ÜBER UNS

Gutsch & Schlegel, das sind wir: Dr. Hans- Martin Gutsch und Thomas Schlegel sowie unser engagiertes Team von Rechtsanwälten und Mitarbeitern. Unsere beruflichen Wurzeln liegen im Musikgeschäft, begonnen haben wir beide in den 90ern als Justitiare der damaligen edel records GmbH. So ergibt es sich fast von selbst, dass Rechtsthemen rund um die Musik bereits bei der Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2003 einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellten. Viele etablierte Musiker haben wir aber bereits vertreten bevor sie ihren allerersten Vertrag unterschrieben haben. Dass Newcomer kein großes Budget haben, wissen wir – lassen Sie uns darüber reden.

Unsere Kompetenzfelder Urheber-, Marken- und Lizenzrecht

Heute beraten und vertreten wir nationale und internationale Kreative und Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen der Kreativindustrie in sämtlichen Fragen des Urheber-, Marken und Lizenzrechts. Komponisten, Autoren, Manager, Produzenten, Regisseure und Agenturen sind ebenso unsere Mandanten wie Label, Musik- und Buchverlage, Filmproduzenten, Vertriebe und Werbeagenturen. Aber auch Markenartikler und Industrieunternehmen wenden sich an uns, wenn sie urheberrechtlichen Herausforderungen gegenüberstehen, beispielsweise Kreativunternehmen oder Beteiligungen kaufen, Lizenzen erwerben, Musik für Werbespots lizensieren, Darsteller unter Vertrag nehmen oder Designer engagieren wollen. Dabei helfen uns unsere Netzwerke, um Sie auch außerhalb unserer eigentlichen rechtlichen Tätigkeit zu unterstützen, beispielsweise Musik zu sourcen, Designer zu finden oder Kontakte zu Künstlern oder Unternehmen aufzunehmen.

Vertragsverhandlungen und Prozessvertretung als weitere Säule

Neben der Verhandlung von Verträgen sowie der rechtlichen Gestaltung und Begleitung von kreativen Projekten liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Vertretung vor Gericht ist nämlich eine ganz eigene Wissenschaft. Sie setzt vertiefte Kenntnisse im Prozessrecht sowie Erfahrung im Auftreten vor Gericht und bei prozesstaktischen Fragen voraus. Deshalb gibt es bei uns Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen. Denn das schönste Recht nützt nichts, wenn man es nicht auch durchsetzen kann.

Wir kämpfen für Sie

Anwälte haben eine Tendenz Ihnen zu sagen, dass das, was Sie vorhaben, nicht geht, Sie vor Gericht kaum eine Chance haben oder man das so oder so sehen kann. Damit ist Ihnen wenig geholfen. Unser Ehrgeiz ist, Lösungen zu finden, auch in schwierigsten Fällen noch eine Angriffs- oder Verteidigungsstrategie zu entwickeln, Ihnen klare Antworten sowie Entscheidungshilfen zu geben und Sie nicht im Regen stehen zu lassen. Das können wir versprechen.

Tätigkeitsfelder

Musik
Entertainment
Produkt- und Markenpiraterie
Wirtschaftsrecht
Prozessführung

Musik

“Music is spiritual. The music business is not.“ (Van Morrison)

Musik ist nicht nur eine Kunst, Musik ist vor allem auch ein Geschäft, in dem Gesetze und Verträge eine mindestens so wichtige Rolle spielen wie in anderen Wirtschaftszweigen. Wem welche Rechte zustehen, wer was verdient, wie lange man gebunden ist und wer was genau zu leisten hat, das alles sollte sorgfältig durchdacht, formuliert und vertraglich festgehalten werden. Wir kennen die Branche und ihre Protagonisten seit vielen Jahren. Unsere Erfahrungen und unser Know-how beschränken sich deshalb nicht nur auf juristische Fragen. Wir können Sie übergreifend beraten und unterstützen, egal ob es den Markt als solches betrifft oder um Strategien, Perspektiven, die Einschätzung von Beteiligten sowie kreative Prozesse geht.

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und die Grenzen auf. Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie sowohl Gefahren und Fallstricke zu übersehen als auch Konsequenzen falsch einzuschätzen. So können Sie mit Hilfe unserer Beratung möglichen Problemen in der Zukunft vorbeugen. Ob Komponist, Musiker, Band, Manager oder Produzent, ob Plattenlabel, Musikvertrieb, Musikverlag, Veranstalter oder Merchandiser: Wir schützen Ihre Interessen in allen Bereichen des Musikbusiness. Wir beraten Sie, verhandeln für Sie Verträge und setzen Ihre Rechte durch. Wir begleiten Sie, unabhängig davon ob Sie nun ein nationaler oder internationaler Künstler sind. Wenn Sie am Beginn Ihrer Karriere stehen, helfen wir Ihnen beim weiteren Aufbau, wenn Sie bereits etabliert sind, unterstützen wir Sie on top zu bleiben.

Leistungen

  • Künstlervertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Labeldeals (Rahmenlizenzvertrag)
  • Vertriebsvertrag
  • Produzenten- /Remixvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Managementvertrag
  • Bandvertrage (GbR Vertrag)
  • Konzert-/Aufführungsvertrag
  • Künstlervertrag (Musiker / Gastpielunternehmen)
  • Gastspielvertrag
  • Agenturvertrag / Konzertvermittlungsvertrag
  • Veranstaltungsvertrag
  • Veranstaltungsbesuchervertrag
  • Tourneevertrag
  • Administrationsvertrag (Musikverlag)
  • Autorenexklusivvertrag
  • Editionsvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • Sample-Clearance und Sampling-Vertrag
  • Clearance von Rechten an Musik für Werbekampagnen und entsprechende Lizenzvertrag
  • Merchandisingvertrag
  • Multimediaproduktionen
  • Sponsorenvertrag
  • Rechtsfragen zu GEMA und GVL

Entertainment

“The entertainment industry is as it always has been. It’s a rough bunch of people and a rough industry.” (John Perry Barlow)

Entertainment ist glamourös, das Umfeld ist trendy, die Leute sind spannend und locker. Aber machen wir uns nichts vor: Es geht ums Geschäft, geschenkt wird hier keinem etwas und wer nicht aufpasst, gerät sehr schnell ins Hintertreffen. Auch jenseits der Musik sind wir daher seit vielen Jahren in der Entertainmentbranche aktiv. Buch, Film, TV, Mode, Fotografie und Themen, die das Internet betreffen – wir kennen uns aus, bewegen uns in den entsprechenden Netzwerken und verfügen über die notwendigen Kontakte. Davon profitieren Sie als unser Mandant. Ob Sie nun selber kreativ tätig sind oder kreative Leistungen anderer vermarkten, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Projekte, finden wirtschaftlich sinnvolle sowie rechtlich gangbare Lösungen und vertreten Ihre Interessen bei allen Verhandlungen ebenso wie vor Gericht.

Buch

Wir beraten Autoren, Agenten, Buchverlage und Vertriebe bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen und Ansprüche.

Aber nicht nur rechtlich sind wir im Buchbereich zuhause: Unser Kollege Rechtsanwalt Tilman Winterling gehört mit seinem Blog 54books (http://www.54books.de/) zu den angesagten jungen Literaturbloggern in Deutschland.

Leistungen

  • Autorenvertrag
  • Übersetzervertrag
  • Illustratorenvertrag
  • Taschenbuchlizenzvertrag
  • Bestellvertrag
  • Agenturvertrag
  • Producingvertrag
  • Fotografenvertrag
  • Modelvertrag
  • Sprechervertrag
  • Hörbuchlizenzvertrag
  • Kooperationsvertrag

TV/Film (inkl. Werbefilm)

Wir vertreten Schauspieler, Agenten, (Drehbuch-) Autoren, Regisseure, Produktionsfirmen und Vertriebsfirmen sowohl hinsichtlich ihrer Verträge als auch in Bezug auf gesamte Produktionen.

Leistungen

  • Exposévertrag
  • Treatmentvertrag
  • Drehbuchvertrag
  • Verfilmungsvertrag
  • Auftragsproduktionsvertrag
  • Koproduktionsvertrag
  • Regievertrag
  • Darstellervertrag
  • Kameramannvertrag
  • Produktionsleitervertrag
  • Filmkomponistenvertrag
  • Rechteklärung bei vorbestehender Musik
  • (Welt)Vertriebsvertrag
  • Verleihvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Kinoverleihvertrag

Mode

Wir vertreten Designer, Modeunternehmen und Modevertriebe.

Leistungen

  • Lizenzerwerb (an Designleistungen)
  • Rechtsschutz (Design, Marke, Wettbewerbsrecht)
  • Vertriebsvertrag
  • Handelsvertreter

Fotografien

Wir beraten und vertreten Fotografen sowie alle, die Fotografien kommerziell nutzen.

Leistungen

  • Fotografenvertrag
  • Model-Vertrag
  • Lizenzvertrag für Fotos und Bilder
  • Vorgehen gegen unerlaubte Nutzung von Bildern durch Dritte, Geltendmachung von Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung im Hinblick auf zulässige Motive und Sujets, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte Dritter (z.B. Architekten, bildende Künstler) und das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen

Internetrecht, Online Marketing und Social Media

Wir vertreten Betreiber von Online-Shops und Websites sowie Webdesigner.

Leistungen

  • Webdesigner-Vertrag
  • Pflichtangaben auf Websites, Impressum, Datenschutzerklärungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Widerrufsbelehrungen, SEO Vertrag, Bannervertrag, sonstige Werbeverträge

Produkt- und Markenpiraterie

„Unsere Technologie ist eine Re-Innovation auf Basis fortschrittlicher Entwicklungen des Auslands, die wir angepasst haben.“ (Liu Zhijun, chinesischer Eisenbahnminister)

Das Kopieren von Waren und die nicht genehmigte Verwendung von Marken, die sogenannte Produkt- und Markenpiraterie, ist ein Milliardengeschäft, dessen Absatzwege gerade durch das Internet immer vielfältiger werden. Produkt- und Markenpiraterie führt zu Umsatzverlusten und zu Imageschäden zum Beispiel durch schlechte Qualität der Piraterieprodukte. Das beeinträchtigt Rechteinhaber ebenso wie Händler und Konsumenten. Ob Schrauben, KFZ-Ersatzteile, Schreibgeräte, Mode- und Merchandiseartikel, CDs oder DVDs, betroffen sind fast alle Branchen.

Wir helfen unseren Mandanten gegen Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen, ihre Rechte gerichtlich wie außergerichtlich zu schützen und Ersatz für den Ihnen entstandenen Schaden zu erstreiten. Wo wiederkehrende Verletzungen zu befürchten sind, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Vorgehensweisen, die zu Ihnen und Ihren durch Piraterie beeinträchtigten Rechten passen und eine effiziente Zusammenarbeit ermöglichen. Im Bedarfsfall organisieren wir nicht nur Recherchen und Überwachungen, sondern schalten auch Anwälte außerhalb Deutschlands ein. Dabei ist es für uns selbstverständlich, Ihre Kosten im Blick und so gering wie möglich zu halten. Gerade bei Rechtsverletzungen in Deutschland kommt uns dabei zugute, dass die Kosten der Rechtsverfolgung in der Regel vom Rechtsverletzer – also Ihrem Gegner – zu tragen sind, so dass ein Vorgehen für Sie in vielen Fällen sogar kostenneutral erfolgen kann.

Leistungen

  • Prüfung Erfolgschancen
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungs- sowie Aufwendungsersatzansprüchen
  • Schutzrechtsverwarnung, insb. Abmahnung
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Unterlassungsklage
  • Stufenklage (Auskunft und Schadensersatz)
  • Kostenklage
  • Effektive Zwangsvollstreckung

Wirtschaftsrecht

Du musst in deinem Leben nur ganz wenige Dinge richtig machen, so lange du nicht zu viele Dinge falsch machst.“ (Warren E. Buffett, Großinvestor und Unternehmer)

Wir beraten unsere meist aus der Entertainmentbranche stammenden Mandanten auch in ihren allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Belangen. Die an uns herangetragenen Themen sind dabei vielschichtig und berühren die unterschiedlichsten Rechtsbereiche, vom Gesellschafts- und Arbeitsrecht über das Marken- und Designrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht.

Gesellschaftsrecht

Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Unsere Beratung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Gründung von Unternehmen und die Wahl der richtigen Rechtsform. Wir stehen Ihnen vielmehr auch bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite, die Ihr Unternehmen betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Themen rund um Kapitalerhöhungen, Rechte von Gesellschaftern oder formale wie inhaltliche Anforderungen an Gesellschafterversammlungen und –beschlüsse.

