Arbeitszeit Wem nützt die Vertrauensarbeitszeit?

Der Arbeitgeber möchte Vertrauensarbeitszeit einführen. Ist das Arbeitszeitmodell für die Mitarbeiter von Vorteil? Antwort gibt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.

Mein Chef möchte die Vertrauensarbeitszeit bei uns als Modell einführen. Was genau ist das? Und ist das gut?, fragt Dirk Unger

Sehr geehrter Herr Unger,

der Begriff der Vertrauensarbeitszeit beschreibt eine Form der Arbeitszeitflexibilisierung, denn hier verzichtet Ihr Arbeitgeber auf die starre Festlegung einer Kernarbeitszeit sowie auf die Erfassung Ihrer Arbeitszeit. An die Stelle der lückenlosen Kontrolle, wie sie bei Stechuhren oder Arbeitszeitkonten gegeben ist, tritt das Vertrauen Ihres Arbeitgebers, dass Sie Ihre Arbeitspflichten erfüllen. Der Mitarbeiter erfüllt also das vertraglich verabredete Arbeitszeitkontingent selbständig und eigenverantwortlich.

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Da staunt der Chef
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

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Für Sie bedeutet die Vertrauensarbeitszeit, dass Sie allein entscheiden, wann und wie viel Sie täglich arbeiten, natürlich unter der Maßgabe, dass Sie die Ihnen aufgetragenen Arbeitsaufgaben erfüllen und Projekte auch fristgerecht abschließen.

Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit kann also sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber große Vorteile haben. Sie birgt aber auch Risiken.

Vorteile für Ihren Arbeitgeber: Die Arbeitszeit des Mitarbeiters ist ergebnisorientierter ausgerichtet und fördert so die Effizienz.

"Da staunt der Chef"

Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".

Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Antworten und Informationen sowie der Rechtsprechung. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt, Choriner Straße 63, 10435 Berlin. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Autors bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

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Die Antworten von Fachanwalt Ulf Weigelt stehen Ihnen auch übersichlich gesammelt als E-Books zur Verfügung. Nach dem Download können Sie jederzeit und überall auf Ihrem elektronischen Lesegerät zu arbeitsrechtlichen Fragen nachschlagen.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer E-Books www.zeit.de/ebooks.

Gleichzeitig findet eine Harmonisierung von Arbeitsbedarf und -zeit statt. Dieser Ausgleich führt zu einer sehr flexiblen Anpassung an die Kundennachfrage, ohne dass Überstunden erfolgen und vergütet werden müssen. Ein Nachteil für Arbeitgeber ist jedoch das Missbrauchsrisiko bei Nichterbringung der vereinbarten Arbeitszeit. Dabei sind die Arbeitgeber dennoch für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts weiterhin verantwortlich.

Ulf Weigelt
Ulf Weigelt

Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Kolumne "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Außerdem hat Weigelt zusammen mit Sabine Hockling das Buch Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.

Für Arbeitnehmer wirkt sich die Vertrauensarbeitszeit meist motivationsfördernd aus: Arbeitszeit und Privatleben sind besser zu vereinbaren, auch findet kein Absitzen von Arbeitszeit statt. Natürlich gibt es auch Nachteile: Nämlich dann, wenn Überlastungssituationen entstehen, die nicht durch einen Zeitausgleich abgebaut werden können. Auch gibt es Mitarbeiter, die mit solch einer Freiheit nicht umgehen können und sich überfordert fühlen.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, Überlastungssituationen zu vermeiden, treten sie ja vor allem dann auf, weil die durchschnittliche Arbeitsbelastung generell zu hoch ist und der Mehraufwand nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden kann.

In solchen Fällen sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam nach einer Lösung suchen. Solche können beispielsweise sein, die Arbeitsmenge zu reduzieren, zuschlagspflichtige Überstunden einzuführen, die Arbeitsabläufe zu vereinfachen oder neue Mitarbeiter einzustellen.

Sofern es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und den Umfang der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer mitteilen. Das ist ein für den Arbeitgeber vorgeschriebener Verwaltungsaufwand, der einer praktizierten Vertrauensarbeitszeit dann jedoch zuwiderläuft.

Ihr Ulf Weigelt

 
Leser-Kommentare
  1. Es nützt Ihrem Ausbeuter, der Sie jetzt rund um die Uhr mit Aufträgen beschäftigen kann, ohne Ihre Überstunden bezahlen zu müssen.

