Die kontraproduktive Initiative

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Die kontraproduktive Initiative

Von Giusep Nay, 20.03.2015

Die Verfassungsinitiative der SVP ist rechtlich unnötig, widersprüchlich und unehrlich – Wahlpropaganda statt Verfassungsgebung

Die neueste, per Extrablatt an alle Haushalte der Schweiz verschickte Verfassungsinitiative der SVP gibt vor, unsere Bundesverfassung hochhalten und die Selbstbestimmung der Schweiz verteidigen zu wollen. Sie bewirkt das Gegenteil von dem, was sie angeblich möchte - und schadet der Vertrauenswürdigkeit unseres Landes.

Eine Selbstverständlichkeit

Die Bundesverfassung (BV) ist selbstverständlich unsere höchste Rechtsquelle - wie in jedem demokratischen Rechtsstaat. Volk und Stände als oberster Souverän haben diese erlassen und entscheiden über Änderungen daran. Die neue Bestimmung, die die Initiative in Art. 5 Abs. 1 einfügen möchte, „Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft“, ist daher unnötig.

Die Initianten geben das Gegenteil allein vor, um sich als die präsentieren zu können, die unsere Bundesverfassung im Gegensatz zu allen anderen Schweizerinnen und Schweizer hoch halten. Diese zerstören unsere Demokratie und wollen in die EU, ist ihr Refrain.

BV auch Quelle der Geltung des Völkerrechts

Auch der angebliche Mangel an Selbstbestimmung der Schweiz wird allein vorgetäuscht, um sich für diese einsetzen zu können. Als Feind unserer Selbstbestimmung wird das Völkerrecht und werden „fremde Richter“ in Verkennung der geltenden Rechtslage gemäss unserer Bundesverfassung hingestellt: Die Schweiz bestimmt im einzelnen selbst, welches Völkerrecht für sie gilt und welches nicht. Das Völkerrecht ist vorab Vertragsrecht. Es gilt für die Schweiz somit nur, wenn sie einen entsprechenden bi- oder multilateralen Staatsvertrag unterzeichnet und nach den Regeln unserer BV ratifiziert hat, d.h. wenn die Bundesversammlung und nötigenfalls das Volk diesen als unser (!) Recht angenommen haben, so dass wir das selber bestimmen.

Es ist auch unsere durch Volk und Stände erlassene Bundesverfassung und nicht irgendeine ausländische Macht, die Bund und Kantone verpflichten, das Völkerrecht zu respektieren. Die Bundesverfassung ist daher auch die Quelle für die Geltung des Völkerrechts in der Schweiz und so auch insoweit unsere höchste Rechtsquelle. Wäre das im Übrigen nicht so, könnten die Initianten gar nicht mit ihrer Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung versuchen, das ändern, und das Völkerrecht als nicht mehr verpflichtend erklären zu wollen.

Verträge wären nicht mehr zu halten

Die Initianten lassen die geltende Vorschrift (Art. 5 Abs. 4 BV) „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht“ unverändert stehen. Neben diese möchten sie jedoch folgende Bestimmung stellen: „Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts“. Damit verpflichtete sich die Schweiz zwar nach wie vor, Völkerrecht zu befolgen, erklärte aber gleichzeitig, es aufgrund von Bestimmungen in unserer Bundesverfassung auch jederzeit missachten wollen zu können. Beachtet man, dass Völkerrecht vornehmlich Vertragsrecht ist, bedeutete das, dass die Schweiz völkerrechtliche Verträge abschlösse und sich damit auch verpflichtete, diese zu halten. Im gleichen Atemzug wollte sie aber solche Verträge ausdrücklich auch nicht halten können.

