Das Reinheitsgebot feiert sein 500. Jubiläum: Im April 1516 wurde angeordnet, dass ein Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden darf. Diese Regelung hat bis heute Bestand und gilt auch für besondere regionale Brauarten wie zum Beispiel für Kölsch, für das es mit der Kölsch-Konvention seit 1986 aber auch ganz eigene Regeln gibt.
von Gabriele Breuer
Das Reinheitsgebot, das am 23. April 1516 in Ingolstadt unter dem Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. verlesen wurde, war nicht das erste und auch nicht das letzte Gebot, das die Braukunst betraf. Wohl aber war es die einprägsamste Brauordnung, da sie verbindlich für das ganze Herzogtum Bayern galt. Diese regionale Ausweitung diente dem Zweck, die entzweiten Teilherzogtümer nach dem Erbfolgekrieg von Landshut wieder zu vereinheitlichen.
Heute würden wir sagen, das Reinheitsgebot ist zum Schutz der Verbraucher entstanden. Schließlich sollte der Abnehmer sicher sein, dass er mit dem Bier kein giftiges Kraut zu sich nimmt. Dies war jedoch zur damaligen Zeit nicht der einzige Grund, ein Gebot zu erlassen, das die Brauer in der Herstellung des Bieres einschränkte. Sicher war es eine Reaktion auf damalige Klagen über die Qualität des Bieres, zumal es gerne mit Zutaten gestreckt wurde, die zu heftigen Rauschzuständen und Halluzinationen führten. Außerdem gab es Beschwerden über den einen oder anderen Brauer, der dem Bräu gut und gerne eine Ochsengalle hinzufügte.
Aber das Gebot beinhaltete auch eine Preisbindung für die Brauer und bezweckte, dass nicht diejenigen Regionen bevorteilt waren, in denen Rohstoffe wuchsen, die es in anderen Landesteilen nicht gab. Wie zum Beispiel der Gagelstrauch, der nur im Rheinland und in Norddeutschland wuchs, jedoch nicht in Bayern. Dazu sorgte das Gebot für die gerechte Zuordnung der Lebensmittelrohstoffe, denn Getreidearten wie Roggen und Weizen sollten den Bäckern auch zu Notzeiten nicht verwehrt bleiben.
Wo es Gebote gab, wurden diese allerdings auch gebrochen.
So wurden einige Biere auch weiterhin mit verbotenen Zutaten versehen. Sei es, um eine berauschende Wirkung hervorzurufen oder, um in Notzeiten mit minderwertigen Rohstoffen die nötige Gewinnspanne zu erzielen, die aufgrund der Preisbindung mitunter sehr gering ausfallen konnte. Also wurden Strafen verhängt, was wiederum dazu führte, dass ungeliebte Konkurrenten verraten werden konnten.
In meinem Roman Die Bierbrauerin übt Brauer Jacob Verrat an der Witwe Marlein, die auch nach dem Erlass des Reinheitsgebotes das Bier weiterhin so braut, wie ihr verstorbener Mann es ihr beigebracht hatte. Mit ihrer florierenden Schenke ist sie ihrem Nachbarn ein Dorn im Auge – und so schreckt Brauer Jacob nicht davor zurück, ihr alles zu nehmen, was sie besitzt. Dabei macht er selbst vor Marleins Tochter keinen Halt. In dem Roman geht es jedoch nicht nur um Verrat, sondern auch um den Reiz, das Gebot zu brechen. So, wie der alternde Mönch Paulus in Köln, der sich ebenfalls einen Kehricht um das Gebot schert. Er braut sein Bier weiterhin mit dem Gagelstrauch, der in seiner Heimat, dem Rheinland, auch Bäckerhusch genannt wurde. Schließlich wollen Paulus und seine Mitbrüder nicht auf die berauschende Wirkung des Bräus verzichten.
So wären wir dann im Rheinland angekommen und damit in meiner Heimatstadt Köln, wo eine ganz besondere Braukunst herrscht. Da hier seit 1698 kein Dollbier (ein für seine berauschende Wirkung bekanntes Bier) mehr gebraut werden darf, gibt es doch nichts Schöneres, als ein frisch gezapftes Kölsch mit Blick auf Dom und Rhein zu genießen. Die Kölsch-Konvention von 1986 mit ihren 16 Paragraphen bestimmt unter anderem, dass ein Kölsch, wie das Kölner Bier genannt wird, nur in einem speziellen Gefäß serviert werden darf – in der Stange. Manch einem scheint diese etwas zu klein zu sein, aber davon sollte sich niemand abschrecken lassen. Im Brauhaus braucht der Gast nicht nachzubestellen. Ist das Glas leer, bringt der Köbes (so werden dortige Kellner genannt) unaufgefordert ein frisches Kölsch. Kultur wird in Köln großgeschrieben. Und wenn es etwas zu feiern gibt, sind die Kölner immer mit dabei. So feiern auch wir hier in der Domstadt den 500. Geburtstag des Reinheitsgebotes mit einem großen Kölsch-Spektakel.
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Die Bierbrauerin auf den Seiten der Ullstein Buchverlage