Die Menschenrechte nützen allen – sie nicht gefährden!
„Ja zur direkten Demokratie, Ja zur Selbstbestimmung“ – der Text auf den Plakaten der SVP klingt gut. Welcher Schweizer ist gegen die direkte Demokratie? Doch die Aussage der Plakate ist irreführend. Unsere Demokratie würde durch ein Ja zur SVP-Initiative erschüttert. Dem Bundesgericht würden Schranken gesetzt, und die Einwohner der Schweiz könnten nicht mehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen, wenn sie den Eindruck haben, vor den hiesigen Gerichten nicht zu ihrem Recht gekommen zu sein.
Um unsere Rechte durchzusetzen, ist der Weg nach Strassburg nötig
In unserer schönen Bundesverfassung sind die Menschenrechte aufgeführt. Doch diese Rechte, beispielsweise jenes auf ein gerechtes Verfahren, kann vor Bundesgericht nicht erstritten werden: in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht. Deshalb besteht einzig die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzurufen.
Ein aufschlussreiches Beispiel. Hans Moor (*), ein Turbinenmonteur, ist 2005 infolge eines Tumors, verursacht durch Asbeststaub, gestorben. In den 60er und 70er Jahren revidierte er Dampfturbinen. Diese waren, um den Wirkungsgrad zu steigern, durch einen Asbestmantel isoliert, den der Monteur jeweils wegkratzen musste. Moor war deshalb oft dem Asbeststaub ausgesetzt. Erst 1994 wurde die Verwendung von Asbest in der Schweiz verboten. 2003, Moor war 55-jährig, erkrankte er: Atembeschwerden. Eine Lungenoperation im folgenden Jahr war erfolglos, die Schmerzen nahmen zu; auch die Chemotherapie und danach die Bestrahlung brachten keine Linderung der starken Schmerzen und der Atemnot. Nach langem Leiden starb der Asbestkranke im Oktober 2005.
Mit der Klage bei den Gerichten abgeblitzt
Vor seinem Tod hatte Moor eine Zivilklage gegen Alstom eingereicht, welche die Rechtsnachfolgerin der Maschinenfabrik Oerlikon war, für welche der Monteur ursprünglich gearbeitet hatte. Seine Vorwurf: er und seine Arbeitskollegen seien nicht über die Gefährlichkeit von Asbest informiert und es seien keine Schutzmassnahmen veranlasst worden. Das Unternehmen entgegnete, „das Ereignis“ sei längst verjährt. Der Einwand des Kranken, entscheidend könne nur der Beginn der Erkrankung sein, denn zuvor habe er ja gar nicht klagen können, liess das Gericht jedoch nicht gelten. Mit Verweis auf die geltende Bundesgerichtspraxis lehnte es die Klage ab. Die Witwe Moor und die beiden Töchter zogen die Klage weiter und klagten auch gegen die Suva, denn diese soll bereits Ende der fünfziger Jahre gewusst haben, dass Asbest gefährlich war. Trotzdem bestätigte das Bundesgericht, die Verjährungsbestimmungen seien bewusst so ausgestaltet wurden, denn man könne einen Schuldner (in unserem Fall den Arbeitgeber) nicht auf unbestimmte Zeit im Unklaren lassen, ob er einem Geschädigten irgendwann eine Wiedergutmachung zu leisten habe. Eine Richterin war mit dem Entscheid nicht einverstanden; sie war in der Minderheit.
Dank Strassburg wurden die Asbestopfer entschädigt
Die Angehörigen ergriffen die letzte Möglichkeit und wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und innert kurzer Zeit bestand ihre Klage die Vorprüfung. Nach einiger Zeit, im März 2014, gab das Gericht der Familie Moor recht: Die Richter in Strassburg waren der Ansicht, dass die bundesgerichtliche Praxis der Verjährungsfrist den fairen Zugang zu einem Gericht missachtete; auch Asbestopfer hätten das Recht, auf wirkungsvolle Klagen. Danach wies das Bundesgericht in Lausanne das Arbeitsgericht in Baden an, sich mit dem Fall zu befassen.
