Das Recht an sich, sagt der Richter, dieses Wort klingt übergroß, wie ich bemerken muss, sei unsichtbar. Darin kann ich ihm im ersten Augenblick zwar leicht folgen, denke ich aber gründlicher nach und an meinen Aufenthaltsort in der letzten Zeit, muss ich erwidern, dass es doch mehr als spürbar ist. Fast greifbar. Allerdings nicht erreichbar. Das Recht. Unsichtbar. Lächerlich.
Auch meint der Rechtsanwender, das Recht, diese Kraft, sei eine nur im Geistigen lebende Macht, welche Erkenntnis natürlich nicht seine sei, sondern die eines viel bekannteren Berufsfreundes. Hier entgegne ich schnell, blitzschnell, dass ich nicht nur geistig in Haft war. Ich war nicht hinter geistigen Mauern verbannt. Meine Mauerwerke waren ziemlich feucht und steinern. Eigentlich unziemlich hart. Unüberwindlich und undurchlässig. Fast unvergänglich. Ekelhaft. Jedenfalls auf Dauer unerträglich.
Im Übrigen sei das Recht der zusammengefasste Inbegriff von Gesetzen für das Zusammenleben der Menschen, für die Möglichkeit von Gemeinschaftsdasein überhaupt. Es sei die stufenweise Gliederung von Rechtsregeln, die sich aus Rechtssetzungen und Entscheidungen ableiten. Dabei betonte er, dass dies alles auch für mich Geltung habe, was immer ich getan hätte.
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