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Debatte um neues Grundgesetz Der Geist der Verfassungsfrage

30.06.2012 ·  Ist der Rahmen, den das Grundgesetz für die europäische Integration setzt, wirklich ausgeschöpft? Die Bundesrepublik steht vor einer neuen Verfassungsdebatte. Dabei wird ein neues Grundgesetz erst gebraucht, wenn wir den Nationalstaat auflösen wollen.

Von Georg Paul Hefty
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© dapd Nicht miteinander vereinbar? Das Grundgesetz und die europäische Integration

Wer als Deutscher Europa will, braucht dazu das Grundgesetz. Eine neue Verfassung braucht hingegen, wer Europa verhindern will. Das Grundgesetz beauftragt die Bundesrepublik Deutschland, „zur Verwirklichung eines vereinten Europas“ „bei der Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.“ So steht es in Artikel 23 Absatz 1 Satz 1. Solange also das Vereinte Europa nicht zu beschließen ist, tut das Grundgesetz seinen Dienst. Erst wenn die staatliche Souveränität in Gänze von den Nationalstaaten auf ein Konstrukt (Bundestaat oder eine Staatsform eigener Art) übergeht, das nicht mehr von den Nationalstaaten aus gesteuert wird, sondern das seinerseits die Nationalstaaten steuert und als einzige Instanz die nationalen Mitgliedstaaten in den Vereinten Nationen ersetzt, hat das Grundgesetz tatsächlich endgültig ausgedient.

Genau diese Einschätzung hat auch das Bundesverfassungsgericht vor präzise drei Jahren, am 30. Juni 2009, vertreten: (Erst) „Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge.“ Daher war es der deutschen Politik, von der Regierung bis zum Bundesverfassungsgericht, aber auch den Bürgern überraschend leicht gefallen, ein halbes Jahrzehnt zuvor einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ hinzunehmen, obwohl der wirklich der vorletzte Schritt vor der Souveränitätsabgabe hätte sein können. Vor dem letzten Schritt schien man keine Angst zu haben - die dann unvermeidliche grundsätzliche Vergemeinschaftung der Staatseinnahmen wie der Schulden war noch nicht ins Bewusstsein gedrungen.

Den Rahmen wirklich „weitgehend ausgeschöpft“?

Verwirrung und Hektik kamen in die deutsche verfassungspolitische Debatte erst mit der Aussage des damals noch ziemlich neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, am 25. September 2011 in dieser Zeitung: „Ich denke, der Rahmen (den „das Grundgesetz für eine weitere europäische Integration erlaubt“ - so hatte die Frage gelautet) ist wohl weitgehend ausgeschöpft.“ So vage sich Voßkuhle mit „wohl weitgehend“ ausdrückte, so sehr hörten viele am liebsten nur das Wort „ausgeschöpft“ - ohne dazu ins Grundgesetz (siehe oben) zu schauen.

Nun steht die Bundesrepublik atmosphärisch mitten in einer Verfassungsdebatte. Erlaubt das Grundgesetz all das, was in diesen Tagen in Brüsseler Runden vereinbart und dann den einzelstaatlichen Parlamenten vorgelegt wird? Die Antwort müsste eigentlich lauten: Ja - denn die von Voßkuhle zu Recht als unerlässliche Bedingungen benannten „Strukturprinzipien des Grundgesetzes - Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatlichkeit“ sind bisher an keiner Stelle verletzt worden. Der Streit geht im Kern allein um ein vermeintliches Grundrecht auf finanzielle Autonomie. Aber so konnte ein Vereintes Europa oder gar eine Europäische Union niemals gedacht gewesen sein. Das wäre wie eine Familiengründung mit strikt getrennten Kassen aller Mitglieder von Geburt an und erst recht in Krankheitsfällen.

Überraschende Reformbedürftigkeit

Wer die Forderung nach einer neuen Verfassung zur Zeit weitertreiben will, meint nicht die Ergänzung des Grundgesetzes an der einen oder anderen Stelle, sondern hofft darauf, in einer langwierigen Debatte den Artikel 23 eliminieren und auch aus der Präambel das „Als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa“ (und vielleicht in einem Aufwasch auch den Gottesbezug) tilgen zu können. Dass eine Verfassungsdebatte viele politisch-gesellschaftlichen Kräfte über einen längeren Zeitraum binden würde, kann nicht überraschen. Überrascht aber wären manche darüber, welch eine Vielzahl von Themen über die europäischen Bezüge hinaus plötzlich „reformbedürftig“ wären. Ist der Schutz von „Ehe“ noch zeitgemäß? Sollte es nicht ein Grundrecht auf Abtreibung geben? Gehört die „Integrationspflicht“ oder ihr Gegenteil, das „Assimilisationsverbot“, in die Verfassung? Muss nicht die „Internetdemokratie“ geregelt werden? Eine neue Verfassung würde die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts obsolet machen, zumindest müsste in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sie noch mit Buchstaben und Geist der neuen Verfassung im völligen Einklang stehen.

Wer all diese Schwierigkeiten ahnt, wie Wolfgang Schäuble, schlägt einen populistischen Ausweg über „Volksentscheide“ in Europafragen vor - freilich vielleicht nur zur Abschreckung. Denn damit wäre vieles aufs Spiel gesetzt: falls die Bürger Deutschlands weitere Integrationsschritte verweigerten, dann müsste Deutschland letztlich aus der EU austreten, wenn die anderen Länder in den nächsten Jahrzehnten doch weiter in Richtung Vereintes Europa gehen.

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Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.

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