Ein Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit liegt im Kauf und Verkauf von Unternehmen aus dem Entertainmentbereich, beginnend mit der Due Diligence – also der Prüfung und Analyse einer Gesellschaft im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse – bis zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrages. Gerade dort, wo Urheber- und Markenrechte die zentralen Vermögensgegenstände eines Unternehmens ausmachen, kommt Ihnen dabei unserer langjährige Erfahrung und unsere speziellen Kenntnisse im Entertainmentbereich zugute. Wir wissen, nach welchen Risiken wir bei der Due Diligence Ausschau halten müssen und wie der Wert von Rechten zu beurteilen ist. Und wir wissen bei der Vertragsgestaltung, welche speziellen Klauseln in den Vertrag aufzunehmen sind, um Sie gegen die besonderen Risiken eines solchen Unternehmenskaufes abzusichern.

Leistungen

  • Gesellschaftsgründung
  • Satzungen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Due Dilligence und Unternehmenskaufvertrag ( Schwerpunkt Kreativindustrie)

Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Angestellte, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Leistungen

  • Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Beratung bei Kündigungen und sonstigen Personalmßnahmen

Marken- und Designrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Auswahl, der Eintragung, dem Schutz sowie der Auswertung ihrer Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Designs.

Leistungen

  • Beratung bei Marken- und Firmenkreation
  • Marken-, Firmen-, Werktitel- und Designrecherchen
  • Anmeldung von Marken und Designs in Deutschland und der EU sowie von internationalen Marken
  • Schaltung von Titelschutzanzeigen
  • Abwehr von Rechtsverletzungen
  • Durchsetzung von Auskunfts- und Schadensersatzersatzansprüchen
  • Hilfe bei Abmahnungen und Klagen
  • Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • Erstellung und Verhandlung von Agenturverträgen

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält die Spielregeln fairen Verhaltens im Wettbewerb, die jedes Unternehmen einhalten muss.

Unwirksame AGB, das Fehlen einer Widerrufsbelehrung beim Online-Handel, ein fehlerhaftes Impressum auf einer Website, Schleichwerbung oder die Werbung mit falschen Testergebnissen, Zertifikaten usw. können beispielsweise einen Verstoß gegen dieses Gesetz darstellen. Wir helfen unseren Mandanten diese Regeln einzuhalten, gegen Verstöße ihrer Wettbewerber vorzugehen oder sich zu wehren, wenn ihnen selber ein Verstoß vorgeworfen wird.

Leistungen

  • Prüfung von Werbemaßnahmen und Verhinderung von Verstößen gegen das UWG
  • Abwehr von Rechtsverstößen durch Mitbewerber
  • Hilfe bei Abmahnungen und Klagen

Prozessführung

Der Gerichtshof ist eine Körperschaft mit dem Zweck, herauszubekommen, welche Partei den geschickteren Anwalt hat.“ (unbekannt)

Ein altes Sprichwort sagt „Gut Recht bedarf guter Hilfe.“ Das stimmt und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, alles dafür zu geben, dass Sie nicht nur Rechte haben, sondern diese auch bekommen. Das gilt im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie ebenso wie in allen sonstigen Bereichen, in denen wir tätig sind, insbesondere also überall dort, wo Urheber- und Markenrechte betroffen sind. Nicht jeder Anwalt, der gut in der Verhandlung von Verträgen ist, versteht sich auch auf die Führung von Prozessen vor Gericht. Hier braucht es vielmehr spezielle Kenntnisse im Prozessrecht sowie Erfahrung in prozesstaktischen Fragen und im Auftreten vor Gericht. Daher haben wir ein Team von Prozessanwälten, die sich ausschließlich mit der Durchführung von gerichtlichen Streitigkeiten beschäftigen und hier über langjährige Erfahrung verfügen. Ob Sie nun Kläger oder Beklagter sind, wir kennen die zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsprechung der Gerichte in den verschiedenen Bundesländern und wir wissen, welche Taktiken wo zum Erfolg führen. Daher können wir unsere Beratung und Prozessführung optimal in Ihrem Interesse und am den jeweiligen Einzelfall ausrichten. Bereits zu Beginn eines Falles erörtern wir mit Ihnen sowohl Ihre Erwartungen als auch Ihre Ziele, um diese im gesamten weiteren Verlauf einer Auseinandersetzung im Auge behalten zu können. Wir sprechen dabei stets Ihre Sprache und werden Sie nicht durch juristische Ausführungen verunsichern. Ihre konkreten Fragen werden von uns immer möglichst konkret beantwortet. Selbstverständlich ist für uns zudem eine realistische Einschätzung des Kostenrisikos unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfolgschancen. Deshalb werden wir auch stets mit Ihnen darüber beraten, ob die Durchführung eines Prozesses für Sie wirtschaftlich Sinn macht. Kein Prozess sollte um seiner selbst willen geführt werden. Auch wir können Ihnen leider nicht immer den gewünschten Erfolg garantieren. Aber wir können Ihre Erfolgschancen durch kompetente Beratung und Prozessführung sowie durch fundierte Kenntnis der Rechtsprechung maximieren.

Leistungen

  • Prüfung Erfolgschancen
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Allgemeine Leistungsklage
  • Feststellungs- und negative Feststellungsklage
  • Stufenklage (Auskunft und Schadensersatz)
  • Unterlassungsklage
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Urkundsprozess
  • Berufungsverfahren
  • Revisionsverfahren
  • effektive Zwangsvollstreckung bzw. Vollstreckungsabwehr

Rechtsanwälte




Jan Ehlers ist seit April 2013 als Rechtsanwalt für die Kanzlei Gutsch & Schlegel tätig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen deutscher wie ausländischer Fotografen, Musiker und Merchandising-Unternehmen. Zu seinen Gegnern zählen regelmäßig der Re-Commerce-Handel, bekannte Großhandels- und Einzelhandelsunternehmen wie auch Anbieter von Streaming-Diensten im In- und Ausland.

Bereits während seiner Ausbildung legte er seinen Schwerpunkt auf den gewerblichen Rechtsschutz (IP/IT) und verfügt mittlerweile über eine langjähre Erfahrung in sämtlichen Sparten des „Grünen Bereichs“, insbesondere im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Greifswald arbeitete er am Lehrbuch „Unlauterer Wettbewerb“ von Prof. Dr. Axel Beater mit.

Jan Ehlers ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) sowie der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Urheber- und Medienrechtler.

Werdegang

Ab 1999 Studium der Rechtswissenschaften, EMAU Greifswald, Schwerpunkt: Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht

2006 1. Juristisches Staatsexamen (Prädikat)

Ab 2006 Referendariat, Hans. OLG Hamburg

2008 2. Juristisches Staatsexamen

Ab 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Axel Beater, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht

Ende 2016 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht

März 2019: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch



Dr. Stefan Ellenberg
sellenberg@g-s-legal.com


Dr. Stefan Ellenberg ist seit 2011 als Rechtsanwalt der Kanzlei Gutsch & Schlegel in leitender Funktion tätig.

Bereits während seiner Ausbildung konzentrierte sich Herr Dr. Ellenberg auf die Medienbranche. Er absolvierte Praktika und Stationen in den Rechtsabteilungen diverser Medienunternehmen und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine spezialisierte Urheberrechtskanzlei tätig. Seine berufliche Laufbahn begann Herr Dr. Ellenberg 2008 als Manager Business & Legal Affairs im Konzern der börsennotierten Edel AG.

Herr Dr. Ellenberg vertritt nationale und internationale Mandaten in urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtlichen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.

Schwerpunktmäßig berät Herr Dr. Ellenberg seine Mandanten im Zusammenhang mit dem Schutz und der kommerziellen Auswertung von kreativen Inhalten und Kennzeichen. Hierbei kann es sich um den Entwurf oder die Prüfung eines Bandübernahme-, Autoren- oder Auftragsproduktionsvertrages ebenso handeln wie die rechtliche Komplettbetreuung einer Marken- und Lizenzthemenentwicklung nebst Rechteeinholung und anschließender Auswertung im In- und Ausland. Aufgrund seiner fundierten Branchenkenntnisse in den Bereichen Musik (Label), Buch, Film und Merchandisinglizenzen versteht sich Herr Dr. Ellenberg darauf, rechtssichere und finanziell optimierte Lösungen für seine Mandanten zu finden.

2012 wurde Herr Dr. Ellenberg von der Universität Hamburg promoviert. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Urheber- und Medienrechtler.

Dezember 2019: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Sprachen

Deutsch, Englisch


Dr. Hans Martin Gutsch
hmgutsch@g-s-legal.com


Dr. Hans-Martin Gutsch gründete den Hamburger Standort der damals unter den Namen Sasse & Partner firmierenden Kanzlei Gutsch & Schlegel, den er seit 2003 gemeinsam mit Thomas Schlegel leitet.

Sein Schwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung und Betreuung von Mandanten aus allen Bereichen der Kreativ- und Unterhaltungsbranche. Er ist spezialisiert auf Urheber-, Verlags- und Lizenzrecht und vertritt die verschiedensten in diesem Bereich tätigen Personen und Firmen, ebenso auch Branchenfremde, die Rechte erwerben und auswerten wollen.

Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht und unterstützt seine Mandanten in allen dieses Rechtsgebiet betreffenden Belangen von der Gründung eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation. Bei Unternehmenstransaktionen ist er insbesondere dann gefragt, wenn Rechte ein nicht unwesentlicher Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft sind, die verkauft werden soll.

Zu seinen Mandanten zählen neben vielen anderen Künstler wie Saxon, Claptone, Revolverheld, Stanfour, Itchy und Julia Engelmann, Buchautoren wie Markus Heitz, börsennotierte Medienunternehmen wie die Edel AG (Musik, Buch) und die Splendid Medien AG (Film) sowie deren Tochterunternehmen, nationale und internationale Musiklabel wie Play It Again Sam oder Starwatch Entertainment und Start-ups wie Foodboom.

Dr. Gutsch ist Kurator der Wacken Foundation und Mitglied des Beirates der Foodboom GmbH.

Werdegang

1983-1989: Studium der Rechtswissenschaft, Universität Göttingen und University of North Carolina

1993: Promotion

1995: 2. juristisches Staatsexamen

Ab 1995 Leiter Rechtsabteilung der edel records GmbH

Ab 1998 Vorstand der edel AG

Seit 2003 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Gutsch & Schlegel (vormals Sasse & Partner)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Veröffentlichungen

„Die Rechtsstellung der Postbank im nationalen und internationalen Bankenwettbewerb“, Studien zum Bank- und Börsenrecht, Nomos Verlag Baden-Baden 1993

„Tonpiraten, kopieren von Musik und Urheberrecht“, in: Musik und Unterricht 68 (2002), S. 11 ff.

„Musik im Film“, in: Haupt, Stefan (Hrsg.), Urheberrecht für Filmschaffende. München 2008

„Multiple Rights Deals in Germany“, (gemeinsam mit Andreas Lichtenhahn) in: Bentley, Julian (Hrsg.), Multiple Rights Deals in the Music Industry, London 2009

„Lösung gesucht! – Zur gegenwärtigen Debatte um Antworten auf die urheberrechtlichen Herausforderungen durch das Internet“, in: EWerK e.V. (Hrsg.), Festgabe für Hans-Peter Schwintowski, Baden-Baden, 2012, S. 75 ff

Sonstiges

Hamburger Abendblatt 20./21. Juli 2015 download: „Liebling der Kreativen“



Kristina Massel
kmassel@g-s-legal.com

Kristina Massel ist seit 2012 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Gutsch & Schlegel tätig.

Ihr Spezialgebiet ist das Urheberrecht. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei in der umfassenden außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung unserer nationalen wie internationalen Mandantschaft aus der Musik- und Medienbranche bei Verletzungen ihrer Rechte.

Werdegang

Ab 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Rostock. Schwerpunkt: Rechtsberatung – Anwaltsorientierte Juristenausbildung

Ab 2009 Referendariat im OLG Bezirk Rostock

2011: Zweite juristische Staatsprüfung

Sprachen

Deutsch, Englisch



Nina Peters
npeters@g-s-legal.com

Nina Peters ist seit Oktober 2010 für die Kanzlei Gutsch & Schlegel als Rechtsanwältin tätig.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Urheberrecht mit besonderem Gewicht auf Prozessführung. Hierbei vertritt sie regelmäßig die Interessen von nationalen und internationalen Künstlern und Unternehmen aus allen Bereichen der Kreativwirtschaft.