Dass das in einer zivilisierten Welt höchst verwerflich und auch zwischen friedlich zusammen lebenden Staaten und ihren Bevölkerungen gänzlich unhaltbar ist, muss jeder Schweizerin und jedem Schweizer klar sein. Unsere vielfältigen Staatsverträge sind gerade für uns als wenig mächtiger Staat in einer globalisierten Welt und Wirtschaft unerlässlich, weshalb wir im ureigensten Interesse weiterhin als Vertragspartner vertrauenswürdig bleiben müssen. Unser eigenes Landesrecht kann dem Völkerrecht - als Vertragsrecht und auch seinem übrigen Charakter als für alle Staaten in gleicher Weise geltendes Recht gemäss – grundsätzlich nicht vorgehen; das würde bedeuten, dass ein Vertragspartner letztlich seine eigenen, nicht aber die im Vertrag übernommenen Regeln sollte gelten lassen können, was dem Sinn eines Vertrages und dem Rechtscharakter des Völkerrechts diametral widerspräche.

Kein Grund- und Menschenrechtsschutz durch unsere nationalen Richter

Schliesslich sollen gemäss der Initiative nur noch „völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstand, für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend“ sein. Damit wäre insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), bei der das heutige Staatsvertragsreferendum noch nicht galt, durch unsere Richter nicht mehr gegenüber Bundesgesetzen anwendbar. Da neben dem Völkerrecht im entsprechenden Art. 190 BV nur die Bundesgesetze, nicht aber die Bundesverfassung als massgebend erklärt werden, führte dies zum völligen Fehlen eines richterlichen Rechtsschutzes gegen Eingriffe in die Grund- und Menschenrecht jedes Einzelnen durch Bundesgesetze in der Schweiz.

Dass die als höchste Rechtsquelle sonst hochgepriesene Bundesverfassung in der Rechtsanwendung nach geltendem Recht nicht anwendbar, sondern die Bundesgesetze dieser vorgehen, stört die Initianten in widersprüchlicher Weise nicht. Das führt bekanntlich dazu, dass das Bundesgericht auch verfassungswidrige Bundesgesetze anwenden muss und Rechtsuchenden allenfalls in ganz stossender Weise erklären muss, sie hätten durchaus Recht, könnten aber nicht Recht erhalten. Diese empfindlichste Rechtsschutzlücke in unserem Rechtsstaat füllt die EMRK weitgehend aus, weil sie die meisten Grundrechte unserer Verfassung ebenfalls garantiert und weil sie den Bundesgesetzen gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts vorgeht, ja wegen des dargelegten Charakters des Völkerrechts vorgehen muss, was auch die Bundesversammlung so befolgt und jüngst bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative implizit bekräftigte.

Würde die EMRK nun nach dem Willen der Initianten aber als durch unsere Gerichte nicht mehr anwendbar erklärt, könnten diese und in letzter nationaler Instanz das Bundesgericht nicht mehr jede Person vor unzulässigen Eingriffen durch Bundesgesetze in ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten schützen. Wenn die Initianten erklären, die Menschenrechte, und auch die EMRK, würden nach wie vor gelten, so entspricht dies deshalb jedenfalls so nicht der Wahrheit. Denn dazu gehört wesentlich, das diese auch gerichtlich geschützt sein müssen, was gemäss der Initiative in der Schweiz gegenüber Bundesgesetzen nicht mehr der Fall wäre. Die EMRK würde zwar nach wie vor gelten, dürfte durch unsere Gerichte aber nicht angewendet werden!

Keine eigenen, aber „fremde“ Richter und keine Garantie der Selbstbestimmung 

Gemäss der Volksinitiative, die den Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“ trägt, könnte - solange die EMRK nicht gekündigt wird, und das verlangt die Initiative nicht und wollen die Initianten jetzt ausdrücklich doch nicht, - damit pikanterweise ausgerechnet allein noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jede und jeden von uns in unseren Grund- und Menschenrechte schützen. Die EMRK gibt, gerade wenn die Schweizer Gerichte den Grund- und Menschenrechtschutz gegenüber Bundesgesetzen nicht mehr gewähren könnten, den Personen aus dem Vertragsstaat Schweiz das Recht, sich mit einer Beschwerde an den EGMR in Strassburg zu wenden. Weil dieses Recht mit der Initiative gemäss ihrem entscheidenden Wortlaut nicht aufgehoben wird, schaltete diese die Schweizer Richter aus und beliesse ganz entgegen ihrer Bezeichnung die „fremden Richter“.

