So lautet das Credo. Rechtliche Beratung darf nicht damit enden, mit spitzen Fingern die juristischen Probleme eines Vorhabens auseinandergenommen und aufgezeigt zu haben. Konstruktive rechtliche Beratung geht weiter. Es gilt, die in der Analyse erkannten rechtlichen Schwierigkeiten juristisch klar aber wirtschaftlich pragmatisch aufzulösen. Dass die Beratung dabei auch noch für den Mandanten verständlich und nachvollziehbar erfolgt, sollte angesichts der offensichtlichen Zielsetzung des Social Media Recht Blogs, in dem es darum geht, Recht verständlich zu machen, an sich gar keine Erwähnung mehr finden müssen.
Letztlich ist das Recht bloß eine weitere Facette eines geschäftlichen Prozesses. Ebenso wie im digitalen Zeitalter bei der Planung einer Kampagne Strategie, IT, Design, Kommunikation und Controlling bei Zeiten an einem Tisch sitzen sollten und/oder müssen, so sollte der Jurist von Beginn an in den Prozess geholt werden, um das Projekt beratend begleiten zu können. In der Regel spart dies Zeit und damit auch Geld. Denn ist beispielsweise ein Anmeldeprozess erst einmal fehlerhaft (meint hier in der User-Anwendung rechtswidrig) programmiert, ist es ungleich teurer, diesen kurz vor Launch des Projektes oder gar erst nach einer Abmahnung bzw. einem Bußgeldbescheid neu gestalten lassen zu müssen. [Mehr zu diesem Thema können Sie auch in einem meiner entsprechenden Blog-Artikel nachlesen.]
Nicht anders verhält es sich mit Verträgen, die im Rahmen solcher Projekte zwischen beauftragenden Unternehmen und Agenturen und/oder den entsprechenden Freelancern bestehen - wenn sie denn überhaupt geschlossen werden. Denn nicht selten kommt es vor, dass ganze Projekte mehr oder weniger auf "Zuruf" abgeschlossen werden, in dem guten Glauben daran, dass es schon "gut gehen werde", schließlich "habe man schon immer gut zusammengearbeitet" und "mehr als ein Hamburger Kaufmannswort braucht es nicht". Die vorstehenden Sätze habe ich alle von Mandanten gehört, bei denen es eben nicht gut gegangen ist. Dabei ist Sinn und Zweck eines guten Vertrages der, nach der Unterzeichnung für immer in der Schublade zu liegen. Warum? Die Vertragsparteien haben sich in diesem Fall über alle möglichen Eventualitäten im Vorwege Gedanken gemacht und für beide Seiten bereits eine zufriedenstellende Lösungen gefunden. Zum Beispiel ist dann die Frage, wer in welchem Fall die Verantwortung für eine Projektverzögerung zu tragen hat, klar geregelt. Der Vertrag zeichnet das beabsichtigte Geschäft auf und lässt damit im daily business Raum für die Konzentration auf eben jenes.
Natürlich ist nie auszuschließen, dass es nicht dennoch zum Streit kommt. Auch hier begleite ich Sie mit meiner juristischen Expertise gerne und nötigenfalls auch vor das Gericht.
Doch zunächst einmal gilt es, gemeinsam konstrukiv(e) Lösungen zu finden.
In diesem Sinne,
Nina Diercks