Marinus van der Lubbe
Marinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden oder Oegstgeest, Niederlande; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war ein politisch links orientierter niederländischer Arbeiter, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen und ab März Hauptangeklagter beim Reichstagsbrandprozess war. Am 23. Dezember 1933 wurde van der Lubbe wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“[1] durch das Reichsgericht in Leipzig zum Tode verurteilt; das Urteil wurde 1934 vollstreckt. Von 1967 bis 1983 wurde das Urteil von deutschen Gerichten mehrfach abgemildert, für ungültig erklärt oder in veränderter Form wieder bestätigt. Im Dezember 2007 wurde es auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 endgültig aufgehoben. Die Schuld van der Lubbes wurde bereits kurz nach dem Brand erstmals angezweifelt. Die Nationalsozialisten nutzten den Reichstagsbrand als Vorwand, um gegen ihre Gegner die deutschen Kommunisten vorgehen zu können. Im Reichstagsbrandprozess wurden auch vier weitere Personen angeklagt, diese wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Inhaltsverzeichnis
Jugend und politische Tätigkeit[Bearbeiten]
Marinus van der Lubbe wuchs mit zwei Brüdern in einer sehr armen Familie auf. Der Vater war reisender Kaufmann, verließ die Familie nach einigen Jahren und verlor daraufhin das Sorgerecht. Die Mutter starb, als van der Lubbe zwölf Jahre alt war. Anschließend lebte er sechs Jahre in der Familie seiner älteren Halbschwester in Oegstgeest. 1927 schloss er in Leiden eine Ausbildung als Maurer ab. Wegen seiner körperlichen Stärke wurde er von Freunden „Dempsey“ genannt. 1929 geriet während einer Schlägerei auf einer Baustelle ungelöschter Kalk in van der Lubbes Augen, wodurch seine Sehstärke stark beeinträchtigt wurde. Er war danach dauerhaft arbeitsunfähig und bezog eine Invaliditätsrente von wöchentlich fünf bis sieben Gulden. In den folgenden Jahren ging er hin und wieder Aushilfstätigkeiten nach, unter anderem bei der Blumenzwiebelzucht, als Laufbursche und in der Leidener Bahnhofsgaststätte.
1931 plante er mit einem Freund eine Reise durch Europa, die er dann allein antrat. Im April 1931 hielt er sich einige Wochen in Berlin auf und soll hier ohne Erfolg ein Einreisevisum für die Sowjetunion beantragt haben. Nach Holland kehrte van der Lubbe zu Fuß zurück, in Gronau verbüßte er wegen „unerlaubten Hausierens“ eine zweiwöchige Haftstrafe. Im Herbst des gleichen Jahres unternahm er eine Reise nach Budapest, im Frühjahr 1932 eine weitere, die ihn zunächst wieder nach Budapest, dann in die Tschechoslowakei und schließlich nach Polen führte, wo er angeblich versuchte, die Grenze zur Sowjetunion zu überschreiten. Am 12. Juni 1932 wurde van der Lubbe in Utrecht festgenommen. Er war während seiner Abwesenheit von einem Gericht zu einer Gefängnishaft von drei Monaten verurteilt worden, weil er in einem Wohlfahrtsamt eine Scheibe zerstört hatte. Im Herbst 1932 verschlimmerte sich van der Lubbes Augenleiden; er hielt sich deshalb mehrfach – zuletzt bis zum 28. Januar 1933 – in der Universitätsklinik Leiden auf.[2]
Die politische Anbindung des 1933 erst 24 Jahre alten van der Lubbe ist nicht restlos geklärt. In seiner ersten polizeilichen Vernehmung nach dem Reichstagsbrand gab er an, in seiner Heimat lediglich in der Bauarbeitergewerkschaft organisiert gewesen zu sein. Wenig später sagte er aus, von 1925 bis 1931 Mitglied der Kommunistischen Partei Hollands (CPH) gewesen und dann aus dieser ausgetreten zu sein. Die CPH bestritt schon am Tag nach dem Reichstagsbrand in einer Extraausgabe ihres Zentralorgans De Tribune eine Mitgliedschaft van der Lubbes und teilte mit, dass er lediglich dem Jugendverband angehört habe, aus dem er im März 1931 ausgeschlossen worden sei. Gesichert ist, dass sich van der Lubbe zwischen 1928 und 1931 in Leiden als Aktivist des kommunistischen Jugendverbandes hervortat und in diesem Zusammenhang auch mehrfach mit kleineren Ordnungsstrafen belegt wurde.[3]