Insbesondere hat sie die aktuelle Rechtsprechung der „Big Five“, also der Landgerichte Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München, im Bereich von Urheberechtsverletzungen in dezentralen Netzwerken (P2P-Filesharing) durch die von ihr geführten gerichtlichen Verfahren entscheidend mitgeprägt.

Neben dem Urheberrecht gilt ihr besonderes Interesse dem Steuerecht sowie dem Datenschutzrecht. Den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht hat sie erfolgreich abgeschlossen. Frau Peters ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV.

Sprachen

Deutsch, Englisch



Thomas Schlegel
tschlegel@g-s-legal.com


Thomas Schlegel ist Partner der Kanzlei Gutsch & Schlegel, deren Standort Hamburg er seit 2003 gemeinsam mit Dr. Hans-Martin Gutsch leitet.

Er vertritt Künstler und Künstlergruppen im internationalen und nationalen Bereich. Zu seinen Mandanten zählen Musikgrößen aller Genres wie Pink Floyd und David Gilmour, Eric Clapton, Genesis und Phil Collins, Iron Maiden, Matthias Reim, Mötley Crüe, In Flames, Albert Hammond, sowie den Jazz-Gitarristen Al Di Meola und die Sopranistin Olga Peretyatko.

Darüber hinaus ist Thomas Schlegel für nationale und internationale im Entertainmentbereich tätigen Unternehmen umfassend beratend tätig. Die Bandbreite reicht dabei z.B. von dem zum Portfolio des Medienunternehmers Frank Otto zählenden Hamburger Label „ferryhouse“, das Label „Starwatch“ der ProSiebenSat.1 Media AG, die „Süddeutsche Zeitung“ bis zu weltweit agierenden Merchandisingunternehmen wie Global Merchandising Services Ltd. (Motörhead, Iron Maiden) oder Bravado („Rolling Stones“, „Guns’n’Roses, „Ramones“).

Thomas Schlegel hat in mehreren Staffeln der Castingshows “Das Supertalent” und “X-Faktor” die teilnehmenden Künstler beraten und deren Verträge mit den beteiligten Produktionsfirmen und Tonträgerunternehmen verhandelt.

Auch hochkarätige und international anerkannte Fotografen wie Ross Halfin (London), Mick Rock,  Bob Gruen (New York) und Neil Zlozower (Los Angeles) gehören zu dem Mandantenstamm von Rechtsanwalt Schlegel.

Werdegang

Ab 1988 Studium der Rechtswissenschaft, Universität Hamburg

Ab 1994 Referendariat am OLG Hamburg

Ab 1997 Justitiar / Leiter der Rechtsabteilung der edel records GmbH und Mitglied der Geschäftsleitung

Seit 2003 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Gutsch & Schlegel (vormals Sasse & Partner)

Sprachen

Deutsch, Englisch



Christoph Schütz
cschuetz@g-s-legal.com

Christoph Schütz ist seit April 2008 für die Kanzlei Gutsch & Schlegel als Rechtsanwalt in leitender Funktion tätig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich der bundesweiten Prozessführung im Urheber- und Kennzeichenrecht. Hierbei vertritt er regelmäßig die Interessen von nationalen und internationalen Künstlern, Merchandisern, Tonträgerherstellern, Musikverlagen und sonstigen Mandanten aus dem Bereich der Kreativwirtschaft.

Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung der „Big Five“ im Bereich des Urheberrechts, also der Landgerichte Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München, hat er sowohl im Bereich von Rechtsverletzungen in dezentralen Netzwerken (P2P-Filesharing) als auch im Bereich nicht lizenzierter Ton- und Bildtonträger („Bootlegs“) durch die von ihm geführten gerichtlichen Verfahren entscheidend mitgeprägt. Hervorzuheben sind auch die Verfahren, die er für diverse Mandanten gegen das Filehosting-Unternehmen „Rapidshare“ vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg geführt hat. Von besonderer praktischer Bedeutung ist weiterhin das von ihm erst- und zweitinstanzlich geführte und in der Revision beim BGH begleitete Verfahren „Al Di Meola“, mit dem der BGH die Rechte der Künstler gegenüber den Rechten von Medienhändlern deutlich gestärkt hat.

Werdegang

1989-1995: Studium der Rechtswissenschaft, Universität Hamburg

1997: 2. Juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt

1997-2001: Rechtsanwalt bei Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter

2002-2008: Rechtsanwalt bei Roggelin Witt Wülfing Dieckert

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch



Tilman Winterling
twinterling@g-s-legal.com

Tilman Winterling ist seit 2016 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Gutsch & Schlegel tätig.

Bereits während seines Referendariats konzentrierte sich Tilman Winterling auf das Urheber- und Medienrecht. Er arbeitete unter anderem bei der Kulturbehörde Hamburg im Kunstrecht, bei einer Münchner Kanzlei in der Beratung von Verlagen sowie der Betreuung von Gerichtsverfahren im Presse- und Äußerungsrecht. In einer Hamburger Kanzlei war er neben der Beratung von Werbeagenturen, Start-Ups und Internetplattformen maßgeblich an der Vertragsgestaltung für diese Mandanten beteiligt.

Tilman Winterling vertritt Buchverlage und Autoren in sämtlichen Bereichen des Urheberrechts und angrenzenden Rechtsgebieten. Seine umfassenden Branchenkenntnisse im Verlagsbereich ermöglicht es ihm, die Probleme seiner Mandanten zu antizipieren und praktische Lösungswege aufzuzeigen.

Als Blogger und gut vernetzter Social Media Akteur kennt er die Möglichkeiten und Risiken des Internets für Influencer und Kreative aus der Praxis und nicht nur aus theoretischen Überlegungen. Er vertritt Fotografen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei Verletzungen ihrer Rechte und unterstützt sie bei der Gestaltung von Verträgen. Im Musikrecht ist er vornehmlich für Mandanten der E-Musik tätig, berät aber z.B. auch das Independent Format TVnoir.

Tilman Winterling hat sich als Literaturblogger nationale Bekanntheit in der Szene erarbeitet und mit 54stories eine Plattform für junge, deutschsprachige Autoren aufgebaut. Er moderiert Lesungen, erläutert als Experte Rechtsthemen des Kulturbereichs im Deutschlandfunk und ist als Speaker tätig. Daneben war er Jurymitglied der „Hamburger Förderpreise für Literatur und literarische Übersetzung“ und ist Teil des „Literarischen Quartetts“ des Literarischen Zentrums Göttingen. Er ist Mitglied im Literaturhaus Hamburg, der Stiftung Buchkunst und der Internationalen Stefan Zweig Gesellschaft.

Tilman Winterling ist für den Young Excellence Award 2017 als „herausragender junger Macher in der Buchbranche“ nominiert.

Werdegang

Ab 2007 Studium der Rechtswissenschaften. Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Schwerpunkt: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung

Ab 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Martin Rehborn

Ab 2014 Referendariat am Landgericht Stade

2016: 2. Juristisches Staatsexamen (Prädikat)

November 2020: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Backoffice

 

Sanja Lukic
SLukic@g-s-legal.com

 

Sebastian Riesler
SRiesler@g-s-legal.com


Lila

News

26. November 2020

Kollege Winterling ist jetzt Fachwanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir gratulieren unserem Kollegen und Mitarbeiter Tilmann Winterling zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Grossartig !

2. Oktober 2020

Iggy Pop in Gucci „Cruise 2020“ Kampagne

Und wieder einmal ein brillanter Werbeauftritt unseres Mandanten Iggy Pop, diesmal in ebenso brillanten Clips der Gucci „Cruise 2020 Kampagne„. Top!

9. September 2020

Yoko Ono Lennon stoppt rechtswidrige Foto-Nutzung durch Verschwörungstheoretiker Heiko Schrang

Für ihre Mandantin Yoko Ono Lennon, Witwe von John Lennon, hat die Kanzlei Gutsch & Schlegel die illegale Nutzung einer der bekanntesten Abbildungen von John Lennon durch den „Autor“ und YouTube-Aktivisten Heiko Schrang beendet. Dieser hatte das Foto in dutzenden YouTube-Videos etc. verwendet und in diesem Zusammenhang seine abstrusen Verschwörungstheorien verbreitet, insbesondere aber auch eigene wirtschaftliche Interessen durch das Anbieten seiner Shirts, Mützen und Bücher verfolgt. Schrang hat nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kosten zu tragen. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel wird das von Schrang getragene RVG-Honorar an „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaftspenden.

8. Mai 2020

Robert Ekson: Blue Poles (Number 11)

Nach langem Corona bedingten Schweigen endlich mal wieder eine Nachricht: unser Mandant Silent Beat Records veröffentlicht heute „Blue Poles (Number 11)“, die erste Single aus Robert Eksons kommender Debut EP „Little Vanities & Great Masterpieces“.

24. Februar 2020

Tina Turner muss Nutzung ihres Bildnisses und Namens für Musicalproduktion nicht dulden.

Tina Turner muss die Bewerbung eines unlizenzierten „Tina Turner“-Musicals mit ihrem Namen und der Abbildung einer Doppelgängerin nicht dulden, wenn hierdurch der irrige Eindruck erweckt wird, es handele sich um Tina Turner und sie wirke an dem Musical mit. So das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

18. Februar 2020

Gutsch & Schlegel: 2 / Facebook: 0

Mit Urteil vom 13.02.2020, Az. 312 O 372/18 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass unser nicht offizielles Facebook-Kanzleiprofil und die nicht offizielle Facebookseite von Thomas Schlegel gelöscht werden müssen. Bei nicht offiziellen Profilen/Seiten handelt es sich nach Angaben von Facebook um Profile/Seiten, die Facebook automatisch generiert, wenn es keine offiziellen Profile/Seiten gibt, Facebook aber aufgrund von Suchanfragen entsprechendes Nutzerinteresse hieran erkennt. Nachdem wir Facebook außergerichtlich mehrmals erfolglos zur Löschung aufgefordert hatten, erließ das Landgericht Hamburg auf unseren Antrag hin zunächst eine entsprechende einstweilige Verfügung. Diese Verfügung hat das Landgericht Hamburg nun in der Hauptsache bestätigt. Es liege ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Partnerschaft sowie ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Thomas Schlegel vor. Das Landgericht Hamburg führte des Weiteren aus:

Da es sich bei Facebook nicht um einen Suchdienst oder ein Branchenverzeichnis handelt, sondern in erster Linie um ein soziales Netzwerk, das in der Öffentlichkeit u.a. wegen des Umgangs mit Nutzerdaten umstritten ist, besteht bei einer Rechtsanwaltskanzlei, für deren Tätigkeit Vertraulichkeit, Seriosität und Schutz von Mandantendaten von wesentlicher Bedeutung sind, ein erhebliches Interesse, von bestehenden oder potentiellen Mandanten nicht gegen ihren Willen mit einem solchen Netzwerk in Verbindung gebracht zu werden.

29. Januar 2020

Die Feisten

Es ist mehr als 30 Jahre her, dass Hans-Martin Gutsch sie zum ersten Mal gehört hat und erfolgreicher denn je sind sie auf Tour: Die Feisten, Schmidts Tivoli an zwei Abenden seit Monaten ausverkauft. Eine großartiger Show, Danke an Rainer und Zeh!

15. Januar 2020

Zuckerfrei von 0 auf 1

Wir gratulieren unserer Mandantin, der ZS Verlag GmbH (Edel-Verlagsruppe), die zum Jahresstart mit „Die Ernährungs-Docs – zuckerfrei gesünder leben“ von 0 auf 1 in die Bestsellerliste Ratgeber einsteigt!

22. Dezember 2019

EuGH: Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books darf nur mit Erlaubnis des Urhebers erfolgen !

Am 19. Dezember 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof zugunsten der Urheber von E-Books (Urteil zur Rechtssache C-263/18).
Zwei niederländische Verlagsverbände hatten gegen den Betreiber eines Onlineportals geklagt, auf dem Nutzer „gebrauchte“ E-Books zum Kauf oder Tausch anzubieten und erwerben konnten. (mehr …)

18. November 2019

Foodboom auf der eat & STYLE Hamburg

Unsere Mandanten von Foodboom hatten schlicht den coolsten Stand auf der eat & STYLE, Hamburg, am letzten Wochenende. Es trafen sich Sebastian Heinz (Geschäftsführer Foodboom) und Thomas Schlegel zu einem Drink.