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, bevor ein Urteil ausgesprochen wurde: die Angehörigen von Hans Moor erhielten eine Entschädigung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte brachte einiges in Bewegung: Bundesrat Berset liess einen Runden Tisch gründen, und unter der Leitung von alt Bundesrat Leuenberger wurde nach einer Lösung für die Asbestopfer gesucht. 2017 wurde die „Stiftung Entschädigungsfonds für die Asbestopfer“ gebildet, worauf die Opfer und ihre Angehörigen auf relativ unbürokratische Weise entschädigt wurden.
Kritik an der Schweiz nur ausnahmsweise
Dieser Fall zeigt, dass die Strassburger Richter Lücken und Mängel im schweizerischen Recht korrigieren können. Die Leser sollten jedoch nicht denken, dass die Schweiz oft kritisiert und verurteilt werde. Im Gegenteil: 98,4% der Klagen aus der Schweiz bestehen die Vorprüfung nicht oder werden abgewiesen. Der Gerichtshof anerkennt, dass die Schweiz die Menschenrechte weitgehend beachtet und schützt.
Die kleine Schweiz ist auf das internationale Recht angewiesen
Eine folgenschwere Forderung der SVP-Initiative besagt: „Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts“ wie Folter. Das schafft grosse Unsicherheit. Die Schweiz ist ein kleines Land, weshalb sie auf internationale Abkommen angewiesen ist. Dabei haben alle Vertragspartner die gleichen Rechte und, sofern eine Partei einige Bestimmungen missachtet, kann sie zur Vertragstreue verpflichtet werden. Unser Land kann – im Unterschied zur Weltmacht USA – ihren Standpunkt nicht alleine und mit Drohungen durchsetzen, sie muss sich auf das international geltende Recht verlassen können.
economiesuisse: SVP-Initiative setzt Beziehungen zu wichtigen Partnern aufs Spiel
Die Schweiz hat über 4’000 Abkommen ausgehandelt, die vom Parlament ratifiziert sind. Viele betreffen den internationalen Handel. Rund 130 Abkommen sind zum Schutz der Investitionen in andern Ländern abgeschlossen worden. Im Falle von Enteignungen verlangen sie eine angemessene Entschädigung, nicht eine vollständige, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Diese Abkommen entsprechen deshalb nicht dem schweizerischen Recht, müssten also gekündigt werden. Es ist leicht vorstellbar, was das für die Schweizer Unternehmen, ihre Angestellten und, ganz allgemein, für die Wirtschaft bedeuten würde. Es ist deshalb nicht überraschend, dass der Präsident von economiesuisse, Heinz Karrer, in einem Interview mit der „Basler Zeitung“ die SVP-Initiative klar ablehnt. Weiter stellte der Wirtschaftsführer fest, dass bilaterale Wirtschaftsbeziehungen für den Erfolg des Exportlandes Schweiz von zentraler Bedeutung seien. Die Selbstbestimmungsinitiative greife dieses Erfolgsmodell an und setze die guten Beziehungen zur EU und anderen wichtigen Märkten leichtfertig aufs Spiel. Gleicher Meinung ist auch der Schweizerische Gewerbeverband.
Die Selbstbestimmungsinitiative ist gefährlich weil sie Misstrauen säht und Unsicherheit schafft für die Vertragspartner, obschon die Schweiz bisher ein sehr vertrauenswürdiger Partner war. Niemand weiss, wie viele Abkommen gekündigt werden müssten. Diese Bedrohung wäre ein Hindernis vor allem für die exportorientierte Wirtschaft. Überdies könnten einzelne Menschen aus der Schweiz nicht mehr vor dem Gerichtshof in Strassburg klagen, und die Menschenrechtskonvention müsste früher oder später wohl gekündigt werden. Darüber würden sich namentlich jene Staaten freuen, welche die Menschenrechte nicht respektieren wie Russland, Polen und Ungarn. Aber wollen wir jenen europäischen Ländern einen Gefallen tun, welche die Demokratie verachten?
