Freitag, 29. Juni 2012

Neuerscheinung: Die digitale Gesellschaft

Es gibt kein Offline mehr! Dies ist das Credo des neuen Buches von Markus Beckedahl und Falk Lüke über die digitale Gesellschaft. Mögen die Prä-Onliner heute noch in der Mehrzahl sein. Immer mehr Menschen werden in die Internet-Welt hinein geboren, Menschen, die das Internet in ihren Alltag integriert haben, die ihr Sozialleben über das Internet organisieren oder teils gar über das Internet führen. Diese Menschen, die üblicherweise als "Digital Natives" bezeichnet werden - im Gegensatz zu den "Digital Immigrants", die sich diese Welt erst aneignen mussten - kennen das Internet nicht als Werkzeug, sondern als integralen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens.

Netzpolitik beschreiben die Autoren in ihren sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Dimensionen. Sie zeigen an vielen Einzelbeispielen - häufig in Rückblicken - wie Netzpolitik bislang funktionierte. Und sie zeigen wie Politiker agieren, die zwar in bester Absicht (wie etwa beim Zugangserschwerungsgesetz) handeln, ihnen aber häufig noch ein tieferes Verständnis für die digitale Gesellschaft und die Mechanismen des Netzes fehlt. Dabei werden dann im Netz freiheitliche Werte unserer demokratischen Gesellschaft immer wieder anderen Interessen untergeordnet, häufig gesteuert durch Lobbygruppen (etwa in der augenblicklichen Diskussion um eine Novellierung des Urheberrechts).

Netzpolitik aber geht alle Bürger an, sei sie teilweise auch noch so abstrakt und schwer greifbar. Nahezu alle Menschen bewegen sich im Netz, sie sind mit dem Thema Sicherheit konfrontiert, ihre Arbeitsplätze sind von der digitalen Wirtschaft abhängig und die gesellschaftlichen und politischen Debatten verlagern sich immer stärker auch ins Netz.

Beckedal und Lüke plädieren daher mit viel Engagement für eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gestaltung unserer digitalen Gesellschaft und in der Netzpolitik. Die Weichen, wie diese digitale Gesellschaft einmal aussehen könnte, werden heute gestellt. Politisch vollziehen sich dabei kaum transparente Prozesse auf bundespolitischer Ebene, in der EU und auf globaler Ebene.

Den Autoren ist eine umfassende Einführung gelungen, die in ihrer engagierten Erzählweise nie langweilig wird. Das Buch ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie eine eigentlich komplexe politische Materie kompetent und verständlich vermittelt werden kann.

Es ist an der Zeit sich den Fragen zu stellen, auf die eine digitale Gesellschaft Antworten erwartet. An ihrer Gestaltung sollten sich Bürger engagiert beteiligen, wenn sie dies nicht Interessengruppen überlassen wollen. Das Buch von Beckedahl und Lüke ist ein engagierter und lesenswerter Aufruf an alle Bürger, sich an der Gestaltung der digitalen Gesellschaft zu beteiligen.



Markus Beckedahl und Falk Lüke:
Die digitale Gesellschaft: Netzpolitik, Bürgerrechte und die Machtfrage.
München: DTV 2012, 219 Seiten
ISBN 978-3-423-24925-6

Mittwoch, 27. Juni 2012

Frauenquote in Medienunternehmen - oder: Das Girl auf der Titelseite

Frauen in Führungspositionen. Das ist ein Thema. Spätestens seit unsere Bundesregierung eine Frauenquote in den deutschen Unternehmen heftig und kontrovers diskutiert. Diskutiert, nicht entscheidet. Viel zu kontrovers sind schließlich die Meinungen ...

In Medienunternehmen aber, so suggeriert das Manager Magazin in der aktuellen Ausgabe, sei alles anders, viel besser. Zur Illustration wird noch ein "Titelgirl" platziert, Maria Furtwängler, die Frau an seiner Seite, nämlich die Ehefrau des Konzernchefs Hubert Burda.