(Foto: Uta Peters, Atelier UP)

6. November 2019

Tilman Winterling auf der Pop-Kultur in Berlin

Im Sommer hat Tilman auf der Pop-Kultur in Berlin einen Vortrag zur „Einführung ins Musikrecht“ gehalten. Dieser kann jetzt hier in voller Länge bei YouTube angesehen werden.

 

5. November 2019

Kryptox presents: Kraut Jazz Futurism

Das Berliner Label Kryptox kuratierte wesentliche Teile des Hamburger ÜBERJAZZ FESTIVALS auf Kampnagel, präsentierte dort seine Acts JJ Whitefield, Sissi Rada und Ralph Heidel und veröffentlichte zudem zum Festival seine Compilation „KRAUT JAZZ FUTURISM“. Ein großartiges Event!

Foto: Dr. Hans-Martin Gutsch mit dem Kryptox Gründer und unserem langjährigen Mandanten Mathias Modica (Gomma, Munk, Toytonics)

10. Oktober 2019

Legal Tech: LG Köln verbietet Vertragsgenerator

Wie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer in einer Pressemitteilung von heute berichtet, hat das Landgericht Köln (Az. 33 O 35/19) einem renommierten Fachverlag verboten Rechtssuchenden im Rahmen von Legal Tech „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ anzubieten.

Das Angebot eines Vertragsgenerators („smartlaw“) durch ein Unternehmen, das nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legitimiert ist, verstößt gegen das RDG. „Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen in die AGB hineinschreibt, es liefere keine Rechtsberatung, sondern (nur) ein Verlagserzeugnis; denn die Kundschaft versteht nicht, dass sie lediglich selbst auf eigene Faust auf der Basis von Muster-Sammlungen ihren Vertrag zusammenstellt“, so zitiert die Pressemitteilung aus dem Urteil.

In dem Angebot sah das LG dazu nicht nur einen Verstoß gegen das RDG. Die Bewerbung von „rechtssicheren Verträgne in Anwaltsqualität“ bzw. „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ ist irreführend, da der Kunde annimmt, er erhalte vergleichbare Rechtsdienstleistungsqualität wie bei der Anwaltschaft.

Das Urteil selbst liegt im Volltext noch nicht vor.

24. September 2019

Golfer vs. Golfer

Diskutierten die Golfrunde vom Sonntag. Alice Cooper und Thomas Schlegel in Hamburg, Barclay Card Arena.

26. August 2019

Mandanten bei der Arbeit

Eröffneten das New Horizons Festival auf der main stage: TMW und Beat Dealer Records.

Foto: Privat

23. August 2019

Tilman im Gespräch mit detektor.fm

Nach seinem Vortrag am Mittwoch auf der Pop-Kultur war unser Anwalt Tilman Winterling noch zu Gast auf dem Sofa bei detektor.fm. Mit Moderator Christian Bollert sprach er über Stolpersteine für Nachwuchsmusiker, „Metall auf Metall“ und die Urheberrechtsreform.

Das Gespräch kann hier nachgehört werden.

22. August 2019

Tilman auf der Pop-Kultur in Berlin

Gestern war unser Anwalt Tilman Winterling auf der Pop-Kultur in Berlin unterwegs. Nach einem Gespräch mit Oliver Schwesig für das Deutschlandfunk Kultur Magazin „Tonart“ über Musikrecht für Newcomer, das hier nachgehört werden kann, gab er dann im Kinosaal 8 der Kulturbrauerei für den Pop-Kultur Nachwuchs noch einen Workshop zu diesem Thema.

19. August 2019

Kopplung von Gewinnspielteilnahme und E-Mail-Werbung kann zulässig sein

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 27.06.2019 (6 U 6/19) entschieden, dass es zulässig sein kann, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den Erhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängig zu machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um acht konkret bezeichnete Unternehmen handelt und der Tätigkeitsbereich des werbenden Unternehmens hinreichend präzise beschrieben worden ist. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche der anderen Unternehmen in nicht ausreichender Weise erfolgen. (mehr …)

5. August 2019

Vertragsunterzeichnung in Wacken

Silver Lining Music nimmt die britische Heavy-Metal-Legende Diamond Head unter Vertrag. Es feiern in Wacken ( v.l.): Rasmus Andersen, Brian Tatler (beide Diamond Head), Adam Parsons (Manager Diamond Head), Rod Kukla (Silver Lining Music), Karl Wilcox, Andrew „Abbz“ Abberley, Dean Ashton (beide Diamon Head), Dr. Hans-Martin Gutsch (Gutsch & Schlegel, Anwalt Silver Lining Music), Serena Furlan (Silver Lining Music)

30. Juli 2019

Entscheidung des EuGH zu „Metall auf Metall“

Der EuGH hat gestern ein Grundsatzurteil im jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk gefällt: Im konkreten Fall stellt das Sampling eines knapp zwei Sekunden langen nicht wiedererkennbaren Ausschnitts – anders als es bisher der BGH gesehen hat – keinen Eingriff in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers dar.

Im Deutschlandfunk Kultur Magazin „Fazit“ kommen dazu nicht nur die Anwälte der Parteien zu Wort, auch Tilman Winterling erläutert seine Sichtweise auf das Urteil.

Der Beitrag kann hier abgerufen werden; Tilman ist ab Minute 9:30 zu hören.

30. Juli 2019

Facebook „Like“-Button: Webseitenbetreiber kann für Datenerhebung und Übermittlung an Facebook mitverantwortlich sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 (C-40/17) entschieden, dass Webseitenbetreiber zusammen mit Facebook für die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an Facebook durch den „Like“-Button verantwortlich sein können.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Betreiber der Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg, Fashion ID, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Fashion ID hatte zum Unwillen der Verbraucherschützer den „Gefällt mir“- Button von Facebook als Plug-In in die Seite integriert. (mehr …)

26. Juli 2019

Keine Fotos von Kunst mehr bei Instagram?

Die Staatsgalerie Stuttgart macht mit einem Aushang darauf aufmerksam, dass im Museum Fotografieren für private Zwecke erlaubt sei, soziale Medien aber nicht unter diese Erlaubnis fallen. Auf Twitter entsteht darüber eine hitzige Diskussion. Rechtsanwalt Tilman Winterling stand Deutschlandfunk Kultur als Experte im Gespräch mit Britta Bürger zu den rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung und begrüßt „diese überfällige Warnung“ in Stuttgart.

Der Beitrag kann hier nachgehört werden.

17. Juli 2019

Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

Immer wieder herrscht Streit über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Produktlogos. Hierzu erging am 12.06.2019 ein Urteil des OLG Frankfurt am Main (11 U 51/18). In dem Fall stritten sich u.a. ein Hersteller von Auto HiFi-Anlagen (die Klägerin) und das ihn in Marketing und Vertrieb unterstützende Unternehmen (die Beklagte) über die Verwendung des folgenden Logos:

Die Beklagte nahm für sich in Anspruch, dass sowohl die Namensgebung des Logos als auch die graphische Ausgestaltung urheberrechtlichen Schutz genieße. Das OLG entschied jedoch, dass weder die Namensfindung, noch die graphische Gestaltung oder der Gesamteindruck des Logos die für den Schutz als „kleine Münze“ in § 2 II UrhG geforderte Schöpfungshöhe erreichen.

Das Urteil im Detail

Die Beklagte hatte selbst eingeräumt, dass das aus dem englischen Wortschatz vorbekannte Verb „match“ u. a. im Zusammenhang mit Audioprodukten vom Verkehr mit der deutschen Übersetzung „passen“ oder „zusammenpassen“ verknüpft wird und daher lediglich die Charakteristik der neuen „Plug-and-Play“-fähigen Geräte symbolisieren sollte, für die das Logo entwickelt wurde. Die Namensgebung leite sich somit unmittelbar aus dem Gebrauchszweck der für die Produktlinie vorgesehenen Produktbezeichnung ab und kann daher nicht als schöpferische Leistung angesehen werden, so das OLG.

Der Graphiker hatte die Aufgabe erhalten, die Bezeichnung „Match“ zur Gestaltung eines Logos in der Weise graphisch umzusetzen, das es zur Kennzeichnung der Produktlinie und zur Bewerbung und Vermarktung der HiFi-Geräte eingesetzt werden konnte. Das OLG ist der Ansicht, dass sich die schöpferische Tätigkeit an diesem Gebrauchszweck orientierte und dabei nicht über lediglich handwerkliche bzw. routinemäßige Leistungen eines Graphikdesigners hinaus gehe. Ein eigenschöpferischen „Überschuss“ erkannte es nicht.

Der Graphiker habe sich bei der Farbauswahl einer vorbekannten Standardfarbe und bei der Schrifttype der in der öffentlich zugänglichen Schrifttypensammlung erhältlichen Type bedient und diese nur geringfügig ohne erheblichen Arbeitsaufwand verändert. Diese Änderungen dienten dabei nur der Lesbarkeit, sie waren daher ebenfalls schlicht an dem Gebrauchszweck orientiert. Dem konnte die Beklagte nicht substantiiert entgegentreten.

Nach Ansicht des OLG konnte auch die Kombination mit dem „fast forward“-Doppeldreieck, aus einer frei verfügbaren öffentlichen Zeichensammlungen, dem Logo keine eigenschöpferische künstlerische Note verleihen. Denn für den urheberrechtlichen Schutz ist nach dem OLG allein maßgeblich, welche ästhetische Wirkung die Gestaltung beim Betrachter hervorruft. Diese ginge hier nicht über eine Zusammenstellung vorbekannter Formenelemente zur Produktkennzeichnung hinaus.  Daher erreiche in der Zusammenschau die graphische Umsetzung nicht den für ein Kunstwerk erforderliche Mindestgrad an ästhetischem Gehalt. Es sei zwar ein Zeichen geschaffen worden, das seiner Zielrichtung entsprechend, unterscheidungskräftig im Sinne von § 3 I MarkenG sei, aber einen den Gebrauchszweck überschießenden künstlerischen Anspruch vermissen lasse.

15. Juli 2019

EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 entschieden, dass für Onlinehändler wie Amazon keine Pflicht besteht, für Verbraucher per Telefon erreichbar zu sein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbz) hatte gegen Amazon geklagt, weil Amazon die Verbraucher nach Ansicht des vzbz nicht in rechtlich ausreichender Weise über seine Telefonnummer informiere. Während aber das deutsche Recht die Angabe einer Telefonnummer gemäß Art. 246a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB zwingend vorschreibt, spricht Art. 6 Abs. 1 lit. c der Verbraucherrechterichtlinie nur davon, dass der Unternehmer „gegebenenfalls“ seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse anzugeben habe, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann. Die Angabe einer Telefonnummer ist hiernach also nicht zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH das Verfahren ausgesetzt und den EuGH u.a. dazu befragt, ob das deutsche Recht den Unternehmer verpflichten könne, stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen und was die in Art. 6 Abs. 1 lit c der Verbraucherrechterichtlinie verwendete Wendung „gegebenenfalls“ bedeute. (mehr …)

13. Juni 2019

Lizensierung von Musik für bühnenmäßige Darstellung nicht über die GEMA möglich

Mit gestrigem Urteil (Az.: 12 O 263/18) verbietet das LG Düsseldorf laut seiner Pressemitteilung dem Schauspielhaus Düsseldorf die von Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski zu nutzen.

Nachdem Düsseldorf für die Spielzeit 16/17 eine Pauschale an den Kläger für die Nutzung gezahlt hatte, verweigerte es für die folgenden Spielzeiten eine Vergütung mit dem Hinweis auf die eigenen Zahlungen an die GEMA. Allerdings wird Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur zur bloßen Untermalung dient. So war es auch in Düsseldorf der Fall. Die hierfür notwendigen Rechte können gemäß § 1 lit. a des Berechtigungsvertrages nicht über die GEMA erworben werden.

