Groll’s Arbeitsrechtskolumne

Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.

Keine Garantie auf Provisionen

Az.: 8 AZR 98/11 Dem Vertriebsleiter einer Versicherung waren diverse Mitarbeiter unterstellt. Die akquirierten für ihn Kunden und für jeden Vertragsabschluss gab’s Provisionen. Damit verdiente der Mann über Jahre hinweg weitaus mehr, als mit seinem Festgehalt. Das änderte sich allerdings, als der Arbeitgeber die Zahl seiner Mitarbeiter mehr als halbierte. Folge: Der Vertriebsleiter zog vor Gericht und versuchte von der Versicherung seine empfindlichen Gehaltseinbußen als Schadensersatz einzuklagen. Er meinte, der Arbeitgeber sei verpflichtet, ihm ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, damit genügend Umsatz generiert wird. Das Bundesarbeitsgericht war jedoch anderer Meinung: Ein variables Entgelt ist nach seinem Wesen her von verschiedenen Einflüssen abhängig. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, alles so zu organisieren, das immer das Maximum herausspringt – es sei denn er hat sich im Arbeitsvertrag dazu ausdrücklich verpflichtet.

Kein Schadensersatz wegen Befristung

Az.: 7 AZR 150/10 Über die Hälfte aller neuen Jobs werden heute befristet begonnen. So auch bei einem Mitarbeiter der nach mehreren Befristungen mit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rechnete. Als der Mann nicht übernommen wurde, fühlte er sich gemaßregelt und klagte auf Abschluss eines Folgevertrages beziehungsweise Schadensersatz. Seine Vermutung: Der Vertrag sei deshalb nicht verlängert worden, weil er auf einer Betriebsversammlung eine Sonderzahlung gefordert und lautstark gegen anstehende Entlassungen gewettert hatte. Das sahen die Richter des Bundesarbeitsgerichts nicht so: Der Arbeitgeber hatte ihm niemals zugesagt, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und hatte nachvollziehbar begründet, dass die Entscheidung über seinen Verbleib unbeeinflusst bei der Konzernmutter in den USA gefallen sei. Eine Garantie zu Übernahme gäbe es nunmal nicht.

Kein Marathon während der Krankheit

Az.: 3 Ca 432/10 Wer vom Arzt arbeitsunfähig krank geschrieben ist, erhält nach dem Gesetz Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Dafür muss das Attest aber auch glaubwürdig sein, wie das Arbeitsgericht Mannheim nun in einem kuriosen Fall betonte: Eine Mitarbeiterin hatte gekündigt und sich für die letzten zwei Wochen von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Das hinderte sie jedoch nicht daran, in dieser Zeit an einem Marathon teilzunehmen, den sie mit der beachtlichen Zeit von fünf Stunden beendete. Der ehemalige Arbeitgeber fand das weniger sportlich und verweigerte ihr die Entgeltfortzahlung. Die Richter gaben ihm Recht und glaubten der ärztlichen Bescheinigung nicht. Ebenso wenig der Frau, die behauptete, sie sei nur psychisch krank, der Sport würde ihr gut tun. Hinzu kam, dass sie am letzten Tag vor ihrer Krankheit bereits ihr komplettes Büro geräumt hatte.