Schleyer-Entführung

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Hanns Martin Schleyer (1973)

Die Entführung von Hanns Martin Schleyer, dem Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sowie ehemaliger SS-Hauptsturmführer, am 5. September 1977 durch die linksextremistische, terroristische Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) und seine Ermordung am 18. Oktober 1977 waren die zentralen Ereignisse des sogenannten Deutschen Herbstes. Mit ihr und der Entführung des Flugzeugs „Landshut“ durch eine Gruppe palästinensischer Terroristen der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) sollte die Freilassung inhaftierter Mitglieder der ersten Generation der RAF aus deutschen Gefängnissen erpresst werden. Aufgrund von Erfahrungen aus der Lorenz-Entführung, nach der sich freigepresste Terroristen bald wieder an Attentaten beteiligten, entschied die Bundesregierung unter Helmut Schmidt, nicht auf die Forderungen einzugehen.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1972 waren die Anführer der sogenannten ersten RAF-Generation verhaftet und 1977 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Freipressung dieser Häftlinge war das wichtigste, wenn nicht einzige Ziel der zweiten Generation der RAF. Im Februar und März 1975 erreichte die Bewegung 2. Juni durch die Lorenz-Entführung die einzige erfolgreiche Freipressung von Gesinnungsgenossen in der bundesdeutschen Geschichte: Fünf bereits zu Haftstrafen verurteilte Terroristen wurden freigelassen und in den Nahen Osten ausgeflogen. Vier von ihnen wurden erneut terroristisch aktiv. Im April 1975 scheiterte mit der Geiselnahme von Stockholm ein erster Freipressungsversuch der RAF.

Zwei Jahre später sollte mit der sogenannten Offensive 77 ein weiterer Versuch unternommen werden. Teile der wesentlich von Siegfried Haag gestalteten RAF-Planung (siehe: Haag/Mayer-Papiere) waren dem Bundeskriminalamt bereits bekannt, konnten aber erst nachträglich zugeordnet werden.

Lutz Hachmeister schreibt in seiner Biographie Schleyers, dass das „Bild vom Exnazi, der in der Nachkriegszeit zur Personifizierung des Großkapitals wurde“ entscheidend dafür gewesen sei, dass die RAF ihn für die Entführung auswählte.[1]

An seinem Urlaubsort Meersburg erhielt Schleyer Ende Juni 1977 einen Anruf des damaligen Bundesministers des Innern Werner Maihofer, der ihm mitteilte, dass er ab sofort zu den Personen gehöre, für die Sicherheitsstufe I gelte. Seine Wohnungen in Stuttgart, Meersburg und Köln wurden von Polizeiposten bewacht und Schleyer selbst durch Polizeibeamte geschützt. Er und sein Begleitschutz fuhren nicht in gepanzerten Fahrzeugen.

Verlauf der Entführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Überfall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schauplatz der Entführung Schleyers, aufgenommen 2007

Am Montag, den 5. September 1977 gegen 17:10 Uhr wurde Hanns Martin Schleyer in Köln von seinem Fahrer Heinz Marcisz (41) in einem dunklen Mercedes 450 SEL von der Arbeitgeberzentrale am Oberländer Ufer zu seiner in einem Mehrfamilienhaus in der Raschdorffstraße 10 (Köln-Braunsfeld) gelegenen Dienstwohnung chauffiert. Die als Personenschützer tätigen Polizisten Reinhold Brändle (Fahrer, 41), Helmut Ulmer (Beifahrer, 24) und Roland Pieler (im Fond, 20) folgten in einem hellen Mercedes 280 E. Die drei Personenschützer waren bewaffnet, Marcisz und Schleyer hingegen nicht.

Das sogenannte Kommando Siegfried Hausner der RAF hatte eine Telefonkette eingerichtet, diese meldete die Annäherung der Fahrzeuge an die vier im Hinterhalt wartenden Schützen: Peter-Jürgen Boock, Sieglinde Hofmann, Willy Peter Stoll und Stefan Wisniewski. Boock und Hofmann sollten die Polizisten ausschalten, Stoll war auf Schleyers Fahrer angesetzt und Wisniewski sollte Schleyer überwältigen.

