Die SVP stellt der Schweiz eine Falle
Kleinen Staaten wie der Schweiz und Österreich bietet das Völkerrecht Schutz vor Willkür der Grossmächte. Einfache Bürger sind dank der Menschenrechte vor Benachteiligungen durch Staat und Gesellschaft geschützt. Die Schweiz sieht sich seit einigen Jahrzehnten als Teil der Weltgemeinschaft: Als Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen von der BGB, heute SVP, Aussenminister war, wurde die Schweiz 1963 Vollmitglied des Europarats. Bereits ein Jahrzehnt zuvor hat der Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgearbeitet.
Mehr statt weniger Menschenrechte
Ausgerechnet der SVP-Übervater Christoph Blocher und der Zürcher Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt haben eine Volksinitiative ausgeheckt, welche die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage stellt und wohl bedeuten würde, dass die Schweiz den Europarat verlassen sowie Abkommen des internationalen Rechts aufkünden müsste. Die SVP wettert gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der fast immer im Sinne der Schweiz entscheidet, in einigen Fällen jedoch gegen die Schweiz. Dabei gab es wenige Urteile, die in unserem Land vielen gegen den Strich gingen.
Das 15. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention, das der Bundesrat Anfang März dem Parlament unterbreitete, will gerade das Subsidiaritätsprinzip stärken. Das bedeutet: Die Schweiz und die andern Vertragsstaaten erhalten mehr Ermessenspielraum beim Umsetzen der Menschenrechtskonvention, um den lokalen Umständen und Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Dadurch wird Vorbehalten von bürgerlichen Politikern Rechnung getragen und der SVP-Initiative Wind aus den Segeln genommen. Der Nationalrat wird das Zusatzprotokoll voraussichtlich im Herbst beraten.
Weniger Menschenrechte, das wäre nicht allein für die Schweiz ein gefährlicher Irrweg, sondern für alle demokratischen Staaten. Für die Schweiz und die meisten andern Länder der globalisierten Welt wären mehr Menschenrechte in allen Staaten eine Wohltat. Die Globalisierung verlöre ihr hässliches Gesicht, denn wenn die Menschenrechte weltweit gelten würden, gäbe es die Schmutzkonkurrenz vieler Länder nicht mehr, die dank Zwangs- und Kinderarbeit sowie Gewerkschaftsverbot so billig produzieren können, dass ein Land mit einem gezähmtem Kapitalismus nicht konkurrenzfähig sein kann.
Sonderbare Demokraten
Der von vielen verehrte Übervater der SVP, Christoph Blocher, sagte vor den Medien mit Bezug auf die neue Volksinitiative: Die höchste Staatsgewalt in der Schweiz ist der Souverän (d.h. das Volk), für die Bundesverfassung Volk und Stände, für die Bundesgesetze das Schweizer Volk. – Das Volk ist einer der wesentlichen Akteure in der Schweiz, doch zu den Säulen der Demokratie gehören gleichzeitig das Parlament als Gesetzgeber, der Bundesrat als Regierung sowie die Justiz. Alle diese Kräfte sind durch ihre Rechte und Pflichten eingebunden ins komplexe politische System der Eidgenossenschaft. Keiner dieser Träger unserer Demokratie hat eine absolute Vormacht: Das Volk kann nicht alleiniger Machtträger sein, denn ein Volk kann auch verführt werden. Deshalb braucht es ein Gleichgewicht der Kräfte.
Gegenwärtig vertraut die SVP-Spitze allein dem Volk, das der SVP zwar viele Abstimmungsniederlagen bescherte, aber wegweisende Vorlagen im Sinne der SVP entschieden hat, wie beim Europäischen Wirtschaftsraum, dem Minarettverbot, der Ausschaffung von kriminellen Ausländern und der Masseneinwanderung. Gross ist das Misstrauen gegenüber dem Bundesrat, und Blocher spricht zudem verächtlich über das Parlament, dem er immerhin 26 Jahre angehörte und in dem seine Partei am meisten Sitze innehat; hart kritisiert wird auch das Bundesgericht. Wer so schlecht über Regierung, Parlament und Justiz spricht, dem darf man unterstellen, dass er ein sonderbarer Demokrat ist.
Verfassungstreue nach Belieben
Die jüngste SVP-Initiative stammt von einem Wirtschaftsrechtler, dem Zürcher Uni-Professor und SVP-Kantonsrat Hans-Ueli Vogt. Ein Intellektueller, ein Professor als Verfasser einer Volksinitiative und als SVP-Ständerats-Kandidat – das ist ein Novum. Der Tages-Anzeiger titelte: „Hans-Ueli Vogt steht für eine neue SVP“. Ja, das stimmt, aber er steht für eine SVP, die an den Grundfesten unseres Staats rüttelt, für eine SVP, die uns aus der Staatengemeinschaft herauslösen will und die von der Überzeugung getragen ist, dass wir allein am besten über die Runden kämen. Solche Phantasien können sich die USA, China oder Russland leisten, aber nicht die kleine Schweiz, die mit ihren nahen und fernen Nachbarn wirtschaftlich eng verflochten ist; in vielen Bereichen über internationale Vereinbarungen und Abkommen auch politisch.
