Geschenk des Bundesrats an Blocher

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Geschenk des Bundesrats an Blocher

Von Beat Allenbach, 21.07.2020

Der Entscheid der Regierung über Blochers Ruhegehalt ist ein Verlust an Glaubwürdigkeit.

Plötzlich hat Christoph Blocher rückwirkend sein gesamtes Bundesrats-Ruhegehalt verlangt, auf das er nach seiner Abwahl öffentlich verzichtet hatte. Der Bundesrat hat sich alsbald bereit erklärt, ihm die Pension für all die Jahre im Betrag von rund 2,7 Millionen Franken zu überweisen.

Drei Gutachten

Dieser Entscheid ist ein schwerwiegender Fehler des Bunderats, welcher dadurch an Glaubwürdigkeit verliert. Dass Blocher, abgewählt nach nur vier Jahren in der Landesregierung, seinen Verzicht auf die Pension rückgängig macht, zeugt nicht von gutem Stil. Er rechtfertigt sich jetzt damit, dass der dem ungeliebten Staat nichts „schenken“ möchte, denn er hatte den Sozialstaat nicht nach seinem Willen abbauen können.

Für den Bundesrat handelt es sich um ein heikles Thema, denn es bestehen weder Reglemente noch Gesetze als Leitlinie für diesen speziellen Fall. Nach Recherchen des „Tages-Anzeigers“ standen der Regierung drei Gutachten zur Verfügung; zwei davon befassen sich auch mit der rückwirkenden Auszahlung des Ruhegehalts, das im Fall von Christoph Blocher pro Jahr ungefähr 225’000 Franken beträgt.

Fünf Jahre Nachzahlung hätten genügt

Eines der Gutachten verfasste ein Professor für Sozialversicherungsrecht. Es anerkennt gemäss „Tages-Anzeiger“ eine fünfjährige Nachzahlungspflicht wie bei den Sozialversicherungen. Zum gleichen Ergebnis gelangte offenbar das zweite Gutachten, jenes des Bundesamts für Justiz, das sich auf das Obligationenrecht stützt. Es hält fest: Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmenden verjähren nach einer Frist von fünf Jahren.

Der Bundesrat hätte deshalb Blochers Begehren für die letzten fünf Jahre erfüllen und ihm rund 1,1 Millionen Franken überweisen können. Unbegreiflich ist hingegen, dass sich die Regierung für die rückwirkende Auszahlung bis 2008 entschieden hat und dem Alt-Bundesrat über 1,6 Millionen Franken schenkt. Ein Geschenk an eine Person, welche sich wiederholt über unsere demokratischen Institutionen in übler Weise verächtlich geäussert hat und den Nationalrat, dem er viele Jahre angehört hatte, als Schwatzbude verleumdete.

Schwach gegenüber den Starken

Der bundesrätliche Entscheid soll noch der Finanzdelegation des Parlaments vorgelegt werden, die sich jedoch offenbar nicht zuständig fühlt. So wird Christoph Blocher, der als Industrieller und als Investor ein riesiges Vermögen angehäuft hat, vom ungeliebten Staat mehr erhalten, als ihm zustehen würde, während der gleiche Staat gegenüber Menschen, die Hilfe nötig haben, kleinlich und geizig ist. Das liegt in der unschönen Tradition, stark zu sein gegenüber den Schwachen, schwach gegenüber den Starken.

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Dass der Bundesrat will sich wohl keinerlei Einschränkungen auf ihre Bezüge gefallen lassen und hat darum die ganze Forderung von Herr Blocher durchgewinkt. Bei den Steuern erlaubt sich der Staat auch, auf zehn Jahre zurück einzufordern, da kann er gut dieselbe Frist gewähren. Zudem muss Herr Blocher sein Ruhegehalt auch versteuern, ein schöner Teil geht also wieder in die Staatskassen.

Waere Ch. Blocher nicht die ganze Summe zugesprochen worden, haette er Wasser auf seine Muehle bekommen und die Angelegenheit politisch ausschlachten koennen. So aber steht er als ziemlich miserabler Knauser da.
Hoffentlich muss er auf diesem nachtraeglich eingeforderten Betrag saftig Steuern bezahlen.

Der hier vorliegende konkrete Einzelfall ist nur ein Teil - oder von mir aus auch die Spitze - des Problems. Das Grundübel sind die üppigen "Ruhegehälter" an Magistratspersonen (Regierungsmitglieder, Richter, hohe Staatsbeamte) auf allen drei Ebenen unseres Staates. Dieses System ist grundsätzlich zu überarbeiten, die Zahlungen massiv zu kürzen! Aber solange auf den Chefetagen vieler börsenkotierter Unternehmen noch üppigere Zahlungen - trotz Minder-Initiative - gang und gäbe sind, wird sich auf Staatsebene leider kaum schnell etwas ändern.

Nein, denn jeder Bundesrat hat Anspruch auf Rente, unabhängig davon . wie er nicht wieder gewählt.>Nur, in diesem Falle geht es um Neider, Gegner, politisch korrektes Verhalten, das in der Bundesverfassung gefordert wird.

Fragen

1. Was genau (bitte wörtlich zitieren) hat Blocher im Interview mit dem TA von 2008 gesagt.
2. Hat Blocher damit auf seinen Rentenanspruch verzichtet?

Die Fragen an den Autor mit der Bitte um Beantwortung.

Das ist ein Armutszeugnis erster Güte: Erstens von Blocher, der, seinem Stil gemäss, wieder einmal macht wie ihm beliebt. Und zweitens vom Bundesrat, der gegenüber Blocher klein beigibt, als hätte er etwas gutzumachen oder sich vielleicht scheut, mit Blocher Konflikte in der Öffentlichkeit austragen zu müssen. Die Auszahlung der Rente seit 2008 ist rechtlich unstatthaft. Jeder normale Bürger wird vom Staat auf Herz und Nieren geprüft, damit er, der Bürger, sich nicht bereichern kann. In dieser Sache ist der Bundesrat dermassen unglaubwürdig, dass einem Bange werden muss, ob der Rechtsstaat nicht doch von den Reichen ausgehebelt wird.

Es ist doch unglaublich, dass der Mann von Herrliberg mit seinem Riesenvermögen hier noch mehr als nötig erhält. Es zeugt auch nicht gerade von gutem Charakter, dass er überhaupt etwas verlangt, vorauf er vor Jahren grossmäulig verzichtet hat, und das jetzt nur, weil die Schweiz nicht nach seinen Vorstellungen funktioniert.

Liebe Damen und Herren Bundesräte, entscheidet doch in Zukunft mit etwas mehr Sicht auf euer Volk. Schade, was ihr hier angerichtet habt!

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