#ACTA, vermeintliche Schwarmintelligenz und das Geheimdokument “SJ-0501/11″

Jetzt ist es soweit. Jetzt muss ich es doch tun. Ein paar Zeilen zu #ACTA (Anti-Counterfeiting-Trade Agreement) zu verfassen. Eigentlich wollte ich mich dazu nicht äußern, da meine Erfahrung aus so einigen Diskussionsrunden ist, dass man derzeit schlicht lautstark niedergeschrien wird, wenn man sachlich diskutieren und nicht in das allgemeine “Ich bin gegen #ACTA, denn ACTA beschneidet die Bürgerrechte und lässt kleine Kinder in Afrika sterben” einfallen möchte (Ja, das ist die Quintessenz des “aufklärenden” Anonymous-Video!).

Doch nachdem ich gestern bei den beebops eine kleine “Beschlauung zu ACTA” (so Sven Wiesner via Twitter) für die Mitarbeiter geben durfte, mich in Folge dessen mit der ACTA-Problematik noch einmal vertieft auseinandergesetzt habe und im Anschluss daran heute morgen gleich wieder die nächste Schlagzeile “Handelsausschuss des Europaparlamentes hält Rechtsgutachten geheim, um ACTA nicht zu gefährden.” quer durch das Netz galoppieren sehen muss, halte ich es doch nicht aus und stelle gleich zu Anfang mal die provozierende Frage:

LIEST EIGENTLICH IRGENDJEMAND DA DRAUSSEN NOCH PRIMÄRQUELLEN?

… oder reicht es wenn irgendjemand und dann mehr und dann alle den einen gleichen Tweet, Facebook-, Google-Plus- oder sonstigen Post weiterverbreitet, bis eine Tatsache wahr wird?!

Wie ich es auch schon in meinen letzten Blogpost “Was soll eigentlich dieses Urheberrecht Teil 2” kurz anriss, kursieren alle (un-)möglichen Vorstellungen und Schlagworte zu ACTA. “Urheberrechtsverletzungen werden mit ACTA strafbar”, “Die Meinungs- und Informationsfreiheit wird eingeschränkt“, “Mit ACTA kommen Netzsperren und die Zensur“, “ACTA untergräbt die Rechtsstaatlichkeit“, “Provider werden zu Hilfsheriffs der Medien“, “Der böse Geist von ACTA bedeutet das Ende des Internets, wie wir es kennen“. Nun, wenn das so wäre, dann gäbe es allen Grund gegen ACTA auf die Straße zu gehen und lauthals “Stoppt ACTA” zu brüllen. Doch ist das alles überhaupt so? Nun, selbst die FAZ berichtet davon (einfach ACTA in die Suche bei der FAZ eingeben oder exemplarisch hier mal lesen). Dann wird es doch stimmen! Mhm, leider hat es nicht den Anschein als hätten sich die Redaktionen der Leitmedien in Deutschland die Zeit genommen einmal in die Primärquelle zu sehen und/oder vielleicht jemanden zu befragen, der sich damit fachlich einmal auseinandergesetzt hat – wie zum Beispiel Prof. Dr. Joachim Schrey und Dr. Thomas W. Haug, die sich schon im März 2011 mit den Auswirkungen von ACTA auf deutsches und europäisches Recht in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht auseinandergesetzt haben oder Prof. Dr. Dirk Heckmann, der in der LTO Stellung nimmt. Doch anstelle dessen wird lieber weiter mit “Befürchtungen”, “Ängsten” und “Dem Geist von ACTA” gearbeitet. Und was gestern noch die gefühlte Befürchtung einer Netzsperre war, ist heute schon unumstößlicher Fakt. Wem das Lesen des oben genannten Fachaufsatzes zu anstrengend ist, der sei gerne beispielsweise auf Jens Ferner verwiesen, der ACTA ebenfalls kühl analysiert und im Ergebnis nichts Neues erkennen kann. (Allerdings sieht auch Jens “zwischen den Zeilen” von ACTA jedenfalls bei Art. 27 “knüppeldickes” Potential…. das ich nicht sehe und dem ich  durchaus entgegentrete.). Gerade diese “könnte”, “vielleicht”, “wäre” sind meines Erachtens im Zusammenhang mit ACTA vollkommen unangebracht und führen zu den sich selbst perpetuierenden “Ängsten” und “Befürchtungen”. Auch der Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe ist nicht per se problematisch, sondern vielmehr in der Gesetzestechnik notwendig. Gesetzestexte sind schließlich immer im Gesamtkontext zu lesen und nicht singulär! Dies meint, dass zum Beispiel Präambeln, Gesetzesbegründungen und insbesondere im Kontext von internationalen Vereinbarungen einmal ein Blick in unser Grundgesetz und das schon bestehende sonstige Recht geworfen werden muss.  Dabei wird in Bezug auf ACTA schnell klar: Eigentlich nichts Neues. Und schon gar nicht das Ende des Internets, der Bürgerrechte und der Informationsfreiheit.