(*) Aus dem Buch „Frau Huber geht nach Strassburg“ von Kilian Meyer und Adrian Riklin, WoZ-Verlag, CHF 22.--.
Falls es ein Nein gibt, werde ich mit Interesse beobachten, was in den nächsten Jahren passieren wird. Ich bin überzeugt, dass die Leute im Kontext eines allfälligen Rahmenabkommens mit der EU realisieren werden, dass das Instrument der Volksinitiative faktisch abgeschafft worden ist. Vielleicht wurde die Initiative zu früh lanciert.
„Die kleine Schweiz ist auf das internationale Recht angewiesen“
Kann es nur wiederholen: Abhängigkeit ist immer gegenseitig. Nie einseitig. Ist Abhängigkeit einseitig, lebt man nicht in Demut sondern Unterdrückung und Diktatur.
Wer definiert und bestimmt über was internationales Recht ist, was es darf und was es nicht darf? Sind es alle Menschen (die zu Brüder werden) oder nur eine Hand voll Menschen die praktisch an beiden Enden des Tisches sitzen?
International tätige Konzerne, FED, IWF usw. sie alle stellen das höhere Recht dar das über niedriges Recht entscheiden darf und es auch nach belieben brechen und für sich interpretieren kann.
Das internationale Recht das wir über uns stellen gilt für die einen, für die anderen nicht. Das scheint kein Problem zu sein. Der Westen darf die Regeln aufstellen und sie selber brechen. Gerade die Weltmächte (Nato Staaten und China) dürfen und müssen es nicht so genau nehmen. Rechtssicherheit? Wirklich?
Die Nein Kampagne legt den Finger auf internationales Recht, Marktzugang und Menschenrechte. Wo decken sie sich? Was genau verbindet die 3?
Gehen Dank EMRK weltweit die Löhne rauf? Wurde der UN Migrationspakt ausgearbeitet weil 250 Mio Menschen sich über den Globus in einen anderen Menschen oder andere Kultur und Lebensweise verliebt haben und sich deshalb dort niederlassen wollen? Verbessern sich Dank EMRK die Lebens- und Arbeitsbedingungen weltweit? Sind alle sozial- und krankenversichert und erhalten eine lebenswerte Rente? Tragen Markt, Börse, Gesellschaft plötzlich Sorge zu Tier und Natur folglich zu uns Menschen? Sind kleine Bauernbetriebe neben den grossen wieder existenzfähig? Macht die ERMK aus Korruption Schnee von gestern? Man könnte meinen Ja.
Der EMRK wurde m.E. eingerichtet, damit sich das Fussvolk nicht ganz so klein und ohnmächtig fühlt. "Recht haben" bedeutet letztendlich auch beim ERMK nicht = recht bekommen (und umgekehrt). Wohlverstanden, ich spreche mich nicht gegen den EMRK aus. Es gibt Gründe weshalb es ihn (noch) gibt und braucht.
Ich messe sie aber an uns, an unserer Entwicklung und nicht an der eines anderen Landes. Die Schweizer Bevölkerung in Menschenrechtsfragen wie ein Säugling zu behandeln und so einzustufen das wir den Schutz und die Kontrolle von erwachsenen Eltern brauchen, finde ich nicht zeitgemäss und unserer Entwicklung als Gesellschaft nicht würdig.
Bei den Menschenrechten, unseren Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und direkten Demokratie geht es um nichts anderes als unser aller Zusammenleben als Kollektiv. Um eine Übereinkunft mit dem wir unser aller Zusammenleben und auch den Zusammenhalt im Land, eine gemeinsame Ethik gestalten und täglich umsetzen und leben. Dem wird überhaupt nicht Rechnung getragen.
