Justiz

Berliner können Diskriminierung per Handy melden

Berlin hat eine neue App auf den Markt gebracht. Opfer oder Beobachter von Diskriminierung sollen diese nun mobil und anonym melden können.

Blick auf Bismarckstraße und Siegessäule (Symbolbild).

Blick auf Bismarckstraße und Siegessäule (Symbolbild).

Foto: Reto Klar / FUNKE Foto Services

Wer sich diskriminiert fühlt oder Diskriminierung beobachtet hat, kann das in Berlin nun mobil und anonym melden. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung hat die App „AnDi“ entwickeln lassen. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte: „Früher hätte man eine Broschüre gedruckt. Heute programmiert man eine App“. Das Programm sei das erste seiner Art in Deutschland. Die Entwicklung kostete knapp 100.000 Euro.

Die kostenfreie App ist bereits jetzt im App Store für iOS-Geräte und im Google Play Store für Android-Geräte verfügbar. Laut Justizverwaltung soll das Programm zum einen bestehende Angebote bündeln und zum anderen eine einfache Möglichkeit sein, Diskriminierung zu melden. Das heißt: Wenn jemand zum Beispiel einen antisemitischen Vorfall beobachtet, kann die Person diesen Vorfall über die App beispielsweise an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) übermitteln.

Meldung über eine App kann auch anonym erfolgen

Es gibt in der App verschiedene Stufen, durch die man sich klicken und auswählen kann. So heißt es etwa „Ich wurde diskriminiert oder habe etwas beobachtet“. Unter einem anderen Punkt kann man Diskriminierungen selber melden oder ein Protokoll verfassen. Die App bietet dann Orientierungshilfen. Die Meldungen können auch anonym erfolgen. Ziel sei es, Sichtbarkeit für Taten zu schaffen, die unterhalb der Strafbarkeit liegen, die für Betroffene aber nicht weniger einschneidend seien. Ein Beispiel sei etwa Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder auf Ämtern, hieß es.

Kritiker der App sagen, das Programm verleite dazu, andere zu denunzieren. Die Diskussion darüber geht dabei in dieselbe Richtung wie um das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Drei Monate nach der Einführung des LADG war die Zahl der Beschwerden überschaubar geblieben. Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung seien 66 Eingaben eingegangen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz vor Kurzem mit. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz am 4. Juni verabschiedet, es trat gut zwei Wochen später in Kraft.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte ironisch auf die Einführung der App. Berlins GdP-Chef Norbert Cioma teilte mit: „Wir finden Barrierefreiheit und Digitalisierung gut. Deshalb raten wir auch allen Kolleginnen und Kollegen dazu, sich die App auf das dienstlich zur Verfügung gestellte mobile Endgerät herunterzuladen und diese zur Dokumentation zu nutzen. Womöglich kann man auch noch ein Update entwickeln, um vor Ort Handlungsempfehlungen zu geben. Hey Alexa, äh Dirk, was soll ich als Nächstes tun?“