Fall Gobbi – Fall SVP
Das vielbemühte Volk hat im Juni 2013 die SVP-Initiative für die Volkswahl des Bundesrats mit 76,3 Prozent hochkantig abgelehnt. Diese Niederlage (wie manche andere) stört diese Partei überhaupt nicht, weil sie mit solchen Vorstössen in jedem Fall ihre Anhängerschaft ausbaut. Gleich verhält es sich mit den SVP-Nominationen für die anstehenden Bundesratswahlen. Und da dürfen wir ja auch ein wenig mitwählen bei den verschiedenen on line-Umfragen.
Die Besetzung des zweiten SVP-Bundesratssitzes wurde von dieser Partei – medial stark, ja überstark begleitet – zu einem helvetischen Grossthema gemacht und landesweit als eine Übung aufgezogen, in der von unten nach oben Kandidaturen angemeldet werden konnten. Dies mit dem Ergebnis, dass die angestrebter Zweiervertretung weitestgehend anerkannt und es nur noch eine Sache des „Tickets“ ist, das heisst der von der SVP-Fraktion offiziell ins Rennen geschickten Kandidaturen. So weit so gut – oder so schlecht. Die Tatsache nämlich, dass die SVP-Parteibestimmungen die Wahlfreiheit der Bundesversammlung verfassungswidrig einschränken, indem sie einen automatischen Parteiausschluss für „wilde“ SVP-Kandidaten statuieren, wurde so zur Nebensache.
Umso wichtiger ist die Zusammensetzung des von der SVP diktierten Dreierpakets (alphabetisch: Aeschi, Gobbi, Parmelin). Entweder sind nicht alle Vorschläge gleich ernst gemeint und zum Teil bloss Spielmaterial für Symbolpolitik, die für sich scheinheilig in Anspruch nimmt, alle drei Landesteile berücksichtigen zu wollen. Oder jeder der drei Vorschläge ist als wirklich ernst gemeint einzustufen. Also auch die Nomination von Norman Gobbi, dem Mann aus dem Tessin.
Nationalrat Adrian Amstutz, SVP-Truppenchef, hat denn auch verkündet, dass alle drei offiziell vorgeschlagenen Kandidaten einen „tadellosen Leumund“ hätten und ein Herr Gobbi dem Bundesrat „gut täte“. Zwar nur bezogen auf den Flopp-Vorschlag vor vier Jahren mit dem Delinquenten Zuppiger erklärte Amstutz, die aktuellen Kandidaten hätten „keine Geschichten“ am Hals und da könne man „noch so graben“. Im Falle Gobbis muss man aber gar nicht graben, sein schändliches Vorleben ist allgemein bekannt – und stört nicht. Nicht nur die SVP nicht, leider auch manche Stimmen aus dem bürgerlichen Lager nicht.
Vor Gobbis Tessiner Herkunft sollen dessen persönliche Eigenschaften in den Hintergrund treten, ja sie sollen, da es um die Vertretung der italienischen Schweiz geht, sozusagen irrelevant sein. Das Tessin ist seit 16 Jahren, das heisst seit dem Rücktritt Flavio Cottis, nicht mehr im Bundesrat vertreten. Das ist an sich tatsächlich nicht gut, und gerade darum (neben der Belastungsfrage) müsste das schweizerische Regierungskollegium eigentlich auf neun Sitze erweitert und eine solche Erweiterung mit einer festen Tessiner Vertretung verbunden werden.
SP-Nationalrätin Marina Carobbio hält dem Spiel mit Gobbi jedoch deutlich entgegen: „Es genügt nicht, Tessiner zu sein.“ Leider ganz anders, wenn auch nur aus taktischen Überlegungen, verhalten sich bürgerliche Spitzenpolitiker dieses Kantons. Sowohl Nationalrat Ignazio Cassis (FDP, jetzt sogar Fraktionschef) als auch Nationalrat Fabio Regazzi (CVP) lassen sich in den Medien als Befürworter und Supporter der Kandidatur Gobbis zitieren. Muss man das als Tessiner sozusagen automatisch mittun, auch wenn man es vielleicht gar nicht so meint?