Nach dem Bruch mit der CPH schloss sich van der Lubbe der rätekommunistisch orientierten Gruppe Internationaler Kommunisten (GIC) an, einem Zerfallsprodukt des 1926 eingegangenen niederländischen KAPD-Ablegers KAPN. Diese Gruppe hatte enge politische Kontakte nach Deutschland. Sein ehemaliger Mitbewohner und Freund, der Student und GIC-Ideologe Piet van Albada, gab später an, van der Lubbe habe die CPH nunmehr „bekämpft“.[4]
Reichstagsbrand[Bearbeiten]
Im Februar 1933 wurde van der Lubbe von „deutschen Freunden“ nach Berlin eingeladen. Nach Aussage seiner Vermieterin wurde er am 12. Februar von einem Deutschen aufgesucht, sein Bruder Jan fand eine mit „Fritz“ unterzeichnete Postkarte mit einschlägigem Inhalt. Einem Mitglied der GIC gegenüber begründete van der Lubbe seine Absicht, nach Berlin zu gehen, damit, dass dort „wichtige Dinge" passierten. Er sagte auch, dass in Berlin die Kameraden warteten und ihn zu dringender illegaler Arbeit brauchten.“[5]
Am 18. Februar 1933 traf van der Lubbe in Berlin ein, wo er in einem Männerheim in der Alexandrinenstraße unterkam. Seine Aktivitäten während der folgenden neun Tage konnten bislang nur sehr lückenhaft rekonstruiert werden. Sicher scheint, dass van der Lubbe ihm bekannte Personen bzw. Kontaktadressen aufsuchte, die ihm von einem GIC-Mitglied ausgehändigt worden waren. Diese Verbindungen van der Lubbes wurden von den Ermittlern später gezielt aus dem Verfahren herausgehalten.[6] Über van der Lubbes Auftreten in Berlin existiert eine Aufzeichnung des KAU-Aktivisten Alfred Weiland aus dem Jahr 1967:
„Ich forderte meine Freunde auf, sich noch am selben Tage [23. Februar] mit van der Lubbe zu treffen, um zu erfahren, was er wollte. (…) Van der Lubbe schlug vor, eine revolutionäre Aktion als Fanal zu starten, da er dafür bereits mehrere Gruppen zur tatkräftigen Unterstützung gefunden hatte. (…) Ich sagte meinen Freunden, dass van der Lubbe wahrscheinlich von jemandem aufgehetzt worden sei. Ich wusste, dass die Kommunisten in jener Zeit alle Mitglieder zu strengster Ruhe aufgefordert hatten. So lauteten auch unsere Direktiven. Wir bereiteten uns alle auf die Illegalität vor. Um genauer zu erfahren, was van der Lubbe plante, und da wir übereinstimmend der Meinung waren, dass an der ganzen Sache etwas nicht stimmte, sollte ich den Mann unter bester Absicherung persönlich sprechen (…). Van der Lubbe erschien [am 25. Februar gegen 21 Uhr in der Berliner Straße in Neukölln] aufgeregt und begann sofort, uns eine direkte Aktion vorzuschlagen. (…) Da ich wusste, dass Hitler gerade auf diese Art Aktionen gewartet hatte, um seine Drohungen gegen die Arbeiterbewegung wahrzumachen, konnte ich mich nicht zurückhalten und sagte van der Lubbe wörtlich : 'Du bist Provokateuren aufgesessen.' Darauf bin ich sofort weggegangen.“[7]
Relativ gut belegt ist, dass sich van der Lubbe wiederholt im Neuköllner Erwerbslosenmilieu bewegte. Dabei hatte er nachweislich Kontakt zu Personen, von denen inzwischen bekannt ist, dass sie als Spitzel bzw. Agents Provocateurs der Politischen Polizei agierten – so zu einem Willi Hintze, der am 24. Februar die Gäste eines KPD-Verkehrslokals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Beamte des Neuköllner Wohlfahrtsamtes aufforderte und zu diesem Zweck auch Waffen anbot.[8] Nach eigenen Angaben beging van der Lubbe am Abend des 25. Februar drei kleinere Brandstiftungen: am Wohlfahrtsamt Neukölln (gegen 18.30 Uhr), am Berliner Rathaus (gegen 19.15 Uhr) und am Schloss (gegen 20 Uhr). Am 26. Februar verließ van der Lubbe das Männerheim in der Alexandrinenstraße und begab sich nach Spandau. Die Nacht zum 27. Februar verbrachte er im Polizeiasyl von Hennigsdorf, einem kleinen Raum mit vier Schlafplätzen direkt im örtlichen Polizeirevier. Dort hielt sich in dieser Nacht eine weitere Person auf, deren Identität und Rolle später mehrfach hinterfragt wurde.