Im Einzelnen will ich das hier nun gar nicht noch einmal “aufdröseln”, doch wem obige Hinweise auf trockene fachliche Auseinandersetzungen eben zu trocken sind, der mag sich vielleicht die Präsentation zu ACTA des gestrigen Abends bei beebop ansehen, in der die “Mythen” einmal neben die Fakten gestellt werden. Den O-Ton gibt es natürlich nicht mehr dazu, von daher bitte ich zu berücksichtigen, dass die Präsentation selbst die Thematik jeweils nur stark verkürzt und vor allem kein Lehrbuch zur Implementierung von internationalen Verträgen und zu ACTA darstellt.

Spannend war gestern dann vor allem noch die Diskussion um die Frage “Aber wieso hat ACTA denn so einen Ruf? Es muss doch etwas dran sein, wenn alle das sagen…?” Tja, warum ACTA so einen Ruf hat, kann ich nicht wirklich beantworten. Prof. Dr. Dirk Heckmann versucht sich in der Legal Tribune Online (LTO) mit einer – wie ich finde jedoch sehr gelungenen – Erklärung. In seinem Artikel “Aufstand der Unverstandenen“, spricht er von “einer neuen netztypischen Protestkultur“. Dabei ermöglicht “das Internet eine direkte Reaktion auf Ereignisse, ungefiltert etwa durch klassische Medien und deren Redaktionen, und ebenso eine direkte Kommunikation der Betroffenen, jenseits ihrer demokratischen Repräsentanten. Diese schnelle und direkte Information und Kommunikation durch “jedermann” trägt auch dazu bei, dass sich Ungenauigkeiten, Irrtümer oder überholte Fakten verbreiten, zumal die rasante Informationsverarbeitung und -verbreitung nicht gerade “synchron” und abgestimmt verläuft.”

Dazu kommt, dass auch einige Juristen wie Prof. Dr. Dirk Heckmann meinen, dass  ACTA aus rechtspolitischen bzw. kommunikativen Gründen so nicht in Kraft treten sollte. Daraus wird jedoch wiederum im Sinne der ACTA-Gegner und im Sinne der obigen Ausführungen schnell gedreht, dass es ja Juristen gibt, die “die gleichen Gefahren bei ACTA” sehen würden – und überlesen, dass zunächst eindeutig statuiert wurde, dass ACTA juristisch nichts Neues mit sich bringt.

Und damit sind wir dann auch bei meinem Aufreger von heute morgen angekommen, dem Dokument “SJ-0501/11″ zu dem es überall heißt “Handelsausschuss des Europaparlamentes hält Rechtsgutachten geheim, um ACTA nicht zu gefährden”. (einfach “SJ-0501/11″ bei Google eingeben). In den Artikeln wird dann kolportiert, dass das EU-Parlament das Dokument geheimhalte, weil der Inhalt dieses Dokuments schließlich darauf hinweise, dass ACTA doch nicht so ganz rechtmäßig ist. Oops, dachte ich zunächst. Vielmehr *Schluck! Habe ich etwa irgendetwas Entscheidendes bei der ACTA-Lektüre übersehen und gestern Abend den totalen Quatsch erzählt? Doch ein bisschen weitere Recherche ergaben schnell Entwarnung. Die “Quelle” stellt der Blogartikel von André Rebenkamptisch (Entschuldigung!) “Offenlegung von Rechtsgutachten würde ACTA Ratifizierung kompromittieren” dar. Der Blogger bemühte sich, Einsicht in das Dokument mit Schreiben vom 12.02.2012 an das europäische Parlament zu gelangen. Darauf hin bekam er Post vom EU-Parlament am 20.02.2012 mit dem Hinweis, das Dokument könne keinesfalls ausgehändigt werden. Das Ganze ist verschwurbelt auf 5 Seiten verargumentiert. Aus dem Schreiben ergibt sich tatsächlich, dass das EU-Parlament das Dokument SJ 0501/11 nicht herausgeben wolle, da die Auslegung durch den juristischen Dienst den “ordnungsgemäßen Ablauf des Ratifizierungsverfahrens beeinträchtigten” und sich dies “negativ auf die Ratifizierung durch die Länder auswirken” könne.  Der Kommentierung von André Rebenkamp hinsichtlich der “Zurückhaltung” konkret dieses Dokuments ist nichts hinzuzufügen.

Doch was war denn eigentlich? Zunächst einmal IST das Dokument “SJ-0501/11” schon lange überall im Netz frei verfügbar. Denn das Dokument wurde zunächst veröffentlicht und erst dann wieder zurückgezogen (keiner weiß wirklich warum, dazu unten mehr). Das erkannte auch der Rebenkamp  selbst sehr schnell und stellte das in seinem Blogpost auch gerade. Doch davon ist natürlich nirgendwo die Rede. Es bleibt in der öffentlichen Meinung dabei, der “Handelsausschuss hält das Dokument zurück, um ACTA nicht zu gefährden“. Doch auch dies ist inhaltlich ist dies ebenso verkürzt wie inhaltlich im Zusammenhang mit diesem Dokument unsinnig:

In dem Rechtsgutachten werden drei rechtliche Fragen zu der Rechtmäßigkeit des Handelsabkommens selbst sowie die Frage gestellt, ob es eine allgemeine Pflicht zur Veröffentlichungen von Dokumenten aus dem Gesetzgebungsverfahren (im weitesten Sinne) gibt. Die ersten drei Fragen werden letztlich beantwortet mit: “Im Ergebnis alles gut.” Hinsichtlich der letzteren Frage wird festgestellt, dass es keine Verpflichtung gäbe und im Einzelfall gute Gründe dagegen sprechen können, Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren zu   veröffentlichen, da  eine frühzeitige Veröffentlichung das Vertrauen in den Verhandlungsprozess und die Konsensfindung zwischen den Staaten untergraben könnte, eben dieses jedoch immanent wichtig für solche Verhandlungen sein kann. Was soll ich sagen? Dem ist doch nichts hinzuzufügen – es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn jedes vorbereitende Dokument immer sofort zur Verfügung stünden und stets Inhalte in der breiten Öffentlichkeit sofort massiv durchgegangen würden, selbst wenn diese vielleicht ohnehin nur diskutiert aber niemals Eingang in einen tatsächlichen Entwurf gefunden hätten…. Wirklich unsinnig von Seiten des EU-Parlaments war meines Erachtens nur, dieses Dokument (vorübergehend) nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, denn da steht nun wirklicht nichts drin, was die Öffentlichkeit und/oder einzelne Staaten “anheizen” könnte, eine Ratifizierung nicht vorzunehmen. (Der Aufreger ist da vielmehr das Schreiben vom EU-Parlament an Rebenkamp selbst.)

Oder? Denn hier sind wir beim eigentlich aktuellen Kernproblem. Ob #ACTA, #SJ-0501/11, #Gauck oder #E10 (das Beispiel ist von Sven geklaut), kaum schreit derzeit einer “Aufruhr”, schreien alle hinterher. Als “Belege” werden fleißig Zitate aus dem Kontext gerissen und in völlig anderem wiedergegeben (dazu sehr schön: “Gauck und die Stille Post im Netz” von @saschalobo). Dreimal umgerührt und fertig ist die beweiskräftige Suppe. Anders ausgedrückt: Ich bekomme erhebliche Zweifel an der Existenz der viel beschworenen Schwarmintelligenz.

Und das finde ich doof.  Deswegen schließe ich einfach nun mit den Worten von Prof. Dr. Heckmann:

Mit der neuen Machtposition, die dieser “netzpolitischen Avantgarde” zukommt, korrespondiert allerdings auch eine neue und gesteigerte Verantwortung für einen geordneten öffentlichen Diskurs. […] Neben dem Staat sind auch sie ein ganz wesentlicher Faktor dafür, ob und inwieweit der Dialog miteinander oder gegeneinander verläuft.

In diesem Sinne,

auf künftig mehr sachliche, konstruktive und weniger aufgeregte Diskussionen und Debatten im Netz – gleich zu welchem Thema.

PS: Ich warte. Er wird kommen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Urheberrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

25 Antworten zu #ACTA, vermeintliche Schwarmintelligenz und das Geheimdokument “SJ-0501/11″

  1. harald schreibt:

    tldr
    nieder mit acta

  2. Was soll man da noch anfügen, wo Sie das Wesentliche gesagt haben und sich dabei auf so prominente Quellen berufen haben? ;-)
    Aber im Ernst: Sehr schöner Artikel, der den Blick auf die sachliche Auseinandersetzung lenkt. Das ist auch mein Anliegen. Wobei die Defizite sicher auf beiden Seiten der Kommunikationspartner liegen. Die Vertragspartner hätten deutlicher machen können, warum sie welche Regelung zu diesem Zeitpunkt brauchen und wie sich das Abkommen auf die laufende Urheberrechtsreformdebatte auswirkt. Man kann ja nicht einen Reformprozess anstoßen, und dann bei einem Vertragswerk etwa die Diskussion in der Enquete Kommission zumindest in die Außendarstellung ausblenden. Ganz unabhängig von den urheberrechtspolitischen Präferenzen: Hätte man nicht einfach begründen können: Wir regeln jetzt erstmal bestimmte Rechtsschutzstandards, auch um das Rechtsschutzniveau in anderen Ländern anzuheben – was aber aus diesen und jenen Gründen unseren Reformprozess nicht behindert.
    Nur kurz zu den Netzsperren (Sie wissen, ich bin ein entschiedener Gegner): Bei diesem sensiblen Thema sollten man als Bürger schon wissen, ob diese auch von Deutschland erwogen und warum sie dann wieder verworfen wurden. Aus grundsätzlichen Erwägungen (kommt nie in Betracht) oder abwartend (könnte man sich als ultima ratio vorstellen, wenn das andere nicht greift)?
    Ach ja, und: Danke für die netten Zitate. Was waren das noch für Zeiten, wenn man sich erst Monate später in der Fußnote eines Aufsatzes in der NJW fand, bei deren Durchblättern man zufällig hängenblieb? Ich liebe das Internet ;-)

    • Social Media Recht schreibt:

      Lieber Herr Heckman,

      ach, vielen Dank für Ihren Kommentar. Und ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass in diesem konkreten Fall der Kommunikationsprozess im Ganzen gehörig in die Hose gegangen ist…

      Sehen wir uns eigentlich vielleicht am 17.03. in FFM?

