Resolution 678 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 678
Datum: 29. November 1990
Sitzung: 2963
Kennung: S/RES/678 (Dokument)

Abstimmung: Pro: 12 Enth.: 1 Contra: 2
Gegenstand: Irak und Kuwait
Ergebnis: Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1990:
Ständige Mitglieder:

China VolksrepublikVolksrepublik China CHN FrankreichFrankreich FRA Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich GBR SowjetunionSowjetunion SUN Vereinigte StaatenVereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
KanadaKanada CAN ElfenbeinküsteElfenbeinküste CIV KolumbienKolumbien COL KubaKuba CUB Athiopien Demokratische VolksrepublikÄthiopien ETH
FinnlandFinnland FIN MalaysiaMalaysia MYS RumänienRumänien ROU JemenJemen YEM ZaireZaire ZAI

Mit der Resolution 678 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. November 1990 wurden die Mitgliedstaaten der UN ermächtigt, ab dem 15. Januar 1991 zur Befreiung Kuwaits vom Irak Militärgewalt anzuwenden. Der Irak hatte am 2. August 1990 Kuwait besetzt und damit den Zweiten Golfkrieg begonnen. Die Resolution ermächtigte eine von den USA geführte Koalition, ab dem 16. Januar 1991 Militäroperationen (US Bezeichnung: „Operation Desert Storm“) gegen den Irak durchzuführen, in deren Verlauf Kuwait befreit wurde.

Der Wortlaut der Resolution enthält die Formulierung „ermächtigt die Mitgliedstaaten... alle erforderlichen Mittel einzusetzen“. Dies erlaubt nach dem Sprachgebrauch der UN auch den Einsatz militärischer Gewalt.

Die Resolution war nach Angaben der Angreifer auch Teil der Rechtfertigung des Irakkriegs.

Angenommen wurde die Resolution auf der 2963. Sitzung mit zwölf Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen (Kuba, Jemen) und einer Enthaltung (China).

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