Deutschland, ein Irrgarten:
Wie Asylpolitik zu einem meiner journalistischen Lebensthemen wurde

Kürzlich erschien Heribert Prantls Streitschrift „Im Namen der Menschlichkeit”, in der er für ein radikales Umdenken in Flüchtlings- und Einwanderungspolitik plädiert. Doch wie kam der studierte Jurist letztendlich dazu, sich als Journalist für die Rechte von Flüchtlingen einzusetzen? Hier schreibt er über die Hintergründe seines Engagements.

von Heribert Prantl

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Beim Ordnen persönlicher Dokumente ist mir vor Kurzem eine Urkunde in die Hände gekommen, eine Ernennungsurkunde. „Im Namen des Freistaats Bayern berufe ich den Staatsanwalt Dr. Heribert Prantl mit Wirkung vom 1. Juli 1985 ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“, stand darauf. Unterschrift: „August R. Lang, Staatsminister der Justiz“. Ich habe schmunzeln müssen. Nicht deswegen, weil sich dieser Staatsanwalt und Beamte auf Lebenszeit Dr. Prantl schon wenige Jahre später aus diesem Status wieder verabschiedet hat und Journalist geworden ist. Da gab und gibt es nichts zu schmunzeln: Ich war gerne bei der bayerischen Justiz, erst als Richter, dann als Staatsanwalt; es waren ein paar lehrreiche, anspruchsvolle und spannende Jahre. Aber der Lockruf des Journalismus war laut, und die Aussicht, nun auf Lebenszeit Anklagen zu schreiben und Urteile zu fällen, verlor bei diesen Verlockungen auf einmal den großen Reiz. Ich habe den Wechsel in den neuen Beruf auch keinen Tag bereut.

Geschmunzelt habe ich bei der Erinnerung an den jovialen und handfesten Politiker, der mich damals per Unterschrift ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befördert hatte. August R. Lang war ein Oberpfälzer wie ich, er aus Weiden, aus der nördlichen Oberpfalz also, ich war in der südlichen Oberpfalz daheim. Er gehörte seinerzeit zu den Politikern der CSU, denen kein Ausländergesetz zu streng und kein Asylgesetz zu scharf sein konnte. Das war nun nichts Besonderes; so sind CSU-Politiker heute noch. Aber dieser August R. Lang hat später, nach seiner Zeit als Politiker, wieder als Rechtsanwalt praktiziert; und da hatte ich ihn eines Tages, ich war schon längst Journalist, am Telefon. Er bat um publizistische Unterstützung für einen Mandanten, der abgeschoben werden sollte. Wir diskutierten seinen Fall – und auf einmal redete sich der konservative Ex-Minister unglaublich in Rage. Es sei ja, so knurrte er, wirklich furchtbar, „was für einen unglaublichen und herzlosen Schmarrn“ man da in seiner politischen Zeit in die Gesetze geschrieben habe.

Und dieses Bekenntnis nun war schon etwas Besonderes – und es ist wirklich eines zum Schmunzeln: Aus dem Saulus war ein Paulus geworden. August R. Lang, ehemaliger bayerischer Justiz-, Innen- und Wirtschaftsminister warb als Rechtsanwalt auch bei seinen Parteifreunden darum, die erbarmungslosen Mechanismen des deutschen Ausländer- und Asylrechts zu ändern. Aber um da ein wenig Erfolg zu haben, hätte der Mann mindestens 100 Jahre alt werden müssen; Lang ist 2004, 75-jährig, gestorben.

Einem CSU-Parteifreund von August R. Lang, dem Bundesinnenminister Fritz Zimmermann, verdanke ich es, dass das Ausländer- und Asylrecht zu einem meiner journalistischen Lebensthemen geworden ist. Friedrich Zimmermann war ein langjähriger Weggefährte von Franz Josef Strauß; die Alten kennen ihn unter dem Spitznamen „Old Schwurhand“: Er hatte sich einst in der bayerischen Spielbankenaffäre einen Meineid geleistet und entging der strafrechtlichen Verurteilung nur deswegen, weil ihm für den Zeitpunkt des Eides ein Gutachter eine verminderte geistige Leistungsfähigkeit aufgrund einer Unterzuckerung bestätigte.