Zu guter Letzt ist festzuhalten, dass es das Völkerrecht ist, dass den Staaten und gerade der neutralen Schweiz ihre Souveränität und Unabhängigkeit nach aussen – ohne die, die gegen innen keinen wahren Sinn hat, - garantieren, weshalb die Selbstbestimmungsinitiative mit ihrer Verabschiedung vom Völkerrecht auch insoweit das Gegenteil von dem erreichen würde, was sie vorgibt, schützen zu wollen.

Dass deren Initianten den 200. Jahrestag des völkerrechtlichen Schutzes der Neutralität durch den Wiener Kongress grossartig feiern – was ja recht ist -, gleichzeitig aber das Völkerrecht verteufeln können, ohne das der Widerspruch tatsächlich bemerkt würde, sagt über den wirklichen Zustand der Fundamente unserer direkten Demokratie viel mehr aus als die vielen Bücher und Beiträge dazu in jüngster Zeit.    

Sehr geehrter Herr Alt-Bundesrichter Nay,
Mit grösstem Respekt, was Sie über den Geltungsgrund des Völkerrechts schreiben ist unhaltbar. Das Völkerrecht gilt nicht, weil wir in unserer Bundesverfassung sagen, dass es gelten soll. Völkerrechtliche Verträge gelten aufgrund Ratifikation und basierend auf Allgemeinem Völkerrecht und der Wiener Vertragsrechtskonvention. Andere völkerrechtliche Regeln, die nicht auf Vertrag beruhen, also Allgemeines Völkerrecht, gelten weil sie Völkergewohnheitsrecht entsprechen (oder der objektiven Moral entstammen, wie die Menschenrechte). Bricht die Schweiz Völkerrecht, indem sie diesem entgegenstehendes Landesrecht anwendet (z.B. eine menschenrechtswidrige Ausschaffung), so wird sie im Aussenverhältnis völkerrechtlich verantwortlich für den Bruch des VR (vor EGMR und anderen internationalen Menschenrechtsgremien, aber auch vor der int. Staatengemeinschaft). Im Innenverhältnis kann sie freilich faktisch Landesrecht durchsetzen und dabei so tun, als ob es sich um Recht handelt. Die BV kann niemals verhindern, dass im Aussenverhältnis geltendes Völkerrecht für die Schweiz nicht gilt (also z.B. Verträge, die nicht gekündigt wurden, oder unkündbares Völkerrecht, nicht nur zwingendes VR--ius cogens--sondern auch Allgemeines VR).
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tobias Schaffner

Interessante Überlegungen, vielleicht etwas verwirrend formuliert.

Nay schreibt aber bspw.:
"... sollen gemäss der Initiative nur noch „völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstand, für das Bundesgericht ... massgebend“ sein. Damit wäre insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), bei der das heutige Staatsvertragsreferendum noch nicht galt, durch unsere Richter nicht mehr gegenüber Bundesgesetzen anwendbar. "

Scheint mir Ihren Ausführungen nicht prinzipiell zu widersprechen, aber diesen Abschnitt scheinen Sie überlesen zu haben. Nay sagt ja nicht, das Völkerrecht gelte nur weil so in der BV, im Gegenteil: "..., dass Völkerrecht vornehmlich Vertragsrecht ist ..." Aber er zitiert und erläutert, was die Initiative daran ändern will.

Danke Herr Nay für die aufschlussreichen Hintergründe.

Anderslautende Meinungen in den Kommentaren in Ehren und ja, Journal21 ist kein juristisches Fachmagazin, aber mit bestem Willen lässt sich weder auf die eine noch andere Seite Überzeugendes finden, schon gar nicht ernsthafte Bezugnahme und Kritik auf Nay's Text.