Die Tessiner CVP-Leute, insbesondere Filippo Lombardi (ebenfalls Fraktionschef) werden Gobbis Wahl nicht unterstützen, weil sie die Chance einer Tessiner Vertretung erst beim Rücktritt von Bundesrätin Doris Leuthard (bekanntlich CVP) wahrnehmen wollen. Der Lega-Lokalheld aus der Leventina dürfte in Bern ohnehin keine Chancen haben. Dass er aber auf dem offiziellen Ticket steht und halbwegs als schweizerischer Staatsmann überhaupt in Betracht gezogen wird, zeigt, was die SVP dem Lande alles zumutet und was sich die bürgerliche Schweiz halbwegs gefallen lässt.
Zum einen muss sich die Eidgenossenschaft offenbar gefallen lassen, dass das diktierte Wahlangebot einzig nach dem Prinzip der Machterweiterung ausgesucht wird und nicht nach Überlegungen, was für das Land gut ist. Schamlos verkündete der SVP-Fraktionspräsident, dass sie deshalb einen Zusatzbundesrat aus der lateinischen Schweiz wollen, weil die parteipolitische Wachstumsstrategie in diesen Teilen der Schweiz dies erfordere. Indem man Gobbi als Bundesratskandidaten präsentiert, betreibt man die Stärkung der im Tessin ohnehin schon übermächtigen Rechten, vielleicht sogar eine Hochzeit mit der Lega.
Das ist derart prioritär, dass die rechtsnationale Bundesratspartei nicht davor zurückschreckt, ein kleines Ungeheuer auf die Vorschlagsliste zu setzen. Der Nominierte darf zwar im Moment auch Präsident der Tessiner Kantonsregierung sein und dem Polizeidepartement vorstehen, was viel aussagt über den schlechten Zustand dieses Kantons. „Super-Norman“ hat seine Polit-Karriere mit groben Ausfällen gegen Flüchtlinge, gegen Bern, gegen das italienische Nachbarland gemacht. Seine billige Popularität hat er zudem auch mit wüsten Bildern im Lega-Blatt „il Mattino della Domenica“ gepflegt. Eines zeigt ihn zum Beispiel als Wächter mit Schäferhund vor einem guantanamo-ähnlichen Gefängnis, in das er die Asylsuchenden am liebsten einsperren würde. Offenbar ein idealer Nachfolger für die jetzige EJPD-Chefin Sommaruga, die sich die Rechte in ein anderes Departement oder am liebsten ins Pfefferland wünscht. Soll die Lega nun auch in der schweizerischen Landesregierung ankommen?
2008 wurde Gobbi wegen seiner rassistischen Diffamierung eines schwarzen Eishockeyspielers vom Verband mit einer Busse von 2000 Franken belegt. Gobbis billige Rechtfertigung: Er sei inzwischen älter geworden und wähle heute seine Worte bewusster. Das wird in Pressekommentaren einzig mit Feststellung quittiert, dass gewisse Äusserungen „grenzwertig“ gewesen seien und es sich eben um einen „wuchtigen Tessiner“ handele. Der zum „Staatsmann“ mutierte Gobbi ist inzwischen vorsichtiger geworden, er kann sogar politisch korrekte Auftritte vor Integrationsbeauftragten hinkriegen. Im Kern dürfte er aber der gleiche Mensch geblieben sein. Anders und doch gleich war die von ihm eingeführte schikanöse Einführung von obligatorischen Strafregisterauszügen für Grenzgänger, eine rechtswidrige Massnahme, die inwischen wieder ausgesetzt werden musste.
Norman Gobbi wäre übrigens nicht der erste Bundesrat, der sich auf seinem Weg nach oben mit „Negersprüchen“ profiliert hätte. Das hat sich auch ein Ueli Maurer im Jahr 2003 geleistet. Selbst wenn die „wilden Kerle“, einmal oben angelangt, milder würden, fragt sich, ob diese Art von Karriereweg nachträglich in ermunternder Weise honoriert werden soll. Für die SVP-Gremien ist Gobbis Vorleben offensichtlich kein Problem. Und für die hohe Bundesversammlung?
