Die Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Künstler und Publizisten
Ich möchte mich bei der KSK anmelden.
Ich möchte mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2021 online oder postalisch (das Formular finden Sie hier) melden oder eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).
Wichtige Meldungen
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus für selbständige Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe von 4,2 Prozent des Jahres 2020 soll unverändert für das Jahr 2021 gelten. Das sieht der Verordnungsentwurf vom 27.11.2020 vor. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt.
Mediencenter
In unserem Mediencenter finden Sie aktuelle Informationsschriften, Vordrucke, Formulare und Meldebögen zum Download.
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