt, anhand derer eine schlüssige Strategie entwickelt werden kann. Denn die Lostrommel ist eben ein schönes Bild – würde die Agentur für Arbeit sie wirklich aufstellen, würde sie in Widersprüchen und Verfahren vor dem Sozialgericht versinken. Das Interesse, eine schlüssige Argumentation aufzubauen, muss also seitens der BA sehr groß sein.

Keine Gießkanne also. Woran ist das Ermessen denn nun geknüpft?

Eine Ermessensleistung wie der Gründungszuschuss es inzwischen ist, bedeutet nicht, dass etwas mit der Gießkanne und frei nach Lust und Laune verteilt werden kann. Die Vergabe oder Nicht-Vergabe des Gründungszuschusses muss an nachvollziehbare Kriterien geknüpft sein. Dies bestätigten mir auch Sozialrechtler. „Ein Ermessen muss begründet werden, um ggf. auch gerichtlich überprüft werden zu können, denn es kann auch fehlerhaft ausgeübt werden“,  schreibt eine ehemalige Verwaltungsbeamtin bei Facebook.

Doch die Kriterien sind höchst weich. So steht es in den Durchführungsanweisungen:

Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.

Gibt es im entsprechenden Beruf oder der Funktion genügend Stellen, so muss der Gründungsinteressiere sich erst mal auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben. Das muss er auch tun, wenn die Stellen anderswo im Bundesgebiet sind. Auf meinem Facebook-Account erzählt eine abgelehnte Antragstellerin, dass die Agentur ihr aufgetragen habe, doch in einem Umkreis von mehr als 200 Kilometern zu schauen, da gäbe es Stellen. Doch ist das zumutbar?

Das ist im Einzelfall schwer zu belegen. Ist es zumutbar für eine alleinerziehende Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern 200 Kilometer umzuziehen? Eher nicht. Ist dasselbe zumutbar für einen Single-Ingenieur? Ja, eher. Doch was wenn dieser Ingenieur zuvor einen Burnout hatte und sich deshalb für eine freiberufliche Tätigkeit entschieden hat? Das wäre wiederum eine Argumentationsstrategie mit Chancen.

Auch wenn niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf, wie Böhrnsen betont, sieht es für bestimmte Berufsgruppen in Sachen Förderwahrscheinlichkeit doch besser aus als für andere. Journalisten etwa, deren Perspektiven in der Festanstellung wohl noch lange lau sein werden, dürften bessere Aussichten haben als IT-Ler, die in Projekten schnell 10.000 EUR und mehr im Monat verdienen. Weitere Details finden Sie in meiner Tabelle.

Auch die mögliche Eigenleistung ist ein Kriterium. Zwar kann der Fallmanager nicht verlangen – wie ich schon Anfang Januar bei Spiegel Online geschrieben habe – dass z.B. Kontoauszüge zum Nachweis einer Bedürftigkeit vorgelegt werden. Doch eine erhaltene Abfindung muss im Antrag für Arbeitslosengeld angegeben werden.

Und dann greift folgender Passus aus den Durchführungsrichtlinien:

Im Rahmen der Ermessensausübung ist auch zu berücksichtigen, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist. So ist beispielsweise bei einer Betriebsübernahme oder der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers in vereinfachter Form zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Hierfür kann der Vordruck „Begründung für die Förderung“ verwendet werden.

Aber auch hier gilt: Eine geschickte Argumentation kann die Chancen erhöhen. Beraten lassen!

Und wenn es trotzdem ein Nein gibt?

Eine Antragstellerin  schreibt in meinem Facebook-Account: „Ich habe in Hamburg eingereicht und Widerspruch eingelegt – hierzu eine differenzierte Antwort erhalten.“ Das entspricht leider dem, was ich sonst so höre. Im Zweifel ist die Ablehnung gut vorbereitet und eben differenziert – dann besteht auch wenig Hoffnung, dass das Sozialgerecht dies anders entscheidet. Aber ist die Antwort auf die Antragstellung und je nach dem den Widersprich auch wirklich gut begründet? Das hängt auch von Ihrem Antrag ab. Auch bei einem Widerspruch zeigt Andreas Lutz´ Team, wie sich die Chancen deutlich verbessern lassen.

Was ich dazu denke und empfehle

Ich war immer schon der Meinung, dass der Gründungszuschuss allein nicht ausreicht, um eine Existenz aufzubauen. In wissensintensiven Berufen, bei meiner Klientel also, ist die Zeit (viel) zu kurz bemessen. Mir sind viele wenig durchdachte Schnellschussgründungen begegnet, darunter einige Jung-Coachs, Trainer oder Berater, die ernsthaft dachten schon nach sechs Monaten ihren Unterhalt verdienen zu können (und dies im Extremfall sogar mit einer privaten Zielgruppe, was so gut wie unmöglich ist). Das entspricht nicht dem Slow Growing, wie ich es für sinnvoll halte.

Dennoch habe ich festgestellt, dass die Qualität der Gründungen mit der Verbesserung der Wirtschaftslage zugenommen hat. Je mehr es brummt, desto aussichtsreicher sind Gründungen – denn wer jetzt gründet, will das auch. Allein diese Tatsache steigert die Erfolgsaussichten eines Gründungsvorhabens immens, denn so genannte Pull-Gründungen haben sehr viel bessere Aussichten.