Die Bereitschaft, diese Art von „Jugendsünden“ zu akzeptieren, ist wesentlich grösser als Jugendsünden ganz anderer Art auf der linken Seite des Politspektrums: Gegen die Genfer SP-Nationalrätin Christiane Brunner, die als zweite Bundesrätin nach Elisabeth Kopp im Gespräch war, gab es viele Vorbehalten, weil sie Frauenrechtlerin, Gewerkschafterin, Raucherin, eine „Blondine mit keckem Auftreten“ und angeblich kompromittierbar mit Nacktbilden aus früheren Jahren war. Sie hatte im ersten Wahlgang vom März 1993 immerhin noch 101 Stimmen erhalten, war aber erledigt. Und einem Walther Bringolf, Präsident der SPS und 1959 offizieller, jedoch erfolgloser Bundesratskandidat, wurde unter anderem zum Verhängnis, dass er über ein Vierteljahrhundert zuvor Kommunist gewesen war, was in der Schweiz offenbar gravierender ist, als Rassist zu sein.
Wichtig für das Land ist gewiss, wer schliesslich gewählt wird. Nicht unwichtig ist dennoch der Nominationszirkus, der der Wahl vorausgeht. Er ist ein Ernstfall eigener Art. Der Skandal ist weniger Gobbi selber als die Partei, die ihn fröhlich und bedenkenlos meint vorschlagen zu können, nachdem sie ihn ein paar Tage zuvor zum Parteimitglied gemacht hat, was übrigens auch ein Beweis dafür ist, wie autoritär diese Partei fuhrwerkt.
Der ehemalige Spitzendiplomaten Thomas Borer erinnerte uns kürzlich daran, dass Bundesräte heutzutage ihr Amt zu einem wichtigen Teil auch im Ausland oder im eigenen Land bei Begegnungen mit ausländischen Gästen wahrnehmen müssen. Zwar nicht gegen Gobbi gerichtet, mahnte er, es sei „an der Zeit“, bei Bundesratswahlen neben den harten, gesetzlichen Mindestanforderungen (wie das Alter von 18 Jahren) unter den Softfaktoren auch zu bedenken, ob ein Magistrat „internationales Format“ hat. Verständlicherweise steht die Frage im Vordergrund, ob ein vorgeschlagener „Landesvater“ (auch in weiblicher Variante) der eigenen Bevölkerung zumutbar ist. Wenn die arme Schweiz bei dieser Frage aber nicht die nötigen Bedenken aufbringen kann, müsste sie sich im Sinne einer letzten Chance zusätzlich einen Moment lang überlegen, ob man einen solchen Kandidaten an Besprechungen und Verhandlungen im Namen der Schweiz ins Ausland schicken könnte.
Schon wieder Rücksicht auf das Ausland? Sollen „wir“ uns tatsächlich von „den anderen“ sozusagen vorschreiben lassen, wer sich in unserem Land auf einen Regierungssessel setzen darf? Die Vorstellung, wie ein solcher Jemand „draussen“ ankäme, wäre indessen bloss ein Test, ob wir einen Politiker nicht nur in parteilicher, sondern charakterlicher, also einfach in persönlicher Hinsicht als Repräsentant der Schweiz in der Welt für valabel halten. Es geht um mehr als nur um das „Säulihalten“ an der St. Galler OLMA oder das Bestaunen von Novitäten am Genfer Autosalon.
PS: Es ist ein trauriger Zustand, wenn ein Blatt der Nordwestschweiz (nicht die BaZ) zu der von der SVP servierten Ausgangslage nur zu titeln weiss: „Jetzt wird das Rennen doch noch spannend“. Sind wir eigentlich bei irgend einem Final irgend eines der viel zu vielen Tennisturniere?
