Keine Fähler mehr!
admin | Posted 01/08/2007 | Preise und Events | Keine Kommentare »
Als erstes der drei deutschsprachigen Länder setzt
Deutschland heute, 1. August, die überarbeitete Rechtschreibung endgültig um.
Damit werden Schülern nun Fehler nach der überarbeiteten neuen Rechtschreibung
angerechnet. An Österreichs Schulen dauert es noch ein Jahr, in der Schweiz
noch zwei Jahre, bis die Übergangsfrist an den Schulen endet.
"Nach den turbulenten ersten zwei Jahren gehen wir
jetzt in ruhigeres Fahrwasser", erklärte der Vorsitzende des Rates für
deutsche Rechtschreibung, Hans Zehetmair. Jetzt müssten Ruhe und Beständigkeit
einkehren. "Wir gehen davon aus, dass die Sprache und die Schreibgewohnheiten
eine Antwort darauf geben werden, welche Schreibweise sich durchsetzt",
meinte Zehetmair zu den zugelassenen verschiedenen Varianten bestimmter Wörter.
Besonderes Augenmerk werde der Rat auf Worte wie "Gämse" (alt:
"Gemse") und behände (alt: "behende") richten sowie auf
Bezeichnungen fremdsprachigen Ursprungs wie "Frisör" (alt:
"Friseur").
Die Nachrichten-Agenturen haben sich in Fällen, bei denen
Varianten zulässig sind, auf eine gemeinsame Schreibweise geeinigt. Auf der
gemeinsamen Webseite
http://www.die-nachrichtenagenturen.de wurde eine Liste mit
1.500 Variantenwörtern in der Agenturschreibweise veröffentlicht.
Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996
war das amtliche Regelwerk mit 1. August 2006 erneut geändert worden.
Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung sind seitdem
in einigen besonders umstrittenen Bereichen die alten Schreibweisen wieder
zugelassen.
So ist beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die
alte Zusammenschreibung "kennenlernen" erlaubt. Wortverbindungen wie
"allein erziehend" und "so genannt" dürfen ebenfalls
zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende Mutter", "sogenannte
schnelle Brüter"). In Fällen wie "auseinanderbrechen" ist die
Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben. Das Anredepronomen
darf in Briefen wieder großgeschrieben werden: "du" oder
"Du". Bei der Kommasetzung und Worttrennung sind jetzt einige
Schreibweisen verboten, die nach der Reform 1996 erlaubt waren: Das Komma ist
etwa vorgeschrieben bei Sätzen wie "Sie öffnete das Fenster, um frische
Luft hereinzulassen". Einzelne Vokale am Wortanfang dürfen am Zeilenende
auch nicht mehr abgetrennt werden; die Silbentrennung "A-bend" ist
also unzulässig.