Was sagt es intern über uns als Volk und als Staat aus, wenn wir, die Bevölkerung, auf externe Gerichtshöfe angewiesen sind? Man sogar sagt, dass wir ohne diese Gerichtshöfe in unserer Entwicklung und Vertragstreue komplett in Steinzeitalter zurückgeworfen werden gar zusammenfallen würden (die Folter und Todesstrafe wieder einführen würden, alle Minderheiten abschlachten, Frauen und Homosexuelle wieder wie der letzte Dreck behandeln usw.)
Es sagt mir vor allem eines: Wir Schweizer vertrauen der EMRK mehr, weil wir in erster Linie uns selbst nicht vertrauen. Wir geben unsere Macht und Selbstbestimmung an andere ab, weil wir uns selbst nicht trauen können. Wir passen uns anderen an, um uns sicher zu fühlen, statt uns diese Sicherheit selbst zu geben. DAS ist das eigentliche Armutszeugnis, nicht die SBI.
Wenn internationales Recht über allem steht und über ihm nichts und niemand mehr, dann hat das höchst religiöse Ansätze. Freude schöner Götterfunke.
Die UNO, EU usw. haben die Wesenszüge einer wirtschaftlichen, politischen Machtreligion. Sie agieren genauso wie einst alle Weltreligionen welche die Weltherrschaft (jede auf seine Art) angestrebt haben.
Die Diskussion die wir Dank SBI gemeinsam führen dürfen sollten wir a) etwas mehr würdigen b) fordert sie uns auf mehr Mut zur Selbstreflektion zu haben c) zeigt sie uns zwischen den Zeilen dass politische Souveränität nicht wirtschaftlich ist. Die Gegner tun so als wären wir bei einem Ja nicht mehr existenzfähig und würden menschlich dem Dreck Krümel am Rattenschwanz gleichen.
Politische Souveränität im 2018 gestaltet sich nur deshalb so schwer, weil wir uns in einem imperialen, neoliberalen Wirtschaftssystem bewegen, wo Menschenrechte zu einem aussenpolitischen Instrument verkommen. Sie dienen nicht um zu den Menschen wirklich Sorge zu tragen und das Leben eines jeden Einzelnen wahrlich zu verbessern, sondern um geo-politische und geo-ökonomische Ziele durchzusetzen und zu fördern (und die Masse bei Laune zu halten). Deshalb reitet man bei der SBI emotional auf Bereichen rum, in denen wir sicher nicht perfekt, aber im Vergleich überaus zuverlässig, stark und stabil sind.
Die Annahme der Initiative und die daraufhin folgende Kündigung der EMRK würde bedeuten, dass wir Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf das Recht verzichten, Urteile des Bundesgerichtes durch den Europäischen Gerichttshof für Menschenrechte überprüfen zu lassen und meiner Meinung nach muss man schon ein sehr naives Schaf sein, um zu glauben, dass dies die persönliche Freiheit oder Selbstbestimmung in irgend einer Form steigert.
Der einzige Vorteil eines Ja wäre es, dass man dann eine Initiative lancieren könnte, die beispielsweise vorschlägt, dass man der SVP und deren Anhängern das Initiativrecht aberkennt und bei Annahme wäre die Partei mit einem Streich entmachtet, ohne dass sie etwas dagegen unternehmen könnte.
Allein dieses einfache fiktive Beispiel zeigt, wie brandgefährlich diese «Selbstentrechtungsinitiative» der SVP in Tat und Wahrheit ist, denn sie ebnet nicht den Weg zu mehr Demokratie, sondern schlägt den Populisten die Bresche zur Diktatur des Volkes.
Es ist rel einfach: steht schweizer Recht über dem Völkerrecht, so kann auch das Letztere immer noch Geltung haben falls das Volk dies wünscht. Wir steuern somit aktiv das höhere Recht in unserem Interesse.