Anzufügen ist, dass der BR zwar nach politischen Kriterien gewählt wird, dass aber FDP cum SVP 'nur' 46% der Volksstimmen erhalten hat. Daraus lässt sich nicht zwingend eine 4:3 Mehrheit im BR erzwingen. Zumal sich über 51% der Stimmberechtigten, sowie 100% der ausländischen Wohnbevölkerung der Stimme enthielten.
Zweitens hoffe ich, die Volksmehrheit will im Bundesrat die fähigsten Persönlichkeiten, eher Technokraten, denn der BR hat die Exekutive zu leiten - zum Wohl des Landes (d.h. 8.2Millionen EinwohnerInnen). (V.a. in Erfüllung dieses Kriteriums war ja EWS so beliebt!).
Es wäre deshalb sinnvoll, wenn am 9.Dezember die unfähigsten Wolkenschieber, Schönredner und Schwindler nicht im Amt bestätigt würden. Und dass die 'vereinigte Bundesversammlung' dieses schändliche Spiel nicht in eine weitere Höhe hinauftreibt und verantwortungsvoll arbeitet und wählt. Dazu werden ParlamentarierInnen gewählt, oder träume ich ?
PS: übers Vorleben von Gobbi wusste ich übrigens nichts, obschon ich ziemlich viel Zeitung lese. Wussten Sie, dass er im NR den unsäglichen Lega-Bignasca benachfolgte ?
Bravo, dieser Artikel trifft den Kern der Sache. Ich stimme dem voll und ganz zu.
Bin auch nicht mit Allem einverstanden was die Exponenten dieser Partei vertreten, aber gewisse Aussagen , die Herr Professor Kreis zu Papier bringt........................ sorry aus meiner Sicht diffamierend & niveaulos !!
Sehr guter Artikel! Besten Dank und Gruss aus Zürich
Herr Kreis: Vielen Dank für ihren erhellenden Artikel. Zu ergänzen bleibt: es sind 2 Nichtwählbare von 3. Einer bleibt. Parmelin ist wählbar. Nun kommt die Schlammschlacht. Demnächst wird von SVP-Seite (Weltwoche) behauptet der Parmelin habe ein Alkoholproblem (und die Aussage den linken unterstellt). Aeschi wäre eine katastrophale Zumutung für das Amt. Siehe sein politisches Profil. Ungeeignet ganz klar. Der einzige Grund dass er von SVP-Seite favorisiert wird ist weil er dem Herrn von Herrliberg nacheifert , als Zelot. Blocher hat damals Pfarrer (angeblich linke) denunziert, bespitzelt und dem Zürcher FDP-Politiker Ernst Cincera gemeldet. Auch Aeschi eifert nach: verschiedentlich hat er in Leserbriefen Pfarrer angegriffen und ihnen jede Meinungsäusserung verboten und als linke bezeichnet.
Aeschi ist auch nicht wählbar weil ganz offensichtlich eine Amtsgeheimnis-Verletzung via Leserbrief gemacht wurde. Missachtung und Verstoss gegen Gesetze . Auch hier eifert er Blocher nach der im Jahre 1992 auf dem Sächseläutenplatz ZH verbotenerweise sein Regiment verabschiedete , zugewiesen war ihm ein Platz am Stadtrand . Missachtung und Verstoss gegen Gesetze .
herr kreis wünscht sich also einen "politisch korrekten" politikdarsteller von brüssels gnaden in den Bundesrat.
am besten eine graue maus ohne vorleben, die es allen
recht machen soll.
desshalb soll der Bundesrat ja auch nicht vom Volk gewählt
werden, schon klar.
Herr Kreis hat in vielen Punkten recht. Aber ich wäre fast nicht bis zu den wirklich interessanten Informationen im Artikel vorgedrungen.. Totzdem: Gobbi ist nur eine Randfigur – wirklich schlimm finde ich, dass die Frage, warum FDP und SVP zusammen eine absolute Mehrheit im BR erhalten werden, nicht zu grösseren Diskussionen führt. Das ist das schlimmste – welche leute für die SVP da drin sitzen spielt nicht wirklich eine grosse Rolle – es hat weit und breit sowieso kein Mitglied dieser Partei, das auch nur halbwegs das profil hat für eine konsturktive Zusammenarbeit im BR..
