Wer garantiert meine Freiheit?

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Wer garantiert meine Freiheit?

Von Gastkommentar, 07.02.2016

Gastkommentar von Gret Haller, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, zur Durchsetzungsinitiative
  • ... gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, ...
    (Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung)

Ich lebe in einer Demokratie und verfüge über viele Freiheiten, die mir die Schweiz als Staat garantiert. Die Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung weist mich darauf hin, dass diese Freiheit immer so weit reicht, als ich erstens von ihr Gebrauch mache, und als sie zweitens auch den Schwachen zusteht. Artikel 5 erwähnt als weitere Voraussetzung meiner Freiheit die Rechtsstaatlichkeit. Das ist die schweizerische Ebene.

Meine Freiheit wird aber auch auf der europäischen Ebene garantiert. Insoweit die Schweiz das Recht der Europäischen Union bilateral anerkannt hat, gelten für mich die selben EU-Freiheitsgarantieren wie für EU-Bürger. Schliesslich bezieht mich die Europäische Menschenrechtskonvention in einen noch viel weiteren Kreis aller europäischen Staaten ein. Meine Freiheit wird also geschützt durch einen Verbund von Garantien auf mehreren Ebenen.

Alle europäischen Grundlagendokumente erwähnen in ihren Präambeln ebenfalls die Rechtsstaatlichkeit. Darunter fällt das Prinzip der Gewaltentrennung. Freiheit kann nur Bestand haben, wenn das Parlament, die Regierung und die Gerichte die ihnen zukommende Funktion wahrnehmen. In der Schweiz gibt es auch eine Aufgabenteilung zwischen Parlament und Volk: Gesetzgebung obliegt dem Parlament, das Volk hat den letzten Entscheid über ausformulierte Gesetze. Diese Rechtssicherheit gehört auch zum Rechtsstaat.

Die Durchsetzungsinitiative der SVP attackiert beides. Sie entmachtet Parlament und Gerichte und zerstört damit die Gewaltentrennung. Und es ist ihre erklärte Absicht, Verletzungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention herbeizuführen. Denn diese Initiative ist auch ein Vorspiel für die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative", für welche die SVP gegenwärtig Unterschriften sammelt. Damit soll dann der Artikel über die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesverfassung selber angegriffen und internationales Recht dem Landesrecht unterstellt werden. Damit würde der Mehr-Ebenen-Verbund meiner Freiheitsgarantien definitiv zerstört.

Die Durchsetzungsinitiative ist ein direkter Angriff auf meine Freiheit. Deshalb werde ich Nein stimmen.

  • ... schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben, ...
    (Präambel des Vertrages über die Europäische Union)
     
  • ... gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
    (Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
     
  • ... europäischer Staaten, die vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit besitzen, ...
    (Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention)

Nach der Bibel bestehen keine Menschrechte sonder nur die Gebote und Verbote Gottes und diese sind zubefolgen.
Die Menschenrechten von Voltaire wurden gestaltet um das göttliche Recht auszuhebeln.
Schlussendlich sind wir soweit das ein sterblicher Mensch sich als Gott aus gibt und die sogenannten Menschenrechte formuliert.

Bodan; Sie interpretieren die Bibel wie die Taliban den Koran. Es ist dem Menschen von Gott sicher erlaubt, selber zu denken, sogar Ihnen.

Herr Bodan damit müssten Sie sich konsequenterweise aus der Schweizer Politik heraushalten. In der Bibel steht meines Wissens nichts von Schweizer Bürgerrechten und -Pflichten.

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