Dieser Friedrich Zimmermann war ein politischer Haudegen – nicht nur im Auftreten, sondern auch in der Art, wie er Gesetze machte: Der Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Ausländergesetzes aus dem Jahr 1965, den er Anfang 1988 schreiben ließ, gehört zu den brutalsten neuen deutschen Gesetzestexten, die mir in meiner Zeit als politischer Journalist untergekommen sind. Pointiert zusammengefasst lautete die Botschaft dieses Ausländergesetzes so: 1. Der Aufenthalt des Ausländers in Deutschland soll künftig nur noch dann erlaubt werden, wenn irgendein öffentliches Interesse daran besteht. 2. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass möglichst wenig Ausländer da sind.

Die Begründung des Gesetzentwurfs kleidete solche deutsche Rüpelhaftigkeit in folgende Worte: „Die Interessen der Bundesrepublik beschränken nicht, sondern rechtfertigen die Aufenthaltsgewährung, so dass ein Aufenthalt, der nicht im Interesse der Bundesregierung liegt, ohne weiteres versagt werden kann.“ Deutsche Interessen, davon ging der Entwurf aus, können nur gegen Ausländer durchgesetzt werden. Von „Partnerschaft“, wie sie die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft CDA in ihren Thesen gefordert hatte, war mit keinem Wort die Rede. Und die Begründung dafür, zu der damals der eingangs genannte bayerische Justizminister August R. Lang bei einer Tagung in der Evangelischen Akademie in Tutzing griff, war die: „D‘ Leut wollen es so.“ Es sei „das Akzeptanzproblem“, das die Politik zu so restriktiven Maßnahmen greifen lasse: Würde die Ausländerzuwanderung nicht streng gesteuert, schlage „in vielen Bevölkerungskreisen die gegenüber Ausländern an sich aufgeschlossene Einstellung in Reserviertheit um“.

Nun ja – Lang, Zimmermann und viele, viele andere redeten die Nichtakzeptanz massiv herbei. Fast fünf Monate lang versteckte Zimmermann seinen Gesetzentwurf vor der Öffentlichkeit, warb um Zustimmung innerhalb der Regierung Kohl. Ende Mai wurde er mir – ein Packen von 260 Seiten Papier – zugespielt. Nacht für Nacht ackerte ich die Paragrafen durch, auf einmal war ich wieder Staatsanwalt und Richter, entlarvte das geplante Gesetz als einen ganz bewusst angelegten politischen Irrgarten: Vor dem Betreten wird gewarnt.

Je öfter ich den Gesetzentwurf las, umso entsetzter war ich. Mit einigen Passagen hätte man auch das Parteiprogramm einer rechtsradikalen Partei schreiben können – mit folgender zum Beispiel: Die Zuwanderung von Ausländern bedeute „den Verzicht auf die Homogenität der Gesellschaft, die im Wesentlichen durch die Zugehörigkeit zur deutschen Nation bestimmt wird […] Die gemeinsame deutsche Geschichte, Tradition, Sprache und Kultur verlören ihre einigende und prägende Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland würde sich nach und nach zu einem multinationalen und multikulturellen Gemeinwesen entwickeln.“

Ich zerlegte und analysierte den Gesetzentwurf – und publizierte ihn als erster in Deutschland: als Aufmacher auf Seite 1 und als großes Analysestück auf Seite 10 der Süddeutschen Zeitung. Die Publikation hatte gewaltiges Aufsehen, die Empörung war groß. Der Gesetzentwurf wurde zurückgezogen. Der nächste Bundesinnenminister, es war Wolfgang Schäuble, musste 1990 einen neuen Entwurf schreiben. Er war besser, aber nicht gut. Es begann die Zeit der furchtbaren Ausschreitungen gegen Flüchtlinge. Die Reaktion darauf? Der Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz, der Schutzartikel für Flüchtlinge in der deutschen Verfassung, wurde abgeschafft. Ich habe dagegen angeschrieben. Ich tue es immer noch.


Weblinks
„Im Namen der Menschlichkeit” auf den Seiten der Ullstein Buchverlage

Heribert Prantl

Heribert Prantl

Heribert Prantl (Jahrgang 1953) ist Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, Chef der innenpolitischen Redaktion, Honorarprofessor für Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld, politischer Publizist und gelernter Richter und Rechtsanwalt. Prantl ist Autor zahlreicher Leitartikel, Kommentare und politischer Bücher. Er wurde unter anderem mit dem Geschwister-Scholl- und mit dem Kurt-Tucholsky-Preis ausgezeichnet.

Foto: © Alessandra Schellnegger

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