    • Frank schreibt:

      Anmerkung: Schwarmintelligenz gibt es nur bei Fischen, bei Menschen nennt man es Mob, und der war nie intelligenter als das untere Mittelmaß des Individuums. Aber es gibt einen Einblick in die Gefühlslage!
      Wir wollen ACTA nicht, versteht denn das keiner?
      Wir wollen keine Zementierung bestehender Schieflage, wir wollen eine Entlastung und Ausgeglichenheit.

      Private Provider in die Pflicht zum Denunziantentum zu nehmen zu wollen hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun. Von welchen Rechtsschutzstandards redet man? Die aus einem Bananenstaat?

      Wie gefährlich Netzsperren und Providerhaftung sind, scheint Ihnen beiden nicht aufgegangen zu sein. Hier wird auf ein System hin gedrängt, das man bisher nur aus China kannte.
      Providerhaftung zusammen mit 2 Strikes würde vermutlich bedeuten, dass alleine der Besuch einer Webseite strafbar wäre, und zwar strafbar durch privates Handeln und nicht mehr durch Gerichte.

      Stellen Sie sich vor, Sie werden vom Ihrem Provider denunziert, wenn sie in Berichten über z.B: Kino.to oder Megaupload lesen und diese Seite anklicken, um sich selbst ein Bild zu machen. Das machen Sie zwei oder dreimal und haben damit eine Meldung an die (private Rechteindustrie) am Hals, ohne dass Sie je was strafbares gemacht hätten.

      Angenommen Sie recherchieren, bei Professoren vielleicht aus wissenschaftlichem Antrieb und bei Anwälten vielleicht wegen Madanten-Zusammenhang: Würde es Ihnen gefallen, dass Sie in einer Liste für Verdächtige landen, nur weil sie freien Zugang zur Information wahr nehmen?
      Wie leicht wäre es da, beliebige Seiten zu denunzieren indem man ihnen anhängt, es wäre dort urhheberrechtlich bedenkliches Material aufgetaucht? Und schwupps, würde die Seite gemieden, weil jeder weiß, dass er in einer Liste landet.
      Das installiert die Schere im Kopf.

      Und Provider, die haftbar gemacht werden können, werden aus eigenem Interesse vorauseilend handeln und im Zweifel lieber überreagieren.

      Ob man damit Illegalität bekämpfen kann, mag ich bezweifeln. Es wird aber die gesamte Bevölkerung in die Nähe der Illegalität geschoben und ein Zustand eingerichtet, den wir nach dem Krieg und dem Zusammenbruch der DDR als überwunden geglaubt hatten.
      Und glauben Sie, dass die Rechteindustrie nur mit legalen Mitteln kämpft?

      Ich verstehe nicht, wie man ACTA so verharmlosen kann, wo es jetzt schon völlig neben der Bahn läuft. Im Gegenteil, die Beschwichtigungsversuche werden nur noch mehr wachrütteln.

    • Frank schreibt:

      Hier habe ich ein aktuelles Beispiel (englische Sprache) wie Zensur durch angebliche Urheberrechtsverstöße ( und bei uns wohl mit dem Verwarnmodell und 2 Strikes) aussehen könnte: http://www.techdirt.com/articles/20120223/15102217856/key-techdirt-sopapipa-post-censored-bogus-dmca-takedown-notice.shtml

      Und hier: http://www.zeropaid.com/news/99308/torrentfreak-techdirt-censored-by-anti-piracy-outfit-on-google/

      Die Urheberrechtslobby ließ einfach zwei Blogs aus dem Index von Google entfernen, weil die Artikel der Lobby unliebsam waren. Ob die Blogs nun den Downloadern nahe stehen oder nicht, so ist es dennoch Zensur.
      Klein fängt man an und tastet sich immer weiter vor bis das komplette Internet in der Hand eine geldgeilen Industrie ist und diese quasi Hoheitsrecht* besitzt. Dann wird alles was denen nicht passt, zur Piraterie erklärt (Denunziert: http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation).

      Der Staat und Gerichte können dann gar nichts mehr, weil das unter zwei großen privaten Firmen ausgemacht wird.
      Der Staat kann schon jetzt nichts mehr, weil er sich immer noch fragt, ob eine IP personenbezogen sei und derweil die Datenschützer hilflos zuschauen müssen, wie Google heute seinen Weg ging und sich einen Dreck um deutsche Belange und Gesetze schert.
      Datenschutz machen schon jetzt die amerikanischen Großfirmen unter sich aus, und bald werden auch die amerikanischen Firmen bestimmen, wer im Internet was machen darf und was nicht.
      Wer das nicht begriffen hat, muss nur mal schauen wie das Internet heute funktioniert und wer die Fäden zieht.

