Neuer Prozess um Roman “Esra”

admin | Posted 10/12/2007 | Autoren | Keine Kommentare »

Der jahrelange Rechtsstreit um den stark autobiografisch
gefärbten Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller ist in eine
neue Runde gegangen. Knapp zwei Monate nach dem endgültigen Verbot des Romans
durch das Bundesverfassungsgericht befasste sich das Landgericht München I gestern
mit Zivilklagen von Billers Ex-Freundin und deren Mutter, die jeweils 50.000
Euro Schmerzensgeld verlangen.

Ex-Freundin und Mutter argumentieren, durch ihre Darstellung
in dem Roman in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein. Das
Gericht stieg zunächst in eine nicht-öffentliche Güteverhandlung zu den Klagen gegen
Biller und seinen Verlag ein. Die Parteien erzielten dabei jedoch keine
gütliche Einigung. Offen bleibt somit, wann das Gericht ein Urteil fällen wird.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht am 12.
Oktober dieses Jahres das Erscheinen des Romans endgültig untersagt. Das 2003
erschienene Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin,
weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar sei und der Roman intimste
Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere,
befanden die Verfassungsrichter. Sie wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde
von Billers Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen ab und
bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2005. (APA/dpa)

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