„Trojanisches Pferd“ - harmlos drapiert

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„Trojanisches Pferd“ - harmlos drapiert

Von Christoph Zollinger, 26.01.2015

Erbschaften und Schenkungen sollen schweizweit mit 20 Prozent des Verkehrswertes besteuert werden. Auch für direkte Nachkommen, rückwirkend auf den 1.1.2012. Das Ansinnen ist ideologisch motiviert und exorbitant.

Vermutlich im Juni 2015 wird die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Abstimmung gelangen. Die frohe Botschaft, wonach diese Reform „den meisten dienen und zu keiner Belastung führen würde“, trägt alle Züge eines Danaergeschenkes: Es dürfte sich für die Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweisen. Bundesrat, Ständerat und Nationalrat lehnen die Initiative deshalb aus guten Gründen ab. Einmal mehr lohnt es sich, beizeiten darüber nachzudenken, was nicht in der Initiative, aber auf dem Spiel steht.

Verteilungsgerechtigkeit?

Die in unserem Nachbarland Frankreich seit vielen Jahren politisch und medial propagierte Umverteilung wirkt sich dort selbst offensichtlich desaströs aus. Dies gilt auch für die französische Erbschaftssteuer. Der Lockruf mobilisiert dennoch viele Menschen. Womöglich eine Mehrheit, die sich davon persönlichen Gewinn verspricht. Man nehme denen, die haben: schlicht zu einfach gedacht.

Deshalb Achtung: „Dies ist ein Klassenkampfmittel, über Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Patron und lesen Sie das Kleingedruckte.“ Oder fragen Sie sich ganz einfach, warum der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) der Meinung ist, „es handle sich hier um eine gerechte, faire und nützliche Steuer“.  

Wie bei der kürzlich abgelehnten „Gold-Initiative“ verstecken sich hinter den vordergründig einleuchtenden Argumenten der Initianten schwerwiegende Konsequenzen, die entweder bewusst verschwiegen oder, in ihrer Gesamtheit, von den Stimmberechtigten nicht erkannt werden sollten. „Hätte ich das gewusst, hätte ich nicht zugestimmt!“ Im Nachhinein ist man klüger, aber oft ist es dann zu spät.

In unserem Land käme diese Idee – diesmal im Tarnanzug „für unsere AHV“ – nicht nur einem Eingriff in gefestigte und wohl erworbene Rechte des Bürgers gleich. Sie würde auch eine grobe Verletzung der Rechtsgleichheit darstellen. Schweizerinnen und Schweizer sind zurecht stolz darauf, in einer Demokratie zu leben, in der Geld und Güter, die sie während ihres Lebens rechtmässig erworben, gespart und vermehrt haben, nicht am Tag X vom Staat rückwirkend enteignet werden.

Rückwirkungsprinzip und Ausführungsvorschriften

Bevor näher auf die Beweggründe der Initianten (EVP, SP, Grüne und Schweiz. Gewerkschaftsbund) und die Argumente der ablehnenden Kreise (Bundesrat, National- und Ständerat, FDP, SVP, GLP, CVP) eingegangen werden soll, gilt es, einen Blick auf jene Punkte zu werfen, die auf der Homepage der Initianten schlicht ausgeklammert werden. Warum, darf man sich fragen?

In der Aufzählung der Inhalte steht kein Wort darüber, dass es in den Übergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 9) heisst: „Schenkungen werden rückwirkend ab 1.1.2012 dem Nachlass zugerechnet (Abs. 1).“ Auch in Abs. 2 versteckt sich Sprengstoff: „Der steuerpflichtige Nachlass setzt sich zusammen aus (1.) dem Verkehrswert der Aktiven und Passiven im Zeitpunkt des Todes.