Die "Macht der Medienfrauen", so die Überschrift der Titelstory, ist aber weit weniger schillernd, als das Magazin glauben machen möchte. Die Beispiele von Frauen in Führungspositionen von Medienunternehmen sind dann doch eher rar. Auch das Manager Magazin kommt über die Furtwängler, über Friede Springer (die Witwe Axel Springers) und über Peta Grotkamp (WAZ) kaum hinaus.

Vielmehr ist die Story in Musterbeispiel für schlechten Journalismus, schlechten Medienjournalismus allemal. "Drall und kernig wie im Wirtshaus", eine journalistische Fummelei, so sieht die Frankfurter Rundschau diese Story. Sind doch die Beispiele von Frauen in Führungspositionen auch in Medienunternehmen nicht wirklich besser, als sie dies in anderen Branchen sind. Die Realität hingegen ist, dass beispielsweise Journalistinnen 32 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen - auch das war eine Nachricht des heutigen Tages. Und dies ist nur ein Ergebnis der Benachteiligung von Frauen in Medienberufen, wie sie in einer Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages offenbar wurde (im Twitter-Account von Tabea Rößner nachzulesen).

Die boulevardtypische Aufbereitung dieser Story im Manger Magazin lässt den kritischen Leser bestenfalls irritiert zurück, nicht aber informiert. So schreibt ein 60zig jähriges deutsches "Leitmedium". Von einem vermeintlich führenden deutschen Wirtschaftsmagazin erwartet man mehr, zumindest aber eine differenziertere Beschreibung.

Dienstag, 19. Juni 2012

Medienpolitik à la Kraft

Hannelore Kraft (SPD), die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, hielt auf dem Medienforum NRW in Köln eine medienpolitische Grundsatzrede. Im Mittelpunkt ihre Ausführungen stand der Rundfunk, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Hannelore Kraft will die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für die privaten Medienanbieter verbessern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht dabei im Mittelpunkt ihrer Überlegungen, der Bedeutung dieser Rundfunkform sicher angemessen. ARD und ZDF hätten eine Entwicklungsgarantie, auch im Internet. Sendungen sollten künftig auch länger als sieben Tage im Web (Mediatheken) abrufbar sein, die "Sieben-Tage-Regel" gehöre auf den Prüfstand. Ein begrüssenswerter Vorschlag, hat sich diese Regel in der Praxis doch ohnehin als kaum nachvollziehbar erwiesen hat.

Aber auch die privaten Anbieter auf dem Medienmarkt bräuchten bessere Rahmenbedingungen. Im Streit um die Tagesschau-App hofft die Ministerpräsidentin weiterhin auf einen Kompromiss zwischen den Beteiligten.

Den privaten Verlegern möchte Frau Kraft vor allem im Rahmen des Wettbewerbsrechts entgegen kommen. Hier schlägt sie vor, die Regeln der Fusionskontrolle weiter lockern. Hinsichtlich einer gesellschaftliche gewollten Medienvielfalt gilt dies als ein höchst umstrittener Vorschlag.

Medienpolitisch bewegte sich Kraft in ihrer Rede im Rahmen bekannter Pfade, ohne Entwicklungen im Rahmen neuer Medien im Internet zu berücksichtigen oder visionäre Konzepte digitaler Medien aufzeigen zu können. An realpolitschen Machbarkeiten orientiert, mangelt es den medienpolitischen Vorstellungen der NRW-Ministerpräsidentin noch an gesellschaftlichen Zukunftsvisionen, die auch die Realitäten des Internet berücksichtigen.

Sonntag, 17. Juni 2012

Medien- und Netzpolitik im Koalitionsvertrag der Landesregierung Schleswig-Holstein

In der vergangenen Woche wurde der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Schleswig-Holstein von SPD, Grünen und SSW vorgestellt. Hier werden für die Bereiche der Medien- und Netzpolitik die zentralen Aussagen aus dem Koalitionsvertrag vorgestellt:

Netzpolitik

In Schleswig-Holstein soll jeder Mensch Zugang zu einem Breitbandanschluss erhalten. Die Koalition strebt dabei auch eine Rolle der Kommunen in eigenwirtschaftlicher Betätigung an.