Umgekehrt jedoch gilt stets das Zweite. In diesem Fall sind es immer andere, welche uns das höhere Recht aktiv aufzwingen. Daher klar ja zur Selbstbestimmung.
Ich bin selbst Unternehmer und international tätig. Ich erachte die Selbstbestimmung als klaren Standortvorteil für unsere Volkswirtschaft. Der Sonderweg der Schweiz wird im Ausland stets mit Bewunderung und Unterstützung quittiert. Noch nie habe ich dazu einen negativen Kommentar erhalten, im Gegenteil: viele würden gerne den Weg der Schweiz gehen wenn sie denn nur gefragt würden.
Herr Saxer Sie widersprechen sich selbst. Das Recht sich politisch einzubringen ist Ihnen durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert und wird Ihnen durch die Bundesverfassung ermöglicht. Und ausgerechnet auf diese, Ihre persönlichen Garantien, wollen Sie freiwillig verzichten aber auch diese Garantien gleichzeitig allen schweizerischen Staatsangehörigen entziehen. Überdenken Sie sich Ihren Entscheid sehr gut.
Geehrter Herr Saxer.
Zu Ihrem Kommentar hätte ich einige Fragen. Was genau meinen Sie mit "wir steuern somit aktiv das höhere Recht in unserem Interesse"? Um meine Frage zu verdeutlichen, nehme ich Artikel 19 der Menschenrechte zur Hand: das Recht auf freie Meinungsäusserung (nehme mal an, Sie finden dieses Recht auch wichtig, zumal Ihr Kommentar Ihre Meinung ja öffentlich macht und diese dürfen Sie ja zurecht äussern). Kann freie Meinungsäusserung gesteuert werden? wenn ja, ist sie dann wirklich noch frei? Wie wollen Sie ganz allgemein Recht in Ihrem Interesse steuern? jeder von uns hat doch die gleichen Rechte, da wäre es doch falsch wenn eine Gruppe (wo es ein "wir" gibt, gibt's ja auch immer noch die "anderen") diese in ihrem Sinn steuern kann. Rechte gelten für alle gleichermassen, ihre Verletzung/Einhaltung wird beurteilt... aber Rechte können doch nicht gesteuert werden, sonst gelten sie mal mehr, mal weniger.. Und das wäre dann kaum mehr geRECHT, oder?
Weiter schreiben Sie: "sind es immer andere, welche uns das höhere Recht aktiv aufzwingen" Was genau meinen Sie denn damit? Es geht hier doch um Menschenrechte, oder kennen Sie auch nur einen einzigen Menschen, der von sich aus sagt: Meinungsfreiheit, fairen Prozess, Recht auf Bildung oder Eigentum usw...brauch ICH nicht! Die Schweiz wird im Ausland bewundert, weil sie Menschenrechte achtet (zu 98,4% der Klagen in Strassburg gemäss Artikel oben) und ich persönlich finde das toll, bin aber nicht persönlich darauf stolz, denn ich selber musste nicht dafür kämpfen. Diese Rechte achtete die Schweiz schon bei meiner Geburt. Gleichzeitig bin ich mir aber bewusst, dass es sehr wohl noch viele Länder auf der Welt gibt, in denen Menschenrechte eben oftmals missachtet werden. Persönlich bin ich dafür, dass diese Rechte auch dort gelten sollten. (die Menschen, die sich dann ihr Recht erkämpfen, dürfen auch persönlich drauf stolz sein.)
Generell denke ich, Sie unterliegen einem Irrtum, zumal Sie von "wir" und "anderen" schreiben. Es geht hier doch um die Möglichkeit MENSCHENRECHTE einzufordern und dabei gibt es eben gerade kein "wir" und "andere", denn auch die "anderen" sind bloss Menschen.
freundliche Grüsse Max Grob