Der Ständerat hat im Herbst 2014 die Volksinitiative abgelehnt. Wie Prof. Hans Giger (Uni Zürich) bereits im Sommer 2014 darlegt hat,  geht es beim Rückwirkungsprinzip um die „Ansprüche auf Gerechtigkeit, Gleichheit und Unantastbarkeit einer grundsätzlich vor Eingriffen zu schützenden Freiheit des Bürgers. […] Die Aufnahme einer Rückwirkungsklausel in unsere Rechtsordnung verstösst gegen mehrere bundesverfassungsrechtliche Normen. […] Gemäss Bundesgericht sind indessen fiskalische Gründe grundsätzlich nicht ausreichend, [für eine Rückwirkung], ausser es besteht Gefahr für die öffentlichen Finanzen.“  

Der harmlos, fast beiläufig präzisierte „Verkehrswert“ der Aktiven ist besonders perfid. Aus dem Beispiel Liegenschaften ist bekannt, dass zwischen dem Steuerwert  und dem Verkehrswert zum Teil enorme Differenzen bestehen. Im Kanton Zürich wird der Steuerwert periodisch an die effektiven Mietzinseinnahmen angepasst, damit der Fiskus nicht zu kurz kommt. Dass der Verkehrswert im Verkaufsfall weit höher liegen kann ist allgemein bekannt. Mieterinnen und Mieter können davon ein Lied singen, wenn die Folgen eines Handwechsels spürbar werden: happige  Mietzinserhöhungen.

Würde der Verkehrswert als Basis der Erbschaftssteuer festgelegt (von wem, notabene?), dürfte der weggesteuerte Betrag konfiskatorische Höhen erreichen, die sich für die Erben in vielen Fällen als schwer verdaubar auswirkten. In letzter Konsequenz hätten somit wiederum Mieterinnen und Mieter das Nachsehen.

Ziel der Initianten

Die Initianten werben auf ihren Homepages (z.B. SGB) mit Schlagworten. Durchleuchtet man sie, werden Ungereimtheiten sichtbar. So heisst es etwa: „Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz widerspricht dem liberalen Gedanken der Chancengleichheit. Erbschaften, selbst in Milliardenhöhe sind häufig steuerfrei. Die Erbschaftssteuer ist eine gerechte Steuer. Es soll auch die Renten beziehende Generation mit einer moderat ausgestalteten Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen“.

Unter liberalem Gedankengut verstehen Schweizerinnen und Schweizer allerdings eher das freiheitliche Leitziel des Liberalismus an sich, also die Freiheit des Individuums vornehmlich gegenüber staatlichen Eingriffen oder staatlicher Gewalt. Erbschaften, wie oben zitiert, sind nie unversteuert entstanden. Sie wurden als Einkommen und Vermögen bereits zweimal, zum Teil dreimal versteuert. Somit ist die beabsichtigte Erbschaftssteuer das Gegenteil von gerecht. Wie man eine solche in der Höhe von 20 Prozent  als „moderat ausgestaltet“ bezeichnen kann, ist wohl beabsichtigte Verharmlosung. Das Ganze tönt sehr nach klassenkämpferischer Ideologie.

Paul Rechsteiner, wortgewaltiger SP-Ständerat und Gewerkschafter, bezeichnet die Initiative als „liberales Anliegen“. Es gäbe keine gerechtere Steuer, betonte er anlässlich der Debatte im Ständerat im Herbst 2014. Dem hielt Verena Diener (GLP), Präsidentin der SPK (Staatspolitische Kommission), in der NZZ entgegen, es sei eine „bedenkliche Entwicklung, dass Volksinitiativen zunehmend grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates infrage stellten“.

Bedenken der Gegner

Viele steuerliche, volkswirtschafte und staatsrechtliche Gründe sprechen gegen die Initiative. Am Beispiel des Kantons Zürich kann errechnet werden, dass über den Zeitraum von 35 Jahren die Vermögenssteuer, getoppt mit 20 Prozent Erbschaftssteuer, zu einer fiskalischen Gesamtsubstanzbesteuerung von 55 Prozent führen würde. Dies entspräche einer der weltweit höchsten Belastungen überhaupt.

Auch gilt es zu beachten, dass viele Länder keine Vermögenssteuer kennen und deshalb dort die Erbschaftssteuer eine völlig andere Berechtigung hat. In der Schweiz ist die Vermögenssteuer eigentlich schon heute eine Reichtumssteuer: Mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen bezahlt überhaupt keine. In den USA ist die Vermögenssteuer verboten, in Ländern wie Deutschland, Österreich, Luxemburg, Schweden, Dänemark wurde sie in den letzten Jahren abgeschafft.

Aus unternehmerischer Sicht ist die Erbschaftssteuer ein eigentlicher Investitionskiller. Statt für die Modernisierung anzusparen, um an der Spitze der Innovationen und Produktivität zu bleiben, müssten Rückstellungen gemacht werden, um dereinst die viel zu hohe Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Es erfolgt somit quasi eine dreifache Besteuerung: neben dieser Rücklage eben die bereits entrichteten Gewinn- und Dividendensteuern. 