Nach eigenen Angaben legte van der Lubbe am 27. Februar den Weg von Hennigsdorf ins Berliner Stadtzentrum zu Fuß zurück. Über seine Aktivitäten an diesem Tag gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Zwischen 21.20 Uhr und 21.25 Uhr ließ er sich im brennenden Reichstagsgebäude widerstandslos festnehmen.[9] Van der Lubbe wurde der Brandstiftung beschuldigt, welche er in den darauf folgenden Verhören auch zugab. Zur Aufklärung des Reichstagsbrandes setzte Hermann Göring eine Sonderkommission ein, die von Rudolf Braschwitz geleitet wurde. Der insgesamt vierköpfigen Kommission gehörte neben Reinhold Heller auch der Kriminalbeamte Helmut Heisig an, der van der Lubbe wenige Stunden nach dem Brand als erster verhörte. Am 9. März wurde gegen van der Lubbe und den damaligen Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der KPD Ernst Torgler sowie die drei bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitrow, Blagoi Popow und Wassil Tanew Anklage erhoben.
Der Prozess vor dem 4. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig begann am 21. September 1933. Zahlreiche journalistische und juristische Prozessbeobachter haben bezeugt, dass van der Lubbe – den seine Vernehmer im Frühjahr 1933 noch als lebhaft, sehr gesprächig und „fixen Jungen“[10] beschrieben hatten – im Gerichtssaal von Anfang an völlig apathisch auftrat. Er sprach grundsätzlich sehr leise, auf an ihn gerichtete Fragen reagierte er meist nur mit einem knappen Ja oder Nein. Während des Prozesses beschleunigte sich van der Lubbes geistiger und körperlicher Verfall noch. Er saß bzw. stand meist vornübergebeugt, starrte auf den Boden und schien sogar außerstande zu sein, sich die Nase zu putzen. Er war blass, mitunter ging seine „Gesichtsfarbe schon leicht ins Grüne“.[11] Zuletzt erschien sein zuvor auffällig abgemagertes Gesicht plötzlich stark aufgedunsen, während der Schlussplädoyers und der Urteilsverkündung schlief er ein. Die Ursache für diese Entwicklung van der Lubbes ist ungeklärt. Vermutet wurde unter anderem, dass er mit Brom vergiftet, hypnotisiert oder unter Drogen gesetzt worden sein könnte. Lediglich zweimal – am 37. und 42. Verhandlungstag – „erwachte“ van der Lubbe kurzzeitig aus seinem Dämmerzustand, woraufhin Senatspräsident Wilhelm Bünger die Verhandlung unterbrach bzw. vorzeitig beendete.[12] Die Namen der für die Betreuung van der Lubbes verantwortlichen Ärzte, auf deren Tätigkeit der Assistent des psychiatrischen Gutachters Karl Bonhoeffer 1966 verwies, sind bis heute unbekannt.[13]
Trotz seines schlechten physischen und psychischen Gesundheitszustandes wurde van der Lubbe am 23. Dezember 1933 wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ zum Tode verurteilt. Die Mitangeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen, jedoch zunächst zur „Schutzhaft“ in ein Konzentrationslager eingeliefert. Das Todesurteil gegen van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 in Leipzig durch den Henker Alwin Engelhardt mit dem Fallbeil vollstreckt. Er verzichtete sowohl auf priesterlichen Beistand als auch auf die Möglichkeit, einen Abschiedsbrief zu verfassen. Van der Lubbe wurde auf dem Leipziger Südfriedhof anonym beerdigt.