    Ihnen bleibt als Gegenwehr ganz theoretisch nur die Kündigung, was aber bei Massenarbeitslosigkeit auch keine Chance für Sie ist. Also malochen Sie mal schön und lassen Sie sich nie dabei erwischen, nicht an Ihrem Arbeitsplatz zu sitzen, sonst hagelt es gleich noch mehr Arbeit und viel kürzere Termine.
    Anm: Bitte diskutieren Sie sachlich und differenziert. Danke. Die Redaktion/km

    • ct2034
    • 23.02.2011 um 8:19 Uhr

    Ich arbeite seit einiger Zeit mehr oder weniger absichtlich in einem solchen Arbeitszeitmodell. Ich finde es sehr praktisch, sich die Zeit so frei einteilen zu können. Es macht die Freizeitgestaltung um einiges leichter.

    Ich war bisher noch nicht in der Situation, zu viel Arbeit vor mir zu haben, die ich dann gezwungen war abzuarbeiten. Doch ich könnte mir vorstellen, dass bei einer flächendeckenden Einführung in vielen Positionen zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten gegeben werden müssen. Etwa könnten Mitarbeiter bei Bedarf doch auf ihre reguläre Arbeitszeit verweisen, um sich vor den "Ausbeutern" zu schützen.

  2. ganz eindeutig. Ich sehe viele Vorteile und könnte mit Familie bei einem starren Arbeitszeitmodell nicht so leben, wie ich es tue. Für uns ein großer Gewinn und ein Baustein für ein entspanntes Familienleben mit anspruchsvollem Beruf.

  3. daß den Bedürfnissen des Arbeitnehmers sehr entgegen kommt. Allerdings stellt es hohe Anforderungen an den Charakter des Arbeitnehmers aber auch dessen Vorgesetzten. Übrigens ist dieses Modell schon seit Jahrzehnten durchgeführte Praxis im Außendienst z.B. auf Montagen oder bei Handelsvertretern.

    Eine Leser-Empfehlung
  4. Ausbeutung nennt sich das. Das machen Werbeagenturen sehr gerne. Nur angeordnete Überstunden werden bezahlt. Nur würde kein Agenturchef dann Überstunden anordnen, sondern er zweifelt öffentlich an ihrer Effizienz und bringt jeden in die Situation, unbezahlt Überstunden zu machen. Man will ja nicht als Depp dastehen.

    Nur, die Aufgaben sind in 8 h täglich gar nicht zu bewältigen. So hat der Arbeitgeber a) sich die Überstunden gespart und b) auch die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters.

    Von wegen Win-Win.

    • PittW
    • 23.02.2011 um 9:14 Uhr

    Schmackhaft gemacht wurde uns diese Sache (gegen die wir uns sowieso nicht wehren konnten) mit den Worten: "Wenn viel los ist bleiben Sie halt was länger, dafür können Sie früher gehen wenn die Lage sich enntspannt hat."

    Teil 1 kenn' ich.
    Auf den 2ten Fall warte ich bis heute.

    10 Leser-Empfehlungen
    • JOAX
    • 23.02.2011 um 9:55 Uhr

    Vertrauensarbeitszeit ist ja ganz nett, theoretisch jedenfalls.
    Denn die beschriebene Flexibilität ist meist nur in Richtung Arbeitgeber problemlos vorhanden, will heisen "Länger Arbeiten ok" Mal einen Tag daheim bleiben, weil ja auch mal länger gearbeitet wurde, nur schwer möglich.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich das GLZ Stempelsystem das bessere finde, und zwar für beide Seiten.
    Der MA hat ein eindeutiges Zeitkonto seine Arbeitszeiten sind erfasst und wenn er viele Stunden anwesend ist und nix arbeitet dann muß der Vorgesetzte eingreifen. Eine Diskussion bei GLZ abbau ob genügend Stunden länger gearbeitet wurde usw. gibt es nicht. Das Unternehmen kann rechtlich sicher dokumentieren das z.B. Maximalarbeitszeiten nicht überschritten wurden.
    Passiert nämlich bei Vertrauensarbeitszeit ein schwerer Arbeitsunfall nach 10 Std. und mehr Arbeitszeit und kommt dann in Befragungen raus das der MA definitiv die Tagesarbeitszeit überschritten hat dann ist der AG wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht dran. Weiterhin kann mir keiner Erzählen das in Vertrauensarbeitszeitverhältnissen nicht ständig länger zu Gunsten der Firma gearbeitet wird.
    Eine mischung aus beiden Systemen währe optimal. Zeiterfassung + Flexibilisierung durch Entfall von Kernzeiten.

    • smojoe
    • 23.02.2011 um 10:05 Uhr

    wenn beide Modelle angeboten werden.
    In unserem Unternehmen können die Mitarbeiter wählen ob sie weiterhin die Arbeitszeiterfassung bedienen wollen oder die Vertrauensarbeitszeit nutzen. Damit sind die Kollegen/innen besser dran bei denen häufiger Überstunden anfallen, da diese dann nachweisbar sind.

    Eine Leser-Empfehlung

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