Die Landesregierung bekräftigt das Prinzip der Netzneutralität und wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, etwa auch bei der Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Breitbandausbaus. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für das Recht Aller auf einen Breitbandanschluss einsetzen.

Die Landesregierung wird sich bei der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts für einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Nutzern und Urhebern einsetzen.

Open Data (unter Bürgerbeteiligung)

Die E-Government-Infrastruktur und das „Schleswig-Holstein Gateway“ werden erweitert, so dass es als Open Data Portal einen zentralen Zugang zu Verwaltungsprozessen und -daten ermöglicht. Dieses Portal wird öffentlich und transparent mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Neue Beteiligungsformen werden mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) voran getrieben.

Vorratsdatenspeicherung (unter Innenpolitik)

Die Landesregierung setzt sich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung ein, da sie einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte darstellt.

Die Koalition stellt  sich gegen jede Form der Ausspähung privater Computer und ebenso gegen die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Software.

Medienpolitik

Die Landesregierung will eine Stärkung der Transparenz und Öffentlichkeit der Gremienarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bei der Aushandlung künftiger Staatsverträge soll das Parlament stärker beteiligt werden.

Die Digitalisierung des Hörfunks soll vorangetrieben werden. Außerdem soll eine größere regionale Programmvielfalt durch Bürger- und Campusradios erreicht werden, deren Zugang niedrigschwellig sein soll.

Die Landesregierung gib ein Bekenntnis zur Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie zu deren Aufgaben und Finanzierung ab. Für bundesweite Programme und Anbieter soll der Vorschlag einer Medienanstalt der Länder geprüft werden.

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein als Lokalradio, Lokalfernsehen und Forum für Bürgerinnen und Bürger nimmt eine wichtige Stellung in der Medienpolitik des Landes ein. Es sollen weiterhin ausreichend Finanzmittel für die Aufgaben des Offenen Kanals zur Verfügung gestellt werden.

Die Landesregierung will Medienkompetenz stärken und eine transparenten Novellierung des gescheiterten Jugendmedienstaatsvertrages erreichen.

Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Unklar und gefährlich!

In der abgelaufenen Woche hat nun die Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium der Justiz einen ersten Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgelegt. Einmal mehr hat die Regierung darin ihre Unfähigkeit zur Politikgestaltung demonstriert und einer Klientelpolitik den Vorrang gegeben.

Konstruktive Gestaltung von Politik wäre es gewesen, für eine angemessene Reform des Urheberrechts zu sorgen. Der dringende Reformbedarf auf diesem Gebiet ist kaum bestreitbar und angesichts der Veränderungen - nicht nur in der Netzwelt, sondern in unserer Gesellschaft insgesamt - dringend erforderlich. Hier aber hätte die Bundesregierung konzeptionell und gestalterisch ein schwieriges Politikfeld bearbeiten müssen. Da scheint es wesentlich einfacher, die Interessen einer Klientel durch ein neues Schutzrecht zu bedienen. Es scheint einfacher ...

Der nun vorliegende Referentenentwurf offenbart die ganze Problematik, die ein solches Leistungsschutzrecht in sich trägt. Der Sinn des Leistungsschutzrechts ist rückwärtsgewandt. Es ist der untaugliche Versuch, einen Schutzwall um ein nicht mehr funktionierendes Geschäftsmodell der Presseverlage zu ziehen. Ein solcher Versuch ist bestenfalls geeignet, notwendige Innovationen zu verhindern.