Und finanzielle Unterstützung braucht jeder in der Anfangszeit, einige (wenige) bestversorgte Manager mal ausgenommen. Ich bin dafür, dass der Gründungszuschuss wieder ein gesetzlicher Anspruch wird, weil er denen hilft, die ihn wirklich brauchen. Es wird immer Menschen geben, die  Systeme ausnutzen. Solange das bei der Masse anders ist, liefert das keinen Grund für die Einrichtung von sicher auch nicht gerade kostenneutralen (Kontroll-)Kommissionen. Deshalb wünsche ich mir, dass die Proteste jetzt laut werden. Dass sich niemand abhalten lässt vom Antragstellen und sich abgewiesene Gründer nicht mit dem amtlichen Schreiben abfinden, sondern der Ablehnung widersprechen.

Letztendlich geht es um etwas, das jeden von uns betrifft: Wir werden bevormundet! Wir sind ein reicher Staat, der sich den Luxus geförderter Gründungen – nochmals betont: aus einer Versicherungsleistung heraus bezahlt und nicht aus Steuermitteln! – leisten kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass ein Ministerium und die Bundesregierung nicht nach Akten-, sondern nach Wirtschaftslage entscheidet und damit der arbeitskrafthungrigen Industrie in die Hand spielt.

Also bitte, Gründer: beantragt weiter, widersprecht! Und bitte, Berater: Fordert eure Klienten genau dazu auf!


4 Kommentare zu “Niete oder Glückslos? Die lustige Gründungzuschuss-Lotterie

  1. Vielen Dank für die Nennung von gruendungszuschuss.de im Artikel. Momentan ist es wirklich so, dass auch “Blinde mit Krückstock” von den Arbeitsberatern zu hören bekommen, sie ganz speziell hätten wunderbare Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt und aus diesem Grund auch keinen Anspruch auf GZ. In den Kommentaren auf unserer Seite gibt es die verrücktesten Geschichten, wer angeblich alles auf dem Arbeitsmarkt gesucht ist. Noch nie hatten zum Beispiel 58-Jährige und Alleinerziehende so gute Jobchancen wie heute…

    Aber auch traurige Geschichten von Leuten, die sich haben überreden lassen, keinen Antrag zu stellen, gegründet haben, jetzt lesen, dass sie einer irreführenden Argumentation aufgesessen sind und für die selbst wir jetzt nicht mehr tun können, weil der Antrag vor der Gründung zumindest abgeholt worden sein muss.

    Bei den Gründern, die wir betreuen, entwickeln wir eine individuelle Argumentation und sehr häufig passiert dann tatsächlich das hier im Artikel beschriebene: Dass die Arbeitsberater die Maske fallen lassen und zugeben, dass sie entgegen ihrer eigenen Überzeugung und jahrelangen Erfahrung handeln müssen. Viele finden es schwer, das mit ihrem Gewissen zu vereinbaren und leiden darunter.

    Trotzdem sollten Gründer ihre Rechte wahren und sich auf jeden Fall den Antrag auf Gründungszuschuss mitgeben lassen.

    Ziel unserer Antragsberatung http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 ist, dass man gleich im ersten Anlauf den Gründungszuschuss erhält. Wir sagen den Gründern, wie ihre Chancen bezüglich der in der Geschäftsanweisung zum GZ geregelten Kriterien tatsächlich stehen und wie sie sie weiter verbessern können. Wenn wir die Chancen als gut bewerten, bieten wir einen Kosten-Airbag und übernehmen damit die Rechtsanwaltskosten für das Widerspruchsverfahrens, sofern es zu einer Ablehnung kommen sollte. Aber mit der richtigen Argumentation sollte sich das vermeiden lassen.

    Wichtig ist, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen und sich möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur die richtige Argumentation festzulegen.

    • danke für den ausführlichen Kommentar! Ich bin normalerweise kritisch gegenüber Anbietern, die ihr Geld damit verdienen, bei Antragstellungen zu helfen. Mir dreht sich der Magen um, wenn ich von KFW-akkreditierten Beratern höre, die in den Gründungswerkstätten oder anderswo Kunden quasi mit “Gewalt” in ihre Coachings lotsen (“wir nehmen Ihnen alles ab”). Diese Art von Vertrieb lehne ich entschieden ab.
      Doch dies hier ist etwas anderes. Denn das spezielle Know-how von Gruendungszuschuss.de hat – in diesem speziellen Feld – definitiv kein anderer Berater. Mindestens in der Anfangsphase kann ich es nur jedem empfehlen.

  2. Vielen Dank Frau Hofert für den ausführlichen Bericht. Ich möchte als langjährige Beraterin gerne anmerken, dass es künftig nicht um Ablehnungen geht, sondern schlicht gar kein Antrag gestellt werden kann, sobald der Gründungswillige vermittelbar ist. Natürlich fand ich es als Beraterin auch anders besser, allerdings ist anzumerken, dass es so wie bisher auch nicht optimal war. Nahezu jeder konnte gründen, nahezu jeder wurde gefördert. Der Weg der Mitte wäre gut. Derzeit muss sich jeder überlegen ob er sich eine Gründung leisten kann. Hat aber auch den Vorteil, dass künftig Gründer vermutlich gut vorbereitet sind und gleich richtig starten, statt erst mal neun Monate auf Halbmast zu laufen um dann entsetzt fest zu stellen, der Zuschuss ist zu Ende. Wie immer hat alles auch was Gutes. Wenn auch ich die Vorgehensweise in keinster Weise gut finde.
    Gruß aus Augsburg, Gertrud Hansel

  3. Hallo Frau Hansel, da war auch mein erster Impuls: es hat auch etwas Gutes, denn viele Vorhaben waren nicht wirklich tragbar. Trotzdem, der Schwenk ist schon ein wenig krass und nicht nachvollziehbar. Danke jedenfalls für Ihr Feedback. LG Svenja Hofert

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