 

15. Mai 2019

Zombie Osterberg

Unser Mandant James Newell Osterberg, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Iggy Pop, ist im Eröffnungsfilm „The Dead Don’t Die“ von Jim Jarmusch bei den Filmfestspielen in Cannes zu sehen. Sehr vielseitig, der Herr Pop…

(Foto: aus dem Film-Trailer)

9. Mai 2019

Stars der Online Marketing Rockstars

Sie rocken die Kochszene: am Stand unseres Mandanten FoodBoom:

Dr. Hans-Martin Gutsch, FoodBoom Gründer Sebastian Heinz und Hannes Arendholz, Tilman Winterling

(Foto: Olaf Deharde)

8. Mai 2019

Mandanten bei der Arbeit

Digitalism @ Online Marketing Rockstars 2019

30. April 2019

Irgendwo im nirgendwo – Werbekennzeichnungspflichten im Influencer-Marketing zwischen Pamela Reif und Cathy Hummels

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“, so lautet Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wer die aktuellen Entscheidungen der Landgerichte Karlsruhe und München zu den Werbekennzeichnungspflichten von Influencern verstehen will, tut gut daran, diesen Artikel zu kennen. Anders als mit der richterlichen Unabhängigkeit lassen sich die beiden nahezu diametralen Entscheidungen dem juristischen Laien nämlich nicht wirklich erklären. Doch werfen wir zunächst einen kurzen Blick zurück. Die Berliner Bloggerin und Influencerin Vreni Frost war der erste prominente Fall, bei dem es um die Frage ging, ob Influencer auch unbezahlte Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen müssen, wenn in den Beiträgen Produkte Dritter dargestellt und verlinkt werden. Das Landgericht Berlin war in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst dieser Ansicht, wurde dann aber Anfang des Jahres vom Kammergericht mit einer durchaus differenzierten Begründung teilweise wieder aufgehoben. (mehr …)

16. April 2019

Kollege Ehlers ist jetzt Fachwanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir gratulieren unserem Kollegen und Mitarbeiter Jan Ehlers zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Grossartig !

5. April 2019

Fler mit „Colucci“ auf Platz 1

Unser Mandant Fler steigt mit seinem neuen Album „Colucci“ von 0 auf Platz 1 der Album-Charts in Deutschland ein – Glückwunsch, echt krass, Alter !

4. April 2019

Bundesverfassungsgericht: Zur Auskunftspflicht der Eltern über Familienangehörige bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem am heutigen Tag bekanntgemachten Beschluss vom 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) entschieden, dass sich der Inhaber eines Internetanschlusses nicht auf das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, wenn eines seiner Kinder über den Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen hat und ihm diese Tatsache bekannt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorher ausgeführt, dass den Inhaber des Internetanschlusses eine sog. sekundäre Darlegungslast treffe und er selber für Rechtsverletzungen hafte, wenn er sich dafür entscheide, seine Kinder zu schützen und ihre Namen in einem gerichtlichen Verfahren nicht preiszugeben. Gegen diese Entscheidung wurde erfolglos Verfassungsbeschwerde erhoben, denn die Wertungen des BGH stehen nach Ansicht des BVerfG im Einklang mit dem Grundgesetz:

„Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht der Annahme einer zivilprozessualen Obliegenheit nicht entgegen, demzufolge die Beschwerdeführer zur Entkräftung der Vermutung für ihre Täterschaft als Anschlussinhaber ihre Kenntnisse über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung mitzuteilen haben, mithin auch aufdecken müssen, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen hat, sofern sie davon tatsächliche Kenntnis erlangt haben.“

Die Verfassungsbeschwerde der Anschlussinhaber wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

1. April 2019

Beat Dealer The Beer Dealer

Out now: die erste Flasche Beat Dealer Bier, entstanden aus einer Kooperation unserer Mandantin Beat Dealer Records mit der Hamburger Landgang Brauerei.

(Bild: Robert Ekson)

22. März 2019

LG Kalrsruhe: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung

Nach der gestern verkündeten Entscheidung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) hat die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen. Nach der bislang vorliegenden Pressemitteilung hat das LG Karlsruhe aufgrund der vorgenommen Verlinkungen pauschal die Förderung der jeweiligen Hersteller angenommen, ohne sich – anders als das Kammergericht – mit dem jeweiligen Inhalt der Beiträge auseinanderzusetzen. Das ist für die Influencer ein deutlicher Rückschritt. Es kommt hinzu, dass nach Auffassung des LG Karlsruhe jedes Posting zumindest auch der Förderung der eigenen wirtschaftlichen Interessen des Influencers dient und damit eigentlich pauschal als Werbung gekennzeichnet werden müsste. Konsequent weitergedacht würde das im Übrigen aber auch bedeuten, dass jeder redaktionelle Beitrag, der z.B. in einer Modezeitschrift abgedruckt wird, ebenfalls als Werbung gekennzeichnet werden müsste. Schließlich dienen die redaktionellen Beiträge in Zeitschriften auch nur dem Zweck, das Interesse der Leser zu wecken, um davor und dahinter Anzeigen zu verkaufen. Es dürfte wichtig sein, zu verstehen, dass die unbezahlten Postings die redaktionellen Beiträge der Influencer sind. Sie sollten dann auch an diesen Maßstäben gemessen werden.

21. März 2019

Stephan Eicher und Martin Suter „Song Book Live“ am 20.3.2019 Laeiszhalle Hamburg

Dr. Hans-Martin Gutsch Backstage mit Martin Gallop, dem Mann an den Saiten.

(Foto: Privat)

19. März 2019

Revolverheld – Zimmer mit Blick Arena Tour 2019

Gestern, 18.3.2019, Bremen. Großartiges Konzert!

(Foto: privat)

8. März 2019

Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gibt die Zahlen für 2018 bekannt.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vom 7.3.2019 erzielte die Musikbranche insgesamt 1,582 Milliarden Euro Umsatz mit Musikverkäufen, was einem Rückgang von 0,4 %  zu dem Jahr 2017 entspricht. Damit bleibt der Markt in Deutschland grundsätzlich stabil.

Umsätze mit Audio-Streaming erhöhten sich um 33,5 % auf ca. 897 Millionen Euro und erreicht damit einen Marktanteil von 46,4 %. Die CD verbucht wiederum ein Minus von ca. 20 %, ist aber mit einem Marktanteil von 36,4 % immer noch das zweitstärkster Format. Auch Downloads sinken weiter auf nunmehr 7,8 % des Umsatzes.

Zusammenfassend verschiebt sich das Geschäft der Musikbranche in 2018 weiter in den nicht-physichen Bereich. Nunmehr 43,3 % entfielen in 2018 auf das physische Geschäft.

31. Januar 2019

Steinway & Sons

Besuch beim Mandanten. Wir sind schwer beeindruckt vom Ausmaß der Handarbeit und der Qualität. Vielen Dank für die Werksführung!
v.l.n.r.: Elena Livigni (Steinway & Sons), Dr. Hans-Martin Gutsch und Thomas Schlegel
(Foto: privat)

22. Januar 2019

Datenschutzbehörde verhängt Rekordbußgeld von 50 Millionen Euro gegen Google

Die Ende Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermöglicht im Falle von Datenschutzverstößen die Verhängung empfindlich hoher Geldstrafen. Von den deutlich verschärften Sanktionierungsmöglichkeiten der DSGVO hat nun die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés (CNIL) Gebrauch gemacht und gegen den Google-Konzern ein Bußgeld in Rekordhöhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt. Dieses Bußgeld ausgelöst hatten die gegen Google eingereichten Beschwerden der Organisation NOYB des Herrn Max Schrems und der französischen Netzaktivisten La Quadrature di Net.

Die mit dem Bußgeld geahndeten Verstöße beruhen nach Ansicht der Datenschützer zum einen auf der von Google nur unzureichend erfüllten datenschutzrechtlichen Informationspflicht, weil Google wesentliche Informationen zu vage beschreibe oder nicht hinreichend transparent bereitstelle. Zum anderen könne Google wirksam eingeholte Werbe-Einwilligungen der Nutzer nicht vorweisen, da die Nutzer vor Erteilung ihrer Einwilligungen nicht ausreichend informiert worden seien.

Beitrag von Rechtsanwältin Nina Peters.

11. Januar 2019

Achtung: Fake-Abmahnungen unter „Schlegel & Partner“

Unbekannte versenden gegenwärtig gefälschte Abmahnungen, die angeblich von einer Rechtsanwaltskanzlei „Schlegel & Partner“ in Person von RA Thoms Schlegel ausgesprochen werden und zwar wegen angeblich auf einer „Website begangenen Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO„. Angehangen ist eine ZIP-Datei, in der angeblich die Vollmacht enthalten ist, welche aber in keinem Fall geöffnet werden sollte ! Hierbei handelt es sich um Spam, vermutlich ist in der ZIP-Datei ein Virus enthalten, der Rechner lahmlegen kann oder ähnliches. Bitte löschen Sie derartige emails im eigenen Interesse.

Zur Klarstellung: Unsere Kanzlei hat diese emails nicht verschickt. Wenn Sie unsicher sind, ob eine email von uns stammt, so nehmen Sie im Zweifel telefonisch Kontakt mit uns auf.

28. Dezember 2018

Auch gemeinfreie Kunst kann geschützt sein!

In einem am 20.12.2018 verkündeten Urteil  (Az. I ZR 104/17 – Museumsfotos) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Fotografieren von gemeinfreien Werken – also solcher Werke, für die nach Ablauf einer bestimmten Zeit kein Schutz mehr nach dem Urheberrechtsgesetz besteht – nicht ohne Weiteres erlaubt ist, sondern z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer Zustimmung abhängig gemacht und ansonsten verboten werden kann. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Museum in seiner Benutzungsordnung das Anfertigen von Fotografien der ausgestellten Werke ohne Zustimmung untersagt. Durch den Abschluss des Besichtigungsvertrages mit dem Museum wurde die Benutzungsordnung Vertragsbestandteil. Ein Fotograf, der ohne entsprechende Zustimmung Fotos von den ausgestellten Werken erstellt und diese im Anschluss im Internet hochgeladen hatte,  wurde vom Museum somit erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.

 

17. Dezember 2018

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel im Schwarzlichtviertel, Hamburg. Wir wünschen allen ein frohes Fest und ein erfolgreiches und friedvolles Jahr 2019.

(Foto: Privat)

13. Dezember 2018

Urheberrecht und Sampling – „Metall auf Metall“

Am 12.12.18 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-476/17 seinen Schlussantrag vorgelegt und hierbei betont, dass das bekannte „Sampling“, bei dem kleinste Sequenzen eines Werkes in einem anderen Werk verwendet werden, nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers vorgenommen werden darf. Sollte diese Erlaubnis nicht vorliegen, handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Rechte. Insbesondere, so der Generalanwalt, könne sich der Verwender des „Sample“ nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil diese hinter den Rechten am Ursprungswerke zurückstehen. Dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten gebühre im Ergebnis der Vorrang vor der Kunstfreiheit.

Dieser Schlussantrag ist für den EuGH zwar nicht bindend. In aller Regel folgt der EuGH mit seiner Entscheidung aber der Empfehlung des Generalanwalts. Mit der zu erwartenden Entscheidung dürfte sich dann ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Musikern der Gruppe „Kraftwerk“ als Berechtige am Ausgangswerk und den Urhebern des Werkes, das den „Sample“ nutzt, dem Ende neigen.

Der BGH wird das ausgesetzte Verfahren nach der Entscheidung des EuGH wieder aufnehmen und endgültig entscheiden. Die zu erwartende Entscheidung wird fundamentale Auswirkungen auf alle Musikwerke, die unerlaubt ein „Sample“ nutzen, haben.

Wann mit dem Urteil des EuGH gerechnet werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest.

7. November 2018

DS-GVO Verstöße können von Mitbewerbern verfolgt werden

In einem noch unveröffentlichten Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Urt. v. 25.10.2018 – Az.: 3 U 66/17) entschieden, dass DS-GVO Verstöße auch von Mitbewerbern verfolgt werden können. Zu dieser in der juristischen Literatur kontrovers diskutierten Frage hatten sich kürzlich schon das LG Bochum und das Landgericht Würzburg geäußert. Das Landgericht Würzburg (Beschl. v. 13.09.2018 – Az.: 11 O 1741/18 UWG) hatte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Nichteinhaltung der DSGVO, allerdings ohne dies in wirklich nennenswerter Weise zu begründen, bejaht. (mehr …)

23. Oktober 2018

Einsatz von Facebook Custom Audiences ist datenschutzwidrig

Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH München) hat mit Beschluss vom 26. September 2018 (Az.: 5 CS 18.1157) eine erstinstanzliche Entscheidung des VG Bayreuth bestätigt, nach der der Einsatz von Facebook Custom Audiences mittels Kundenlisten datenschutzwidrig ist. (mehr …)

19. Oktober 2018

Urteil des EuGH: Keine Befreiung von der Haftung durch einfachen Verweis auf Mitnutzer.

Am gestrigen Tag hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache Bastei Lübbe GmbH ./. Michael Strotzer (C-149/17) auf ein Ersuchen des Landgerichts München I um Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geantwortet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, sich nicht dadurch von der Haftung befreien kann, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen. (mehr …)

10. Oktober 2018

Auskunft gegenüber Internetplattformen – unüberwindbare Hürden für Rechteinhaber?