Juristisches Nachspiel[Bearbeiten]
34 Jahre nach dem Reichstagsbrand wurde das Urteil 1967 vom Landgericht Berlin teilweise abgeändert und die Todesstrafe nachträglich zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren ermäßigt. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Bruder Jan van der Lubbe legten hiergegen Beschwerde beim Kammergericht Berlin ein. Beide Beschwerden wurden vom 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin am 17. Mai 1968 verworfen. Nach Ansicht des Kammergerichts entfalle
- „jeder darauf gegründete Verdacht, dass die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 aus politischen Gründen unter Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze getroffen worden sind.“
Ein weiterer Wiederaufnahmeantrag von van der Lubbes Bruder Jan, vertreten von Robert Kempner, dem ehemaligen Mitankläger bei den Nürnberger Prozessen, hatte Erfolg. Im Jahre 1980 wurde das Reichsgerichtsurteil durch Beschluss des Landgerichts Berlin vollständig aufgehoben und van der Lubbe freigesprochen.[14] Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Kammergericht diesen Beschluss des Landgerichts Berlin wieder auf,[15] sodass es bei der teilweisen Aufhebung von 1967 blieb. Der Fall beschäftigte mehrmals den Bundesgerichtshof, der 1983 entschied, dass eine weitere Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig sei und der damalige Beschluss aus dem Jahre 1967 damit Bestand habe.[16]
Am 6. Dezember 2007 hat die Bundesanwaltschaft schließlich „festgestellt, dass das Urteil gegen den im ‚Reichstagsbrandprozess’ verurteilten Marinus van der Lubbe aufgehoben ist.“ Grundlage für die Feststellung war das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz aus dem Jahre 1998, nach dem Urteile aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 von Amts wegen aufzuheben sind, wenn sie auf spezifischem nationalsozialistischen Unrecht beruhen.[17]
Schuldfrage[Bearbeiten]
Bereits kurze Zeit nach der Verhaftung van der Lubbes gab es Zweifel an seiner tatsächlichen Schuld. Sein geistig verwirrtes Auftreten im Prozess ließ Zweifel aufkommen, ob er denn wirklich in der Lage gewesen sei, allein das Parlamentsgebäude anzuzünden und ob demnach sein Geständnis glaubhaft sein könne. Darüber hinaus wurde auch seine Schuldfähigkeit bezweifelt. Vielfach wurde vermutet, dass man ihn zum Prozess absichtlich unter Drogen gesetzt habe.
Auf Kritik stieß auch, dass die Grundlage für das Todesurteil die erst nach der Tat in Kraft getretene Reichstagsbrandverordnung und die sogenannte Lex van der Lubbe waren. Vor der Tat wurde Brandstiftung ohne Todesfolge nicht mit dem Tod bestraft. Damit verstießen der Gesetzgeber und das Gericht – jedenfalls nach heutigem Verständnis – gegen das Verbot rückwirkender Gesetze (nulla poena sine lege).
Die Nationalsozialisten nahmen van der Lubbes Anwesenheit im brennenden Reichstag als Anlass für eine brutale Verfolgung ihrer Gegner. Schon kurz nach dem Brand setzte eine Welle von Verhaftungen ein, von der etwa 1500 Menschen – insbesondere Kommunisten – betroffen waren. Mit großem Propagandaaufwand wurde die Tat der KPD angelastet. Hitler nutzte die Gelegenheit, mit der Reichstagsbrandverordnung diejenigen Verfassungsartikel außer Kraft zu setzen, die bürgerliche Freiheiten garantierten. Diese Verordnung lieferte bis 1945 formal die Rechtsgrundlage für viele Maßnahmen gegen Personen und Vereinigungen, welche das nationalsozialistische Regime als Gegner einschätzte.
Politische und geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzungen[Bearbeiten]
Ebenfalls unmittelbar nach der Tat setzte ein Streit über die Beweggründe und die politische Motivation van der Lubbes ein. Van der Lubbe selbst meinte in seinem umstrittenen Geständnis hierzu, dass er die Tat ganz allein unternommen habe, um die „deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen die kapitalistische Herrschaft und die faschistische Machtergreifung aufzurufen.“
Die Nationalsozialisten sahen in van der Lubbe vor allem den Kommunisten, der quasi nur zufällig Niederländer war. Sie benutzten den Reichstagsbrand als Vorwand, um gegen die deutschen Kommunisten vorgehen zu können.
