Zensur! Zensur?

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Zensur! Zensur?

Von Medienwoche, 21.03.2017

Philip Kübler, Rechtsanwalt und Direktor der der Pro Litteris, erklärt, was Zensur ist und was nicht. Letzteres ist angesichts der inflationären Verwendung des Begriffs nötig.

«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe.

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Genau, in dieses Zensur! Gebrüll gehört auch das bundesdeutsche Lügenpresse-Gebrüll. Dann gibt es noch das Lückenpresse- Gebrüll. Allein, jeder kann sich heutzutags unterdrückte Meinungsäusserungen holen. Siehe damals in der alten, kollabierenden, zensurierenden Sowjetuniont. Zuvor noch die kurze Zensurepisode 1933- 1945.

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