Viele Verletzungen immaterieller Rechte finden heutzutage über Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Amazon, eBay und Co. statt.

Für den Inhaber von bspw. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten stellt sich dabei häufig das Problem, den richtigen Gegner ausfindig zu machen. Denn die Rechtsverletzung wird in erster Linie nicht von der Plattform begangen, sondern von einem unbekannten Nutzer der Plattform mit einem Account-Alias. Die Verfolgung der eigenen Ansprüche ohne die Identität des Täters zu kennen, geschweige denn dessen ladungsfähige Anschrift, gestaltet sich in diesen Fällen häufig schwer. Wo keine Adresse, da kein Richter. (mehr …)

1. Oktober 2018

Sebastian Guhr gewinnt den Blogbuster-Preis 2018

Der zum zweiten Mal vergebene Preis der Literarturblogger geht in diesem Jahr an den Berliner Autor Sebastian Guhr. Mit seinem Romanmanuskript „Die langen Arme“ konnte der 35-jährige Guhr die siebenköpfige Jury überzeugen und gewinnt damit einen Vertrag mit dem Autorenverlag Kein & Aber.

Eine Geschichte, die heraussticht

Ausgewählt wurde Guhrs Manuskript vom Literaturblog „Das Debüt“. Nach der Shortlist-Nominierung konnte sich Guhr schließlich gegen die Autorinnen Miku Sophie Kühmel und Sabine Huttel durchsetzen. (mehr …)

29. September 2018

Mit Poesie auf Platz 1 der Spiegel Bestsellerliste

Julia Engelmanns neuestes Buch „Keine Ahnung, ob das Liebe ist“ erklimmt Platz 1 der Spiegel Bestsellerliste. Herzlichen Glückwunsch!

28. September 2018

„Liebe auf Distanz“

Beeindruckender Kurzfilm „Liebe auf Distanz“ über die Fernbeziehung des deutsch-afrikanischen Paares Karim und Anika ist ein gemeinsames Projekt der Band Revolverheld und des Regisseur Patrick Wulf.

27. September 2018

Nachvergütungsanspruch des Chef-Kameramannes von »Das Boot« auch gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Bereits Ende 2017 entschied das Oberlandesgericht München, dass Jost Vacano, dem Chef-Kameramann des Filmklassikers »Das Boot«, gegen die Produktionsfirma Bavaria Film, ihrem Tochterunternehmen Euro-Video GmbH sowie den Westdeutsche Rundfunk unter der Gesichtspunkt des Fairnessausgleiches gem. § 32 a UrhG ein Nachvergütungsanspruch in Höhe von rund 588.000 Euro zusteht. Nach Ansicht des Gerichts stand die ihm als Chef-Kameramann gezahlte Pauschalvergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Vorteilen, die die Beklagten durch den Film erlangt hätten.

Mit gestrigem Urteil hat nun das OLG Stuttgart dem Kameramann auch einen Anspruch auf Nachvergütung gegen acht die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zugesprochen, die den Film in ihrem Gemeinschaftsprogramm gesendet haben. Für diese Nutzung in den Jahren 2002 bis 2016 müssen die Sender rund 315.000 Euro nebst Umsatzsteuer als weitere angemessene Beteiligung zahlen. Für die Zeit nach dem 12. März 2016 und die Zukunft, so stellte das Gericht fest, ist eine weitere angemessene Beteiligung zu leisten.

Anders als das OLG Münchens ist man in Stuttgart allerdings der Ansicht, dass der Betrag nicht zu verzinsen sei, weil der sog. Vertragsanpassungsanspruch keine Geldschuld betreffe.

12. September 2018

Europaparlament beschließt umstrittene Reform des Urheberrechts

Am heutigen Mittwoch hat das Europaparlament im zweiten Anlauf eine Reform des Urheberrechts in der EU auf den Weg gebracht. Im Juli hatten die Parlamentarier die Zustimmung zum Vorschlag des EU-Rechtsausschusses noch verweigert. Erklärtes Ziel der Reform ist dabei vor allem, ein verbesserter Schutz von Urhebern und Rechteinhabern, sowie eine faire Vergütung deren Leistungen. (mehr …)

21. August 2018

Iggy Pop und die Deutsche Bahn

Unser Mandant James Newell Osterberg, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Iggy Pop, steht zusammen mit dem ehemaligen Formel 1 – Weltmeister Niko Rosberg im Mittelpunkt der neuen Konzern-Kampagne der Deutschen Bahn. Grossartiger Spot !

20. August 2018

ICE schließt einen neuen Lizenzvertrag mit YouTube für das Repertoire der Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, UK und Schweden

Wie die GEMA in einer Pressemeldung mitteilt, hat sie über das Gemeinschaftsunternehmen ICE der Verwertungsgesellschaften GEMA , PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) mit YouTube eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen. Der Vertrag umfasst das Repertoire der drei Gesellschafter sowie einer Reihe von Independent-Verlagen aus über 130 Ländern weltweit. Über die so genannte ICE-Core-Licence (Kernlizenz) werden auch die neuen kostenpflichtigen Angebote von YouTube wie YouTube Music erfasst.

17. August 2018

Influencer Marketing – ist jetzt alles Werbung?

Wenn Influencer im Auftrag von Unternehmen Produkte bewerben, müssen sie das als Werbung kennzeichnen. Was aber ist, wenn Influencer in ihren Beiträgen auf Produkte und deren Hersteller hinweisen, ohne dass sie dafür eine Gegenleistung erhalten haben? Zu dieser praktisch äußerst relevanten Frage hat das Landgericht Berlin kürzlich ein viel diskutiertes Urteil gefällt. Dr. Stefan Ellenberg hat sich auf LinkedIn mit dem Urteil und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen näher auseinandergesetzt.

8. August 2018

EuGH stärkt Rechte von Fotografen

Mit Urteil vom 07.08.2018 hat der EuGH entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie auf einer Homepage auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits auf einer anderen Homepage abrufbar ist. Im entschiedenen Fall wurde eine auf einem Reiseportal veröffentlichte Fotografie in einem Schülerreferat genutzt und dieses später durch die Schule online veröffentlicht. Das Foto wurde hierbei nicht lediglich eingebunden (Framing) oder verlinkt (Linking), sondern von der Schülerin heruntergeladen und dann in den Vortrag als eigene Datei eingesetzt. (mehr …)

6. August 2018

Auch das war Wacken:

Thomas Schlegel, Thomas Jensen (Wacken Impressario), Adam Parsons (Manager Saxon, Europe, Uriah Heep) und Dr. Hans-Martin Gutsch.

(Foto: privat)

4. August 2018

In Flames beim Wacken Open Air

Am späten Freitag Abend des diesjährigen Wacken Open Air, dem größten Metal-Festival der Welt, traten unsere Mandanten, die schwedische „Melodic Metal“ Band In Flames als Headliner auf. Vor ihrer großartigen Show auf der Faster-Stage trafen sich die Bandmitglieder mit Thomas Schlegel zu einem kühlen Bier im Backstage-Bereich.

(Foto: Privat)

26. Juli 2018

Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über seinen ungesicherten Internetanschluss

Wie aus einer Pressemitteilung des BGH hervorgeht, hatte dieser heute in einem Filesharing-Verfahren erneut über die Haftung eines Internetanschlussinhabers zu entscheiden, über dessen Anschluss ein Computerspiel anderen Teilnehmern einer Tauschbörse zum Download angeboten worden war (Urteil vom 26.07.2018, Az. I ZR 64/17 – Dead Island).

Der Anschlussinhaber, der neben seinem privaten Anschluss unter seiner IP-Adresse noch öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots sowie drahtgebunden zwei eingehende Kanäle aus dem Tor-Netzwerk („Tor-Exit-Nodes“) ungesichert betreibt, und bereits zuvor wegen des unerlaubten Anbietens verschiedener urheberrechtlich geschützter Werke über seinen Anschluss abgemahnt worden ist, wurde in diesem Verfahren vom Rechteinhaber auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen. (mehr …)

20. Juli 2018

Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Rechenzentrum liegt so nah?

Wieder einmal erschien ein interessanter Artikel von Volker Rieck, Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service. Auf webschauder.de wird kurz und knapp erläutert, wie das Geschäft mit File- und Streaminghostern insbesondere innerhalb der EU stattfindet, auch wenn es so scheint als ob die Server in nicht erreichbaren Ecken der Welt stehen.

18. Juli 2018

BVMI-Halbjahresreport 2018: Audio-Streaming überholt die CD

Wie der Bundesverband Musikindustrie mitteilt, ist erstmals seit fast 30 Jahren die CD in den Marktanteilen von der Spitze verdrängt worden. Mit einem Marktanteil von 47,8 % ist nun Audio-Streaming größtes Umsatzsegment. Der Marktanteil von CD-Tonträgern beträgt nunmehr nur noch 34,4 % und ist damit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 um deutliche 24,5 % zurückgegangen.

Zum ersten Mal seit 2006 erlitt mit einem Minus von 13,3 % auch die Renaissance von Schallplatten einen Dämpfer. Der Anteil von Vinyl beträgt derzeit 4,4 % am Gesamtumsatz. Neben dem Audio-Streaming erfuhr nur das Video-Streaming Zuwachs. Das Verhältnis von physischem und digitalem Geschäft hat sich dadurch in der ersten Hälfte 2018 im Vergleich zum vorigen Jahr nun umgekehrt: Physische Tonträger (CDs, DVDs, Vinyl-LPs) liegen bei 41,1 %, das Digitalgeschäft bei 58,9 %.

Insgesamt hat die deutsche Musikindustrie in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 727 Millionen Euro umgesetzt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die Einnahmen aus dem Musikverkauf damit um zwei Prozent gesunken.

5. Juli 2018

Landgericht Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz und erkennt Täterhaftung an

Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 02.07.2018 meldet, hat das Landgericht Hamburg in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 308 O 314/16 entschieden, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, den Rechteinhabern gegenüber schadensersatzpflichtig machen können. Beklagte war der Zugangsanbieter Aviteo Ltd., der Betreiber von UseNeXT, einem Zugangsdienst ins Usenet. Im konkreten Fall wurde dieser als Täter einer Urheberrechtsverletzung der GEMA gegenüber zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Die GEMA geht bereits seit Jahren immer wieder erfolgreich gegen UseNeXT vor.

(Beitrag von Rechtsanwalt Tilman Winterling)

28. Juni 2018

Das Kunsturhebergesetz (KUG) bleibt auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar

Zu dieser Auffassung gelangte kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18), das sich mit dieser Entscheidung zu der derzeit höchst umstrittenen und gerade für Fotografen und Journalisten bedeutsamen Frage der Fortgeltung der KUG-Vorschriften nach Inkrafttreten der DSGVO positionierte.

Der Kölner Senat verwies zur Begründung auf Art. 85 DSGVO, der als Öffnungsklausel nationale Gesetze mit Abweichungen von der DSGVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken erlaubt. Der Senat machte ferner deutlich, dass die Öffnungsklausel des Art. 85 DGVO nicht nur neue nationale Gesetze, mit denen die Meinungs- und Medienfreiheit gesichert wird, erlaubt, sondern auch bereits bestehende Gesetze wie das KUG. Journalistische Bildveröffentlichungen können demnach auch nach Wirksamwerden der DSGVO datenschutzrechtlich einwilligungsfrei erfolgen.

27. Juni 2018

Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte beim We Are Food Festival

Bei dem We Are Food Festival der Foodboom Studios werden nicht nur Vorträge, Panels und, last but not least, eine traditionell fantastische Party geboten. Am 29.6.2018 finden zudem verschiedene Masterclasses statt. Die zum Thema „Rechtliche Aspekte des Video Online Marketing“ veranstalten wir. Dabei sein werden: Dr. Stefan Ellenberg, Dr. Hans-Martin Gutsch und Tilman Winterling.

26. Juni 2018

Google: Pirates Best Friend

Volker Rieck, Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service, legt in einem interessanten Artikel auf webschauder.de dar, wie Google nachweisbar Piraterieseiten im Netz durch seine diversen Tools (Google Suche, Analytics etc.) zumindest indirekt unterstützt.

11. Juni 2018

Wie weit geht die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?

