Verstöße als Nutzer gegen Copy Right vermeiden
Filehosting – Wie lassen sich Verstöße als Nutzer gegen Copy Right vermeiden?
Verstöße gegen das Copy Right bzw. eine Urheberrechtsverletzung sind in der heutigen Zeit schnell begangen. In vielen Fällen ist der Umstand, dass gerade eine Verletzung des Copy Right begangen wird, den potentiellen “Tätern” gar nicht bewusst, wodurch die Rate der Verstöße stets zunimmt. Ein Grund hierfür ist die stetig wachsende Digitalisierung unseres Lebens.
In diesem Zusammenhang sind vor allem Cloud Dienste zu erwähnen, welche es ermöglichen die eigenen an verschiedenen Orten aufzurufen und einfach mit anderen zu teilen. Dieses Prinzip nennt sich File Hosting und geschieht zumeist über häufig teils kostenlose Onlinedienste wie iCloud, OneDrive, Google Drive, Dropbox und viele andere mehr.
Was aber versteht man genau unter File Hosting?
File Hosting bezeichnet einen online Datenspeicherdienst, welcher es Nutzern erlaubt, ihre Dateien via eines Datennetzwerkes (so z.B. wie bereits erwähnt das Internet oder aber Unternehmensnetzwerke) auf einem zentralen Ort zur Datenspeicherung abzulegen und unabhängig vom eigenen Standort über einen Client oder auch einen Webbrowser abzurufen bzw. darauf zuzugreifen. Diese Definition ist angelegt an der Definition von Filemonsters, die Filehosting Anbieter als Dienste bezeichnen, die Speicherplatz im Web zur Verfügung stellen und die Inhalte anderen Usern zum Download bereitstellen.
Wenn diese zentral gespeicherten Dateien mit anderen geteilt werden können, d.h. es können beliebig viele weitere Personen darauf zugreifen und diese abrufen, so spricht man von File Sharing. Da File Hosting Anbieter bzw. -Möglichkeiten häufig mit File Sharing Möglichkeiten einher gehen, lassen sich im täglichen Sprachbedarf beide Begriffe oft nicht direkt von einander abgrenzen, wodurch sie beide häufig das gleiche meinen.
Wie verhält sich der rechtliche Aspekt beim File Hosting?
Rechtlich gesehen ist der Bereich des File Hostings und File Sharings eine Grauzone bzw. eher ein Grenzbereich. Hierbei ist auch darin zu unterscheiden wer für eventuelle Verstöße gegen das Urheberrecht haftet. Sind es eher die Personen selbst, die ihre Daten auf dem Onlinespeicher zum Beispiel ablegen oder ist es Plattform an sich, welche als File Hosting Anbieter erst die Möglichkeit bietet entsprechende Dateien Online zu speichern und entsprechend verfügbar zu machen.
Häufig ist der Wertegang der, dass man seine Dateien in den Onlinespeicher lädt und in der Folge einen Link erhält, über welchen wiederum andere Personen bzw. Nutzer der Plattform eingeladen werden können den Speicherort aufzurufen. Auch gibt Plattformen, die es ermöglichen, dass zwar die eigenen Dateien ebenfalls annonym hochgeladen werden können, aber ohne Einwilligung der eigenen Person abgerufen werden können. Bei solchen Diensten wird ebenfalls ein Link generiert, welcher den Aufruf der Dateien ermöglicht.
Nutzer können diesen Link über die Suchfunktion sogenannter Linksammlungen finden und direkt darauf zugreifen. Während im ersten Fall man selbst als Privatperson haftbar ist, da man ja selbst die Freigabe zur Nutzung der Daten erteilt, ist es im zweiten Fall eher die File Hosting Plattform an sich, welche für eventuelle Verstöße gegen das Copy Right haftbar gemacht werden kann, da der Nutzer an sich nicht entscheiden kann wem er welche Daten freigibt.
In diesem Fall muss die Plattform, so ein Gerichtsurteil (BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 80/12 – File-Hosting-Dienst) regelmäßig prüfen, dass keine Verstöße durch ihre Nutzer begangen werden.
Wie kann ich als Privatperson Verstöße gegen das Urherberrecht bzw. Copy Right Verletzungen vermeiden?
Wenn man nun den Service der Onlinedienste nutzen möchte und Gebrauch vom File Sharing bzw. File Hosting machen will, sollte man sich genau überlegen über welche Plattformen dies geschieht. Theoretisch ist man rechtlich am sichersten, wenn man Plattformen wie Google Drive o.ä. Dienste nutzt. Hier besteht die Notwendigkeit, nachdem ein Nutzer eingeladen wurde, dass dieser nochmals freigegeben werden muss, bevor ein Zugriff auf die entsprechenden Daten erfolgen kann.
Wenn man hingegen auf Plattformen wie Oboom seine Daten speichert, wo die Nutzung durch andere Personen nicht nochmal bestätigt werden muss, ist die rechtliche Absicherung schwierig. Zwar haftet in erster Instanz die Plattform für entsprechende Verstöße, aber die Plattform kann natürlich den einzelnen Nutzer wiederum haftbar machen. Oboom bietet allerdings die Möglichkeit, die Daten online mit einer Art Passwort zu verschlüßeln, so dass nur ausgewählte Nutzer darauf zugreifen können.
Und zum Abschluss noch ein Video eines Rechtsanwalts. In diesem erklärt er, wie wichtig es ist, Verstöße gegen Copyright zu vermeiden, da sonst hohe finanzielle Strafen drohen.