Kahlschlag statt Vielfalt, Kommerz statt Übersicht
Da war der mächtige Schweizer Gewerbeverband, der anders als einige seiner Sektionen gebieterisch von Bund und SRG einen Plan B verlangte. Da war der Initiant Kessler, der dem Moderator Projer zehn Minuten vor Beginn der No-Billag-Arena die Sendeleitung entreissen wollte – und handkehrum eine abenteuerliche Lesart der Initiative vorschlug („nur Zwangsgebühren verboten, nicht Gebühren“).
Schuss vor den Bug
Da sagten Gäste im Dorfbistro, die Initiative gehe zu weit, aber halbiere die SVP ihr Anliegen auf eine Gebühr von 200 Franken, seien sie zu haben. Von einem „Schuss vor den Bug“ der stolzen SRG dank hohem Ja-Anteil waren auch Initiativ-Gegner zu lesen und zu hören. Kultur- und Sportverbände warnten, es drohe die Echolosigkeit ihrer Disziplinen bei einem Ja – nicht ohne Grund.
Mit ersten neuen Studien meldeten sich soeben auch die Ethikwissenschafter: Sie beklagten Megatrends wie Digitalisierung und Desintegration in den Social Media, wo Bürger und Bürgerinnen als Einzelne angesprochen würden. Mit Nachrichten, Werbung und mit der Unterhaltung würden Inhalte „passgenau“ auf Individuen zugeschnitten.
Merkantile Kiellegung
Demgegenüber offerieren öffentlich-rechtliche Programme wie die regulierte SRG Inhalte, die (laut Bundesverfassung) Leistungsaufträge, aber auch die Tugenden Sachgerechtigkeit und Vielfalt der Information einhalten müssen. Genau dieses Fundament der Medienqualität verschwände mit dem Ja zur No-Billag-Initiative. Die Initianten haben es kurzerhand gestrichen – wie auch das dreistöckige Beschwerdeverfahren im Programmrecht. Sie übersahen, dass der eigentliche Geltungsgrund des Programmrechts der demokratische Diskurs war: Er legitimiert Mehrheitsentscheide im demokratischen Verfahren. Oder haben sie es gestrichen, weil die Jahresberichte den im Initiantenmenu so häufigen Vorwurf des Linksksdralls widerlegen? Die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI, eine Art Verwaltungsgericht des Bundes für Programmstreitigkeiten, behandelte 2016 genau 4 Zuschauerbeschwerden gegen Radio-, 14 Zuschauerbeschwerden gegen Fernsehsendungen. Dabei erkannte sie insgesamt in ausführlich begründeten Urteilen ganze vier mal auf eine Programmrechtsverletzung, 20 mal sprach sie die Programmmacher frei . Das lässt wie auch die Meinungsumfragen eine hohe Programmqualität vermuten.
Das Tüpfelchen auf dem Initiativtext ist nicht die Befreiung der bisher angeblich gefesselten SRG, die so anstelle von Gebühren die Zuneigung von Radiohörern und Fernsehzuschauern in freiwillige Abonnementsbezahlungen umleiten könnte. Das würde nach Meinung der Initianten auch für französisch- und italienisch-sprachige Minderheiten gelten – die allenfalls wegen der Sprachenartikel in der Bundesverfassung etwas Anschubhilfe erwarten dürften (trotz Subventionsverbot im Initiativtext?). Konzessionen würden künftig versteigert, nicht mehr zwischen Bund und Privatsendern ausgehandelt mit Service-Public-Verpflichtungen, sondern an Höchstbietende verschachert. Das offenbart die rein merkantile Kiellegung der No-Billag-Initiative.
Schade hat das Parlament mit dem neuen RTVG einen Ballenberg für die Medienlandschaft Schweiz produziert. In der Abstimmungsfrage No Billag wird es nur Verlierer geben, egal ob ja oder nein gestimmt wird. Staatliche Medienförderung wäre unter der Prämisse einer digitalisierten Gesellschaft neu zu denken, das wäre eigentlich die Aufgabe des Parlaments. Eine SRG, die per Gesetz auf Radio und Fernsehen fokussieren muss, liegt in der heutigen Medienlandschaft mit dem Credo Online-First und der zunehmenden Medienkonvergenz ziemlich quer. Freier Auslauf für die SRG im Onlinebereich produziert massive Wettbwerbsverzerrungen. Ad hoc Übungen wie ein Versuch die SDA zu retten, bringen mehr die Hilf- und Konzeptlosigkeit zum Ausdruck, als dass sie etwas nützen. Staatliche Medienförderung müsste man unter Berücksichtigung der digitalen Medien, dem Anspruch als vierte Gewalt und der Medienvielfalt nochmals neu denken.
