So nicht, Herr Papagni!

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So nicht, Herr Papagni!

Von Journal21, 13.02.2018

Francesco Papagni aus Zürich hat sich unqualifiziert, ehrverletzend und verleumderisch gegenüber Journal21.ch geäussert.

In einem von der NZZ am 24. Januar publizierten Leserbrief wirft uns Herr Papagni die Publikation „antisemitischer“ und „verschwörungstheoretischer“ Artikel vor.

Wir haben Herrn Papagni am 24. Januar mit eingeschriebenem Brief eine achttägige Frist gesetzt und ihn aufgefordert, uns Belege für seine Unterstellungen vorzulegen.

Herr Papagni hat uns keinerlei Belege vorgelegt.

Die NZZ hat am 7. Februar unsere Replik auf die Anschuldigungen von Herrn Papagni publiziert, und zwar unter dem Titel „Faktenfreier Vorwurf“.

Wir weisen die ehrverletzenden, öffentlich geäusserten, strafbaren Aussagen von Herrn Papagni in aller Form zurück.

Herr Papagni nennt sich „Theologe“ und „freier Journalist“. Das „frei“ deutet er offenbar so, dass er frei erfundene Behauptungen in die Welt setzen kann.

In Zeiten grassierender Fake News halten wir es im Interesse einer zivilisierten Diskussionskultur für besonders wichtig, dass man sich gegen derartige Verleumdungen entschieden zur Wehr setzt. Fabrikanten und Verbreiter faktenfreier Lügen müssen zur Rede gestellt und die Öffentlichkeit über ihre Umtriebe informiert werden.

Journal21.ch

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Auszug aus dem schweizerischen Strafgesetzbuch: Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Sollte sich dieser, nach meiner Auffassung, böswillige Schreiberling nicht melden und seine Anschuldigungen zurückziehen, fordere ich die Herausgeber von Journal21 auf, Strafanzeige zu stellen. Ich konsultiere diese Seite regelmässig und Ihnen solch bösartiges zu unterstellen, entbehrt jeglicher Grundlage. Es liegt auch im gesellschaftlichem Interesse, dass die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, damit es gerade in diesem Bereich der bösartigen Unterstellungen eine breite Rechtspraxis gibt.

Vielleicht hatte besagter Theologe ja gerade eine Zeit mystischer Erlebnisse der Verwirrnis, oder Studenten haben ihm Drogen verabreicht, oder es hatten sich ganz natürlich psychotische Episoden oder Fehlinterpretationen der Wirklichkeit entwickelt. Wir wissen es nicht. Natürlich könnten es auch die vielen Kommentare zu "Juden" sein, die den Herrn so verwirrten.

Ich denke, dass Hr. Paganini seit längerem unter dem Beutungsverlust in der Öffentlichkeit leidet. So müssen gewisse Leute sich wieder mal in den Vordergrund pushen, selbst wenn es mit völlig aus der Luft gegriffenen Hypothesen geschieht. Beleiben Sie bei der Linie und ignorieren sie derartiges Geschreibsel. Alles andere wäre zuviel der Würde gegenüber dem Anlass und Verfasser.

Für seinen Namen kann dieser Herr Papagni ja nichts. Auch wenn man ablehnt, was er getan hat, was er Journal 21 vorgeworfen hat, geht es nicht an, ihn nun einfach Hr. Paganini zu nennen. Sie begeben sich damit auf die Stufe von Herrn Papagni, sehr geehrter Herr Rettenmund. Shame on you.

Lieber Herr Rettenmund, es gibt im Leben viele persoenliche Beleidigungen zu schlucken und es ist gut nicht auf jeden Anwurf zu reagieren. Was sich nun dieser Herr "Theologe", habe nie zuvor seinen Namen irgendwo gelesen, das sprengt den Rahmen, beleidigt er doch nicht eine einzelne Person, sondern ein allseits geschaetztes Organ. das von serioesen Journalisten getragen, von den Lesern geschaetzt wird. Entsprechend begruesse ich die Oeffentlichmachung, der festen Meinung, zu zo etwas darf man nicht schweigen. Das Vorgehen von Journal 21 angemessen, etwas Ihrer Linie folgend, mit dem vorerst Verzicht auf eine Strafanzeige. Ein Prozess waere fuer den feinen Herrn eine Buehne die er nicht verdient. Voaussetzung, der "Theologe" zuegelt kuenftig seine wirre Fantasie.

Herr B. Froehlich u.A., ich muss vermuten, dass Sie mein Votum (zu Gunsten von Journal 21) falsch interpretiert oder gelesen haben.

Ich lese das Journal 21 regelmässig; noch nie habe ich antisemitische und verschwörerische Artikel bemerkt. Ganz im Gegenteil, Antisemitismus und Verschwörungstheorien werden problematisiert und entlarvt. Journal 21 sollte sich überlegen, ob es nicht Strafanzeige einreichen sollte, solche Verleumdungen gehen einfach nicht und sollten Konsequenzen haben.

Danke für diese Veröffentlichung! Die entschiedene Replik wird hoffentlich andere ‘faker’ davon abhalten, ihre schmutzigen ‘news’ und Unterstellungen zu publizieren. Öffentliches Dagegenhalten ist die beste Abwehr.

Schliesse mich Herrn Hoff an. Weiter so, Journal 21. Danke.

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