Die gierige Front der Gegner bildet sich
Langsam bildet sich die Front der Gegner – jene, die gierig die Staatsfinanzen verteidigen, egal wie ungerecht und destabilisierend das Eintreiben der Gelder auch sein mag.
Es kann nicht genug wiederholt werden. Der Eigenmietwert ist ein ökonomischer Unsinn, weil er (wie alle staatlichen Massnahmen, die nur darauf ausgerichtet sind, die Staatskasse zu füllen) Fehlanreize schafft. Der Eigenmietwert ist zudem ungerecht, weil er Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksicht auf nachvollziehbare Kriterien ungleich behandelt.
Warum ist der Eigenmietwert ein ökonomischer Unsinn?
These 1: Eine Volkswirtschaft, welche nur einen geringen Verschuldungsgrad aufweist, ist stabiler, als eine Volkswirtschaft, in welcher der Staat, die Unternehmen und die privaten Haushalte stark verschuldet sind.
These 2: die breite Streuung von Wohneigentum fördert die Stabilität der Volkswirtschaft und macht sowohl die privaten Haushalte als auch den Staat krisenresistenter.
These 3: Die aktuelle Besteuerung von Wohneigentum (Berechnung eines fiktiven Eigenmietwerts) und die steuerliche Privilegierung von Schulden (Schuldenabzug) wirkt sich destabilisierend auf die Volkswirtschaft aus.
Eine Fiktion besteuern: Chapeau!
Die «Eigenmiete» ist etwas Fiktives, nicht Existierendes, das nach Ermessen der staatlichen Behörden festgelegt wird. Der Fiskus schafft die Illusion, dass sich der Eigentümer eines nicht fahrbaren Wohnobjektes sich selbst eine Miete bezahlt, die besteuert werden kann.
Ein «Nichts» zu besteuern ist ein staatspolitischer Bubenstreich. Immerhin ist er gelungen. Chapeau!
Die Besteuerung dieser Fiktion ist sowohl im schweizerischen Steuerrecht als auch im internationalen Vergleich eine Ausnahme.
Im schweizerischen Steuerrecht ist es eine Ausnahme, weil die Regel gilt, dass nachdem Konsumentinnen und Konsumenten ein Gut erworben haben, es ihnen überlassen ist, ob sie es selbst nutzen wollen oder es anderen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Steuerliche Folgen hat nur das Überlassen gegen Entgelt, da dies ein Einkommen generiert. Wird ein Kunstwerk, eine Segeljacht oder ein Luxusauto selbst genutzt, muss diese Nutzung nicht noch einmal versteuert werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bildet das Wohneigentum.
Im internationalen Steuerrecht bildet diese ungerechte Konstruktion ebenfalls eine Ausnahme. Während Frankreich oder Belgien die Eigenmietwertbesteuerung gar nicht kennen, wurde sie in Grossbritannien (1963), in Irland (1969), in Österreich (1972) und in Deutschland (1987) abgeschafft.
Das ist logisch. Denn mit der Eigenmietwertbesteuerung schafft der Staat für die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz, sich zu verschulden und damit die Volkswirtschaft zu destabilisieren. Kein Wunder gehören die Privathaushalte in der Schweiz zu den höchstverschuldeten der Welt. 2017 waren rund 40% der Schweizer Haushalte mit über 800 Milliarden Franken verschuldet. Eine Zeitbombe.
Kein Mensch weiss, ob wir in den nächsten Jahren wieder eine Finanzkrise haben werden. Wenn diese Dominosteine ins Wanken geraten, werden mit den Privathaushalten auch Banken schwer getroffen und mit aller Wahrscheinlichkeit wird dann wieder der Staat eingreifen müssen. Aus lauter Dummheit und Gier von Politik und Verwaltung. Es gibt nichts gratis – und schon gar nicht ökonomischen Unsinn.
Es ist deshalb dringend angezeigt die Eigenmietwertbesteuerung und den Schuldzinsabzug abzuschaffen. Noch nie war der Moment so ideal, weil die Zinsen so tief sind und die betroffenen Verbände zu Kompromissen bereit sind – heisst, sich nicht auf ungerechtfertigte Forderungen versteifen, welche bei der Übung auch noch Steuerprivilegien für die eigene Klientel herausschlagen wollen.
Als Folge der Abschaffung wird es für die Bürgerinnen und Bürger wieder interessant, Schulden möglichst schnell abzutragen und ein Eigenheim selbst zu finanzieren und damit zur Stabilität der Volkswirtschaft und zur Krisenresistenz beizutragen.
Ich muss zustimmen, auch ich finde es stossend, dass Verschuldung belohnt wird und fiktive Einnahmen berechnet werden. Ich bin auch Hauseigentümer und profitiere eigentlich vom System, aber ich würde trotzdem für die Abschaffung stimmen. Einzig energetische oder sonst umweltfördernde Massnahmen würde ich weiter steuerlich bevorzugen, alles andere ist privatsache und sollte auch so behandelt werden.
Solange nur der Eigenmietwert fällt, ist das okay. Aber wie es der Staat immer tut, wird da bestimmt noch etwas dazu gepackt, das dem Staat wieder gehörig Gelder einschwemmt. Schuldzinsen werden vom Geldgeber als Ertrag versteuert.