Die deutschen Kommunisten ihrerseits distanzierten sich von van der Lubbe. Zwei Monate nach dem Reichstagsbrand brachten führende Mitglieder der KPD das „Braunbuch“ heraus, das in 17 Sprachen übersetzt wurde. Es befasst sich mit den Greueltaten der Nazis, enthielt aber auch eine diffamierende Kampagne gegen die niederländischen Rätekommunisten. So wurde behauptet, dass van der Lubbe im Auftrag oder zumindest nach Absprache mit den Nazis gehandelt habe, zudem wurde van der Lubbe vorgeworfen, ein „Lustknabe“[18] und ein Antisemit zu sein. Zudem wurde bestritten, dass van der Lubbe überhaupt politische Ziele mit seiner Tat verfolgt habe. Inhaltlich kritisierten die Kommunisten vor allem, dass die Tat zu wenig durchdacht gewesen sei und unmöglich zu einer Mobilisierung der Massen führen konnte. Im Gegenteil reduzierte sie die Möglichkeit für politischen Widerstand auf Null.
Als Reaktion auf das „Braunbuch“ erschien ebenfalls 1933 das „Roodboek“ (Rotbuch) in Amsterdam. Es wurde vom Internationale van der Lubbe Komitee herausgegeben, einer Organisation niederländischer Rätekommunisten und Anarchisten. Diese warfen darin der SPD und KPD vor, wegen ihrer Unfähigkeit, den Reichstagsbrand konstruktiv zu nutzen, und ihrer Distanzierung von van der Lubbe, „Verrat an der Arbeiterklasse“ begangen zu haben. Zugleich sollte mit Briefen und Tagebuchaufzeichnungen der politische Hintergrund der Tat verdeutlicht werden.
1959 veröffentlichte Fritz Tobias in einer Artikelserie im Spiegel die These, wonach Marinus van der Lubbe den Reichstag alleine und ohne Mittäter angezündet habe. Die „Alleintäter-These“, die Tobias 1962 in Form eines umfangreichen Buches bekräftigte, wurde allerdings im Jahre 1966 durch den Schweizer Geschichtsprofessor Walther Hofer und das sogenannte Luxemburger Komitee bestritten. Seitdem schwelt in der Geschichtswissenschaft eine (zeitweise sehr erbittert geführte) Kontroverse um die Urheberschaft der Reichstagsbrandstiftung. Eine Mehrheit der Historiker folgt dabei – bei unterschiedlicher Gewichtung der Rolle der Nationalsozialisten – der „Alleintäter-These“, eine Minderheit – darunter Alexander Bahar und Wilfried Kugel – bestreitet diese und geht von einer Hauptschuld des NS-Regimes aus. Der Historiker Hermann Graml wiederum hat sowohl an der These der Alleintäterschaft als auch an der Meinung, die Nationalsozialisten seien die Täter gewesen, erhebliche Zweifel.[19] Die Debatte ist noch nicht beendet.
Gedenken und Erinnerung[Bearbeiten]
Vor allem in den Niederlanden wird sich Marinus van der Lubbe an verschiedenen Plätzen erinnert. So beim Morspoort in Leiden / Zuid-Holland. Hier steht ein Denkmal für Marinus van der Lubbe. Zwischen der Middelstegracht und der Uiterstegracht ist ein Neubaukomplex nach ihm benannt worden: Der Van-Der-Lubbe-Hof. Er liegt einen Steinwurf von der Adresse entfernt, wo er kurze Zeit selbst wohnte. Am 27. Februar 2008, genau 75 Jahre nach dem Reichstagsbrand enthüllte seine Heimatstadt Leiden im Van-der-Lubbe-Hof ein lebensgroßes Photo von ihm. Das Photo ist auf einer emaillierten Platte gedruckt. Das Denkmal wurde von einer Initiative in Zusammenarbeit mit der Stadt Leiden realisiert und im Beisein von Elisabeth van der Lubbe, einer Nichte von Marinus van der Lubbe, enthüllt.
Literarische Bearbeitungen[Bearbeiten]
Im Jahr 1934 schrieb der niederländische Schriftsteller Willem Elsschot ein Gedicht mit dem Titel Van der Lubbe. Bertolt Brecht beschrieb 1941 in seinem allegorischen Theaterstück Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui einen Betrieb, in dem ein Angeklagter mit dem Namen van Fish auftritt – eine Anspielung auf van der Lubbe und den Reichstagsbrandprozess. In der Underground Comix-Serie The Fabulous Furry Freak Brothers von Gilbert Shelton tritt gelegentlich die Marinus Van Der Lubbe international firebombing society („Internationale Marinus-Van-der-Lubbe-Brandstifter-Gesellschaft“) auf, eine Persiflage auf die linksradikale Militanz der 1970er Jahre.