Sehr geehrter Herr Nay

Die Verfassungsinitiative der SVP sei rechtlich unnötig, widersprüchlich und unehrlich, dürfen Sie natürlich sagen, aber bewiesen haben Sie es nun wirklich nicht.

Gerade als erfahrener Jurist müssten Sie, um nicht unehrlich zu sein, deutlich erwähnen dass wir in der Schweiz kein Verfassungsgericht haben und somit Gesetze, welche gegen die Bundesverfassung (oder die EMRK) verstossen, nirgendwo einklagen können.

Die ständige Praxis (auch des Bundesgerichts) der vergangenen Jahre hat es immer wieder gezeigt, dass diese Initiative nötig ist (nur ein Beispiel: (Not) Recht im Bankenstreit mit USA).

Weshalb die Initiative 'widersprüchlich' sei haben Sie als Jurist äusserst dürftig belegt. Ich meine dass die Hinweise, wonach zwingendes Völkerrecht vorgeht, die nötige Klarheit schafft. Wenn nein bitte konkrete Gegenbeispiele anstelle von Lamentieren.

Danke!

Die SVP veräppelt das Volk am laufenden Bande, alles Lügen und hetzt gegen Minderheiten mit Zeitungsartikeln etc., die gar nicht der Wahrheit entsprechen. Die SVP will nur eines: eine Einpartei-Diktatur werden wie China es ist. Die Blocher Tochter Martullo steht ja offen dazu. Menschen und Menschenrechte sind denen egal, auch die dummen Wähler, die sich nicht informieren und alles glauben. Ich verstehe einfach nicht, dass in unserem Lande so eine Partei geduldet wird, die mit Lügen Unfrieden stiftet. Schon klar, möchten die Strassburg nicht mehr, dann könnten sie noch mehr Verbrechen ungestraft begehen. Ich hoffe, das Volk wacht frühzeitig auf, sonst Gnade uns ALLEN Gott. Auch für die SVP-Wähler gäbe es dann ein böses Erwachen, aber die sind so stur, die wollen der Wahrheit nicht ins Auge sehen. Traurig aber wahr :-(

Herr Entlarver glauben Sie, den Mond kümmere es, dass ihn die Hunde anbellen ? Abschliessend: Lassen Sie um Himmels willen Gott aus dem Spiel, der mag mit Bestimmtheit einseitiges Gekläffe nicht.

@SVP Entlarver: Jetzt beruhigen Sie sich doch, Herr Entlarver.
Ach ja, dürfen wir Sie jetzt auch entlarven? Möchten Sie uns gar verraten, wer Sie sind?
Ziemlich entlarvend, Ihr Kommentar. Ich bin mir fast sicher, dass Sie es besser könnten. Andererseits...

Sie verstehen nicht, warum die SVP in unserem Land gedultet wird.

Aber ich verstehe noch weniger warum Journal 21 eine derart polemische wenn nicht sogar verleumderische Lesermeinung hier stehen lässt!

Wie kann man angesichts des nahenden Abgrunds, sehenden Auges und klaren Verstandes noch von einem Schritt in die richtige Richtung sprechen?! Ich bin mir bewusst; man muss die SVP nicht mögen. Punkt.