      *erinnert eher an ein Ermächtigungsgesetz

  3. Leider nicht. Am 16.3. ist doch in München der 2. CSU Netzkongress (herzlichste Einladung an alle!) – ich referiere – und vom 13.-15.3. in Friedrichshafen der FTVI-Kongress – bin Gastgeber -. Da wollte ich am Wochenende zuhause nachschauen, wie die Kinder wieder gewachsen sind;-)

  4. Friedrich Müller schreibt:

    Wer nach Versachlichung schreit, sollte auch Argumente bringen. “dem ich durchaus entgegentrete.” ist z.B. kein Argument. Sicher, im Internet ist nicht alles richtig und gerade bei ACTA wurde, vielleicht auch gezielt, Falschinformation gestreut. Damit kann man dann solche Artikel schreiben und muss sich nicht um die Gegenargumente kümmern, weil diese im rauschen des Netz untergehen. Das Thema ist natürlich sehr dankbar, weil die Juristisch- und Politischesicht vermischt werden und man ACTA wunderbar verharmlosen kann. Recht hat im Staat eine dienende Funktion und nur weil etwas gerade so ist, muss es nicht immer so bleiben. Einen einzigen Punkt möchte ich aufführen, würden Sie sich hinter folgende Behauptung stellen? „Durch ACTA wird eine zukünftige Reformulierung des Urheberrecht nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht“

    • Social Media Recht schreibt:

      Hallo Herr Müller,

      klicken Sie doch einfach auf den angegebenen Link zu meiner Präsentation, da trete ich Jens in der Sache und mit Argumenten entgegen. Und ja, ich würde ich mich hinter die Behauptung stellen “Durch ACTA wird eine zukünftige Reformulierung des Urheberrecht nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht.” Ich sehe das einfach nicht zwingend. Und damit “verharmlose” ich nicht, sondern stelle einfach nur fest. Und bitte fragen Sie mich nicht danach, dass ich Ihnen das jetzt komplett differenziert auseinandersetze. Das kann ich zeitlich jetzt nicht mal eben leisten. Ein umfängliches Rechtsgutachten erstelle ich gerne bei Beauftragung. ;-) Nein, im Ernst. Ich bitte um Verständnis, dass ich auch einen Job als Rechtsanwältin habe und zwar sehr gerne blogge, aber nicht auf jede (Nach-) Frage bis ins Detail antworten kann.

      Feinen Tag noch!

  5. Andreas Otto schreibt:

    Frage -> gibt es ein twitter Account zu dem block?

  6. Arne Ditsch schreibt:

    Es wird in dem Beitrag von der Existenz einer Schwarmintelligenz gesucht. Ob diese im Netz vorhanden ist ist eine gute Frage. Auch von der notwendigen Verantwortung des Schwarms gegenüber der Wahrheit ist die Rede.

    Aber als von Primärquellen und deren Bearbeitung durch die “vierte Macht” geschrieben wurde stellte sich mir eine Frage wie die Schwarmintelligenz mit ihren unregulierten Gedankenflüssen eine Verantwortung lernen kann wenn die Presse sich schon von ihren Idealen der Wahrheit & Aufklärung in Richtung Einschaltquoten, Auflagen und Werbepreise entwickelt?

    Viele von dem in diesem Blog kritisierten Fehlinformationen sind doch für den Normalsterblichen in seriösen Medien zu finden. Wie kann man sich richtig informieren wenn man bei dem Versuch Originale von Acta zu verstehen als Nichtjurist scheitert?

    • Social Media Recht schreibt:

      Hey Arne,

      tja, das frage ich mich auch. Sowohl in diesem Artikel als auch schon an andere Stelle im Blog und bei öffentlichen Diskussionen habe ich die derzeitige Arbeit der Presse diesbezüglich kritisiert. Ich bin auch der Meinung, dass eben diesen Medien, sagen wir mal, den “echten” Journalisten die originäre Aufgabe zukommt, derartig komplexe Sachverhalte für alle verständlich und dennoch sachlich aufzubereiten. Aber das scheint nicht mehr gefragt zu sei?

      Ich frage mich immer, was ich alles in Bezug auf volkswirtschaftliche Themen (Euro-Krise) u.a. für bare Münze den Zeitungen und Magazinen entnehme – bei denen ein Spezialist vielleicht auch immer nur mit den Augen rollt?

      Also, absolut d’accord.

  7. Frank schreibt:

    Wie das aussieht, wenn man Provider und andere private Dienste zum Zensurgehilfen für die Urrheberrechtslobby macht, sieht man hier im 2. Absatz zu SOPA: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,818604,00.html

    Die Lobby lässt einfach Seiten mit unliebsamen Artikeln aus dem Google Index löschen und Google musste dem Folge leisten wegen des DMCA.
    Es besteht also schon bedenklicher Schiefstand dort.

    Wünschen wir uns hier eine Welt, in dem mit Geld vollgestopfte Konzerne kleine Kritiker einfach im Internet unsichtbar machen können?
    Angenommen der Artikel oben wäre sehr ACTA kritisch.
    Hätten wir schon die Verhältnisse wie in den ehemals freien USA, dann würde dieser Blog einfach bei Twitter, Facebook und Google verschwinden.
    Begründung?
    Weil er indirekt und irgendwie die Piraterie unterstützen würde.
    Denn das unterstellt man bereits jenen, die gegen ACTA sind oder stellt sie gar Anonymous nahe.
    So einfach macht man Kritiker mundtot.
    Darum bin ich und viele andere gegen ACTA, weil es jetzt schon zu schlimm ist.

