Groll’s Arbeitsrechtskolumne
Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.
Sexmail löst Dienstunfall aus
Az.: 23 K 5235/07 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Mitleid mit dem Beamten. Ein anderer Beamter, ausgerechnet ein Polizist, hatte ihm im Anhang einer Mail eine Datei mit sexuellem Inhalt geschickt. Wie so oft führte dies zu Ausfallerscheinungen, hier in Form einer Arbeitsunfähigkeit. Der Dienstherr hielt dies für einen Witz und wiegelte ab. Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass der Anhang einer Mail beim Empfänger durchaus eine psychische Erkrankung auslösen könne. Da dadurch ein plötzliches, auf äußerer Einwirkung beruhendes, in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bestimmbares Ereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten sei, könne ein Dienstunfall vorliegen.
Entführung des Dienstwagens kein Kündigungsgrund
Az.: 7 Sa 521/10 Ein kaufmännischer Leiter wurde fristlos gekündigt und aufgefordert, seinen Dienstwagen zurückzugeben. Der Gefeuerte wollte jedoch keinesfalls auf diesen verzichten und brauste mit dem Auto kurzerhand vom Betriebshof. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber erneut fristlos und drohte gar mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung. Das war allerdings voreilig: Beide Kündigungen wurden vom Landesarbeitsgericht Nürnberg für unwirksam erklärt. Zwar habe der Arbeitnehmer kein Recht, den Dienstwagen trotz Kündigung zu behalten. Die erneute Kündigung sei jedoch ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig und damit unwirksam.
Wegen HIV-Infektion entlassen
Az.: 6 Sa 2159/11 Die pharmazeutisch-technische Assistentin war nach nicht einmal einem halben Jahr gekündigt worden, als der Arbeitgeber von ihrer HIV-Infektion erfuhr und hierin ein Problem sah. Nach verlorener erster Instanz kämpfte die Arbeitnehmerin weiter um ihren Arbeitsplatz und eine Entschädigung – jedoch ohne Erfolg. Aus Sicht des LAG war die Kündigung nicht willkürlich und verstieß nicht gegen Treu und Glauben. Einen dauerhaft mit dem HI-Virus infizierten Arbeitnehmer nicht in der Medikamentenherstellung einzusetzen und daher zu entlassen, sei auf dieser Grundlage sachlich gerechtfertigt und nicht zu beanstanden. Eine finanzielle Entschädigung gab es ebenso nicht.