Als die beiden Wagen gegen 17:28 Uhr die Vincenz-Statz-Straße erreichten, fuhr Wisniewski das Sperrfahrzeug, einen gelben Mercedes 300 D, aus einer Einfahrt rückwärts in die Straße. Marcisz konnte noch rechtzeitig bremsen, doch das Begleitfahrzeug fuhr auf Schleyers Wagen auf und schob diesen auf das Sperrfahrzeug der RAF. Daraufhin eröffnete die RAF das Feuer. Es wurden in etwa eineinhalb Minuten mindestens 119 Schüsse abgegeben. Mehrfach getroffen erlag Marcisz nach kurzer Zeit seinen schweren Verletzungen.

Nach den auf Marcisz abgegebenen Schüssen rannte Stoll plötzlich und entgegen der Absprache in höchster Erregung quer durch die Schussrichtung von Boock und Hofmann, sprang auf die Motorhaube des Begleitfahrzeugs und verfeuerte die ganze übrige Munition seiner polnischen Maschinenpistole PM-63 (Kaliber 9 mm Makarow) durch die Frontscheibe ins Wageninnere. Der Fahrer Reinhold Brändle wurde 60-mal in allen Körperbereichen getroffen und starb kurz darauf. Roland Pieler gelang es, den Fond des Fahrzeugs zu verlassen und mit seiner Dienstpistole dreimal zurückzuschießen, ohne zu treffen. Helmut Ulmer schoss aus der geöffneten Beifahrertür achtmal mit seiner Maschinenpistole, traf aber ebenfalls nicht. Pieler und Ulmer wurden je mindestens dreimal tödlich getroffen.

Die Beschuss-Spuren der beiden rechten Türen des Begleitfahrzeuges sowie eine am Tatort aufgefundene Pistole Colt M1911, Kaliber .45 Colt, die niemandem der vier übrigen Beteiligten zugeordnet werden konnte, und auch die Lage des toten Beamten Pieler am Tatort legen die Vermutung nahe, dass eine fünfte Person beim Überfall aus der Deckung einer damals am Anfang der Vincenz-Statz-Straße gelegenen Baustelle heraus mitgewirkt hat. Entsprechende Ermittlungen des BKA zur Identifizierung dieser fünften Person sind bis heute nicht bekannt. Jahre später schilderte Boock während seiner Haft in einem Interview den genauen Verlauf der Schießerei.[2][3][4]

Geiselhaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Entführung wurde Schleyer im Hochhaus Zum Renngraben 8 in Erftstadt-Liblar gefangen gehalten.
50° 48′ 24″ N, 6° 49′ 17,2″ O

Nachdem die Entführer mit dem unverletzt gebliebenen Schleyer in einem weißen VW-Bus T2 vom Tatort geflohen waren und in der Tiefgarage des Hauses am Wiener Weg 1b in Köln (50° 55′ 37,7″ N, 6° 51′ 56,6″ O), in dem sich eine konspirative Wohnung der RAF befand, das Fluchtfahrzeug gewechselt hatten, brachten sie Schleyer nach Erftstadt-Liblar bei Köln, wo im Hochhaus Zum Renngraben 8 ein Appartement als Unterschlupf diente.[5] Dort hatte am 21. Juli 1977 Monika Helbing unter dem falschen Namen Annerose Lottmann-Bücklers einen Mietvertrag für die Wohnung Nr. 104 abgeschlossen.[6] Die Geisel war zeitweise in einem mit Schaumgummi schallgedämpften Wandschrank untergebracht und wurde gezwungen, per Videoaufnahmen an die von Kanzler Helmut Schmidt geführte Bundesregierung zu appellieren, ihn gegen elf inhaftierte RAF-Mitglieder der ersten Generation auszutauschen. Die Entführer forderten die Freilassung von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe, Verena Becker, Werner Hoppe, Karl-Heinz Dellwo, Hanna Krabbe, Bernhard Rössner, Ingrid Schubert, Irmgard Möller und Günter Sonnenberg. Der Forderung der Bekennerschreiben, ihre Erklärungen und Fotos Schleyers aus der Gefangenschaft, welche von Paris aus weiterversandt wurden, in der Tagesschau auszustrahlen, folgte die Bundesregierung nicht. Zudem wurde bereits in der ersten Sitzung des Krisenstabs zur Entführung eine Nachrichtensperre verhängt.[7] Die Leitung aller wichtigen Beratungen behielt sich Kanzler Schmidt vor, wobei der sogenannte „Große Politische Beratungskreis“ aus den wichtigsten Ministern und Ministerpräsidenten, den Partei- und Fraktionsvorsitzenden aller Bundestagsparteien, dem BKA-Präsidenten und Generalbundesanwalt bestand. Die tägliche Krisenarbeit wurde hauptsächlich in der sogenannten Kleinen Lage bewältigt, bei der die unmittelbar beteiligten Minister sowie die Behördenchefs kooperierten.[7]