Auch im Detail verrät der Entwurf manche Schwierigkeit. Das Leistungsschutzrecht soll greifen bei gewerblicher Nutzung von Presseerzeugnissen. Eine Verbreitung zu "nicht gewerblichen Zwecken" soll auch künftig erlaubt sein. Eine Logik, die in der Welt des Internet nicht wirklich mehr greift. Wann etwa ist ein Blog gewerblich? Die Einblendung von Werbebannern und die Verwendung von Micropayment-Button reicht offenbar bereits für diese Feststellung, wie Die Zeit mit Verweis auf die entsprechende Begründung zum Entwurf bemerkt. Publikationen im Netz folgen der Logik einer Gewerbe-Privat-Abgrenzung aber kaum.

Es ist überhaupt ein Grundproblem des Entwurfs, dass ein klar definierter Geltungsbereich nicht deutlich wird. Die Bundesregierung hat es in den Jahren der Diskussion nicht geschafft, die adressierten Probleme hinreichend klar zu definieren. Wer ist betroffen? Wer fällt eigentlich unter die Definition der Presseverleger? Ebenso bleibt unklar, was genau geschützt werden soll. Auslegungen, die den Gerichten überlassen werden. In einer Analyse des Entwurfs auf iRights.info befürchtet Till Kreutzer:
Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge.
Im Gesetzentwurf wird der eigentliche Schutzgegenstand nicht definiert. Worauf sich also das Leistungsschutzrecht genau bezieht, bleibt somit unbestimmt. Unbestimmt bleibt auch, welche Nutzungshandlungen eigentlich betroffen sein sollen. So bleibt völlig unklar, was eine öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen derselben nun eigentlich meinen soll (reichen bereits die Titel von Pressetexten?). Es wird so vermutlich den Gerichten überlassen werden, dies zu klären. Dies könnte eine Klagewelle zur Folge haben. Und Die Zeit rät Bloggern bereits, von Pressetexten künftig die Finger zu lassen. Welche negativen Wirkungen dies für die öffentliche Kommunikation und die Informationsfreiheit haben wird, ist kaum zu überschätzen!

Auch für Betreiber von Internetplattformen wie Facebook, Digg oder Twitter können die Folgen gravierend sein. Für sie greift bei einem Verstoß ihrer Nutzer nach geltender Rechtsprechung in Deutschland eine Störerhaftung und die Verpflichtung, solche Verstöße pro-aktiv zu unterbinden (siehe etwa Urteile zum Rechtsstreit Gema gegen YouTube).

Das Leistungsschutzrecht ist Lobbyismus, im Hinblick auf die öffentliche Kommunikation möglicherweise ein gefährlicher Lobbyismus. Eine sinnvolle Gestaltung von Politik ist es jedenfalls nicht. Wer schützt eigentlich die Bürger vor den Leistungen dieser Bundesregierung?

Freitag, 25. Mai 2012

Olaf Scholz über Grundsätze der Medienpolitik

Auf dem Mediendialog 2012 am 24. Mai im Hamburger Rathaus hielt Olaf Scholz (SPD), Erster Bürgermeister der Stadt Hamburg und zugleich Senator für Medien, einen längeren Grundsatzvortrag über die medienpolitische Zukunft. Der Beitrag unter dem Titel Das verantwortungsvolle Geschäft mit der Öffentlichkeit kann nun auf VOCER in voller Länge nachgelesen werden.

Scholz betrachtet Medienpolitik weniger als Standortpolitik. Er geht vielmehr auf die vielfältigen Umbrüche und neuen Herausforderungen im Medien- und Kommunikationsbereich und die Auswirkungen auf die Herstellung von Öffentlichkeit ein. Scholz liefert eine durchaus differenzierte Analyse und fordert einen neuen Grundkonsens über die mediale Funktion der Öffentlichkeit.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um allerlei Aspekte der Medienpolitik kann die Rede von Olaf Scholz sicher auch als eine Leitlinie der SPD-Medienpolitik gelesen werden.