Und sobald Irgendwann Zinsen wieder normal sich aus Teuerung plus Rendite des Geldgebers zusammensetzen sieht die Sache wieder ganz anders aus: dieser grosse Aufwand muss abzugsfähig bleiben. Nebenbei: auch die Grundstückgewinnsteuer ist unmenschlich hoch.
Danke, Herr Schärli.
Zur Hälfte einverstanden: Eigenmietwert und damit auch die mit dem Wohneigentum verbundenen Unterhalts- und Reparaturkosten gehören weg. Hingegen: Solange Erträge aus Vermögen besteuert werden, sind logischerweise auch Zinsen auf Schulden abzugsfähig, unabhängig wofür die Schulden verwendet werden. Alles andere ist systemwidrig und willkürlich.
P.S. Natürlich wären dann auch NEGATIVE Hypozinsen als Einkommen zu versteuern, wenn es auf den Zinsmärkten so weitergeht wie bisher ... ;-)
äh, hab ich aus Versehen die Blick-Homepage angeklickt oder bin ich wirklich bei jourmal21?
Jahrzehntelang hat dieses System der Wohn-Eigentumsförderung funktioniert, weil der zu versteuernde, tief angesetzte Eigenmietwert deutlich kleiner war, als der abzugsberechtigte, damals hohe Hypothekarzins. Der Staat hat damit zu Gunsten der Einfamilienhausbesitzer auf Steuereinnahmen verzichtet. Erst, wenn die Hypotheken abbezahlt wären, hätte der (gierige ???) Staat wieder höhere Steuereinnahmen erwirtschaftet, was in der Realität in der Schweiz aber kaum passierte, weil nur die zweite Hypothek abzuzahlen war und oft für Ausbauten und Renovationen die Hypothek wieder aufgestockt wurde.
Erst mit den einmalig tiefen Hypothekarzinsen geht diese Rechnung nicht mehr auf - wenn man 'vergisst', dass der Einfamilienhausbesitzer der Bank dafür nur noch einen lächerlich kleinen Zins bezahlen muss - und ja, dafür jetzt etwas mehr Steuern bezahlen muss, weil er fast keinen Hypothekarzins mehr abziehen kann.
Die Begründungen und Thesen des Autors vom obigen Artikel sind an den Haaren herbeigezogen, insbesondere beruht die angebliche Verschuldung der ach so armen Schweizerhaushalte primär auf der Tatsache, dass eben die Hypotheken nicht abbezahlt wurden, weil das bis vor kurzem ein steuerlicher Vorteil war. Betreffend Verschuldung der armen Schweizerhaushalte wäre auch noch zu bedenken, dass die privaten Milliarden an 'Säule 3a Geldern' in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen, was zu einer groben Verzerrung der Schuldenstatistik führt.
Was ist denn das für eine Argumentation?
"Jahrzehntelang hat dieses System der Wohn-Eigentumsförderung funktioniert, weil der zu versteuernde, tief angesetzte Eigenmietwert deutlich kleiner war, als der abzugsberechtigte, damals hohe Hypothekarzins. Der Staat hat damit zu Gunsten der Einfamilienhausbesitzer auf Steuereinnahmen verzichtet."
Der Staat hat auf überhaupt nichts verzichtet, sondern zur Einkommensteuer UND Vermögenssteuer ZUSÄTZLICH dieses fiktive Einkommen besteuert. Dieser Fantasiewert wurde auch immer wieder nach erhöht über die Jahre.
Damit hat man praktisch alle Eigenheimbesitzer in der Schweiz in die Schuldenmacherei getrieben, zugunsten der Banken. Hypotheken abzahlen? Reine Illusion für die allermeisten, zudem lebt es sich angenehm in der vom Staat beförderten Wohlstandsillusion.
Bei solcher Sozialneid-Argumentation scheint die Systemstabilität der Schweiz nie eine Rolle zu spielen. Diese gerät aber sofort ins Wanken, wenn die Zinsen mal wieder steigen. Dann müssen die Steuerzahler die Banken retten, und das wird beim nächsten Mal richtig teuer für alle.
Danke für diesen Beitrag. Die Gegner der Abschaffung werden aus den Bankenwelt und den immergleichen linken Kreisen kommen - hier gilt "Boden" im Marx'schen Sinn als etwas, das nicht privat sein darf. Dabei ist Wohneigentum das einzige, was dem Bürger wirklich etwas Schutz vor staatlicher Willkür gewährleisten kann. Alle anderen Formen von Eigentum sind flüchtig.
Seltsam, dass die sonst so freiheitsorientierte Schweiz sich dieser Erkenntnis so lange entzieht.
Lieber Herr Wolf, ich war selbst einige Jahrzehnte Einfamilienhausbesitzer und weiss bei diesem Thema einigermassen Bescheid.
Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass bisher dreimal (!!) entsprechende Initiativen vom Volk (und das stimmberechtigte Volk besteht nicht nur aus Bankern und Marxisten) deutlich abgelehnt wurden. Man darf bei dieser Ausgangslage annehmen, dass das Volk gewichtige Gründe hatte, die Eigenmietwert Besteuerung - und den Abzug von Zins und Unterhaltskosten - beizubehalten. Um
hier staatliche Willkür zu verorten, braucht es wohl eine spezielle Brille.