  8. Netter Artikel, aber ich finde die Diskussion ob ACTA nun legal ist oder nicht völlig neben der Spur. Es ist auch wurscht, ob ACTA über bestehendes Recht hinausgeht oder nicht. Der einzige Punkt ist doch, dass wir ACTA nicht wollen, genauso wenig wie das bestehende Verwertungsrecht, dass damit zementiert und auf andere Länder ausgedehnt werden soll.

    Das ganze Prüfen, ob ACTA mit Grundrechten vereinbar sei oder ob es legal zu Stande kam, dass kommt doch von den ACTA-Beführwortern. Die prüfen das gerne, denn es ist legal zu Stande gekommen und nein es beschränkt keine Grundrechte. Unerwünscht ist es trotzdem.

  9. nik schreibt:

    Nicht jeder kann und mag Primärquellen lesen und verstehen. Dafür gibt es die Medien. Sie sollen Informationen aufschließen und die Meinungsbildung fördern. Daher sehe ich die Kritik an den Medien als gerechtfertigt an, weniger die am doofen Netznutzer. Ansonsten gebe ich Ihnen auch gerne mal ein RFC aus meinem Berufszweig und kritisiere Sie hinterher, warum Sie sich nicht vollständig mit Netztechnologien auseinander gesetzt haben und trotzdem in diesem Medium unterwegs sind, vielleicht kritisch gegen Facebook oder Datenhandel oder bestimmte Netzprinzipien.
    Dass der Umstand, dass Dinge wie Netzsperren oder DPI nicht im Dokument stehen, nicht zwingend harmlos ist, wurde an anderer Stelle so erklärt (aus dem Gedächtnis): Im Gesetzgebungsprozess können auch durchaus ältere Versionsstände und Entwurfsdokumente herangezogen werden. So ist das im Verfahren festgeschrieben. In diesen früheren Versionen standen durchaus bestimmte Fußnoten zu o.g. Technologien konkret drinnen. Ich kann weder die Aussage prüfen, da ich kein Jurist bin, noch kenne ich die Ursprungsdokumente, da sie – meines Wissens war das Teil der Kritik – eben im Geheimen entwickelt und nicht veröffentlicht wurden.
    Weiterer Kritikpunkt war die Umgehung des Rechtsweges durch privatwirtschaftliche, gesetzlich garantierte Sperrverfügungskompetenzen und die für Betroffene fehlenden Rechtsmittel. Ist das auch alles falsch oder halbwahr?

    Abschließend eine Anmerkung: Wer anderen Recherchekompetenz abspricht, sollte seine Artikel (und Vortragsfolien) weniger polemisch, sondern erst recht sachlich schreiben. Sonst kann die Argumentaion noch so gut sein.

    • Social Media Recht schreibt:

      Die Kritik daran, bitte auch Primärquellen zu zur Kenntnis zu nehmen bezog sich in erster Line nicht auf einzelne User (denn, na klar, wenn Sie mir aus Ihrem Fachgebiet Primärquellen zeigen, dann verstehe ich auch nur Bahnhof), sondern auf die Presse. Allerdings ist jeder Einzelne auch gefordert, Quellen zu prüfen bzw. wenigstens zu hinterfragen. Und das wird mE nicht gemacht.

      Hinsichtlich Gesetzgebungsprozess, (vermeintlicher) Netzsperren und den angeblich fehlenden Rechtsmitteln habe ich Stellung genommen, in dem ich auf die Präsentation und mehrfach mittlerweile auf Ausführungen der Kollegen Ferner und Stadler sowie anderen verwiesen habe. Die kolportierten Argumente sind so wie sie wiedergegeben werden falsch. Punkt.

      Wie ich meinen Blog und in welcher Tonalität schreibe, das bleibt meine Sache. Wenn ich Ihnen an der einen oder anderen Stelle zu polemisch bin, dann steht es Ihnen doch vollkommen frei, Ihre Informationen an anderer Stelle einzuholen.

      Aber es hat Sie ja zu einem Kommentar und damit der Auseinandersetzung damit bewogen. Und diskutiert werden soll das Thema ja, oder? ;-)

      Feinen Tag!

  10. nik schreibt:

    PS: Ich las gerade das Fazit „Das ACTA begründet keine neuen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte, sondern soll die Durchsetzung der bereits bestehenden Schutzrechte forcieren. Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.“

    Was aber passiert, wenn D das ACTA Abkommen ratifiziert und als europäischer Staat die Einhaltung garantiert. Und in zwei Jahren zum Schluss kommt, das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form ist überholt und wird gesetzlich reformiert. Haben „wir“ uns dann nicht wiedereinmal buchstäblich selbst den Klotz ans Bein genagelt und jeder Reformprozess widerspricht plötzlich dem ACTA-Abkommen und „kann so leider nicht durchgeführt werden“? Auch dies könnte man als vorauseilenden Gehorsam ggü der Verwerterindustrie oder als gesetzlich garantierte Bestandssicherung deuten. Ist es nicht sinnvoll, sich seine gesellschaftliche Zukunft nicht im Voraus zu verbauen, sondern flexibel zu bleiben?

