5.146 öffentliche Stellen müssen im Herbst Inserate melden

22. Juni 2012, 06:00

Liste nach Medientransparenzgesetz ist nach STANDARD-Infos komplett - bis zum Verein steirischer Tanzschullehrer

Die Liste jener öffentlichen Stellen ist komplett, die ab Herbst der Medienbehörde jedes Vierteljahr melden müssen, in welchen Medien sie für wie viel Geld Werbung geschaltet haben. Statt erwarteter 4.600 bis 4.800 Institutionen wurden es nun nach STANDARD-Infos (nach vorläufiger Zählung) 5.146 Institutionen vom Kanzleramt bis zum Verein der steirischen Tanzschullehrer. Auch diese Organisation fällt nach Ansicht des Rechnungshofs offenbar unter die Definition des Medientransparenzgesetzes, das am 1. Juli in Kraft tritt.

Das Gesetz regelt auch, wie Ministerien, Landesregierungen und andere öffentliche Stellen werben dürfen. Die Richtlinien zur Umsetzung dieses Gesetzes soll der Ministerrat kommende Woche beschließen. Einer der Experten aus der Medienabteilung des Kanzleramts, Michael R. Kogler, zerlegte die Regeln des Gesetzes schon, ausdrücklich als Privatmeinung, in einer Fachpublikation mit trockenem Humor.

Die Medienbehörde soll die dritte Portion der Liste bereits vom Rechnungshof erhalten haben. Offenbar fehlen aber in dieser letzten Lieferung noch einige Adressen; sie ist, vielleicht auch deshalb, online noch nicht auf der einschlägigen Seite der Medienbehörde KommAustria und der RTR zu finden. Es wird, gemessen an der bisher flinken und transparenten Handhabe von Medienbehörde und RTR, wohl nur wenige Tage dauern, bis auch Teil drei dort steht. (fid, derStandard.at, 22.6.2012)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.