Die Familien, die im trauten Halbkreis vor den Empfangsgeräten sitzen, sind Vergangenheit. Die Jungen zeigen den TV-Programmen, auch wenn diese sich um Knackiges und Freches bemühen, die kalte Schulter. Die Gemeinde der Zuhörenden und Zuschauenden wird flüchtiger und älter. Hingegen wächst die Zahl jener enorm, die sich audiovisuell mit dem iPhone, Laptop oder Tablet versorgen, die über Facebook, Twitter und Instagram kommunizieren, die Streaming Media schätzen und sich mit Spielkonsolen unterhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und Radio und Fernsehen überhaupt büssen massiv an Faszination, Attraktivität und Akzeptanz ein. Der Rundfunk, der Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Radio begann und nach dem Ersten Weltkrieg ums Fernsehen erweitert wurde, ist heute dort, wo einst die Produzenten von Stummfilmen und analogen Tonträgern waren, die Kinobesitzer, die Verleger von Zeitungen und Büchern: an einem Wendepunkt, der ein Umdenken und eine Neuorientierung erzwang. Jedes Medium hat seine Zeit.
Überlegen Sie einmal, was Facebook, Twitter, Instagram etc. an uns und der Schweiz interessiert. Ausgerechnet die Mediengefässe, die im Zusammenhang mit Mobbing-Kampagnen, Verbreitung von Fake News, gezielte Einflussnahme auf Wahlen etc. von sich reden machten. Die sollten nun die SRG Knall auf Fall ersetzen? Zum Glück sind unsere Jugentlichen nicht nur geschickt im Umgang mit den neuen elektronischen Geräten und Angeboten. Sie wissen auch genau zu unterscheiden, zwischen seriösen und unzuverlässigen Informationsquellen. Und bevormunden werden, wollen sie schon gar nicht. Mir ist schleierhaft worauf Sie Ihre Behauptungen über unsere Jungen stützen. Die meisten, mit denen ich mich unterhalten habe, wissen sehr wohl den Wert der SRG und ihre Rolle für die politische Meinungsbildung für unser Land zu würdigen.
Ja, Herr Studer, offenbar haben die Initianten einen wunden Punkt gefunden, sonst hätten wir nicht diesen überdimensionierten Rummel (neudeutsch Haip) im Vorfeld dieser Abstimmung. Nach wie vor müssen wir
Schweizer die höchsten Zwangsgebühren in Europa bezahlen, für ein Angebot, das überdimensioniert ist. In Kriegszeiten brauchen wir einen Staatsrundfunk, nicht aber in Zeiten des Friedens und der nichtstaatlichen, freien, internetbasierten Medien. Ob diese vom Journal 21 abweichende Meinung politisch nicht korrekt ist, und somit nicht veröffentlicht wird?
Herr Richard Scholl als Schweizer sollten Sie wissen, dass die SRG bewusst als Verein organisiert ist um politisch unabhängig zu sein.
Als Schweizer und Demokrat sollten Sie wissen, dass die Schweiz nie, auch nicht während des letzten Weltkrieges, einen Staatsrundfunk kannte noch betrieben hat. Um einen solchen kennen zu lernen, empfehle ich Ihnen eine Bildungsreise nach Nord-Korea.
Als Schweizer müssen Sie Art. 93 (Radio und Fernsehen) Bundesverfassung kennen, gemäss dem u.a. die kulturelle Vielfalt des Landes zu berücksichtigen ist. Die SRG-Gebühren enthalten auch einen Solidaritätsanteil an sprachliche und kulturelle Minderheiten, was als gut schweizerische Tugend gilt. Falls Sie das als Zwangsgebühr empfinden, ist das Ihnen überlassen. Im Grunde genommen berappen Sie damit Ihren Vereinsbeitrag an die SRG.
Selbstverständlich dürfen Sie Ihre eigene Meinung zu der besprochenen Initiative haben. Doch bitte ich Sie, sich an die Fakten zu halten und nicht mit Begriffen zu operieren, die aus einer weltfremden Sagenwelt entliehen sind.
Guten Abend Herr Bieri
Ich kann nicht nur den Beitrag von Herrn Studer vollumfänglich unterschreiben, sondern auch ihre fundierte Replik an Herrn Scholl.
Zu Herrn Scholl's Staatsfernsehen kann ich nur sagen: ...denn sie wissen nicht was sie schreiben! Wir hätten dann bald ein Christoph Blocher TV und Radio mit Werbung von Walter Frey und politische Analysen von den Herren Mörgeli und Köppel.