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Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und trat im April 2006 in Kraft. Bisher haben 116 Staaten (Stand Oktober 2009) die Konvention ratifiziert.

Österreich ist seit 9. Juli 2009 Vertragsstaat.

Bewerbung um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich
Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die immaterielles Kulturerbe tradieren sind eingeladen, sich für die Aufnahme von Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten in das nationale Verzeichnis zu bewerben.
Bewerbungen, die bis Donnerstag, dem 31. Dezember 2009 in der Nationalagentur eintreffen, werden im Rahmen der nächsten Fachbeiratssitzung am Mittwoch, dem 10. März 2010 geprüft.

Österreichiche Unesco Kommission / Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe

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