Jetzt Ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen online melden!

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Künstlerin am Klavier

"Mit meiner Abgabe unterstütze ich selbständige Künstler und Publizisten."

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Unternehmer sitzt lächelnd vor Tablet

"Die KSK, die kompetente Ansprechpartnerin für Sie."

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KSK Mitarbeiterin

Die Künstlersozialkasse

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

farbige Pinsel nebeneinander liegend

Künstler und Publizisten

Ich möchte mich bei der KSK anmelden.

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Ich möchte mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2021 online oder postalisch (das Formular finden Sie hier) melden oder eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).

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Kugelschreiber zeigt auf Bilanzen

Unternehmen und Verwerter

Unterliegen wir der Abgabepflicht?

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Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte schriftlich übermitteln, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilen oder eine Korrekturmeldung abgeben.

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Wichtige Meldungen

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus für selbständige Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen

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Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe von 4,2 Prozent des Jahres 2020 soll unverändert für das Jahr 2021 gelten. Das sieht der Verordnungsentwurf vom 27.11.2020 vor. Die  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt. 

bmas.de

Mediencenter

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