Besonders gefährdet wäre die Familiennachfolge in den KMU, dem Rückgrat des schweizerischen Wohlstandsmodells. Es drohen Liquiditätsengpässe oder gar  Verkaufszwang. Wohl stellen die Initianten Erleichterungen für diese Fälle in Aussicht, doch wer weiss heute, wie die Ausführungsbestimmungen dereinst formuliert sein werden? Auch hier gilt zudem die Knacknuss der Bestimmung des Verkehrswertes der Betriebe. Von den rund 300‘000 KMU im Land sind über 230‘000 Familienunternehmen. Sie sehen der Volksabstimmung mit grosser Sorge entgegen, insbesondere nach dem SNB-Schock vom 15. Januar 2015.      

Vertiefende Gedanken

Warum haben in den letzten Jahren viele Kantone Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen abgeschafft? Wer versucht „unpolitisch“ - d.h. ohne ideologisch oder neoliberal verbrämte Fixstandpunkte einzunehmen - zu denken, sieht wohl die vielen KMU-Familien, deren Vermögen über die Jahrzehnte kontinuierlich gewachsen sind. Dazu gehören auch Selbständigerwerbende oder Kaderleute, die generationenübergreifend gewirtschaftet haben. Nicht selten haben sie ein Leben lang gespart, um ihren Familienbesitz zu stärken. Vor die Aussicht gestellt, dass ihre Kinder von diesem Ersparten 20 Prozent dem Fiskus abzutreten hätten, fragen sie sich zu Recht, ob sie nicht gescheiter mehr ausgegeben hätten. Sie fragen sich auch, wie diese 20 Prozent in Franken und Rappen zu entrichtet wären, wenn ihre Aktiven in Immobilien oder Werkstätten angelegt sind.

Genau solchen Überlegungen folgend, haben deshalb viele Kantone in den letzten 25 Jahren die substanzzerstörende Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Der Sparwille – einer der grossen Pluspunkte der Schweiz – wäre geschwächt. Die familieninternen Nachfolgen würden stark erschwert.

Vergiftende Boni-Exzesse

Im Fokus der Initianten mögen jene wenigen Erben unverfrorener Manager stehen, die sich – als Angestellte - jährlich aus dem Bonustopf ihrer Aktiengesellschaften bedienen -  mit zweistelligen Millionenbezügen, Stichwort Vasella. Diese vergleichsweise wenigen Uneinsichtigen vergiften das politische und gesellschaftliche Klima, ohne es wahrhaben zu wollen. Die Spätschäden zeigen sich – in Form solcher Initiativen. Entgegenwirken könnte man solchen Exzessen allerdings einfacher und gezielter, ohne gleich weit über das Ziel hinauszuschiessen.

Mit „Trojanischem Pferd“ sind heutzutage Geschenke gemeint, die sich im Nachhinein als unheilvoll herausstellen.

 

 

 

Von Christoph Zollinger, dem Autor des Artikels gegen die Erbschaftssteuer, heisst es, er befasse sich seit 35 Jahren mit Veränderungsprozessen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Dabei könnte er feststellen, dass es gerade in dieser Periode immer mehr Menschen gibt, die viel mehr verdienen als sie eigentlich verdient haben. Millionengehälter und Milliardenvermögen kommen nicht durch eigene Leistung zustande. Wirtschaftskapitäne, Landbesitzer, Stars im Show- und Sportgeschäft können nur so reich werden, weil die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden und zwar von uns allen, die als Arbeitnehmer (genauer: Mehrwertschaffende), Mieter, Konsumenten, FernsehzuschauerInnen usw. unsern Teil zum Funktionieren der modernen Produktions-, Konsum- und Umverteilungsmaschinerie beitragen. Wenn von denjenigen, welche besonders stark profitierten (mehr als 2 Mio. Erbmasse), besonders schlau und durchsetzungsfähig waren oder z.B. als Landbesitzer einfach Glück hatten, 20% an die Allgemeinheit zurückgeführt wird, kann man das nur als Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit sehen.