    • Social Media Recht schreibt:

      Eine Befürchtung, die auch viele teilen, ja. ACTA enthält aber extrem viel Flexibilität, da ACTA eben nur Mindeststandards festschreibt. Da bleibt auch Raum für Urheberrechtsreformen, sollten solche tatsächlich als notwendig erachtet werden. (s. vielleicht meine vorgehenden Blogartikel zum Urheberrecht). Deswegen nein, die Befürchtung “Klotz am Bein” würde ich nicht unterschreiben

  11. Friedrich Müller schreibt:

    “Mindeststandards” ein sehr schönes Wort und feinstes Neusprech, weil die ökonomische Wirkung solcher Regelungen umstritten sind. Im Rahmen von internationaler Vereinbarungen wird einfach die Ansicht der Stärkeren übernommen und so Märkte erschlossen bzw. Wettbewerbsvorteile zunichte gemacht. (ökonomische Quellen gibt es auf Anfrage oder in jeder BWL Bibliothek) Ich bin Demokrat, d.h. für mich soll sich die Gesellschaft für “Mindeststandards” entscheiden und dazu gehört ein öffentlicher Willensbildungsprozess. Mehrheiten und nicht Interessengruppen sind Maßgeblich, Natürlich ist keiner verpflichtet Demokrat zu sein, natürlich kann man mit Geheimverhandlungen leben, natürlich kann man die Mindeststandards gut oder zu gering finden, aber man kann auch eine andere Auffassung haben und diese ist nicht unsachlich. Ich sehe die Sorgen der Verwertungsindustrie und einiger Juristen, ihnen könnte die Cashcow Urheberrecht abhanden kommen und deswegen brauchen sie noch schnell ACTA, weil damit wird ein eher restriktiver Ansatz zum Minimum erklärt.

  12. tinyentropy schreibt:

    Für den juristisch ahnungslosen Bürger sind diese Zusammenhänge schwer zu erkennen. Mich hat skeptisch gemacht, dass hinter den Verhandlungen zu ACTA Konzerne wie Monsanto stecken, die ich für recht skrupellos bei der Wahrung ihrer Interessen halte.
    Danke für die vielen Hinweise auf Quellen besserer Güte. Ich stimme zu, dass wir alle aufpassen müssen uns nicht unreflektiert an einen fahrenden Zug ohne Fahrer anzuhängen.

  13. Genau. Und mir persönlich gehen auch diese “Mindeststandards” viel zu weit. Und es sei noch angemerkt, dass die Existenz von “Mindeststandards”, ihren Behauptung

    “Durch ACTA wird eine zukünftige Reformulierung des Urheberrecht nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht.”

    nicht gerade glaubwürdiger macht. Natürlich wird eine Reform erschwert, die das Ziel weniger Verwertungsrechte als diese “Mindeststandards” zu gewähren. Und genau das ist die Kritik an und auch das Ziel von ACTA.

  14. Logos schreibt:

    Wenn die Faktenlage keine ausreichende Argumentationsgrundlage hergibt, dann erfindet man durch gröbste Übertreibung (Andere würden es feiste Lüge nennen) selbige einfach hinzu, nicht wahr, Social Media Recht?
    Dass „kleine Kinder in Afrika sterben“ ist selbstredend hanebüchener, von Social Media Recht angedichteter Unfug und weit entfernt von der angeblichen Quintessenz. Weder “Afrika” noch “Kinder” finden in dem Video auch nur Erwähnung.

    Man mag das als Kleinigkeit abtun, bildet aber einen bemerkenswerten Kontrast zum Anspruch gegenüber anderen (mehr dazu am Ende).

    Etwas Grundsätzliches zu ACTA:
    1)
    Einerseits wird behauptet, ACTA ändere nichts an der Rechtsgrundlage sondern sei schon Stand der Dinge -
    auf der anderen Seite wird schwadroniert, wie wichtig ACTA doch sei und die „Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU“ heraufbeschworen und gleichzeitig der Mantel der Geheimniskrämerei über dieses lobbyistische Machwerk gelegt.

    Social Media Recht wollen sie allen Ernstes hier so tun, als ob sich aus den Umständen kein handfester innerer Widerspruch ergibt? Möglicherweise sind sie naiv genug, um Bekundungen von Lobbyisten und gewissen urherberrechtsbesoffenen Politikern Glauben zu schenken. Ich halte es vernünftiger, Taten für sich sprechen zu lassen. Wenn selbst heute, nach dem Protest und den Forderungen immer noch nicht der gesamte Vertragstext offen gelegt wurde, dann spricht das imo eine mehr als deutliche Sprache.

    2)
    ACTA wurde mit Lobbyisten und der Rechtverwerterindustrie unter Ausschluss des Parlamentes ausgekungelt. Und dann wollen sie uns allen Ernstes weismachen, dass angesichts vielfacher anderer negativer Erfahrung mit lobbyistischer Einflussnahme auf die Gesetzgebung eigentlich gar kein Grund zur Sorge bestünde? Was versuchen sie dem Leser als Nächstes weiszumachen?

    Kommen wir zur Eingangsbemerkung zurück: sie bemängeln imo, wenn ich das mal so zusammenfassen darf, dass man sich zu wenig an den Fakten orientiert. Falls ich mich irre, korrigieren sie mich.
    Oder anders: sie fordern mehr Orientierung an Fakten …

    … nachdem Eingangs von „kleine Kinder in Afrika sterben“ gefaselt wurde.