Literatur[Bearbeiten]
- Josh van Soer (Hrsg.): Marinus van der Lubbe und der Reichstagsbrand. Edition Nautilus, Hamburg 1983, ISBN 3-921523-68-0.
- Hans Schneider: Neues vom Reichstagsbrand? Eine Dokumentation. Ein Versäumnis der deutschen Geschichtsschreibung. Vorwort Iring Fetscher; Beiträge von Dieter Deiseroth, Hersch Fischler, Wolf-Dieter Narr. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, 2004, ISBN 3-8305-0915-4.
- Hersch Fischler: Zum Zeitablauf der Reichstagsbrandstiftung. Korrekturen der Untersuchung Alfred Berndts. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 4/2005, S. 617–632 (Abstract).
- Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. Edition q, Berlin 2001, ISBN 978-3-86124-513-1.
- Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand – Die Karriere eines Kriminalfalls. Be.Bra, Berlin 2008, ISBN 978-3-89809-078-0.
- Dieter Deiseroth: Der Reichstagsbrand-Prozess – ein rechtsstaatliches Verfahren? In: Kritische Justiz 42, 2009, H. 3, S. 303–316.
- Hans Bernd Gisevius: Reichstagsbrand im Zerrspiegel. In: Die Zeit, Nr. 11/1960.
- Fritz Tobias: Schuldfrage Reichstagsbrand. In: Kulturbox, 13. August 1992 (bei Zentral- und Landesbibliothek Berlin).
Weblinks[Bearbeiten]

- Literatur von und über Marinus van der Lubbe im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Tabellarischer Lebenslauf von Marinus van der Lubbe im LeMO (DHM und HdG)
- Lebenslauf und Prozessgeschichte
- Hans-Georg Breydy: Der Reichstagsbrandprozeß in Leipzig 1933 (Zentral- und Landesbibliothek Berlin)
- Peter Koblank: Reichstagsbrandprozess 1933 – Juristisches Nachspiel, Online-Edition Mythos Elser 2007
- Der Reichstagsbrand und die Mär vom „Alleintäter“ auf Telepolis
- Eckhard Jesse sieht die These vom Alleintäter wissenschaftlich nicht widerlegt. In: Die Welt
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Urteil des Reichsgerichts vom 23.12.1933 - XII H 42/33, in: OpinioIuris – Die freie juristische Bibliothek.
- ↑ Siehe Bahar, Alexander, Kugel, Wilfried, Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird, Berlin 2001, S. 425ff.
- ↑ Siehe Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 430.
- ↑ Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 437.
- ↑ Zitiert nach Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 441.
- ↑ Siehe Kubina, Michael, Von Utopie, Widerstand und Kaltem Krieg. Das unzeitgemäße Leben des Berliner Rätekommunisten Alfred Weiland, Münster-Hamburg-Berlin-London 2001, S. 118. Siehe auch Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 461.
- ↑ Zitiert nach Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 444f.
- ↑ Siehe Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 447ff.
- ↑ Siehe Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 90.
- ↑ Zitiert nach Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 464.
- ↑ Zitiert nach Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 475.
- ↑ Siehe Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 480, 482, 485.
- ↑ Siehe Bahar, Kugel, Reichstagsbrand, S. 495.
- ↑ Landgericht Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 1980, 510 – 17/80, StV 1981, 140.
- ↑ Kammergericht, Beschluss vom 21. April 1981, 4 Ws 53/81, NStZ 1981, 273.
- ↑ Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 1983, 3 ARs 4/83 – StB 15/83, BGHSt 31, 365.
- ↑ Bundesanwaltschaft: Aufhebung des Urteils gegen Marinus van der Lubbe festgestellt
- ↑ Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror. Universum Bücherei, Basel 1933, S. 62 (online, Zugriff am 25. Dezember 2012).
- ↑ Hermann Graml: Zur Debatte über den Reichstagsbrand. In: Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Berlin 2006, ISBN 3-922654-65-7, S. 27–34.
Personendaten | |
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NAME | Lubbe, Marinus van der |
KURZBESCHREIBUNG | niederländischer Arbeiter, Hauptverdächtiger im Fall des Reichstagsbrands 1933 |
GEBURTSDATUM | 13. Januar 1909 |
GEBURTSORT | Leiden (laut anderen Quellen Oegstgeest) |
STERBEDATUM | 10. Januar 1934 |
STERBEORT | Leipzig |