Zusammen mit Herrn Lichtin bin auch ich der Meinung, dass Ihrem mutigen Artikel nichts hinzuzufügen ist, als ein grosser Dank und eine standing Ovation.
Chapeau, Herr Kreis, in Ihrem Artikel steht was Sache ist und mit Hanspeter Lichtin bin ich einer Meinung: dem ist nichts hinzuzufügen.
Lieber Georg Kreis. Ihr Artikel ist leider so wahr, dass ihm nichts hinzuzufügen ist!
Hanspeter Lichtin
Ich gehörte im Juni 2013 - zusammen mit Georg Kreis - auch zu jener klaren Mehrheit im Schweizervolk, die die Volksinitiative zur Wahl des Bundesrates durch das Volk abgelehnt hatte. Ich wollte nicht, dass der Bundesrat dereinst aus 7 Mitte/Links-Vertretern besteht, jener Allianz also, die sich überdurchschnittlich viel bei Majorzwahlen in der Schweiz durchsetzt. Ansonsten habe ich als SVP-Parlamentarier mit dem links-freisinnigen Professor aus Basel nicht mehr viel Gemeinsames am Hut. Ich habe zwar Verständnis für seinen grossen Zorn und seine ständigen verbalen Rundumschläge gegen die SVP, weil diese systematisch all dessen "europhile Gelüste" in Keime erstickt hat und damit die klare Mehrheit im Schweizervolk auf ihrer Seite hat. Kein Verständnis habe ich aber für das Demokratie-Verständnis des Basler Geschichtsprofessors. Wenn er den Kanton Tessin in einem "schlechten Zustand" wähnt, nur weil er mit Norman Gobbi den Staatsratspräsidenten und Polizeivorster stellt, dann beleidigt er diesen Schweizer Kanton aufs Gröbste. Hat Georg Kreis in seiner langjährigen Zeit als Präsident der - allerdings höchst umstrittenen - Eidg. Kommission gegen Rassismus denn nicht gelernt, dass man mit Andersgesinnten auch vorurteilsfrei umgehen kann?
Guter Artikel. Es ist bezeichnend, dass man journal21 lesen muss, um solche Dinge zu erfahren. Man fragt sich im übrigen: Hat die SVP, als sie ihr Dreierticket aufstellte, sich nicht überlegt, dass diese Ausrutscher von Gobbi recherchiert und publik würden? .
Der Artikel gefällt mir.
Liebes Journal21, Im Anschluss an den pikanten Artikel von Georg Kreis kann ich es mir nicht verkneifen, eine Satire über die anstehende Bundesratswahl nachfolgen zu lassen wie folgt. Der Hohen Vereinigten Bundesversammlung soll ans Herz gelegt werden, Christoph Blocher zum Bundesrat zu wählen. Begründung: Wieso eine schlechte Kopie wählen, wenn man gleich auf das Original zurückgreifen kann ! Aber hoppla, nach erfolgter Wahl würde alsdann Neu-Bundesrat Blocher automatisch aus der SVP exkommuniziert werden - dura SVP-Statut sed SVP-Statut - und der so Gemassregelte (auf französisch CFSPF = Conseiller Fédéral sans Parti Fixe) wäre hernarch darauf angewiesen, eine Partei zu suchen, der er sich anschliessen kann. Eine solche sollte sich schon finden, vielleicht die Lega, wohl aber weniger eine BDP... Sollte es o Schreck eintreffen, dass keine Partei bereit wäre, den Neu-Bundesrat aufzunehmen, so bliebe dem derart Heimatlosen nichts anderes übrig, als ein Asyl-Gesuch für die Anerkennung als politischer Flüchtling einzureichen. Und da wird hundertprozentig die Lösung gefunden werden! Denn das EJPD unter Führung von Frau Simonetta Sommaruga bietet absolute Gewähr, dass Flüchtlingen in der Schweiz unter rein humanitären Aspekten Schutz angeboten wird. - Satire fertig: se non è vero è ben' trovato...