    Bravo! Ein „sauberer“ Schuss ins eigene Knie! Glaubwürdigkeit?

  15. bobi schreibt:

    dass ACTA juristisch nichts Neues mit sich bringt.!!

    so also du selber schreibst das in deinem text !!!!
    es bringt juristisch nichts neues also wofür brauchen wir es dann wenn es JURISTISCH nichts neues bringt ?!?!?!?!?!?!?!?!?
    wenn alle gesetzte schon jetzt ausreichen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    quellen hin oder her sind sie denn aber vertrauenswürdig ?? man nehme eine gesetz zb ACTA und lässt 100 studierte juristen darüber eine aufsatz schreiben ! also willst du mir und allen anderen glaubhaft machen das da sich einer wie der andere anhören würde?!?!?

    letzten endes is das eine frage der interpretation und die unterscheidet sich dort wo das parteibuch auf und zu klappt !!
    oder traue keiner statistik die du nicht selbst gefälscht hast das könnte auch ganz gut auf die unzähligen aussagen von ACTA passen!!

    aber eigentlich brauchen wir ja ACTA nicht da wie du selber sagst !!!!
    dass ACTA juristisch nichts Neues mit sich bringt.

    also für was dann ACTA???????
    weswegen denn die ganze aufregung bleibt ja alles beim alten????
    und wieder verschwendung von unzähligen steuer millionen für ein gesetz das nicht GEBRAUCHT wird und ein gesetz das nicht GEWOLLT wird?!? außer von irgendwelchen lobbyisten und firmen die einen zweifelhaften ruf geniesen :-) ?!

    aha ich möchte mal in ihr “PARTEIBUCH schauen !!

  16. arebentisch schreibt:

    Faszinierend. Stimme dem weitgehend zu, auch wenn es polemisch ist. Ich habe mal im Kamp gewohnt und freue mich begrenzt über neue Namensvarianten.

    Ja, gab auch Heise, Telepolis usw. Berichte. Außerdem in Österreich recht starke Resonanz. Quintessenz macht gerne solche Stories. Natürlich haben interessierte Kreise das Dokument spätestens seit Dezember vorliegen.

    Mein Thema ist der legale Dokumentzugang unter den EU-Verträgen. Dafür gibt es eine Regelung EG/1049/2001, die sehr liberal ist. Meine Auffassung war, dass es keinen ausreichenden Rechtsgrund gegen eine Zugänglichmachung gab unter den Turco-Regeln des EuGH.

    Viel Aufmerksamkeit zum Abkommen entstand vor einiger Zeit durch die unautorisierte Veröffentlichung von Vorfassungen des Abkommens auf Wikileaks, eine Plattform, die ich ausgesprochen skeptisch sehe, und die meinem Anliegen zuwiderläuft. Damals erlangte das Abkommen große Bekanntheit. Auch diese Dokumente zirkulierten teilweise vorab.

    Meine Haltung ist, dass ich gar keine “Leaks” haben möchte oder Dokumente mit grauem Status. Wenn Dokumente zurückgezogen sind oder mit unklarem Status, dann verlinke ich sie nicht. Das ist auch eine Frage des Respekts für die Rechtsordnung und der Höflichkeit gegenüber demjenigen, der sie veröffentlicht hat, in diesem Falle in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Ausschusses.

    Hinter dem Abkommen stehen nicht wirtschaftliche Interessenvertreter sondern eine handelspolitische Agenda unter der Global Europe Strategie. Interessenvertreter hatten von Anfang an mit Transparenzproblemen zu hadern. Für sie war das Abkommen eine Black Box.

    Lassen Sie mich aus der Parlamentsresolution vom 18 Dezember 2008 zitieren:
    “28. ist der Auffassung, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von ACTA-Vorentwürfen, einschließlich Fortschrittsberichten, und des Verhandlungsmandats der Kommission nicht hinter Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(19) zurücktreten sollte, und fordert den Rat nachdrücklich auf, Artikel 255 des EG-Vertrags so anzuwenden, dass ein möglichst breiter Zugang zu den Dokumenten sichergestellt ist, sofern die datenschutzrechtlich notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind;”

    Dieser Forderung ist die EU-Kommission bis heute nicht nachgekommen. Heute liegt zwar ein finaler Text vor, aber das Verhandlungsmandat ist nicht öffentlich. Ebenso fehlen wichtige Verhandlungsdokumente, die für die juristische Interpretation unverzichtbar sind.

    Ich bin dankbar für rechtliche Gutachten, die Licht ins europarechtliche Dickicht des Abkommens werfen. Damit man sie bewerten und würdigen kann, müssen sie öffentlich vorliegen.

    • Social Media Recht schreibt:

      Hallo Herr Rebentisch,

      zum einen bitte ich um Entschuldigung für die Verballhornung Ihres Namens (ich weiß auch nicht wie aus Tisch ein Kamp werden konnte…) und zum anderen bitte ich um Entschuldigung, dass Ihr Kommentar hier erst so spät veröffentlicht wurde. Es hatte schlichte Zeitgründe. Vielen Dank jedenfalls für den Kommentar und ganz herzliche Grüße von

      ND

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s