Groll’s Arbeitsrechtskolumne
Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.
Eisessen gehört nicht zur Arbeit
Az.: S 98 U 178/10 Ein Unternehmensberater gönnte sich nach dem Geschäftstermin auf dem Nachhauseweg ein leckeres Eis – und verschluckte sich. Derart, dass das Malheur gar mit einem Herzinfarkt endete. Für den Berater ein klarer Arbeitsunfall. Nichts da, urteilten indes die Richter des Sozialgerichts Berlin. Das Eisessen sei keine versicherte Tätigkeit. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Nahrungsaufnahme und der Berufsausübung hätte nur bestanden, wenn der Mann das Eis so schnell hätte essen müssen, um möglichst bald seine Arbeitskraft wiederzuerlangen. So aber diente es rein dem Genuss.
Rausschmiss nach Privattelefonat
Az.: 17 Sa 153/11 Privattelefonate mit dem Diensttelefon können den Job kosten. Diese Lektion musste auch der Mitarbeiter einer Spedition lernen, der sein Firmenhandy trotz Verbot umfangreich privat nutzte. Die Sache flog auf, als er nach Auslandsreisen drei Mal Telefonrechnungen im dreistelligen Bereich produzierte. Fristlose Kündigung. Auch den Kampf vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht verlor der Mann, weil er mit seinem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt hatte. 15 Jahre Betriebszughörigkeit und eine Schwerbehinderung konnten ihn nicht retten.
Kündigung nach Schlaganfall
Az.: 6 Sa 1433/10 Der Leiter einer Krankenhausapotheke erlitt einen Schlaganfall, von dem er sich zu Hause langsam wieder erholte. Nach drei Monaten bekam er Post von seinem Arbeitgeber: krankheitsbedingte Kündigung. Begründet damit, dass man nicht wisse, wann der Mann zurückkehre und der Betrieb schließlich weitergehen müsse. Da hatte der Arbeitgeber allerdings die Rechnung ohne das Landesarbeitsgericht Köln gemacht: Das erklärte die Kündigung prompt für unwirksam. Selbst wenn die Gesundheitsprognose nicht rosig sei, müsse ein Arbeitgeber Beeinträchtigungen hinnehmen und könne nicht bei erster Gelegenheit kündigen. Bei einem solch einmaligen Schicksalsschlag hätte das Krankenhaus abwarten müssen, bis die Belastungen nicht mehr tragbar gewesen wären. In der Zwischenzeit hätte man sich mit einer Vertretung abhelfen können.