In einem beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-149/17) anhängigen Vorlageverfahren, in dem es im Grundsatz um die Rechtsfrage geht, ob dem Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 GG Vorrang vor urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen einzuräumen ist, vertritt der Generalanwalt im Rahmen seines Schlussantrages gerade im Gegenteil die Auffassung, dass das Recht am Recht am geistigen Eigentum Vorrang hat (Schlussanträge in dem Vorabentscheidungsverfahren C-149/17 – Bastei Lübbe). (mehr …)

6. Juni 2018

Betreiber von Facebook-Fanpage ist mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich

Nach dem gestern ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-210/16) ist nicht nur der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, sondern daneben auch der Betreiber einer bei diesem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage dafür verantwortlich, dass die mit dem Besuch der Facebook-Fanpage zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt. (mehr …)

4. Juni 2018

Bezeichnung „Tagesschau“ für Nachrichtensendung ist unterscheidungskräftig

Das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil v. 02.03.2018 – Az.: 3 U 167/15) hat die Nutzung der Bezeichnung „tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet untersagt und damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 26.08.2015 – Az. 408 HKO 143/14) weitgehend bestätigt. (mehr …)

2. Juni 2018

15. Hamburger Medien Cup zugunsten des Hände für Kinder e.V.

Am 01.06.2018 fand bei unfassbarem Wetter auf dem Golfplatz des Steigenberger Hotel Treudelberg der 15. Hamburger Medien Cup (HMC) statt. Bei 30 Grad war das Golfen zwar etwas anstrengender als sonst, aber der gute Zweck war für alle Teilnehmer Ansporn durchzuhalten. Bei der anschliessenden Players Night kamen dann mehr als 10.000,- EUR für den Hände für Kinder e.V. zusammen ! Ein tolles Ergebnis.

Mit dabei war Thomas Schlegel, der zusammen mit Stefan Weikert (Verlagsleiter Edel Books), Jan Weitendorf (CEO W1-Media GmbH) und Dr. Olaf Conrad (Managing Director Book Sales Edel Verlagsgruppe und Mitgründer/Veranstalter des HMC) das Team der Edel AG (bildete.

(Foto: Privat)

31. Mai 2018

„Bild“ klagt gegen Rundfunklizenzpflicht für Livestreaming-Angebote

„PietSmiet“ und „Gronkh“ hatten noch davor zurückgeschreckt, nun macht es die „Bild“. Wie die FAZ aktuell berichtet, klagt der Axel Springer Medienkonzern vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Untersagung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), die Livestreaming-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ ohne eine Rundfunkzulassung anzubieten. Gleichzeitig versucht Axel Springer, im einstweiligen Rechtsschutz die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids zu erreichen. (mehr …)

21. Mai 2018

Foreigner in Hamburg

Foreigner spielten am 20. Mai eine grossartige Show in Hamburg. Vor dem Auftritt traf Thomas Schlegel den Bandgründer Mick Jones und seinen Manager Stewart Young. Ein sonniger Abend im Stadtpark Hamburg in netter Atmosphäre. Danke Mick und Stewart für Eure Gastfreundschaft.

(Foto: Privat)

11. Mai 2018

Sascha, mach’s richtig!

Heute Abend stimmt die nationale Experten-Jury über das Finale des Eurovision Song Contest ab. Mit dabei: unser alter Freund und Weggefährte Sascha Stadler. Viel Spaß!

(Foto: NDR/Hendrik Lüders)

9. Mai 2018

Auch bei geschlossenen Facebookgruppen kann das Posten von Bildern, Musik oder Filmen eine zustimmungspflichtige öffentliche Zugänglichmachung darstellen

Bei geschlossenen Facebookgruppen kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, (mehr …)

23. April 2018

BGH: Angebot des Werbeblockers „Adblock Plus“ wettbewerbsrechtlich erlaubt

Wie der Bundesgerichtshof laut Pressemitteilung am 19.04.2018 entschieden hat, verstößt das Angebot des Werbeblockerprogramms „AdBlock Plus“ nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

(mehr …)

20. April 2018

BILD-Livestreams: zulassungspflichtiger Rundfunk

BILD-Livestreams: zulassungspflichtiger Rundfunk

Laut einer Entscheidung der Zak (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten) handelt es sich bei den Streams „BILD live“, „Die richtigen Fragen“ und den „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ um zulassungspflichtigen Rundfunk, da sie regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind. Stellt die Bild Zeitung nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung, werden die beiden Livestreams untersagt.

13. April 2018

Revolverheld veröffentlichen fünftes Studioalbum

2005 trafen wir uns zum ersten Mal, damals noch in unseren alten Büroräumen im Eppendorfer Weg, besprachen ihr erstes Vertragsangebot und philosophierten darüber, wie man es als Band zu etwas bringen könnte. 13 Jahre, fünfzehn Singles, vier Studioalben (alle übrigens Top Ten), ein MTV Unplugged, unzählige Konzerte und eine innerhalb von 30 (!) Minuten ausverkaufte Clubtour später veröffentlichen Revolverheld nun das fünfte Studioalbum „Zimmer mit Blick“. Was sollen wir sagen…? Macht einfach weiter so!

(Foto: Benedikt Schnermann)

11. April 2018

BVerfG stärkt Rechte von Privatpersonen gegen ungewollte Veröffentlichung von Straßenfotografien (1 BvR 2112/15)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Februar 2018 (1 BvR 2112/15) die Rechte von Privatpersonen gegen die ungewollte Veröffentlichungen von Fotos im Bereich der Straßenfotografie gestärkt.

Ein Fotograf hatte in einer Straßenszene die Klägerin abgelichtet. Auf dem Foto scheint sie bewusst in die Kamera zu blicken und ihr Gesicht ist gut erkennbar. Die übrigen abgebildeten Personen sind wesentlich kleiner und unschärfer (mehr …)

23. März 2018

OLG Hamburg: „PINK FREUD“ nutzt Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke „PINK FLOYD“ in unlauterer Weise aus

Im Rahmen eines von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte erfolgreich für die Markeninhaberin geführten Verfügungsverfahrens hatte das Hanseat. Oberlandesgericht (HansOLG, Beschluss vom 19.03.2018, 5 W 17-18)

(mehr …)

22. März 2018

Nachbericht zur Buchmesse und Reaktion auf die „Gemeinsame Erklärung 2018“

Das Börsenblatt berichtet vom Vortrag „Neues zu Influencermarketing und Schleichwerbung“ von Rechtsanwalt Tilman Winterling am vergangenen Sonntag auf der Leipziger Buchmesse. „In gewohnt witziger, kompetenter Manier“ erläuterte er dort wie man redaktionelle Beiträge und Werbung unterscheidet, wie Werbung zu kennzeichnen ist und die Folgen falscher Kennzeichnung. (mehr …)

12. März 2018

Interview und Vortrag zu Influencer Marketing in der Buchbranche

Letzten Freitag sprach Rechtsanwalt Tilman Winterling in der Sendung „Büchermarkt“ im Deutschlandfunk mit Moderator Jan Drees über Influencer Marketing durch Blogger und Testimonials in der Buchbranche. Am kommenden Sonntag wird er dazu auf der Leipziger Buchmesse einen vertiefenden Vortrag mit dem Titel „#detox – Neues zu (mehr …)

1. März 2018

Jahrestreffen der Wacken Foundation

Einmal im Jahr treffen sich die Verantwortlichen der Wacken Foundation um das jeweils vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Die Wacken Foundation ist eine gemeinnützigen Stiftung, die sich der Förderung von Hard Rock und Heavy-Metal verschrieben hat. Dr. Hans-Martin Gutsch (3.v.l.) ist gemeinsam mit Thorsten Brötzmann, Doro, Enno Heymann und Jörg Düsedau Kurator der Stiftung.

(Foto: Maren Maxeiner)

23. Februar 2018

Michael Schulte gewinnt den deutschen ESC-Vorentscheid

Mit seinem Lied „You Let Me Walk Alone“ hat Michael Schulte gestern Abend den nationalen Vorentscheid für den Eurovision Song Contest deutlich für sich entscheiden können. Herzlichen Glückwunsch an ihn und sein Label VERY US! Und viel Glück für Lissabon.

22. Februar 2018

Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte bei der Social Media Week in Hamburg

Vom 28. Februar bis zum 2. März 2018 findet in Hamburg wieder die Social Media Week statt. Mit dabei sind auch Dr. Stefan Ellenberg und Tilman Winterling von Gutsch & Schlegel. (mehr …)

21. Februar 2018

Wer Dateifragmente urheberrechtlich geschützter Werke zum Download in Tauschbörsen anbietet, ist Mittäter einer gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung

Dies hat der BGH kürzlich (Urteil vom 06.12.2017, Az. I ZR 186/16) klargestellt und die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen. (mehr …)

19. Februar 2018

Darf Amazon Produkte der Konkurrenz bei der Suche nach Marken anzeigen?

Der BGH hatte am 15.02.2018 (Az. I ZR 138/16) darüber zu entscheiden, ob Amazon verpflichtet ist, bei der Eingabe einer konkreten Marke in die Suche nur Produkte dieser Marke anzuzeigen. Geklagt hatte Ortlieb, ein fränkischer Sportartikelhersteller, der vor allem für seine wasserdichten Fahrradtaschen bekannt ist, weil bei Eingabe der Marke nicht nur die Produkte der Klägerin anzeigt wurden, sondern auch Produkte von Amazon und Dritten. Ortlieb sah darin eine Verletzung seiner Rechte. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. (mehr …)

14. Februar 2018

Internetselbstverwaltung à la RIPE: Ein Himmelreich für Kriminelle

Ein interessanter Artikel von Volker Rieck, Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service, zur Internetselbstverwaltung am Beispiel von „Private Layer“ aus Panama wurde auf webschauder.de veröffentlicht.

Volker Rieck: „Es ist eigentlich an der Zeit die Rolle von solchen Selbstverwaltungen und Selbstregulierungen wie ICANN/RIPE NCC kritischer zu betrachten. Die Art und Weise wie hier agiert wird schafft nahezu rechtsfreie Räume, die ein Traum für jeden Kriminellen sind.“

13. Februar 2018

Vodafone muß nach einstweiliger Verfügung Kinox.to sperren

Das Landgericht München hat auf Antrag der Constantin Film eine einstweilige Verfügung erlassen, die Vodafone dazu verpflichtet zu verhindern, daß Internetnutzer bei Vodafone Kabel auf das deutsche Streamingportal Kinox.to zugreifen können. Wie der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014, ebenfalls auf Betreiben der Constantin Film, entschieden hatte, sind Internet-Provider verpflichtet illegale Webseiten, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten, zu sperren (C-314/12) .

8. Februar 2018

Geoblocking auch weiterhin zulässig für Musik, Filme, Ebooks und Online Spiele

Das EU-Parlament hat am Dienstag eine Verordnung verabschiedet, nach der ab Ende 2018 das Geoblocking beim Online-Shopping verboten ist. Händler in der EU müssen nun den Verbrauchern, egal von wo innerhalb der EU sie die Seite aufrufen, überall unter gleichen Voraussetzungen Zugang zu ihren Waren und Dienstleistungen gewähren. Die Verordnung verbietet außerdem, dass ein Anbieter unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden je (mehr …)

2. Februar 2018

Landgericht Stuttgart veruteilt einen 61-jährigen wegen Urheberrechtsverletzung zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft.

Der BVMI hat in einer Pressemitteilung vom 1.2.2018 die Verurteilung eines Herstellers illegaler Tonträger wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu einer erheblichen Haftstrafe begrüßt. Der 61-jährige, bei dem ca. 1,4 Millionen Tonträger aller Art sichergestellt wurden, wurde von der großen Strafkammer des Landgericht Stuttgart zu 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihm wurde nachgewiesen zwischen 2012 und 2016 mehr als € 305.000,- mit der Herstellung und den Vertrieb illegaler Tonträger erzielt zu haben. Betroffen waren Künstler wie die Rolling Stones, Neil Young, Black Sabbath, Lady Gaga, den Beatles, Kiss, Joe Cocker, Rammstein, David Bowie, Pearl Jam, Depeche Mode, AC/DC, Bruce Springsteen und andere.

Der Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, Herr René Houareau dazu: „Der Fall zeigt einmal mehr deutlich, wie enorm wichtig es bleibt, die Rechte unserer Mitglieder auch im physischen Bereich durchzusetzen. […]“.

31. Januar 2018

Alles hat seine Grenzen – oder: Keine Schöpfungshöhe im Urheberrecht bei bloßen Wortfolgen

In einer Entscheidung vom 12.12.2017 hat die für Urheberrecht zuständige Zivilkammer 33 des Landgerichts München I festgestellt, dass eine reine Wortfolge ohne jeglichen individuellen Charakter nicht die im Urheberrecht erforderlich Schöpfungshöhe erreicht (LG München I, 33 O 15792/16).