Im Journal 21 finde ich einen Artikel von Stephan Wehowsky, 19.01.2015: Ungleichheit.
(Zitat) "Der englische Zusammenschluss verschiedener Hilfsorganisationen, Oxfam, hat jetzt einen Bericht vorgelegt, der in der Aussage gipfelt, dass 1 Prozent der Weltbevölkerung über mehr als die Hälfte des weltweiten Vermögens verfügt. Das ist der krasseste Wert, der jemals ermittelt wurde." Und der Schlusssatz (Zitat) ". Jedoch könnten sie einen ganz wesent-lichen Anstoss dazu geben, mit Mitteln der Vernunft dem Spuk der krassen Ungleichheit ein Ende zu setzen. Gelingt dies nicht, werden eines Tages andere Kräfte hervortreten und Verhältnisse herbeiführen, die erst recht keiner wollen kann."
Herr Zollinger, ich empfehle Ihnen den Artikel zur Lektüre*

Es ist gutes Recht von Herrn Zollinger, seine Sicht der Dinge darzulegen. Allerdings vermag mich diese keineswegs zu überzeugen. Die Erbschaftssteuer bleibt eine faire Steuer. Für eine KMU sind schützende Massnahmen vorgesehen.
Mit Ausnahme einiger Superreichen sieht der Grossteil der Bevölkerung die zunehmende und masslose Konzentration der Finanzmacht auf wenige Einzelne als Bedrohung des sozialen Friedens? Jüngsten Berichten zufolge besitzt 1% der Bevölkerung 50% des Vermögens. Wer diese gefährliche Entwicklung wieder in gesunde Bahnen überführen will, stimmt JA zu der ausgewogenen Initiative.

Herr Schwab, sie untertreiben masslos. 1% der Bevölkerung besitzen 99% des Vermögens. Und innerhalb dieses einen Prozents ist ein Gemetzel im Gange. Viele dieser 1%-Superreichen befürchten den sozialen Abstieg. Noch Fragen über Gerechtigkeit, Moral, Ethik und den Kapitalismus?

Warum schreibt der Verfasser nicht, welche Partei er im Gemeinderat von Kilchberg vertreten hat? Wäre ja auch noch interessant zu wissen. So könnte der Leser nicht nur seine "vordergründige" Argumentation "durchschauen" sondern sogar "hinter die Fassaden" des Autors sehen.

Erbschaftssteuerreform: Initiative ist sinnvoll!

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der höchsten Ungleichheit in der Verteilung der Vermögen. 2008 besassen 2,6% der SchweizerInnen die Hälfte aller Vermögen. Unberücksichtigt bleibt dabei das Vermögen in der Berufsvorsorge. Es stellt kein individuelles, vererbbares Vermögen dar, sondern aufgeschobenes Einkommen, das im Normalfall in Form von Renten bezogen wird.

Die Besteuerung erfolgt in der Regel nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Der Vermögenszugang bei den Erben ist aber nicht einmal eine Leistung. Trotzdem wird er bei den direkt Verwandten heute in den meisten Kantonen nicht besteuert. So haben sich denn in einer kleinen Schicht grosse Vermögen angesammelt. In der Schweiz hat sich ein eigentlicher Geldadel etabliert, der in der Wirtschaft, der Gesellschaft und den Medien den Ton angibt und über diese eine grosse Macht ausübt. Wer diese Verhältnisse langfristig ändern will, kommt um eine Erbschaftssteuer für hohe Vermögen nicht herum.

Die Initiative sieht auf dem Wert der Familienunternehmen einen höheren Freibetrag und einen tieferen Steuersatz vor sowie die Möglichkeit, die Steuerschuld in bis zu zehn Jahresraten abzuzahlen. Das bürgerlich dominierte Parlament würde ohne Zweifel von dieser Kompetenz extensiven Gebrauch machen. Damit könnten 99% der KMU von der Steuerpflicht enthoben werden.

Die Erbschaftssteuerreform-Initiative bewirkt, dass hohe und sehr hohe Erbschaften erstmals besteuert werden, während viele kleine und mittlere Erbschaften steuerfrei werden. Die Initiative schont kleine und mittlere Erbschaften und fördert so die Vermögensbildung im Mittelstand. Der Steuerertrag kommt der AHV und den Kantonen zugute und geht damit an die Bevölkerung zurück. Vermögenssteuern könnten gesenkt werden. Die Staatsquote wird nicht erhöht. (Nach Dr. Hans Kissling, Die Volkswirtschaft 3-2014, Seite 59).

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