Herr Schmidt von der FAZ

“Durch Nennung seines Namens und geschickte Rückfragen stellen Sie einen persönlichen Bezug zum Kunden her”, sagt der Leiter des Seminars “Telefonakquise und –verkaufsgespräch in Zeiten von Social Media”.

Trotzdem möchte ich nicht, dass nach jedem, spätestens jedem zweiten, Satz mein Nachname genannt wird. Das stört doch auch etwas den Redefluss oder sehe ich das falsch, lieber Leser? Nett von der FAZ, dass sie an ihre Ex-Abonennten denkt. Selbstverständlich, dass es sich um ein Schnäppchen handelt, Tankgutschein inklusive, aber 1. ich möchte nicht und 2. ich möchte nicht. Oder sollte ich auf so billige Tricks reinfallen – was denken Sie, lieber Leser? Entscheiden Sie selbst, lieber Leser!

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Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.