Es ist: 15-12-2020, 17:21
Es ist: 15-12-2020, 17:21 Hallo, Gast! (Registrieren)


An die Juristen
Beitrag #1 |

An die Juristen
... und alle die sich mit Recht und Ordnung auskennen. Mrgreen

Gibt es einen Fachterminus für den Fall, dass der Richter zu keinem Urteil kommen kann? Aufgrund von mangelnder Beweislage dgl. Sozusagen ein Fachausdruck für die "Unentschlossenheit" des Richters? Oder auch der Geschworenen. Sodass letztendlich die Urteilsfindung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich wird.

Hoffe, ich hab mich verständlich gemacht und es gibt das Wort, das ich suche. ^^

Eine kleine Sniffu-Dröhnung

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Beitrag #2 |

RE: An die Juristen
Moin.

Einen Fachterminus dafür gibt es nicht, weil es den Fall nicht gibt. Der Richter kommt zu einem Urteil, er muss zu einem Urteil kommen. Sprich: Wo Unklarheit herrscht, geht die zu Lasten der Partei, die die Beweislast trägt, im Strafrecht zugunsten des Angeklagten (in dubio pro reo), im Zivilrecht je nach Beweislast (in der Regel gilt: jeder muss die für sich günstigen Tatsachen beweisen).
Einzig vielleicht, in der Revision (reine Überprüfung von Rechtsfragen, es gibt keine Beweiserhebung mehr) kann das Gericht in der Sache nur dann entscheiden, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist (also die nötigen Informationen da sind). Andernfalls hebt es das Berufungsurteil auf und verweist an die Vorinstanz zurück, die dann eine neue Beweiserhebung unter den Voraussetzungen durchführen, die das Revisionsgericht (in Deutschland Bundesgerichtshof oder Oberlandesgerichte) gemacht hat. Das ändert aber nichts daran, dass sie ein Urteil Fällen, nämlich zugunsten der Revision!

Liebe Grüße!
Lehrling

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Beitrag #3 |

RE: An die Juristen
Danke für die schnelle Antwort!

Ich hatte mir sowas bereits gedacht ... Und gibt es vl einen Ausdruck für eine verzögerte Urteilsfindung (egal ob durch Richter oder Geschworene), wenn diese sich in die Länge zieht, weil man sich nicht einigen kann usw.?

Eine kleine Sniffu-Dröhnung

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Beitrag #4 |

RE: An die Juristen
Na ja, Geschworene gibt es hier ja nicht. Das ist eher der angloamerikanische Rechtskreis ("Common Law"). Ob es da so etwas gibt, weiß ich nicht. ich glaube aber, wenn die Jury sich nicht einigen kann, dann kann wird sie entlassen und es gibt eine neue (ohne Gewähr und Fachterminus meinerseits). Und die Richter bei uns entscheiden eben dann, wenn sie sich ein Urteil gebildet haben. Und das ist dann eben schlimmstenfalls ein paar (viele) Prozesstage später. Fachtermini dafür fallen mir aber auch nicht ein.

Nacht!

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Beitrag #5 |

RE: An die Juristen
Ok, danke!

Auch eine gute Nacht! Icon_smile

Eine kleine Sniffu-Dröhnung

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Beitrag #6 |

RE: An die Juristen
Gibt es nicht auch die Möglichkeit, dass ein Prozess ausgesetzt (unterbrochen?) wird?

So geschehen derzeit beim Prozess gegen den Jugendpfarrer von Jena (Lothar König) in Dresden (oder hab ich da was missverstanden und es war doch ein Freispruch?)

Tux rulez Mrgreen

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Beitrag #7 |

RE: An die Juristen
Ja, das ist richtig, die Hauptverhandlung kann auch unterbrochen (d.h., sie wird später an dieser Stelle wieder aufgenommen - kurze Pausen) oder ausgesetzt (d.h., sie muss von vorn begonnen werden - lange Pausen).
Und was ich oben geschrieben habe, ist auch nicht ganz korrekt. Er muss nicht zwingend zu einem Urteil kommen, aber zu einer Entscheidung. Die kann auch in einem Beschluss liegen, im Strafprozess z.B. mit einer Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld (u.U. gegen Auflagen, etwa die Zahlung einer bestimmten Summe für einen guten Zweck).
Aber - und das ist das Entscheidende - im deutschen Strafprozess gilt der sog. Beschleunigungsgrundsatz. Man darf den Angeklagten nicht auf der Anklagebank alt werden lassen (am besten noch in U-Haft), sondern muss den Prozess so schnell wie möglich zu einem Ende bringen, wie auch immer das aussieht. Und wenn die Schuld nicht bewiesen ist, dann kommt es eben zum Freispruch in dubio pro reo.

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Beitrag #8 |

RE: An die Juristen
(08-07-2013, 19:14)Federlehrling schrieb: Die kann auch in einem Beschluss liegen, im Strafprozess z.B. mit einer Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld (u.U. gegen Auflagen, etwa die Zahlung einer bestimmten Summe für einen guten Zweck).
Klingt irgendwie nach Ablasshandel... Icon_confused

Tux rulez Mrgreen

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Beitrag #9 |

RE: An die Juristen
Nein, denke ich nicht. Es sei denn, eine Geldstrafe klingt für dich auch nach Ablasshandel. Für mich klingt das nach "Da ist was, was wir nicht ohne Weiteres ignorieren können (denn dann würden wir ohne Auflage einstellen), was aber nicht unbedingt ins Führungszeugnis muss, wenn der Täter ein Zeichen setzt". Es ist letztlich eine Art Freispruch zweiter Klasse, wenn man so will. Ein echter Freispruch sagt "keine Schuld", Einstellung gegen Auflage sagt "geringe Schuld".
Die Auflage ist in der Regel eine Zahlung zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber es kann auch eine Leistung zur Beseitigung des Schadens sein, Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse (§ 153a StPO).
Es geht einfach darum, dass Strafe zwar gelegentlich sein muss, aber bitte als ultima ratio. Eigentlich hat man aber lieber unbescholtene Bürger ...

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