Perhorreszenz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Von Perhorreszenz (von lat. perhorrescere = voller Schrecken, schaudernd zurückweisen) spricht man, wenn eine Person aus Angst vor einem Erlebnis, einem Vorgang, einer konkreten Person oder auch einer Sache zurückschreckt, sie von sich weist, vermeidet oder sogar vor ihr flieht. Im veralteten juristischen Kontext bedeutet der Ausdruck die Ablehnung eines bestimmten Richters wegen Befangenheit. So richtete Friedrich Ludwig Weidig nach seiner Verhaftung 1835 zahlreiche Perhorreszenzgesuche an seine Untersuchungsrichter.[1]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: perhorreszieren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vor 170 Jahren verblutete Weidig in seiner Gefängniszelle in Darmstadt Butzbacher Zeitung, 26. Februar 2007