Ein örtlicher Polizist vermutete, dass Schleyer in dem Haus gefangen gehalten werde, da das Appartement zahlreiche Kriterien erfüllte, die für Wohnungen der RAF typisch waren: das Haus lag in Autobahnnähe, hatte eine Tiefgarage und mehrere Mietzahlungen erfolgten bar im Voraus. Er meldete dies dem zuständigen Krisenstab in Köln, der dieser Meldung aber nicht nachging, da sie von einem Beamten in eine falsche Ablage gelegt wurde.[8][6] Per Rasterfahndung wurden Stromkunden- mit Meldedaten abgeglichen. Ab dem 16. September wurde Schleyer einige Tage lang in einem Haus in der Stevinstraat im Stadtteil Scheveningen in Den Haag festgehalten. Das Haus wurde von der gegenüberliegenden Straßenseite durch die niederländischen Behörden observiert, ein Zugriff fand allerdings erst statt, nachdem Schleyer in der Nacht vom 19. zum 20. September in eine vornehme Wohnung in Brüssel im Bezirk Sint-Pieters-Woluwe gebracht worden war. Grund für die Verlegung war ein kurz zuvor in der Nähe stattgefundener Schusswechsel der niederländischen Polizei mit Angelika Speitel und einem weiteren Terroristen. In Brüssel wurde Schleyer bis zum 18. Oktober festgehalten.[9]

Hanns-Eberhard Schleyer, Rechtsanwalt und ältester Sohn des Entführten, beantragte am 15. Oktober 1977 beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesregierung und die betroffenen Landesregierungen, auf die Forderungen der Entführer seines Vaters einzugehen. Am gleichen Tag fand eine mündliche Verhandlung statt. In der Nacht lehnte der Erste Senat den Antrag ab, veröffentlichte die Entscheidung aber erst am nächsten Morgen.

Die Bundesregierung unter Helmut Schmidt entschied sich in mehreren Krisensitzungen, anders als im Fall Peter Lorenz, nicht auf die Forderungen der Entführer einzugehen.[10][7] Sie blieb auch nach der Entführung des Flugzeugs „Landshut“, eines Passagierflugzeugs der Lufthansa, bei ihrer harten Haltung – die Maschine wurde am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 auf dem Flughafen Mogadischu in Somalia von Beamten der Grenzschutzgruppe 9 (GSG-9) gestürmt und 86 Geiseln befreit. In der Justizvollzugsanstalt Stuttgart starben in derselben Nacht Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, die von der Erstürmung des Flugzeugs Kenntnis bekommen hatten, in ihren Zellen durch Suizid.

Ermordung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gedenkkreuz und Mahnmal am 40. Jahrestag des Attentates auf Hanns Martin Schleyer

Als die Entführer vom Tod der inhaftierten RAF-Mitglieder erfuhren, wurde Schleyer noch am selben Tag mit drei Schüssen in den Hinterkopf umgebracht. Seine Leiche wurde am 19. Oktober 1977 im Kofferraum eines in der Rue Charles Peguy in Mülhausen (Elsass) abgestellten Audi 100 aufgefunden. Peter-Jürgen Boock behauptete im Jahr 2007, die tödlichen Schüsse seien durch Stefan Wisniewski und Rolf Heißler abgegeben worden. Boock war jedoch kein unmittelbarer Zeuge der Tat und befand sich zum Zeitpunkt der Erschießung Schleyers in Bagdad. Das Obduktionsergebnis lässt den Schluss zu, dass alle Schüsse aus einer Waffe, aber aufgrund der Schusswinkel vermutlich von zwei Tätern abgegeben wurden.[11] Welche Person Schleyer erschoss, ist bis heute nicht geklärt.[12]

Das Bekennerschreiben der RAF vom 19. Oktober 1977, das Silke Maier-Witt an die Libération übermittelte, lautete:

Wir haben nach 43 Tagen Hanns-Martin Schleyers klägliche und korrupte Existenz beendet. Herr Schmidt, der in seinem Machtkalkül von Anfang an mit Schleyers Tod spekulierte, kann ihn in der Rue Charles Peguy in Mülhausen in einem grünen Audi 100 mit Bad Homburger Kennzeichen abholen. Für unseren Schmerz und unsere Wut über die Massaker in Mogadischu und Stammheim ist sein Tod bedeutungslos.[13]

Urteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wegen der Beteiligung an der Schleyer-Entführung wurden Stefan Wisniewski, Adelheid Schulz, Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Peter-Jürgen Boock, Rolf Clemens Wagner und Sieglinde Hofmann zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Silke Maier-Witt, Monika Helbing und Sigrid Sternebeck (letztere nur wegen Beihilfe) wurden unter Anwendung der Kronzeugenregelung zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und zehn Jahren verurteilt. Ebenfalls der Beteiligung verdächtigt wurden Willy-Peter Stoll und Elisabeth von Dyck, die beide bei Festnahmeversuchen von der Polizei erschossen wurden. Im Falle Stoll gilt eine direkte Beteiligung an der Entführung Schleyers und der Erschießung seiner Begleiter als gesichert. Sieben weitere der ehemals 20 Verdächtigen wurden wegen anderer Taten rechtskräftig verurteilt. Friederike Krabbe ist bis heute verschwunden.[14]

Folgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die politische Wirkung betreffend, war die Schleyer-Entführung für die RAF kein Erfolg. Zwar erregten die Bilder Schleyers aus der Gefangenschaft in der Bevölkerung Mitleid, es resultierte daraus aber kein öffentlicher Druck auf die Bundesregierung, auf die Forderungen der Entführer einzugehen. Auch blieben, anders als von der RAF erwartet, derart repressive Maßnahmen des Staates aus, welche zu allgemeiner Kritik an der Bundesregierung geführt hätten. Die Meinungsbilder zeigten, dass sich eine Mehrheit in der Bevölkerung für härtere Maßnahmen gegen den Terrorismus aussprach, während das Nachgeben gegenüber den Lorenz-Entführern in der Berichterstattung zuvor negativ bewertet worden war.[15]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsche Kontinuitäten. Schleyer und die RAF: Lutz Hachmeister schrieb eine tiefgründige Biografie. In: Die Zeit, Nr. 26/2004.
  2. Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann und Campe, Hamburg 2008, ISBN 978-3-455-50029-5.
  3. Butz Peters: RAF – Terrorismus in Deutschland. Droemer Knaur, München 1993, ISBN 3-426-80019-5.
  4. Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus. 2 Bände. Edition Hamburg, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-65-1.
  5. Eintrag zu Wohnhochhaus Zum Renngraben 8 in Neu-Liblar in der Datenbank „KuLaDig“ des Landschaftsverbands Rheinland
  6. a b Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann und Campe, Hamburg 2008, ISBN 978-3-455-50029-5, S. 681 f.
  7. a b c Christian F. Buck: Medien und Geiselnahmen: Fallstudien zum inszenierten Terror. Springer-Verlag, Heidelberg 2008, ISBN 978-3-531-15514-2, S. 59–62.
  8. Interview mit Helmut Schmidt: Ich bin in Schuld verstrickt. In: Die Zeit, Nr. 36/2007
  9. Paul Prillevitz: Ontvoerdershuis RAF onlangs verkocht. Historiën, 20. November 2008 (niederländisch); abgerufen am 20. Juni 2009.
  10. Die Geschichte der RAF. (Memento vom 3. Dezember 2016 im Internet Archive) Teil 4/6, ZDFinfo vom 2. August 2015, (Alternativ auf Youtube)
  11. Boock nennt Namen von Schleyers mutmaßlichen Mördern. In: Spiegel Online, 7. September 2007.
  12. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 469 und Endnote 225, S. 788 f.
  13. Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF. Berlin 1997, S. 273.
  14. Klaus Pflieger: „Die Rote Armee Fraktion – RAF. 14.5.1970 bis 20.4.1998“. 2. Auflage, Baden-Baden 2007, ISBN 3-8329 -22075, S. 178.
  15. Sonja Glaab: Die RAF und die Medien in den 1970er Jahren. In: Sonja Glaab (Hrsg.): Medien und Terrorismus: auf den Spuren einer symbiotischen Beziehung. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1435-0, S. 49, 50

Koordinaten: 50° 56′ 5,3″ N, 6° 53′ 22,5″ O