Freitag, 11. Mai 2012

Die News in der Cloud - Innovation für die Zeitung

Cloud Computing ist einer der wesentlichen Innovationstreiber für Zeitungsverlage und die gesamte News Industry. Cloud Computing ermöglicht durch erhebliche Kostensenkung im IT-Bereich und durch die Nutzung von Skaleneffekten die rasche Umsetzung von Innovationen. Ideen für neuartige Angebote können so schnell und zu relativ geringen Kosten am Markt platziert und getestet werden.
"Do you have a business innovation you‘d like to try? Build it in the cloud, take it for a spin, if it doesn‘t work, disband it and if it does work – scale it up, quickly and efficiently." (Leslie Willcocks, Professor an der London School of Economics, 2012)
Die Entwicklung von News Medien verändert sich vor diesem Hintergrund rasch. Diese neuen Angebote treffen auf ein gründlich verändertes Nutzungsverhalten. Wichtige Trends sind:
  • Der Konsum von Nachrichten bzw. Informationen verlagert sich immer stärker in das Internet und wird vor allem zunehmend mobil („News to go“).
  • Die Bindung an eine Nachrichten-Quelle bzw. -Marke nimmt ab („Multi-News“).
  • Nachrichten-Konsum wird individualisierter („my News“). 
  • Soziale Netzwerke („Social News“) werden wichtigster Zugang zu Nachrichten.
Die User bedienen sich zunehmend aus einer "News-Cloud", in der die Empfehlungen von Freunden und Bekannten die wichtigste Orientierung bieten.

Bekannte News-Apps wie z.B. "World Newspapers" oder "Global News" sind Verzeichnisse internationaler Angebote von Zeitungen und Magazinen im Netz. Sie geben Usern Zugang zu weltweiten Nachrichtenquellen auf mobilen Endgeräten.

Wesentlich besser werden die Trends durch neue Apps realisiert, die den mobilen Zugang mit einer tiefen Integration in Soziale Netzwerke integrieren. Die so genannten "Social Reader" werden mittels des Open-Graph-Protokolls realisiert.

Washington Post Social Reader
als Android App
Ein führendes Beispiel für solche Services ist der "Washington Post Social Reader", eine Facebook-App, die über alle gängigen mobilen Endgeräte genutzt werden kann.

Der WP Social Reader realisiert eine tieferen Integration in das Sociale Netz Facebook, womit eine neues und weitergehendes Verständnis des "Teilens" erreicht wird. Gelesene Artikel werden über den Social Reader automatisch in der Facebook Timeline angezeigt und dem Freundeskreis im Netzwerk zugänglich gemacht. Ähnlich verfährt auch der Musik Steaming-Dienst Spotify. Anders als bisher über die Like-Button teilen User nunmehr nicht ausgewählte Artikel bewusst mit ihren Freunden, geteilt wird nun jeder gelesene Beitrag. Facebook stärkt mit diesen Services seine Rolle als wichtige Plattform für News.

Die Washington Post integriert Content diverser Drittanbieter, derzeit über 20 verschiedene Services u.a. von Reuters, Associated Press, Mashable, Slate oder Foreign Policy.

Im Mai 2012 erreichte der WP Social Reader nach Angaben von AppData bereits 13,5 Millionen Monthly Active Users (MAU).

Weitere prominente Anbieter von Social Readern sind The Guardian (über 5 Mio MAU), The Independent (1,2 Mio MAU) oder die Huffingtion Post (1,6 Mio MAU). Der Stern bietet seit Anfang März 2012 eine erste deutsche App für Social News an und erreicht aktuell 6.000 MAU. Im Gegensatz zur Washington Post beschränken sich diese Angebote auf den jeweils eigenen Content. Der starke Zulauf entstand in den ersten Monaten der Verfügbarkeit der neuen Reader. Nach einer ersten Euphorie wird sich zeigen, in welchem Maße die neue Form des Teilens von den Usern auch längerfristig akzeptiert wird. Auch die Präsentation in Facebook wird darauf wohl erheblichen Einfluss haben, wie Jeff Sonderman auf Poynter erklärt.

Das Angebot der Washington Post wird über die Dienste von Amazon Web Services in der Cloud betrieben. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie neue Services in rascher Zeit in der Cloud entwickelt und getestet werden können.