Warum ich diese gefährliche Initiative bekämpfe
Wir haben nach einer Woche 43 000 Unterschriften und 400 000 Franken gesammelt Dringender-Aufruf. Ab Freitag hängen Plakate und erscheinen Inserate.
Drei Gründe motovieren uns:
Nachdem Volk und Stände 2010 die Ausschaffungsinitiative für die erleichterte Wegweisung krimineller Ausländer angenommen hatten, machte sich das Parlament an die Arbeit. Fristgemäss legte es das Umsetzungsgesetz zur Initiative vor. Es enthielt zahlreiche Verschärfungen gegenüber dem bisherigen Ausländerrecht. Ein Satz empörte die SVP, die ihr Wachstum der Bewirtschaftung der Angst vor Ausländern verdankt:
„Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib nicht überwiegen“.
Das ist jahrhundertealte europäische Rechtstradition. Sie verpflichtet den Richter, auf Opfer und Täter einzugehen. Das ist sein Beruf. Flugs zog die SVP ein halbes Jahr vor den Herbstwahlen eine „Durchsetzungsinitiative“ aus dem Köfferchen, die den Härtefall strich und den Richter bei Urteilen zu aufgezählten Delikten „unabhängig von der Höhe der Höhe der Strafe“ verpflichtet, Ausländer auszuweisen. Die meisten Tatbestände standen schon im Umsetzungsgesetz des Parlaments.
Merkwürdigerweise fehlen Steuer- und Quellensteuerbetrug (aus Rücksicht auf gewisse Banker- und Anwälte?). Aus pathologischem Misstrauen gegenüber Parlament und Richterstand hat die SVP ihre „Durchsetzungsinitiative“ als direkt anwendbaren Verfassungssatz von drei Manussseite hingeschrieben: ein Monstrum; für das Parlament gäbe es nichts mehr umzusetzen. So will die SVP die kluge gegenseitige Kontrolle von Volk, Parlament und Justiz aushebeln – mit einer zynischen Verbeugung vor den „Wutbürgern“.
(publiziert auch im http://www.seniorweb.ch)
Die einschlägige "Sozialökonomie-Kaste" bemüht zuvorderst die Menschenrechte von verurteilten kriminellen Migranten, wenn es um eine Ausweisung solcher Kriminellen geht. Wo sind Menschenrechte bei einer "Ausschaffung" krimineller Ausländer verletzt? Ist einer Nation wirklich zuzumuten, Kriminelle weiter in ihrem Land zu belassen und sie auch noch zu alimentieren, mit allen Konsequenzen zum Schaden der Bürger und deren Sicherheit. Es gleicht einer Verhöhnung gesetzestreuer Bürger und Bürgerinnen, wenn wegen Ausschaffung Krimineller Menschenrechtsverletzungen reklamiert werden, die Menschenrechte, z.B. auf körperliche Unversehrtheit, von jenen Geschädigten bei dieser Sozialökonomie jedoch weniger im Vordergrund zu stehen scheinen.
Durchsetzungsinitiative nötig: Parlament hat gepatzt!
Wer die diversen Berichterstattungen zu den Härtefall-Entscheiden der Gerichte in Bezug auf den Landesverweis in der Weltwoche über Jahre gelesen hat (z. B. Bundesgerichtsurteil zum Raser von Schönenwerd) kommt aus dem Staunen nicht heraus, was da alles an Begründungen für einen Verzicht auf einen Landesverweis angeführt wird (Täterschutz). Die Weltwoche ist in diesem Zusammenhang meines Wissens noch nie wegen Verbreitung von Unwahrheiten rechtskräftig verurteilt worden. Das Bundesparlament hat es leider verpasst, die Ausschaffungsinitiative so zu konkretisieren, dass die zentralen Forderungen erfüllt sind.
Und genau deshalb stimme ich auch NEIN zur DSI!
Die bestehenden Gesetze sind jetzt schon scharf und gut genug! Die DSI ist schlichtweg daneben und schadet der Schweiz!
Klar, souverän, überzeugend. Der SVP geht es nicht in erster Linie um die Sache, sondern um eine Demonstration ihrer Macht. Man muss sie in die Schranken weisen.
Wenn dieser selbsherrliche Souverän nur weisse Schafe in der Schweizer Herde duldet, so werde ich als altes weisshaariges Schaf mein Fell schwarz färben!