Aber: Herr Nay, ihr wiederholtes, langatmiges Votum für einen EU-Beitritt in Ehren; aber irgendwann werden auch Sie einsehen müssen, dass das Bauchgefühl des Souveräns bei so furchtbar komplizierten Sachen durchaus die adäquate Emotion ist. Und diese erprobte und in der Vergangenheit durchaus bewährte Kombination von Sachverstand und Bauchgefühl wird sich hüten, die EU als heilbringende Gemeinschaft anzusehen, in welcher der Schweizer und die Schweizerin gut aufgehoben sind.
Als Nettozahler ist man sogar geneigt, vorher der NAFTA oder der ASEAN beizutreten. Dort geht es nämlich nur ums Business, nicht um verdrehte 68er Ideen, welche letztlich nur der Elite nützen, dem Steuerzahler hingegen Verdruss und Ausbeutung bescheren.
Ein Beitritt der Schweiz zur EU wäre das Gesellenstück der Brüsseler Führung. Es wird nicht geschehen. Auch Punkt.
Als ehemaliger hoher Richter verstehen Sie genau, was gemeint ist. Gerade deshalb darf ich als Steuerzahler von Ihnen in dieser Causa etwas Zurückhaltung erwarten... Kämpfen Sie gegen den Muff von tausend Jahren.

Meine Meinung. Salids von einem partei-, aber nicht heimatlosen Auslandschweizer in Lags.

Gute Darstellung, Herr Nay. Danke! Was sie aber ebenso vergessen, wie die SVP-Strategen, ist eine viel gefährlichere Bedrohung unserer "Souveränität und Unabhangikeit": Geheime, unkontrollierte Schiedsgerichte im Dienste rein kommerziell ausgerichteter Globalkonzerne! Solche bedrohen den modernen Rechtsstaat und unsere hochentwickelte, direkte Demokratie zentral. Sie sind der perfideste Teil jener "Handelsverträge", welche derzeit klammheimlich in Genf (Tisa) und in der EU und den USA (TTIP) durch demokratisch nirgends legitimierte "Experten" und Chefpolitiker ausgehandelt werden. Solche Schiedsgerichte sind rein dem "freien Handel" (als oberster Götze) verpflichtet. Sie bestehen meist aus drei Juristen, die
unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Berufungsmöglichkeit endgültig entscheiden, ob demokratisch legitimierte Gesetze und Regelungen "den Handel behindern" oder auch nur "Profitinteressen stören" könnten. Wenn ja, werden die nationalen Gesetze zu Gunsten des weltweiten Kommerzes kurzerhand durch solche Femengerichte aufgehoben. Konkret: Sollte die Schweiz sich dereinst an solche Knebelverträge andocken, wäre es möglich, dass Shell unsere Umweltgesetzgebung per Schiedsgericht kalt aushebeln könnte. Private Profitorganisationen könnten per Schiedsentscheid ins öffentliche Schulwesen oder die Wasserversorgung drängen. Kurzum, Bund, Gemeinden und Kantone würden dem undemokratischen Urteil solcher fremder Technokraten unterworfen. Es ist zudem abzusehen, dass die Vertreter weltweiter Profitinteressen, die auch in der Bundesverwaltung hocken, juristische Winkelzüge finden werden (Memorandum of Understanding, Letter of Intent etc.) damit sie das Ganze nicht "Staatsvertrag" nennen und darum der demokratischen Abstimmung entziehen können. Man hat das etwa schon bei der für die neutrale Schweiz fatalen Anbindung unseres Landes an die Nato vermittels "Partnerschaftsvertrag" (PfP) statt Staatsvertrag beobachten können. Da haben die Alt-Bundesräte Ogi und Cotti das Volk kalt ausgebremst. Das Üble oder Perfide an der SVP-Initiative ist nun, dass sie zwar Banales fordert, wie : "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht." Dass sie jedoch genau solche privaten und kommerziellen Akteure und ihre geheimen Gerichte nirgends erwähnt. Die SVP-Strategen werden sich jedenfalls noch nach "fremden Richtern" und öffentlichen Verfahren mit Berufungsmöglichkeit sehnen, wenn dereinst ein geheimes Schiedsgericht in New York abschliessend entscheidet, die Schweiz müsse ihre Waffengesetzgebung aufheben, weil Wallmart hierzulande Colts 45 Revolver und Winchster 30/30 Gewehre in ihren Supermärkten ebenso frei verkaufen dürfe, wie in den USA. Niklaus Ramseyer

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