BLUMIGE VERHEISSUNGEN | EINE KLARTEXT- FRAGE
BLUMIGE VERHEISSUNGEN
Unter der stolzen Titulatur “Die Zukunft der Google Buchsuche – Unsere bahnbrechende Vereinbarung mit Autoren und Verlagen” gibt Google ein gar liebliches Bild vom Kulturauftrag des Konzerns :
Google hat sich zum Ziel gesetzt, die Informationen dieser Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. ( … ) Wir hoffen und gehen davon aus, dass diesem Sprung, der uns gemeinsam mit unseren Freunden und Partnern im Verlagswesen gelungen ist, noch viele weitere folgen werden. Wir bei Google lieben Bücher und unser größter Wunsch ist es, dass sich Google Buchsuche zu einem Service entwickelt, der dazu beiträgt, den langfristigen Erfolg von Büchern und deren Autoren und Verlagen zu sichern.
Grundsätzlich werden “Drei Sorten von Büchern” rechtlich und hinsichtlich der Zugriffstiefe unterschieden :
Mit dieser Vereinbarung wird festgelegt, wie unsere Nutzer über die Google Buchsuche auf verschiedene Kategorien von Büchern zugreifen können.
- Urheberrechtlich geschützte und im Druck befindliche Bücher
Im Druck befindliche Bücher sind Bücher, die noch aktiv von den Verlagen verkauft werden und die Sie in den meisten Buchhandlungen finden. Mit dieser Vereinbarung wird der Online-Marktplatz für im Druck befindliche Bücher erweitert, da Autoren und Verlage die “Vorschau”- und “Kauf”-Modelle aktivieren können, durch die ihre Titel über die Google Buchsuche einfacher erhältlich werden.
- Urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Bücher
Da ein vergriffenes Buch nicht mehr aktiv herausgegeben oder verkauft wird, kann es nur noch über eine Bibliothek oder ein Antiquariat bezogen werden. Nach Genehmigung dieser Vereinbarung wird jedes vergriffene Buch, das von uns digitalisiert wird, online für die Vorschau oder den Kauf verfügbar, es sei denn, der Autor oder der Verlag hat diesen Titel “deaktiviert”. Aus unserer Sicht ist es ein wahrer Segen für die Verlagsbranche, dass Autoren und Verlage Geld mit Büchern verdienen können, die bereits endgültig vom Markt verschwunden schienen.
- Nicht urheberrechtlich geschützte Bücher
Diese Vereinbarung hat keinerlei Auswirkung auf die Anzeige nicht urheberrechtlich geschützter Bücher. Google Buchsuche-Nutzer können diese Titel weiterhin wie gewohnt lesen, herunterladen und ausdrucken.
Ende des Zitats .
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EINE KLARTEXT- FRAGE
Jeder kennt das Problem mit “vergriffenen” bzw. von Klein- und Wissenschaftsverlagen früh verramschten Titeln . – Könnte Google Book Search in diesen Fällen den so blumig verheissenen “wahren Segen” bringen ?
Dass mit diesen Titeln kein Geld mehr zu verdienen ist ( es sei denn , man hatte das Glück , dem Verlag die Charge abkaufen zu können und setzt nun auf Privatvertrieb ) , ist verdriesslich genug .
Was aber , wenn man allerdings an der Persistenz und weiteren Distribution der Inhalte interessiert wäre … ?
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eben da scheint mir das modell von libreka! vielversprechender und, aus verlagssicht, seriöser. persistenz und metadata sind dort qua logischer url (aus isbn konstruiert) in verbindung mit dem einsatz von DOIs gegeben. allerdings habe ich vor wochen gelesen (wo?), dass googlebooks an einem e-commerce-modul zum download von e-books arbeitet. hier also der distributionsansatz. über die persistenz besagt das aber freilich noch nichts …
Das entdecke ich eben im Selbstversuch , dass die URL @ LIBREKA tatsächlich an die ISBN angeschmiegt ist . Die Volltextsuche bringt Überraschendes , wenngleich auch sonderbar selektiv .
Interessant finde ich folgenden Passus :
Und hier zum Praktischen :
Jetzt aber nochmal andersrum jefragt : wie kriege ich mein “vergriffenes” Buch in dieses System ? – Der Verlag hat ja den Krempel fortgeworfen und wäscht seine Hände nun in Unschuld. – Kontra- Aktivitäten seitens empörter Autoren werden von Börsenverein sicher nicht unterstützt -
zu ihrer letzten frage. hm, wenn da das desiderat auf autorenseite ist, sehe ich bei o.g. eigentlich nur diese möglichkeit: ist die autorin wieder im besitz der titel- und textrechte, so wäre ein neuer verlag zu suchen oder einer zu gründen, der eine isbn vergäbe (sozusagen als unveränderte neuauflage qua e-book). und der verlag meldete sich dann dort an und bekäme die möglichkeit, text und metadaten hochzuladen … wenn ich das richtig verstanden habe …
All dies , was Sie anführen , werter hab , führt tief in die ganz Misere des Umgang der Verleger mit Autoren hinein : In Ö muss man schon froh sein , überhaupt einen Verlagsvertrag zu bekommen ; dann erst beginnt das Feilschen um Paragraphen , Prozente und … eben : die Regelung von Verbleib der Lagerware und Rechtshoheit des Autors nach Aufhebung des Ladenpreises …
A propos e- Book : Haben Sie übrigens gesehen , wie sehr das “Börsenblatt” ( diskret aber doch ) Stimmung macht gegen … “die kalkulatorischen Risiken” des e- Book ?
ja! im 1. kommentar wurde die argumentation aber auch gleich teilweise wieder zerlegt. und so sehe ich das auch: im bereich kleiner auflagen und spezieller literatur, wenn es also um präsenz von spezifisch textuellem geht, seh ich das eher als chance zur risikominimierung (auflage, lagerkosten, logistik, arbeitszeit) bei weiterer existenzsicherung von abseitig bedeutendem text. dass gerade eine droemer-knaur-kalkulation probleme für kleine verlage sieht, wundert mich. und wiederum nicht. was ein publizistisches ziel sein kann, spielt dort wohl eher keine rolle … das können allerdings ziele sein, um die es sich schlecht in jenem umfeld feilschen lässt.