Einerseits beteuert die SVP, die Bundesverfassung stehe über allem, andererseits grollt SVP-Präsident Toni Brunner, weil das Parlament beim Anwenden der Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung ernst nimmt und das in Artikel 5 verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip wenigstens in Härtefällen beachtet. Das ist ein eklatanter Widerspruch, denn Brunners Partei kann doch nicht auf der automatischen Ausschaffung von kriminellen Ausländern beharren, da die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss. Das zeigt auf, dass für die SVP die wortreich gelobte Bundesverfassung nur ausschlaggebend ist, wenn es ihr passt. Das weckt Misstrauen. Also Hände weg von der Verfassungsinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», die mit dem neuen Extrablatt der SVP allen Haushalten in der Schweiz zugestellt wurde.
Herr Allenbach, Sie scheinen, mit Ihrer Vorahnung über Blocher's ungeheuerliche Pläne und finsteren Absichten, Eines zu vergessen, das was offenbar die Meisten zu vergessen scheinen, im Getösse der Angst, nämlich, dass wir hier, in diesem Land, zumindest noch, in einer direkten Demokratie leben.
Auch wenn die gesammelte Runde der Euro-Liebhaber|innen noch so laut schreit, und koldert, es ist trotzdem so, und unter diesen Bedingungen können wir Blocher und seine Garde auch Jederzeit, politisch, wieder zum Teufel jagen, etwas, was wir aber nicht mehr tun könnten, wärt Ihr einmal am Ruder, mit Euren grossen EU-Vorbildern, die sich um überhaupt keine Verträge kümmern, wenn sie merken, dass sie ein Problem haben.
Spätestens, seit ich mir, vor ein paar Tagen, das sozialistische Manifest der schweizerischen SP, einmal zu Gemüte genommen habe, stellte ich fest, dass die SP, gemäss US-amerikanischer Verfassung, mit grösster Wahrscheinlichkeit als terroristische Organisation, die keinen Anspruch auf politische Funktionen habe, eingestuft wäre, und Aktivitäten polizeilich verfolgt würden.
Auf unsere eigene Bundesverfassung bezogen, die übrigens in der Urform, mit Ausnahme des Verfassungsgerichts, u.A., ziemlich genau eine Kopie der amerikanischen war, ist doch die verbindliche politische Absichtserklärung, den Kapitalismus zu überwinden, eigentlich auch nicht weniger als ein DIREKTER ANGRIFF auf unser verfassungsmässig gewährleistetes freiheitliches System.
Leute aber, die wirklich und wahrhaftig Solches in diesem Land anstreben, sind meine Feinde, naturgegeben, da ist Blocher und Co., als Gegensatz dazu, für unsere Gesellschaft, doch so harmlos wie eine graue Maus, auch wenn Viele Leute, speziell auch Frauen, meistens erstmal furchtbar erschrecken, wenn sie eine sehen. Auch irgendwie ähnlich wie mit Blocher...
Einfach, um Ihre Panik etwas zu relativieren, und Ihre Behauptungen etwas umzudrehen.
Ja, Herr Allenbach, kaum ein Schweizer Journalist schreibt positiv über die Schweizerische Volkspartei, die ein Parteimitglied hat, das seit Jahrzehnten unter journalistischer Dauerkritik steht. Ja, so entsteht langweiliger Mainstreamjournalismus. Notorisches, modisches Ignorieren von anstehenden Sorgen eines Viertels der Schweizer. "Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn Hunde an sie pinkeln" (Franz Josef Strauss selig).
Werter Herr Allemann, Sie sollten endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass die SVP nicht Blochers Partei ist, sondern eine sehr breit ausgelegte Volkspartei, mit Abstand die grösste in der Schweiz. Ich betrachte Christoph Blocher als einen ebenso erfolgreichen Unternehmer wie Politiker. Aber er ist niemals mein "Übervater"; und so denkt zweifellos auch jener Drittel innerhalb unserer Bundeshausfraktion, der seinerzeit für den UNO-Beitritt der Schweiz votiert hatte. Und was die neue SVP-Selbstbestimmungsinitiative anbetrifft, noch zwei Anmerkungen. Halten Sie es für richtig, dass die Schweiz staatsvertraglich gezwungen ist, die neuen Fenster am Bundeshaus aus Tschechien zu beziehen, trotz hervorragender inländischer Fensterproduzenten? Und halten Sie es für falsch, dass Volk und Stände angesichts der Massenzuwanderung entschieden haben, das Heft in Sachen Zuwanderung wieder in die eigenen Hände zu nehmen? Sehen Sie sich doch mal das Zuwanderungssystem von Australien an! Da sagt der Staat, wo lang es geht, mit grossem Nutzen und Erfolg für Land und Volk.
Ich freue mich schon darauf, Ihnen in Kloten adieu winken zu dürfen, wenn Sie zu den Aussies auswandern.
mfG
Werner T. Meyer
Bei der Anrede ist mir ein Fehler unterlaufen:
Bitte "Werter Herr Allenbach" und nicht "Allemann" schreiben.
Mit Dank und Gruss
Maximilian Reimann