Eine Schaustellerin hatte gegenüber einer Hip-Hop-Band u.a. die Rechte der Verwendung der Wortfolge „Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let´s go, let´s fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!“ beansprucht. Die Hip-Hop-Band habe ohne Erlaubnis diese Wortfolge im Rahmen eines Songs für sich genutzt.

Das Gericht konnte besagter Wortfolge aber keine „aus dem Werk selbst erkennbare geistige Leistung“ entnehmen, auch wenn im Bereich von Sprachwerken nur geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität zu stellen sei. Es handele sich bei der Wortfolge um eine „lose und willkürlich erscheinende Aneinanderreihung situativ hervorgebrachter, gebräuchlicher anpreisender Begriffe banalster Art und Weise, denen insbesondere im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Äußerung (nämlich beim reklamehaften Anpreisen eines Fahrgeschäfts) jedwede Doppeldeutigkeit und Individualität fehlt“.

(Beitrag von: Rechtsanwalt Christoph Schütz)

25. Januar 2018

„Fack Ju Göhte“ nicht als Unionsmarke eintragungsfähig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern (24.1.18, Az.: T-69/17) entschieden, dass der Filmtitel „Fack Ju Göhte“ nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist. Die Constantin Film Produktion GmbH unterliegt damit endgültig gegen das europäische Markenamt (EUIPO), das bereits im Jahr 2015 die Eintragung der Marke abgelehnt hatte.

Nach Ansicht des Gerichtes ist aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers der Ausdruck „Fack Ju“ mit der häufig verwendeten und weit verbreiteten englischen Redewendung „fuck you“ gleichzusetzen und hat somit insgesamt einen naturgemäß vulgären Charakter. Daran ändere auch der am Ende hinzugefügte Bestandteil „Göhte“ nichts, der zwar eine Bestimmung des Adressaten ermögliche, aber ungeeignet sei, die Vulgarität abzumildern. Dass der Film „Fack Ju Göhte“ seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen wurde, bedeute nicht, dass die maßgeblichen Verkehrskreise nicht von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären. Auch das Argument der Constantin Film, das Zeichen trage einen scherzhaften Charakter, führe zu keinem anderen Ergebnis. Würde der Ausdruck auf Waren des täglichen Verbrauchs verwendet, wären Verbraucher etwa beim normalen Einkauf mit ihm konfrontiert und es sei nicht erwiesen, dass sie hierin den Titel eines erfolgreichen Film erkennen und das Ganze als Scherz auffassen würden. Der EuGH kommt insofern zu dem Ergebnis, dass der Ausdruck „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstößt und somit gem. Art. 7 Abs. 1 Ziff. f VO (EG) Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen ist.

Die Constantin Film hatte ursprünglich auch beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung des Ausdrucks „Fack Ju Göhte“ beantragt, die Anmeldung später aber zurückgenommen. Da auch nach deutschem Recht Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) ist angesichts der Begründung des EuGH wohl nicht davon auszugehen, dass ein erneuter Antrag auf Eintragung als Marke in Deutschland Erfolg haben würde.

19. Januar 2018

Revolverheld, Berlin

Hans-Martin Gutsch mit Revolverheld, Sofakonzert Tom Tailor @ Soho House Berlin 17.1.2018, großartige Party!

(Foto: Privat)

16. Januar 2018

GronkhTV“ erhält Rundfunkzulassung für Live-Streaming-Kanäle

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der Erteilung einer Rundfunkzulassung für zwei „Gronkh“ Kanäle »keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt“ entgegenstehen. Hier zur Meldung der KEK. „Gronkh“, der mit bürgerlichem Name Erik Range heißt, ist einer der erfolgreichsten deutsche Gamer und YouTuber. Er bietet vor allem sog. „Let´s play“ Videos an. Hierbei handelt es sich um kommentierte Videos mit Aufnahmen aus Computerspielen. Auf „Gronkh.tv“ sowie auf dem „Gronkh“ twitch.tv Kanal werden diese Videos per Live-Stream ganztätig bzw. mehrmals wöchentlich angeboten.

Da bei einem Live-Stream die Möglichkeit zu einem individuellen Abruf fehlt, sind einige Landesmedienanstalten seit längerem der Ansicht, dass regelmäßige Live-Streaming-Programme einer Rundfunklizenz bedürfen. Die Landesmedienastalt NRW hatte daher zunächst den twitch.tv Kanalbetreiber „PietSmiet“ aufgefordert eine Rundfunklizenz zu beantragen; im Herbst letzten Jahres folgten dann Aufforderungen an weitere Anbieter.

Dass mit Gronkh nun einer der prominentesten deutschen Gamer tatsächlich Rundfunklizenzen für seine regelmäßigen Live-Streaming-Angebote beantragt hat, dürfte laut Games Wirtschaft für die Branche eine hohe Signalwirkung haben. Es ist davon auszugehen, dass weitere Anbieter seinem Vorbild folgen werden.

22. Dezember 2017

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel im Grill-Kontor, Hamburg. Wir wünschen allen ein frohes Fest und ein gutes 2018.

(Foto: Privat)

18. Dezember 2017

BGH, Urteil vom 21.09.2017 – Vorschaubilder III (I ZR 11/16)

Die Klägerin hatte auf ihrer eigenen Homepage eine Vielzahl von erotischen Fotografien bereitgehalten, davon einen Teil allerdings nur in einem passwortgeschützten Bereich für zahlende Nutzer.

Die Beklagte betrieb eine eigene Webseite, über die man Bildersuchen durchführen konnte. Hierfür nutzte sie die Bildersuche von Google. Die Ergebnisse wurden mit dem Hinweis „powered by Google“ angezeigt.

Bei der Eingabe bestimmter Suchbegriffe tauchten dabei auch solche Bilder der Klägerin auf, die aus dem passwortgeschützten Bereich stammten und ohne Zustimmung der Klägerin auf anderen Seite veröffentlicht wurden und daher von der Google Bildersuche indexiert werden konnten. Die Klägerin mahnte die Beklagte ab und klagte daraufhin erfolglos vor dem LG und dem OLG Hamburg auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, nun wies der BGH die Klage zurück.

Der BGH stellte in seiner Entscheidung vom 21.09.2017 (I ZR 11/16) zuerst fest, dass die Beklagte die Bilder nicht gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht hat, da die Bilder einzig bei Google und nicht bei der Beklagten auf den Servern lagen. Dagegen ist die Abbildung der Miniatur-Ansichten in der Vorschau aber eine Wiedergabe der Bilder gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 UrhG. Durch die Bereitstellung der Suchfunktion hat die Beklagte absichtlich und gezielt den Nutzern ihrer Internetseite ermöglicht, mithilfe der Eingabe von Suchbegriffen die auf den Servern von Google gespeicherten Vorschaubilder aufzurufen. Da hierdurch die Passwortbeschränkung der Klägerin – und damit die Zahlungpflicht – umgangen wurde, richtete sich die Wiedergabe an ein neues Publikum, was der Genehmigung durch den Rechteinhaber bedurft hätte. Diese Nutzer wollte die Klägerin gerade nicht erfassen, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte.

Anders als das OLG Hamburg geht der BGH aber davon aus, dass die Klägerin nicht beweisen muss, dass sie die Fotografien ausschließlich in den passwortgeschützen Bereich ihres Internetportals eingestellt hat und dass sie nicht ihren Nutzern erlaubt hat, diese Fotos selbst erneut zu veröffentlichen.

Trotz allem verlor die Klägerin auch vor dem BGH, weil für die Beklagte nicht erkennbar war, dass die von der Bildersuche von Google aufgefundenen Fotografien unbefugt im frei zugänglichen Internet veröffentlicht waren. Denn das Setzen von Hyperlinks auf eine Internetseite mit geschützten Werken, die auf einer anderen Internetseite ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt nur dann eine „öffentliche Wiedergabe“ dar, wenn der Verlinkende die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Internetseite kannte oder vernünftigerweise kennen konnte. Dies gilt in besonderem Maße für Hyperlinks, die – wie hier – den Internetnutzern Zugang zu Suchmaschinen verschaffen.

Dieses Ergebnis ist aber auf die Besonderheit von Suchmaschinen zurückzuführen und gilt nicht für jeden, der das Internet gewerblich nutzt. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss man vor dem Setzen von Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht Nachprüfungen vornehmen, um sich zu vergewissern, dass die betreffenden Werke auf den anderen Internetseiten nicht unbefugt veröffentlicht worden sind. Das gilt auch, wenn der Verlinkende nicht gerade erst durch die Linksetzung auf die fraglichen Werke, sondern mit seiner Internetseite insgesamt Gewinn – etwa in Form von Werbeeinnahmen – erzielen will. Dies könnte aber nicht für Suchmaschinen gelten, da die Annahme einer – praktisch kaum zu bewerkstelligenden – allgemeinen Kontrollpflicht die Existenz von diesen in Frage stellen würde, weil die Betreiber sich dem unübersehbaren Risiko einer Inanspruchnahme durch eine Vielzahl von Urheberrechtsinhabern ausgesetzt sähen. Dieses Privileg kam durch die Einbindung des Google Dienstes auch der Beklagten zugute.

15. Dezember 2017

YouTuber ApoRed und Leon Machère sowie Lifestyle-Bloggerin Lina Mallon im Visier der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Telemediengesetz eine Geldbuße in Höhe von 1.050 Euro gegen den YouTuber „ApoRed“ verhängt, weil dieser die gesetzlich geforderten Informationen zum Anbieter und zur Kontaktaufnahme (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TMG) im jeweiligen Impressum seiner Angebote auf YouTube, Instagram, Google Plus und Facebook nicht vorschriftsmäßig angegeben habe. Laut Angaben der MA-HSH hatte sie ApoRed zuvor mehrfach auf diesen Verstoß hingewiesen, er aber nur unzureichend darauf reagiert.

Zudem geht die MA HSH wegen nicht gekennzeichneter Werbung gegen den YouTuber „Leon Machère“ vor. Er habe zwei Videos veröffentlicht, bei denen es sich um Dauerwerbesendungen, handle ohne dass diese mit einer entsprechenden Werbekennzeichnung versehen worden seien. Bei einem weiteren Video verstoße er gegen das Schleichwerbungsverbot, da der notwendige Hinweis auf eine Produktplatzierung fehle. Die MA-HSH hat insofern medienrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (§ 58 Abs. 3 Satz 1 RStV i. V. m. § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV) sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro (§ 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19, 20 RStV) geahndet werden.

Die MA-SH teilt darüber hinaus mit, der Medienrat der Ma-HSH habe bei vier Beiträgen der Lifestyle-Bloggerin Lina Mallon Verstöße gegen die Bestimmungen zur Werbekennzeichnung festgestellt und förmlich beanstandet. Es handele sich um Rezeptvorschläge und Beautyempfehlungen der Bloggerin, die sie auf ihrem Lifestyleblog und auf ihrem Twitter-Account veröffentlicht habe. Diese erweckten den Eindruck von redaktionellen Inhalten, seien jedoch in Kooperation mit beziehungsweise im Auftrag von Unternehmen entstanden. Insofern handele es sich um Werbung, die als solche auch deutlich erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt sein müsse, was hier nicht hinreichend gegeben sei. Auch nach Hinweis der MA HSH habe Lina Mallon nicht oder nur unzureichend nachgebessert. Der Medienrat habe eine förmliche Beanstandung ausgesprochen und die Bloggerin angewiesen, die Verstöße zu beheben.

30. November 2017

Digitalisieren – und dann?

Im aktuellen Börsenblatt schreibt Tilman Winterling über die Chancen, die für juristischen Fachverlage in der Digitalisierung ihres Angebots liegen könnten, momentan aber leider noch zu wenig genutzt werden. Der Artikel ist im Volltext hier abrufbar.

24. November 2017

Alice Cooper, Berlin

Thomas Schlegel mit Alice Cooper vor dessen grossartiger Show im Tempodrom, Berlin am 23.11.2017.

(Foto: Privat)

22. November 2017

earMusic gewinnt HANS für „Hamburger Künstlerentwicklung“ des Jahres

Wir gratulieren Max Vaccaro und seinem Team von earMUSIC (Edel AG) zum Gewinn des HANS in der Kategorie „Hamburger Künstlerentwicklung“ für ihre Promotion- und Förderleistung für „Alice Cooper / Paranormal“, verliehen am 21.11.2017 in der Markthalle.

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